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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 92 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
, welchen die Land stände im 14. u. 15. Jh. auf die Regierung des Landesfürsten be sessen haben, im Laufe des 16. und 1?. Ih. immer mehr zurück gedrängt und die Macht des Landesfürsten und seiner Regierung immer absoluter geworden ist. Aber eine monarchische Staatsgewalt haben die Landesfürsten auch schon im 14. und 15. Jh. besessen, ihre Hoheitsrechte und auch die innere Struktur ihrer Gebiete als Terri- toriälstaaten sind seit dem 16. Jh. nicht wesentlich anders geworden, nur in der Ausübung

jener sind die Rücksichten auf die Landstände immer mehr zurückgetreten und in der staatsrechtlichen Theorie wurde die unbeschränkte Macht der Landesfürsten gegenüber früher schärfer betont. In Tirol ist übrigens die Geltung der Men landständischen Verfassung grundsätzlich erst durch die Regierung des Königreichs Bayern im Jahre 1808 aufgehoben worden, allerdings haben auch die österreichischen Herrscher in der zweiten Hälfte des 13. Jh., be sonders Kaiser Josef II., die Landschaft tatsächlich kaum mehr beachtet

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