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Meraner Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 09.11.1910
Physical description: 12
.'nM im^ SH habe me Materialien oder Mfälle liegen geblieben sind, von?de'nr Scherer'schen Mittel gehört. Ueber Ver- die man bemerkt und auch wohl entfernt hätte, langen. der Landesassekuranz habe ich vor zwei wenn dieser Raum nicht abgeschlossen gewesen Jahren /in jedem 'Stockperkk 2 . Minimax-Feuer- wäre. Bezüglich der Brandausbruchstelle er- löschapparate eingeführt. Das Haus wurde vor scheint das Folgende als maßgebend: Nach allen 11 Jähren erbaut und wird seither von einer Aussägen wurde zuerst nur Rauch

'«nd nicht auch vor?iehmen Klintel besucht, darmüer 'auch.-vom Vz^rzög-Thrönfolger Ant Familie/ der' sich, Wie er mir oft versicherte und sein langer Auf--! O!HAt^. bestätigte, ^ g ewiß unter 'meinem T«ache WM 'gefühlt hat. Eine Feuerstmtze habe ichyicht, ebensowenig eine LöfHirdnung, da deren HM.öder.eine Löschordnung besitzt. Herr . P a n z e r.' ist Pächter des Dolomiten- Feuer ^bemerkt. Ter Rauch ist durch das Dach oder unter dem Dachraum hervorgedrungen. Das Feuer war somit im Innern und das Dach hat eM später

, daß der auf dem Rauch fange angebrachte FunkenMger (KooseuZ) einen stärkeren Ruß- und Funkenflug wohl vorgebeugt haben mag, diesen aber nicht gänzlich verhinderte. Es ist weiters nicht unmöglich, daß trotz des vor schriftsmäßig angefertigten Planes irgend ein Konstruktionsteil des Daches oder Balkons in das Rauchsangmauerwerk, wenn auch nur in ge ringem Maße, eingesetzt gewesen ist und so direkt in Brand geraten konnte. War ein solcher Balken etwa nur an das Mauerwerk angelehnt gewesen, so läßt

, ganz im Unklaren und es gebt daraus hervor, daß diese Feuerungsstelle nicht genügend überwacht worden ist. Es scheint auch das vorgeschriebene Schliefen des Rauchfanges weder durch ihn, noch einen semer Gesellen statt gefunden zu haben und es ist somit der Rauch fang von den hiezu Berufenen nicht untersucht worden. In dieser 'Aussage ist auch eine der Gemeinde Welschnofen vom Landesausschusse be willigte Tispens hinsichtlich der Fegung der Rauchfänge erwähnt und gesagt, daß diese Tispens

auch für das Hotel als giltig angesehen worden sei. Wir müssen betonen, daß selbst ein Laie mit Rücksicht auf die Größe des Bauobjektes die Unzulänglichkeit einer solchen Auslegung hätte einsehen müssen. Es wäre Pflicht des Rauch fangkehrermeisters, der, wie er selbst sagt, die Feuerbeschau abhielt, gewesen, auf die UnHalt barkeit dieser Zustände aufmerksam zu machen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß die Feuer-, beschau nicht im Sinne des Gesetzes vorgenommen worden ist. Hinsichtlich der Löschmittel

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