Donnerstag. ^6. September 1S18 »Akr«r«r Zeltm»»' Bette« daß, wenn auch keine rechtliche, so doch eine moralische Verpflichtung der Stadtgemeinde besteht, die Mädchenschule der Engl. Fräuleins zu unterstützen. Wenn auch der Wunsch des In stitutes nicht erfüllt werden kann, so wäre es doch nicht an der Zeit, eine solche Erhöhung der Subvention platzgreifen zu lassen. Das An suchen wurde im Verhandlungswege von 30.000 auf 20.000 K herabgesetzt: indessen hat auch dieser Antrag die Mehrheit
des Finanz komitees nicht finden können. Derselbe legt den mit Stimmenmehrheit gefaßten Antrag vor: „Es möge mit Beginn des Schuljahres 1918/19 die jährliche Unterstützung für die Mädchen schule der Engl. Fräuleins in Meran von 8000 auf 13.000 K erhöht werden. Das Schulgeld verbleibt den Engl. Fräuleins. Der Beschluß ist jedes Jahr anläßlich der Budget-Beratung zu revidieren, bezw. neu zu fassen.' Reithmayer: Ich habe mich bereits im Finanzkomitee gegen den Wunsch der Engl. Fräuleins ausgesprochen
und ebenso gegen den Kompromiß-Antrag des Finanzkomitees. Ich sehe nicht ein, warum die Engl. Fräuleins ge rade für die Volksschule eine Subvention ver langen, wenn auf der anderen Seite die Mög lichkeit besteht, durch Erhöhung der Pensionats gelder aus die Rechnung zu kommen. Ihr An suchen kommt zu einer Zeit, wo Meran gerade am schwersten bedroht ist. Ich meine, daß wir die Pflicht haben, der Gemeinde die bestehenden Schulen zu erhalten, und wenn eine andere Möglichkeit nicht vorhanden ist, die Mittel
aus den Steuergeldern zu nehmen. Dieses trifft aber bei den Engl. Fräuleins nicht zu, nachdem diese, wie dargetan worden, die Möglichkeit haben, das Erfordernis zu beschaffen. Ich halte daher eine weitere Unterstützung über die be reits gewährten 8000 X hinaus für unnot-. wendig. Dr. Hoke: Es wurde festgestellt, daß eine rechtliche Verpflichtung zur Schulerhaltung der Engl. Fräuleins nicht besteht, und ich möchte sehr wünschen, daß wir uns für alle Zukunft freie Hand behalten, und daß dieser Stand punkt im Antrag
zum Ausdruck kommt, indem betont wird, daß es sich nur um eine freiwillige Subvention handelt und keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht. Schroffenegge r: Man sollte mit den Mitteln zur Ausbildung von Schulen nicht sparen. Dies kann man jedoch auf die Engl. Fräuleins nicht anwenden. Diese sind vollkom men von der Welt abgeschlossen und nicht in der Lage, unsere Jugend so zu erziehen, wie es in unserer heutigen Zeit notwendig ist. Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen Herrn Reithmayers