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Title A - Z
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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 11 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
^ ^g42) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 169 Weiters kann man auch nicht behaupten, daß die deutsche Ge schichte erst mit dem Jahre 911. dem Aussterben der Karolinger in Deutschland, beginne. Sie beginnt vielmehr mit der Geschichte der einzelnen deutschen Stämme, deren -Zusammenwachsen zu einem ge meinsamen deutschen Reiche und Volke doch schon in den langen Epochen des fränkischen Reiches unter den Merowmgern und Karo lingern sich angebahnt und vollzogen hat und mit dem Icchr

et iuàx provi nei se'. Fürst und oberster Richter des Landes Baiern bezeichnet wird (Spindler S. 177), so dürste sich hierin schon der neue Sprachgebrauch, wie er von da ab in Geltung blieb, ankündigen, daß nämlich nur die vom deutschen König mit Fahne oder Szepter direkt belehnten Herzoge und Bischöfe, sowie Mark- und Landgrafen als Fürsten galten, und zwar als Reichsfürsten in ihrer Stellung gegenüber dem Reiche, und als Landesfürsten gegenüber dem Lande und dessen Insassen. S eit 1137

war die HerzogSgewatt in Baiern und Sachsen im Hause der Weifen durch Heinrich den Stolzen und seinen Sohn Heinrich den Lö wen in einer Hand vereinigt. Das lief zugleich dem Sinne des deutschen Stammesherzvgtums wie des deutschen Reiches zuwider, denn jenes ver langte für jeden Stamm einen eigenen Herzog und für dieses wuà durch die dynastische Bereinigung zweier Herzogtümer ein ständiges Gegen königtum geschaffen. Es wurde auch schon damals eine solche Bereinigung als widerrechtlich beurteilt

. Aus dieser unhaltbaren Lage heraus hat Kaiser Friedrich I. mit dem Sturze Heinrichs des Löwen im Jahre UM auch den vernichtenden Schlag gegen die beiden Stammesherzogtümer. die damals in Deutschland noch bestanden, nämlich Baiern und Sachsen geführt. (Denn das Herzogtum Franken war bereits seit 938 zu Gunsten der Königsgewalt aufgehoben, Schwaben im Hausbesitz Johannes Haller Hai in seinem Buche ..Die Epochen der deutschen Geschichte', das dank seine? lebendigen Darstellung eine sehr starke Ver breitung gefunden

hat (neue Ausgabe 1939). jene Verkürzung der deutschen Geschichte nach vorne mit dem Jahre 911 in sehr bestimmter Weise ver treten. Mese Auffassung ist aber sicherlich abzulehnen, es sind ihr wohl auch kaum irgendwelche Lehrbücher der deutschen Geschichte gefolgt.

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 4 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
bei den Philo sophen und Staatslehrern des 13.—-16. (3H. (respublica, Imperium, potesàs summa), für die Landeshoheit (jurisàtio territoriuIiL, jus superioritatis) S. 240. — Die deutschen Bezeichnungen h -iefür im 17. und 18. Äh., besoàrs bei Seckendorf. Landesobrigkeit, landesfürstliche Hoheit und Landeshoheit S. 242. — Staat im heutigen Sinne erst seit dem 18. Jh. S. 2T3. — Die Ausdrücke Herrschast, hohe Obrigkeit, Herrlichkeit und landsfürstliche Hoheit in amtlichen Schriften besonders

des 16. und 17. Jh. aus Tirol S. 2'à — Die Verwendung der Ausdrücke Landeshoheit. Landesfürst und Staat in den jetzigen Lehrbüchern der Geschichte S. 2Ä8. Die Bedeutung des Stammes- Herzogtums und des Landesfürstentum s für die Entwicklung der Staats gewalt in Deutschland S. 2W. — Nachtrag S. 251. Vorbemerkung. Zu. den Grund- und Hauptfragen der deutschen Geschichte gehört jene nach dem Hervorgang des deutschen Volkes aus den S käm men umd des deutschen Reiches aus den Ländern, ferner jene nach dem Alter der Begriffe Volk

). dessen allgemeinen Auffassungen ich allerdings nicht beistimmen kann, hat mich zu, diesen Ausführungen angeregt'. i) Ich habe unter dem Titel „Das Wesen des Staates im deutschen Mittelalter' in der Zeitschrift sür Rechtsgeschichte, German. Abt. 1941 Bd. 61 S. 2R—2W, eine nähere Besprechung dieses Buches gegeben, und meine Be denken gegen seine allgemeinen Aufstellungen sowohl vom Standpunkte der quellenmäßigen Erkenntnis. wie der inneren völkischen Einheit der deutschen Geschichte dargelegt

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 34 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
192 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol war dieser und ebenso der Bischof von Trient mit seinem größeren Gebiete im Süden des Landes trotz ihres Ranges als Fürsten des Deutschen Reiches der Schutzherrschaft der Grafen und Landesfürsten von Tirol unterstellt und auch dem Steuer-- und Wehrverbande der Tiroler Landschaft und damit dem Lande Tirol eingegliedert. Jene geographische Disposition ist auch schon im Mittelalter bewußt ge wesen, dies besagt das Schreiben, mit welchem Herzog

Rudolf von Osterreich im Iahre 1363 dem Dogen von Venedig seine Erwerbung des Landes Tirol angekündigt hat: Daß er nämlich nun die Äber- gänge zwischen Deutschland und Italien beherrsche. Die Grenzen der Herrschaft der Grafen von Tirol (iermm! äominü sui) und damit des Landes Tirol, werden erstmals in der Urkunde Wer die Verleihung der Zoll- und Strahenhoheit an die Grafen von. Tirol seitens des deutschen Königs vom Jahre 1305 angegeben, gegen Süden der Efeis d.i. der Avisio an seiner Mündung

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