, so lana« Zelt Ist, von der Regierung eine gerech?« :>!Mge Läsung der sie besonder» berühren- Ziagen erlangen. > hauptsächlichsten Punkt« sind: 1. Die Mb- 'crechtigung der Steuer der Kategorie L2, die Handels- und Gewerbetreibenden ge- .,t sind, aus eigener Tasche zu bezahlen, weil -.m Rückersatz von den Angestellten nicht er- I- n können» welche, wohl wissend, daß sie t besteuerbar sind, sich die Steuer auch nicht s i Lohne abziehen lassen. Die Abzugsberechtigung der Steuer des -'t'rcn Regime, welch
« nicht aus Schuld der i.'i^'rträger, sondern wegen mangelhafter Or- ^.lüisution >der Steuerämter, die sie in den be- ^cs'i'nden Jahren nicht vorgeschrieben haben, c!,t bezahlt werden müssen. Die große und schreiende Ungleichheit Inder K' n.'ssung, die sich bei der Einkommensteuer, der Neuheit des Systems, wegen der liüvrtriebenen Aufrichtigkeit der Steuerträger, mit übergroßer Leichtfertigkeit unmögliche lAl iikordate unterschr eben, ergeben haben. Dieser Umstand ist so himmelschreiend, daß sich k! > Regierung
, und daß sie sehr schwer sind, beweist der Unrstand, daß die tgl. Regierung die Möglichkeit der Richtigstellungen der beweglichen Einkommen in den neuen Pro vinzen noch vor Ablauf des Nxppeljahres gemäß Gesetz vom 2. Mai 1VV7, Nr. 2L2, angeordnet hat. Nachdem mm das zur Ergänzungssteuer einzubekennende Einkommen jenes endgültige vom 1. Jänner 1V25 ist und nachdem in den meisten Fällen dieses Einkommen durchaus nicht den Tatsachen ent precdend Ist, noch viel weniger aber einer ausgleichenden Gerechtigkeit, so wäre
es angezeigt, das Ministerium auf diese ganz außergewöhnliche Lage aufmerksam zu machen, damit oerhindert werde, daß sich diese Ungleich heit und dieser Fehler, dem die Regierung mit der Ermächtigung zu Richtigstellungen für das bewegliche Einkommen, durchs drei Jahre hin durch fortschleppe. Aus der Natur der Ergän zungssteuer, die rein persönlich ist, ergibt sich schon die Notwendigkeit jener ungerechten Ver kürzung des Einkommens, eine Folge des schlecht getroffenen Konkordates oder der schlecht
werden kann. Man kann auch nicht annehmen, daß mit einem gewöhn lichen Rundschreiben d«s Ministerium» die ita- lienische Regierung der feierlich übernommenen Verpflichtung gegenüber den Staatsbürgern, die ihr Geld dem Staate in patriotischer Weise Ovfersinne aus denen diese Einkommen festgestellt werden können, so hat der Steueragem weder das Recht sie auszuforschen noch sie als gegeben anzuneh men. Das Ministerium macht sogar auf das Ge genteil aufmerksam und auf Seite S4 der Jn- truktionen heißt es: .Au» diesem Artikel ergibt