für eine Agrargesetzgebung ist, wenn solche Zustände platzgreifen können. Wohl wird uns entgegnet werden: Warum ist der Grund nicht wie eine andere Sache als Ware zu betrachten, und warum kann nicht jedermann diesen als Ausbeutungs gegenstand benutzen? — Nein, Grund und Boden sind nicht wie eine gemeine Ware zu behandeln, denn der Boden, auf dem der Laudwirth säet und erntet, ist eines der hei ligsten Güter des Volkes, und gewiß ist, daß dort, wo man diese verkauft hat, das Volks- thum seinem Untergange entgegengeht
und hätten keinerlei Haftung für die Schulden des Gesammtbesitzes mehr, ein Irrthum, der sich oft bitter gerächt hat, indem sie später für die Lasten des Stamm gutes aufkommen mußte« und so um ihr Geld kamen. Der Verkäufer kam dadurch um sein Geld, daß die Schlächter den Grund billig verkauften, so daß für ihn wenig oder gar nichts blieb. Eine weitere Fangart um die Käufer zu beirren, ist die, ihnen vorzuspiegeln, daß sie den Grund erst in einer Reihe von Jah ren zu bezahlen hätten und darum
nicht viel Geld brauchten. Zu welchen Mitteln bei derartigen Schlächtereien gegriffen wird, und daß sehr oft diejenigen, die den Grund aus schlachten, vermögenslose Leute sind, die nur im Dienst gewisser Hintermänner arbeiten, damit für diese keine Gefahr eines Verlustes sei, haben Hunderte von Prozessen bewiesen, in denen immer der Käufer den Kür zeren zog. Es sind aber auch viele dadurch dem Untergänge verfallen, daß sie den Grund zu theuer kauften, weil man auf sie durch den Ankauf gewisser Grundstücke vou
Leuten, die Anrainer oder als Geschäftsgegner schaden könnten, einen Druck ausgeübt hat. Beurtheile jeder, bevor er einen der artigen Kauf abschließt, welches Geld er ver zinsen muß, und ob er nicht durch den Zu- kaus des Grundes gezwungen ist, einen Zu- bau von Gebäuden vorzunehmen, was eben den Grund noch theuerer macht; denn bei Vielen ist der Untergang dadurch herbeige führt worden, daß sie ohne Geld Grund zu kauften, wodurch derjenige Theil ihrer Wirt schaft, der noch schuldenfrei war, mit ver