eines solchen Gesetzes entsprechend verlängern. Don Bertamini frägt an ob unter dieser Erhaltung auch die Verpflichtung verstanden sei, daß die Gemeinden auch jene Schutzbauten wieder herstellen, welche weggeschwemmt und so zugerichtet worden seien, daß sie als zerstört anzu sehen seien. Dr. Graf erwidert, daß die Regierung sich entschieden ablehnend verhalten habe, daß von der Verpflichtung des Staates zu irgend einem Erhaltungsbeitrage gesprochen werde, im^ bei großen Schäden habe sie sich vorbehalten von Fall
. Die Neconstructionsarbeiten der Jahre 1883 und t83l) werden wieder I,2(1ö lllX) sl. erheischen, von diesen Gesammtschäden entfallen 7Üt>.lZlXZ fl auf den italieni schen Laudestheil. Unter diesen Neconstructionsarbeiten be finden sich aber nicht zum geringen Theile solche, welche ihren Grund in der uicht ordnungsmäßigen Instandhaltung der hergestellten Arbeiten haben. Dann spräche sür die Aus dehnung des Gesetzes noch der Grund, daß man bei der Re gierung um einen Beitrag zu obiger Summe noch bittlich werden müsse; die Regierung
nicht zu Stande kommen w.rde, als die Regierung eine so ablehnende Haltung d?m Gesetze gegenüber einnehme Dic Regierung habe die Haltung nicht geändert, ja sie habe sogar die unentgeltliche Beistellung der Techniker und die Verantwortung sür die Gesahr abgelehnt. Er habe zwar keine Ursache, den Staalslechnikern Complimente zu machen, glaubt aber, daß die Techniker der einzelnen Genossenschaften noch viel weniger im Stande seien, ein einheitliches und gutes Werk zu Stande zu bringen. Ihm scheine es eine große
Nachgiebigkeit der Regierung gegenüber zu sein, wenn man heute vor Schluß des Land tages in Uebereilung ein Gesetz beschließe, das so enorme Lasten auf den Grundbesitz überwälze. Die Regierung ver stehe es allerdings ganz gut die Abgeordneten in eine ge wisse Zwangslage zu versetzen, aber dessenungeachtet sehe er keine Nothwendigkeit, daß diese; Gesetz votirt werde, und das um so weniger, da auch von italienischer Seite gegen das selbe viel Bedenken geäußert worden seien. Besser sei kein Gesetz
. Er glaubt, wenn ein solches Gesetz heule niat zu Stande komme, werde doch die Regierung eine gewisse Verantwortung haben, dafür zu sor gen, daß die Bauten eingehalten würden, wenn man aber aus die Schultern der Grundbesitzer die Last wälze, so werde die Regierung darauf hinweisen, daß die Genossenschaften ihre Schuldigkeit nicht gethan hoben. Redner glaubt, es sollte zuerst getrachtet werden, die Neconst > uctionsarbeiten auszu- sühren und dann sollte man erst an deren Erhaltung denken, und bittet