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Title A - Z
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Pedagogy, Education
Year:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Page 18 of 23
Author: Tinkhauser, Georg
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 20 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Location mark: 888
Intern ID: 183218
Jndifferen- tismus auf sein Banner schreibt, also konsequent als solcher kein In teresse an einem katholischen Unterricht, d. h. daß der Unter richt in den kathol. Volksschulen der kathol. Glaubens- und Sitten lehre nicht widerspreche, haben kann und darf; wie können da die Kirche und die kathol. Eltern eine befriedigende Garantie finden, wenn der Kirche nicht das Recht der Aufsicht als ein ihr eigenes und eigentümliches gestattet wird? Das Aufsichtsrecht der Kirche hindert ja nicht, daß neben

zusammengeworfsn find, also die ConfessionSlofigkeit prinzipiell ausgesprochen und durchgeführt ist,, anstatt daß, wis es selbst in protestantischen Län dern von gemischter Bevölkerung geschieht, für jede Confession à besonderer Schulrath aufgestellt wird — ein derartiges Schulgesetz kann doch das Recht der Kirche nicht 'befriedigen, und bietet mm- ' mer eine beruhigendK Garantie für das GewWn und für das Recht katholischer Eltern. Zerlegen wir unsere geschichtliche Darstellung in ihre Haupt glieder

, so ergeben sich folgende drei Endresultate: 1. Das Recht der Kirche auf die Volksschule ist ein geschichtliches. Aus der Kirchs ist die Volksschule hervor gegangen, jene ist die Mutter, diese die Tochter. Die Geschichte der Schulen ist ein fortwährendes Lob auf die Verdienste der Kirche. Darum sagt selbst der protestantische Geschichtschreiber Raum er (VI. Bd. S. 428): „Das Verdienst der Gründung und Erkaltung der Schule gebührt fast ausschließlich der Geistlichkeit.' Und weil es bei uns in Oesterreich

schon so weit gekommen ist, daß man katholische Autoritäten, wenn sis auch einen noch so gefeierten Namen tragen, einfach ignmirt oder mit gewohnten Rààrten und Schlagwörtern übertönt; so möge hier die Bemerkung einen Platz finden, daß selbst protestantische Staats- rechtlehrer das Recht der Kirche auf die kathol. Volksschule an-

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Category:
Pedagogy, Education
Year:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Page 19 of 23
Author: Tinkhauser, Georg
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 20 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Location mark: 888
Intern ID: 183218
) Jurisdiction wird ge rechnet die Untersuchung und Tntscheidung aller streitigen K irchen - auch Ehesachen. Zu den Diözesanrechten gehören die Oberaufsicht über Kirchen, Schulen, Stiftungen, Dispen sationen in Ehesachen' u. s. w. 2. Das Recht der Kirche auf die Volksschlule ist ein gesellschaftliches. Die geistige Grundlage der Gesellschaft ist die religiös-sittliche Bildung, und diese ist auch die Quelle für das Wohl md Gedeihen der Gesellschaft. Daher ist die religiös sittliche Bildung auch der Hauptzweck

der Volksschule, aus welcher die Gesellschaft sich fortpflanzt und regenerirt. Wer hat aber ein größeres Recht auf die religiös -sittliche Bildung der Jugend als eben die Kirche, welche dazu berufen ist? Und wem andern soll man dieselbe übertragen? Von diesem Grundsätze ist das würt- te«berg'schL Volksschulgesetz von 1836 ausgegangen, also das Schulgesetz àes protestantischen Staates, welches im Nahmen einer anerkannt freisinnigen Verfassung Platz gefunden hat. Dics Schulgesetz gilt uns etwa

der VoWschulen. Die Ob er schul beh orde sür die evangelischen Schulen ist das evangelische Konsistorium, und für die katholischen Schulen der katholische Kircheurach, welcher die Aufsicht und Leitung der VoWschulen mittelst geistlicher Organe führt, d. h. mit Mitwirkung der Pfarrer als Ortsaufseher und anderer von

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Category:
Pedagogy, Education
Year:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Page 20 of 23
Author: Tinkhauser, Georg
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 20 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Location mark: 888
Intern ID: 183218
Percent nicht übersteigt! Und hat es denn Oesterreich wirklich zu breuen, daß der Staat bei Leitung und Ausbildung des Volks schulwesens bisher meistens, wenigstens in der praktischen Durchführung mit der Kirche Haà in Hand gegangen' ist, und die Mitwirkung derselben in Anspruch genommen hat? Ich darf wohl nicht erinnern an die großen Verdienste und Erfolge, welche Agflhofer, Tangl, Demoser, Walter und Mantinger, um die Verbesserung der alten und durch Einführung so vieler neuen Schulen errungen

md zu sichern. 3. Die Kirche hat ein göttliches und daher unver äußerliches Recht auf die Schule, und dieses ist der selben in Oesterreich auch vertragsmäßig zuerkannt Worden (Art. V und VIII des Konkordats). Keine andere Anstalt auf Erden außer der Kirche kann sich dcs göttlichen Berufes rüh men, die Lehrerin der Menschheit zu sein. Nur zu den Aposteln hat Christus gesprochen: „Gehet und lehret alle Völker'; nur die Kirchs ist die von Gott bevollmächtigte Lehranstalt. Daher erkennt die Kirche die religiös

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Category:
Pedagogy, Education
Year:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Page 16 of 23
Author: Tinkhauser, Georg
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 20 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Location mark: 888
Intern ID: 183218
Kaiser Josephs II. die Kirche beinahe ganz aus derselben verdrängt Werden wollte, außer insoweit der staatliche Zwang noch religiöse Uebungen forderte. Im I. 1787 wurden nämlich Kreiskom missär e aufgestellt — in jedem Kreis einer, welchem die Aufsicht und Leitung des Volksschulwesens und die Handhabung der bezüg lichen Gesetze in seinem Bezirke anheimgestellt war. Er hatte Weit gehende Vollmachten, Welche er im Namen des Kreishauptmannes und mit dessen Mitwissen ausübte. Er bestätigte

. Und welche Erfolge sind durch diese neuesten Einrichtungen, ver mittelst welcher die Kirche sozusagen ganz aus der Schule verdrängt wurde, erzielt worden? Das Hofdekret vom 29. April 1802 sagt ausdrücklich, daß „vielfältige Gebrechen im Studien- und Erziehungs- fache' daraus hervorgegangen sind, und die Regierung fand sich veranlaßt in die frühere Zeit zurückzugreifen. Bezüglich der Volks schule geschah dies in der „politischen' Schulverfassung vom I. 1305, welche in Oesterreich 1807 durchgeführt worden

ist; in Tirol und Vorarlberg aber wegen der fremden Zwischenregierungen erst 1816 zur Anwendung kommen konnte. Mit diesem Jahre be ginnt wieder eine neue Periode der tirol'schen Volksschule. In der Schulordnung vom I. 1805 wird die nächste und UU« ittelbar höhere Schulaufsicht der Kirche anheimgeben, nicht NW «eil die religiös-sittliche Bildung der vorzüglichste Zweck

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Category:
Pedagogy, Education
Year:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Page 8 of 23
Author: Tinkhauser, Georg
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 20 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Location mark: 888
Intern ID: 183218
aber ist die jetzige Volksschule hervorgegangen. Da nun eben diese gegenwärtig eine von den brennenden Fragen in Oesterreich bildet und die Veranlassung zu dem vorliegenden Artikel gegeben hat, so soll fortan nur diese mehr in unsere Besprechung gezogen werden. Ueber die Verbreitung und den Umfang der von der Kirche eingeführten Pfarrschulen besitzen wir noch jetzt ein wichtiges und lehrreiches Dokument aus dem Ende des achten Jahrhunderts in dem Kapitulare des Bischofs Theo dulf von Orleans

und aus Dankbarkeit gespendet wird (ne« Mgmä »b eis so- MPÌont, kxeeMo gliaà à Mrsotss ok aritatis st»à!o sua voi un tat e àààt.) Die Kirche erkannte also klar ihren heiligen Beruf und die Pflicht, die christliche Jugend zu unterrichten und zu erziehen, und die Kirche erfüllte diesen Beruf in uneigen nütziger Absicht. Die Pfarrschulen finden wir in Men Gauen und m Äm Thalern Tirols. Damit Niemand an dieser Behauptung sich argem möge, ersuche ich die geneigten Leser, sich das schon vben über die alten Pfarrschulen

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