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Innzeitung
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Page 4 of 4
Date: 09.03.1865
Physical description: 4
sehr beachtenswerthen Weise hervor. Wenn es sich blos um den Mord der Maria Oberreiter gehandelt hätte, würde der Mörder trotz des durchgeführten Jndicienbeweises frei gesprochen worden sein. weil ein kleines Zeichen zarter Aufmerksamkeit, das eine liebende Hand der Ermordeten mit in's Grab gegeben hatte, die Herstellung des objektiven Thatbestandes unmöglich gemacht hatte. Aus Nr. 39 bis 45 des Amtsblattes zum Tiroler-Bothen. Erledigt: pcov. Adjunktenstelle mit 525 fl. beim k. k. Kreiögericht Bozen. Ges. binnen

14 Tagen an das Präsidium desselben; — Amtsdienerstelle mit 315 fl. bei der k k. Landeshaupt- und Kriegskaffe in Inns bruck. Ges. bis 20. März an dieselbe; — Auskultanten- stelle mit 315 st. Adjutum im tirot.-oorartberg. Ober- L-G.-Sprengel. Gest binnen 14 Tagen an das Präsid. d. k. k. O.-L-G. ZnnSbcuck; — Advokatenstelle in Mezzolombardo. Gest binnen 4 Wochen an das k k O.-L.- Gericht ZnnSbruck, Aufforderung: an die Gläubiger des verst. Gg. Gröber in Jaufenthal: ihre Forderungen bis 8. April beim

; — über Martin Rock in Riffian. Anmeld. bis Ende März, Tagsatzung am 1. April beim k. k. Bez-Ger. Meran. Versteigerungen: Lieferung von HO Ztr. fst. doppelt raff Rübsöl zum Zeugschafferamt Hall Ges. Off bis 13. März an dasselbe; — Lieferung deS Materials zu den für die Dienerschaft der k.k. polit. u. Justizbehörden, der k. k. Staatsbuchhaltung u. der k- k. Polizeibehör- den für das Jahr 1865 beizustellenden Amtskleidungen 1 am 13 März bei der HilfSämter-Direktion der k k- Statthalterei zu Innsbruck

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Newspapers & Magazines
Innzeitung
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Page 2 of 4
Date: 30.04.1864
Physical description: 4
da die Gerechtigkeit? Der Grundsatz, daß der höher Besteuerte mehr Einfluß auf die Gkmeindeangelegenheiten habe, sei nicht bloß ein allgemeiner Grundsatz der Billigkeit, er finde sich auch im Artikel 9 der Ges. vom 5. März 1862. Wie wolle die Minorität diesen Artikel mit ihrem Antrag in Ein klang bringen? Es sei gesagt worden. zur Landtags wahl haben die Mindestbesteuerten kein Wahlrecht. Die Minorität wolle aber den Gemeindegenossen kein Wahl recht einräumen, und wenn sie die Höchstbesteuerten seien. Das sei

ungerecht. Für diese Behauptung sprechen die Beschlüsse aller übrigen Landtage. Man sage, die Gemeinde werde dem Genossen schon die Aufnahme ertheilen. Er (Redner) dagegen fürchte, sie werde lieber mit ihm nach Willkühr ver fahren, und für diese Ansicht spreche auch §. 41 des G.-Ges. von 1849, welcher dem Einzelnen das Be- rufungsrech! an die politische Behörde zuerkennt. Die Gegner sagen, sie ändern nichts am Wahlrecht, sondern schützen bloß die Gemeinde vor Eindringlin gen. Diesen Schutz gewähre

auszu weisen. Die Regierung habe gar kein Recht gehabt, diese Bestimmung in ihre Vorlage aufzunehmen, denn Art. 3 der Ges. vom 5. März 1862 setze das AuS- Weisungsrecht nur gegenüber den Fremden fest. Das Rechtsgesühl und nichts anderes habe ihn (Redner) zu dieser Anschauung gebracht, und nur diesem Rechts gefühl wollte er Ausdruck geben. (Bravo!) Abg. Dr. Rapp: Die autonome Gemeinde müsse die Grundlage des konstitutionellen Staates bilden. Von einem Unrecht, welches die Minorität Jemandem anthun

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