ist vor unserem geistigen Auge aufgetaucht und hat uns den weisen Schlachten denker des Hegemoniekrieges und des großen natio nalen Einheitskampfes nur noch verehrungswürdiger erscheinen lassen, als wir die Nachricht empfingen, daß der von dem Grafen v. Dönhof-Friedrichstein gemeinsam mit Abg. Graf Douglas, Gehlert, Lutz, Menzer und Graf Moltke eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Schaffung eines Heimstättengesetzes für das deutsche Reich, am 3. Februar d. I. im deutschen Reichstag zur Berathnng
Besitzung von mäßiger Größe, welche die Bestimmung hat, im dauernden Besitz der Familie zu bleiben — mit diesem volksfreundlichen Wunsche ist Graf Moltke aus dem Leben geschieden. Am 3. Februar d. I. ist nun der deutsche Reichstag da ran gegangen, diesen Wunsch Moltke's, den er seiner zeit mit mehreren Gleichgesinnten dem deutschen Par lamente in Form eines fertigen Gesetzentwurfes unterbreitet hatte — in Berathung zu ziehen. Hinter sich die blutigen Kämpfe, die nothwendig waren zur Aufrichtung
verantwortlich werden kann. Ich bin nicht der Meinung, daß das „laissez fair, laissez aller 1 , das reine Manchesterthum m der Politik, Jeder sehe wie er's treibe, Jeder sehe wo er bleibe, wer nicht stark genug ist zu stehen, wird niedergerannt und zu Boden getreten, wer da hat dem wird gegeben, wer nichts hat dem wird ge nommen — im Staat, namentlich in dem monar chischen landesväterlich regierten Staat Anwendung finden könnte," das waren die Worte Bismarcks, mit denen er am 2. April 1881 im Reichstag seinem