X ».86; vierteljähria ü S.ZO; haiblähri, x w.«0: imujährii r — JaserttoaSvreiS nach Tarif. Annahme von Zusertioili-Alisirägea in ollen Jnseraten-Äureaux des In- und Äuilaud«» — Erscheint jeden Dienttag, Dmueri- ^ ' tag uad Samitag, abend» » Uhr Kr. M Mittwoch, de« RS. Dezember lSVV 3-t. IchMH Zur Lage. Meran, 11 Dezember. Die Landtage treten im Laufe dieser und der nächsten Woche zusammen. Damit hat die Schonzeit der Regierung ihr Ende gefunden. ES gehört zum Wesen der eigenthümlichen Lage
, in der sich in Oesterreich Regierung, Parteien und Selbstverwal tungskörper befinden, daß selbst die Erfüllung der Wünsche der letzteren durch daS Ministerium nur eine solche sein kann, welche den lebhaftesten, ver fassungsrechtlichen Bedenken der Parteien begegnet. Die Finanzen fast sämmtlicher „Königreiche und Länder' befinden sich, ohne daß man die autonome Provinzialverwaltung dafür verantwortlich machen könnte, in sehr schlechter Verfassung. Im gewöhn lichen Umlagewege läßt sich keine erhebliche Minde rung
diese» MißstandeS, geschweige denn eine „Sa nierung' der Landesfinanzen anstreben, wie sie in Wien, Prag, Lemberg u. a» O. sehnlichst erwartet wird. Einem Theile der materiellen Ansprüche ge nügte nun die Regierung durch daS gleichzeitige Einbringen der Branntweinsteuer-Vor lage in allen Landtagen. Hätte eS der ReichS- rath nicht unterlassen, die Antheile festzustellen, mit welchen die einzelnen „Königreiche und Länder' an dem Ertrage der Branntweinsteuer partizipieren, so wäre nur über den Inhalt der Vorlage
, so ist eS nicht minder die mit der Vorlage einge führte Zwischenzollgrenze zwischen den einzelnen Kronländern. Denn der Antheil der einzelnen Kronländer soll bekanntlich, wohl mit besonderer Rücksicht auf den SchnapS-tLroßkonsumenten Gali- zien, nicht von der Höhe der Erzeugung, sondern von der BerbrauchSziffer abhängig gemacht werden. Prager StaatScechtSredner immer wiederkehrt: die deS SteuergesetzgebungtrechteS der Landtage insbe sondere des böhmischen Landtages. Die Tschechen werden der Regierung
werden und so viel Kronländer Oester reich hat. so viel Zwischenzollgrenzen in SchnapS- angelegenheiten werden errichtet. Ei ist nicht an zunehmen, daß sich die Regierung leichten HerzenS zu dieser gesetzgeberischen Merkwürdigkeit entschlossen hat, deren finanzieller Effekt für 14 Kronländer so unbedeutend ist, daß die kleine Mehreinnahme die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht in den Hintergrund zu drängen vermag. Für Galizien Vtjlttttlly IM ZlNMll. sind 5 Millionen, für Böhmen 3, für Niederöster- M«ran, li. Dezember