um den Betrag von 400 fl., Kunstdünger um 300 fl., Ma- schinen und Molkereigerüthe um 250 fl. A«» dem Gerichtssaal. Am 14. September fand hier eine Schwurgerichtsverhand lung statt, die allgemeines Interesse erweckte und eines solchen auch werth war. — Angeklagt war ein Christ, Herr Feuer stein, als Kläger traten auf: die jüdische Firma Hirschl, ver treten durch den jüdischen Advokaten Dr. Monath ans Wien, der im Prozesse genannte v. Weiß ist ebenfalls jüdischer Abkunft. Wir lassen nachstehend
, Hof- und Gerichtsadvokat aus Wien und als Vertreter des Ge klagten, Dr. Josef Weirather fungierten. Der Angeklagte, Feuer stein, wird beschuldigt, er habe 1) in dir. 48 der am 29. No vember 1890 in Biberach erschienenen Zeitschrift „Wochenblatt für Papierfabrikation" einen von ihm verfaßten Aufsatz, mit der Ueberschrift „Warnung" veröffentlicht, in welchem unter aus drücklichen Hinweis auf obgenannte Firma und unter Anfüh rung einer von dem Reisenden derselben, Herrmann v. Weiß, ausgestellten
und für den Punkt 3 der An klage auch als Zeuge fungierte, beantragt der Vertreter Feuer steins Dr. Weirather als Ankläger auszuschließen, da beides, Zeuge und Ankläger in einer Person nicht zulässig sei, wogegen Dr. Monath remonstriert, da dies nicht gegen die St.-P.-O. sei. Der Gerichtshof wies jedoch den Antrag des Dr. Weirather ab, init dem Bemerken, er könne den Antrag im Laufe der Verhandlung abermals einbringen, wenn er es für nöthig erachte. Der Angeklagte erklärt, daß sein Buchhalter, Herr Masse
nicht begreifen zu können, welche Absichten Feuer stein und Masse gehabt, um den v. Weiß zu fangen, dessen Person übrigens strenge zu trennen sei von der Firma Hirschl, denn was er als Vertreter einer Firma thue, habe nicht diese gethau. Oft sei ein Reisender genöthigt Versprechun gen zu machen, die er nicht halten kann, denn ebenso wie man von einem Jägerlatein sprechen könne, könne man auch von einem Reisendenlatein sprechen. Zinn Schluffe seiner Ausführung lehnte Redner für die Firma Hirschl u. Comp