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Innsbrucker Nachrichten
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Page 6 of 12
Date: 10.11.1930
Physical description: 12
Erbenfuch-Gesellschaft betreibt gegenwärtig zwei große Recherchen. Die eine geht nach den Erben des ver storbenen amerikanischen Millionärs Horowitz, dessen Nachkommen irgendwo in Ungarn oder Rumänien sitzen, und die andere, nach den Erben eines gewissen Berstein, der 1870 in Cleveland starb und die Kleinigkeit von 70 Millionen Dollar hinterlassen hat. Große Vermögen haben oft ihre Schicksale. Sie sind manchmal ebenso dunkel und abenteuerlich wie ihre Her kunft. Besonders in England, dem klassischen

" jedes Jahr eine sorgfältig redigierte Liste solcher herrenlosen Vermögen herausgegcben und, soweit möglich, durch doku mentarische Angaben ergänzt. Auf diese und andere Weise gelingt es dann oft, den unbekannten Erben nach langer Zeit ausfindig zu machen und ihn in den Genuß des auf ihn wartenden Vermögens zu setzen. Von diesen roman tischen Auffindungen sind recht viele der Oeffentlichkeit be kannt geworden. Ein Mann, der die Liste der „Chancery Division" öurch- blättertc, stieß dabei

von Tageszeitungen diejenigen, die sie angehen. Eines Tages durchblätterte ein Dubltner Droschkenkutscher eine in seinem Wagen liegengelassene Zeitung. Das erste, worauf sein Blick fiel, war der Auf ruf nach den Erben eines fernen Verwandten von ihm. Durch diesen glücklichen Zufall wurde er Besitzer eines Vermögens von 40.000 Pfund Sterling. Ein anderer, der unter einem ebenso glücklichen Stern geboren war, kaufte eines Tages einen Hering, der in Zeitungspapier eingeschlagen wurde. Beim Auspacken fiel sein Blick

ans eine Aufforderung, nach der sich die Erben nach einem Verstorbenen seines Namens melden sollten. Er hat es jetzt nicht mehr nötig, Heringe zu essen. Wohl der wunderbarste Fund war der auf einem Stück Zeitungspapier, das in einem alten Schrank vierzig Jahre lang geklebt hatte. Der Besitzer des Schrankes batte keine Ahnung davon, daß auf dem Papier ein Aufruf stand, in dem er als Erbe genannt war. Als er eines Tages das alte Stück Zeitung abkratzen wollte, fiel sein Blick zu fällig

seille wohnte und dort das biblische Alter von 99 Jah ren erreichte. Die letzten Jahrzehnte ihres Lebens hatte sie ausschließlich von der Mildtätigkeit ihrer Verwandten gelebt, denen sie beständig vorjammerte, daß sie bettelarm sei und ihr Vermögen auf ihr selbst unerklärliche Weise verloren habe. Nach ihrem Tode ergab sich dann, daß sie seit mehr als 25 Jahren keine Zinsen mehr abgehoben hatte. Die lachenden Erben hatten in diesem Falle allen Grund, die Vergeßlichkeit der alten Frau zu preisen

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 19 of 20
Date: 02.10.1936
Physical description: 20
einzuziehen. §. Schuldscheine über Darlehenrforderungen unter Familien angehörigen. Aus Wien wird uns berichtet: Die Erben nach Fritz Reininghaus, Architekt Sigurt und Maisriedc Reininghaus auf Schloß Rabcnstcin bei Frohnleitcn, gaben in ihrer Nachlaßnachwei- füng Darlehensfordcrungen der Familienangehörigen im Gesamt beträge von 342.765 S als Nachlaßpassiven an und förderten die Aus scheidung dieser den Nachlaß treffenden Schulden aus der Erb- gebührenbemesftrngsgrnndlage. Auf Grund

dieser Nachlaßnachweisung an die Erben erging ein Zahlungsauftrag, der die auf die Verlassen- schaft entfallenden Gebühren vorschrieb, wobei jedoch die Darlehens- fordcrungcn der Familienangehörigen an den Nachlaß als Passiv post nicht anerkannt wurden, da sie nicht durch eine erblasjerische Urkunde nachgewiesen seien. Gegen diesen Zahlungsauftrag brachten die Erben die Berusung an die 'Finanzlandesdirektion ein und boten für den Bestand der Darlehensjorücrungen den Beweis durch die Bücher des Erblassers

solche Fordeningen durch vom Erblasser selbst ausgestellte Rechtsurkunden nachzuweisen seien. Gegen diesen vom Bundesministerium für Finanzen bestätigten Bescheid brachten die Erben die Beschwerde an den Bundesgerichtshof ein. Die Be schwerde vertritt den Standpunkt, daß man über Darlehensforde rungen zwischen Familienangehörigen Schuldscheine n i ch t auszustellen pflege und baß daher derartige Urkunden zur Erbringung des Nachweises der Darlehensforüerungen von den Erben nicht verlangt werden könnten

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 9 of 20
Date: 25.03.1938
Physical description: 20
er, „auch wenn der Kaufbetrag vielleicht sehr hoch ist?" Iosiah Stock wird langsam nervös. „Warum soll der Betrag denn so hoch sein?" erkundigt er sich. „Die Erben des Grundstückes wissen vermutlich nicht, daß es bedeutend mehr wert ist, als sie annehmen." „Danke", sagt Phil Gordon und steht auf. Er tritt an eine Seitenwand des Zimmers, wo von der Decke ein dichter Vorhang herunterhängt. Mit einer Handbewegung schiebt er diesen Vorhang beiseite. Eine Apparatur wird sichtbar. Ein Mikrophon hängt hier, Drähte führen

Sie nicht — was wollen Sie eigentlich von mir?" keucht er. Phil Gordon lächelt. „Oh, ich wollte Ihnen nur ein Geschäft vorschlagen", sagt er verbindlich, „und ich wollte mich außerdem vorsichtshalber gegen Ueberraschungen sichern. Beispielsweise dagegen, daß Sie später einmal ableugnen würden, den Roedenburgschen Erben den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes verschweigen zu wollen..." Scheidewand innerhalb dieser Berufsgruppe, in welcher Weise sie noch immer bestanden haben möge, endlich falle

Besitzer des Grundstückes den wahren Wert kennt..." Iosiah Stock sieht mit haßerfüllten Augen auf Phil Gordon. „Sie haben also den Erben von dem Erzvorkommen in Kenntnis gesetzt", preßt er hervor, „Sic haben sich mit ihm gegen mich verbündet..." Wieder schüttelt Phil Gordon den Kopf. „Sie sind schon wieder im Irrtum", berichtigt er, „der Erbe hat bis heute keine Ahnung ..." öS.'öivrunen für unsere Polizei. Anerkennung Himmlers für die alten Kämpfer. dnb. Wien, 24. März. Der Reichsführer SS. und Chef

. „Sie sind der Besitzer des Grundstückes?" fragt er, und dem Klang seiner Stimme ist anzumerken, daß er keine Silbe von dieser Behauptung glaubt. „Ja", nickt Phil Gordon, „seit gestern abends ..." Iosiah Stock erhebt sich schwerfällig aus seinem Sessel. Geht ein paar Schritte auf und ab. Bleibt stehen, denkt nach. „Sie haben also den Erben des Roedenburgschen Grund stücks gefunden", stellt er dann nüchtern fest, „und ihm das Grundstück abgekauft, um es nun wiederum an mich zu ver kaufen. Das ist eine bodenlose

so etwas wie Hochachtung vor der „Geschäftstüchtigkeit" dieses Hallinken ... „Bevor wir über das Geschäftliche weiter reden", sagt er zögernd, „erzählen Sie mir erst, wie Sie den Roedenburgschen Erben gefunden haben?" „Gern", nickt Phil Gordon, „ich verrate keine Geschäfts» geheimniffe mehr, wenn ich es Ihnen sage. Es war eigentlich furchtbar einfach, naheliegend sozusagen, im wörtlichsten Sinne dieses Wortes ..." „Nämlich...?" fragt Iosiah. Stock gespannt.

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 7 of 20
Date: 17.02.1934
Physical description: 20
wird wieder wachsen, wenn das „fliegende X“ von neuem auftaucht. Zwei Schiffer erben 18 Millionen Dollar. Zwei elsässische Rheinschiffer, Josef und Johann Georg, sind soeben davon unterrichtet worden, daß eine Erbschaftsverwal tung in Philadelphia :hnen die von einer Frau Schaeffer- Garrett hinterlassenen 18 Millionen Dollar zuerkannt hat. Damit sind zwei einfache Flußschiffer über Nacht zu schwer- reichen Leuten geworden. Mehr als 100 Bewerber hatten sich um die Millionen bemüht und versuchten ihre nahe Verwandt

. Die hinterlassenen Papiere bewiesen aber, daß der Vater dieser Frau, Christo- pher Schaeffer, als Wollwarenhändler int vorigen Jahrhun dert nach Amerika von Wantzenau aus. auswanderte. Er starb schon 1895. Man mußte also, uni einen Erben für das Vermögen zu finden, in Europa, im Elsaß, und besonders in Wantzenau suchen. U . fl i' S' / : : II ' |j Als bekannt wurde, daß der amerikanische RechtsanwaltlI.i H. Kooreman eigens zur Ermittlung der Erben nach Europa gekommen war, stellten sich jene 100 Bewerber

und noch ferneren Orten kamen die „Erben" herbei. Nach vielen Wochen und Monaten ernster » Gedanken ohne Dnbatt and leer. Anschauungen ohne Begriffe sind » ; blind. . • Kant. J Das „pöckenschutzea" zu Innsbruck. Bon Herbert Kuntscher. Die Gerichtsbarkett in früherer Zeit ist, verglichen mit der heutigen, »mit wahrhaft drakonischer Strenge ausgeübt worden. Verhältnismäßig geringfügige Vergehen zogen die schwersten Strafen nach sich. Mit Gewohnheitsverbrechern und dergleichen gab man sich erst gor nicht lange

mit, daß nur der ! Rheinschiffer Josef Georg und sein Bruder als Erben in Frage kämen. Die Schiffer selbst hielten die Nachricht streng ! geheim, aber eine Schwester konnte den Mund nicht halten. Und jetzt sind die Millionen-Schiffer von Wantzenau die Sen sation des Elsaß. Freilich sind die 18 Millionen durch die 'Krise ein wenig geschrumpft. 'Auch die Erbschaftssteuern nehmen einen weiteren Teil fort. Doch eine stattliche Anzahl Millionen bleibt noch immer übrig ... . i | Vom Fensterputzer zum Dramatiker

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Page 7 of 10
Date: 05.12.1930
Physical description: 10
dann weiter nnd zog aus der Prothese eintge Dollarscheine hervor. Er forschte nnn fie berhaft nach und förderte unnnterbrochen aus der Pro these, die er nunwehr gänzlich zerlegte, immer noch weitere Geldscheine an den Tag. Auf diese Weise fand er nicht weniger als 88.000 Dollar in gültige« Noten. Wider erstattete nun von seinem Fund die Meldung und begehrt von den Erben des Verstorbenen den ihm zustehenden gesetzlichen Finderlohn von zehn Pro zent der gefundenen Summe, also 8800 Dollar

, da es sich um einen verborgenen Schatz handle, der ohne Zutun des Klägers niemals zum Vorschein gelangt wäre. Das Bezirksgericht Leopoldstadt hat den Rechtsvertreter des polnischen Konsulats in Wien, Dr. Emil Merwin, „JxutfU das gute < JxeUauec f zum Kurator für die beklagte Berlassenschaft des Loiktm und seiner in Amerika lebenden Erben bestellt. In der Verhandlung erklärte Dr. Merwin, daß er formell den Anspruch des Klägers bestreiten müsse. Er habe sich jedoch mit den Erben in Amerika ins Einvernehmen gesetzt

, um diese Angelegenheit im gütlichen Wege auszutragen. Die Erben hätten ihm hiezu auch ihre Bereitwilligkeit aus gesprochen und seien zu einem Vergleich bereit. Zur Durchführung einer Vergleichstagsatzung wurde hierauf die Verhandlung vertagt. * § Berufungen im Mordprozeß Jeitler. Wien, 4. Dez. Der vom Schwurgericht in Wiener-Neustadt wegen Mordes an der 16jähri- gen Klara Herling zu 12 Jahren schweren Kerkers verurteilte Gutsverwalter Jeitler hat durch feinen Verteidiger die Nich tigkeitsbeschwerde eingebracht

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Page 4 of 14
Date: 22.03.1935
Physical description: 14
Dann, ich bin jetzt frei, mein nächster (I) Gatte wird ein Amerikaner sein!" * Milliardäre und ihre Erben John D. Rocke feiler ist wiederum erkrankt, aber vorerst besteht noch die Hoffnung, daß der 96jährige Greis auch diesmat wieder gesunden wird. Aber selbst, wen» ihn der Tod jetzt hinrasfen würde, luürüei: in der Verwaltung des Vermögens des reichsten Mannes der Weit keine nennenswerten Veränderungen eintreten. Denn John D. der Acltere hat schon lange die Verfügung über die unermetzüchen Reichtümer seinem Sahne

, John D. dem Jüngeren, übergeben. Aber auch dieser ist nicht mehr der jüngste, und auch er hat über die halbe Milliarde Goldoollar bereits verfügt. Die Erben find zwei Söhne und ein Neffe; die Verteilung zwischen ihnen ist jedoch noch nicht bekannt. — Morgan besitzt nur ei» Fünftel des Vermögens von Rockefeller, immerhin noch 100 Millionen Eolddollar. Er ist jetzt 70 Jahre alt und will sich, wie behauptet wird, nach Schottland zurückziehen. Vorher wird sein Vermögen seinen Erben übertragen

werden und er selbst wird nur soviel behalten, um als Schloßherr in Schotilanü in Ruhe seine Tage abschließen zu können. Diese Verteilung des Erbes bei Lebens zeit bringt dem amerikanischen Fiskus einen großen Verlust, denn ihnt entgeht auf diese Weise die Erbschaftssteuer. — Ford, der im 68. Lebensjahre steht, hat ein Testament gemacht, wonach fein Vermögen an neunzehn Erbberechtigte zu gleichen Teilen fallen soll. Darunter befindet sich auch sein einziger Sohn, der also nur ein Neunzehntel erben wird. Wie groß das Vermögen

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Page 19 of 24
Date: 10.11.1934
Physical description: 24
fahrt die Bestimmungen des Automobilhaftungsgesetzes nicht anzuwenden seien. Eine Haslung des Autobesitzer's komme nur dann in Frage, wenn diesem ein V'e r s ch u l d e n an dem Un fall nachgewiesen werden kann. Das Oberlandesgericht schloß sich dieser Rechtsansicht an, trug aber der ersten Instanz die Prüfung der Verschuldensfrage auf. 8 Ist eine geschiedene Frau „ledig"? Aus Wien wird berichtet: Die gesetzlichen Erben der verstorbenen Krankenpflegerin des Wiener Allgemeinen Krankenhauses Eugenie

anzusehen, jo stehe nicht nur ihrem ge schiedenen Gatten oder sonst jemanden, sondern den Erben der Anspruch aus das Sterbeguartal zu. Der Bundesgerichtshos hat die Beschwerde als unbegründet abgewieson. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß die Dienstpragmatik das Sterbequartal den ge setzlichen Erben nur dann gewähre, wenn sie die Kosten eines standes gemäßen Begräbnisses aus eigenen Mitteln bestritten oder den Ver storbenen in seiner letzten Krankheit vor dem Tode gepflegt haben. Letzteres

behaupten die Beschwerdeführer selbst nicht. Aber auch das erstere trifft nicht zu. Denn der zur Deckung der Begräbniskosten not wendige Beirag wurde zwar von den Erben vorkäusig vorgeschossen, von ihnen aber im Zuge der Berlassenschaftsabhaudlung geltend gemacht. Sie haben dadurch selbst deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sch n i ch t gewillt seien, die Kosten aus eigenem zu tragen. tyottetolttfdwffr Zahlungseinstellungen in Tirol. Ausgleiche: Olga Henn, Kolonialwarenhandluna in Innsbruck, Müller

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Page 3 of 10
Date: 05.06.1934
Physical description: 10
landwirtschaftlichen Bodens auftrat, bestand noch keine Vor aussetzung für die Entwicklung besonderer bäuerlicher Erb sitten. Erst in den Jahrhunderten nach der Völkerwanderung, als sich der Eigentumsbegriff enger und schärfer entwickelte, mit dem Beginn der freien Verfügungsgewalt des Grund besitzers über seinen Besitz, muhten sich diese notwendiger weise entwickeln. Es gibt zwei Formen bäuerlichen Erb- gcnges: die Realteilung, bei der sämtlicher Besitz unter die Erben aufgeteilt wurde, und das Anerbe »recht

in den einzelnen Kronländern, so in Böhmen, dann im Jahre 1900 in T i r o l und 1903 in Kärnten. (ß<vuiydi&d. ^dfanewzJlßi MuLwtJbi entfernt Hühneraugen samt Wurzel Burgii- Hühnern uqenpüaster- Burgit- Kühn eräug enpflaster ist einfach im Gebrauch, klebt fest und verschiebt sich nicht, wirkt sicher und gefahrlos. Dieses landesgesetzlich festgelegte Anerbenrecht, also der Ueber- gang des Hofes in ungeteilter Form an einen einzigen Erben, ist aber von beschränkter Wirksamkeit: es tritt nur für den Fall

einem Erben den Hof in seiner Gesamtheit an einen einzigen Uebernehmer für den Fall seines Ablebens übertrug. Doch war diese gewohnheitsrechtliche, mit keinerlei Zwang ausge stattete Regelung nicht stark genug, um die Zersplitterung des bäuerlichen Besitzes und dessen Uebergang in volksfremde Spekulantenhände zu hindern. So erließ die deutsche Reichs regierung am 29. September 1933 das „Reichserbhofgesetz", das für das ganze Reichsgebiet das Anerbenrecht für land wirtschaftliche Güter bestimmter Größe

, ist das Reichserbhofgesetz zwingendes Recht — zum Unterschied vom Tiroler Landesgesetz — und nimmt dem Bauern aus alle Fälle die freie Verfügungsgewalt über seinen Besitz. Sechs Erbordnungen, die einander ausschl eßen, kommen für die llebernahme des Hofes in Betracht; die inänn- liche Nachkommenschaft zieht naturgemäß vor. Die Ehegattin hat — anders im Tiroler Gesetz — nie einen Anspruch Die weichenden Geschwister kommen im Reichserbhofgesetz wesent lich schlechter weg als nach den österreichischen Gesetzen: sie erben

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Page 9 of 16
Date: 30.08.1938
Physical description: 16
ten ungeteilt einer Familie zu erhalten. Darum mußte die Erbfolge in dem Gesetz fest verankert werden. Der Hof kann heute nicht mehr beim Tode des Bauern verkauft oder geteilt werden. Der Erbhof geht nach alter deuffcher Sitte und Rechtsauffassung ungeteilt auf einen Erben, den Anerben über. Die anderen Kinder haben einen Anspruch auf das übrige Vermögen, das nach bürgerlichem Recht vererbt wird und Ausstattungs- und Versorgungsansprüche an den Hof- erben. Grundsätzlich soll der Bauer den Anerben

selbst bestimmen und die Auswahl des Besten treffen. Tut er das nicht, so regelt sich durch eine gesetzlich festgelegte Anerbenordnung die Erbfolge, und zwar erben die Verwandten des Bauern in fol gender Reihenfolge: 1. Die Söhne des Bauern und bei dem Tod eines Sohnes dessen Söhne und Söhnessöhne. Je nach dem in der betreffenden Gegend geltenden Brauch ist der Aelteste oder der Jüngste Anerbe, wenn kein solcher Brauch besteht, erbt immer der Jüngste. In der zweiten Ordnung ist der Vater des Dauern als Anerbe

berufen. 6. Die Brüder des Bauern, bei dem Tode eines Bruders dessen Söhne und Söh nessöhne. 4. Die Tochter des Bauern. 5. Die Schwester des Bauern und schließlich 6. die anderen Abkömmlinge des Bauern. Grundsätzlich erbt also nur die männliche Linie und es ist eine scheinbare H ä r t e für die weiblichen Nach kommen, daß sie erst an vierter Stell; zu Anerben berufen sind. In dieser Generation erben die Töchter beim Fehlen männlicher Nachkommen den Hof und auch später kann der Bauer mit Zustimmung

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Page 2 of 12
Date: 25.03.1936
Physical description: 12
W 35 (ohne Berufsangabe): Nr. 676: Proksch Alfred, Landesleiter, München, und Nr. 707: R e s ch n y Hermann, Lehrer, Obergruppenführer, Bad Godes berg. Die beiden letzterer, stehen auf unsichere Posten gereiht. Die Fliegerangriffe auf Dschidschiga. Berbcra, 24. Mürz. (A. N.) Die Zahl der Opfer der beiden Fliegerangriffe von gestern und Sonntag auf Dschidschiga be läuft sich auf 33 Tote urd 140 Verwundete. Dschidschiga soll Dienstag vormittags zum drittenmal bombardiert wor den sein. Die Erben Abd uk Hamids

und die Wirtschaft Palästinas. Aus Tel A w i w wird berichtet: Die Erben des Sultans Abd ul Hamid haben gegen die Regierung von Palästina einen Prozeß auf Rückgabe von Regierungsländereien im Ausmaß von 4500 Dunam angestrengt, die seinerzeit auf den Namen des Sultans registriert waren und enteignet wurden. Dieser Prozeß hat deshalb große Bedeutung, weil er die Frage der Rückgabe der Sultansländereien aufrollt, die allein in Palästina mehrere hunderttausend Dunam betragen. Da der Prozeß für die Erben des Sultans

aussichtsreich sein soll, eine Rückgabe der Ländereien aber eine vollständige Umwäl zung der Besitz- und ökonomischen Verhältnisse in Palästina nach sich ziehen würde, nimmt man an, daß ein Vergleich vorgeschlagen werden wird. Die Erben dürften an den Er t r ä g n i s s e n der Ländereien beteiligt wer den. Mit der Frage der eheinaligen Sultanatsländereien haben sich außer dem Völkerbund auch schon einige Gerichte befaßt, die sich aber alle als unzuständig erklärten. Fapanische „Uederschtachlschisse

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Page 11 of 20
Date: 01.08.1936
Physical description: 20
ist. Er drückte drei Hände, versicherte auf deutsch und auf französisch, wie sehr er sich freue, die spanischen Erben des seligen Herrn Baseller kennenzulernen, dessen Berater, nein, er dürfe wohl sagen, dessen Freund er seit langen Jahren gewesen. Aus dem Namen Basella, den der Spanier Baselja aus spricht, war in Deutschland im Laufe von mehreren Genera tionen Baseller geworden, es war kein spanischer Rhythmus mehr darin. Pfarrer Basella antwortete in französischer Sprache und stellte seine Nichte Catalina

hatte. Sie nannte sich fortan nach spanischer Sitte nach Vater und Mutter. Jetzt riß der gute Iustizrat die Augen auf. Im ersten Augen blick hatte er nicht so unterscheiden können zwischen schön und noch schöner. Aber die Begleiterin der Erben war noch schöner als die andere Spanierin mit den glatten, blanken Scheiteln. Himmel! dachte er, wie war es nur möglich, daß ein feines, schmales Mädchen soviel Schönheit ganz allein tragen konnte. Sie lächelte, und dem nicht mehr ganz jungen Iustizrat ward siedeheiß

„mein gnädiges Fräulein" immer noch so glatt von den Lippen gehen würde? Sie bezweifelte es ein wenig. Die Unierhaltung ward in französischer Sprache fortgeführt, damit alle folgen konnten. Justizrat Dr. Alexander legte den Erben noch einmal, was er auch bereits schriftlich getan, genau klar, was ihnen der deuffche Verwandte alles hinterlassen, und man besprach die Verwertungsmöglichkeiten. Julius Bafeller hatte den letzten spanischen Verwandten, den beiden Basellas, ein Vermögen von zwei Millionen Mark

ist nicht mehr zu erreichen, er ist vor drei Wochen gestorben." In ihren Augen schimmerte es verdächtig und um ihren schönen Mund lag ein so leidvoller, wehmütiger Zug, daß der Iustizrat dachte, die berückende Spanierin mußte ihren Stief vater sehr lieb gehabt haben. Er sah sie teilnehmend an und fuhr in seinem Bericht für die Erben fort: „Das Gut im Taunus ist idyllisch gelegen und sehr gut eingerichtet. Ich möchte mir den Rat erlauben, wenn die Herrschaften, was ich vermute, einige Zeit in Deutschland

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Page 18 of 18
Date: 07.12.1938
Physical description: 18
, ein Rassegenosse der Geprellten ist, braucht nicht weiter betont zu werden. MIMkl-KisiSWsiHc^^Mm DOIKß Gau Tirol-Vorarlberg Winter 1038—1938 17. Amtsiche Spendenliste Zum Gedächtnis der verstorbenen Frau Maria Steinmayr von mehreren Freunden 50.—; Stephan Amann & Sohn, Installation, Rankweil 100.—; Joses Greber, Metzgerei, Feldkirch, 80.— (Sach- wende): I. D. Häusle, Löwendrogerie, Rankweil 50.— (Sachspende); Gebhard Heinzles Erben, Buchhandlung, Bludenz, 200.— (Sach spende); Josef Schertler, Bäckerei

, 50.—; Oesterreichische Brau-A.-G., Zweigniederlassung Brauerei Kundl, 3250.—; Arbeiterwirtschastsverein, Fulpmes, 30.—; Julius Huber, Besitzer des Elektrizitätswerkes in Trins, Absam, 50.—; Paula Kirchmair, Molkereiprodukte, Innsbruck, 30.—; Hotel „Maria Theresia", Oberer? Erben, Innsbruck, 120.—; Hanna Obexer, Inns bruck, 60.—; Karl Riemer, technischer Inspektor, Innsbruck, 55.—; Siemens & Halske, Technisches Büro, Innsbruck, 200.—; Herbert Schlegel, Hotel „Viktoria". Innsbruck, 100.—; Ludmilla Belik

, Bregenz, 100.—; Sparkasse Bregenz, Bregenz, 1200.— ; Lutz. Weber & Co., Kohlenhandlung, Bregenz. 240.—; Benedikt Mäfer, Dornbirn, Inhaber: .Herbert Mäser's Erben, Trikotagen, 500.—; Vorarlberger Kraftwerke A. G., Bregenz, 15.000.—. Spendenaufkommen im Gau Tirol-Borarlberg bis einschließlich 2. Dezember 1938: Gezeichnete Spenden von RM. 80.— auswärts RM. 426 269 53: gezeichnete Spenden unter RM. 30.—, schätzungs weise RM. 60.000.—. NS.-Gauoerlag und Druckerei Tirol Gel m b. H„ Innsbruck. Eriecstraße

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Page 8 of 20
Date: 04.01.1936
Physical description: 20
bei Sir Iohn Ellerm an allein 250 MU. I orten Schilling! Die Erben mußten fast die Hälfte des muh/ gelassenen Vermögens an den Staat abliefern. Die reichen Leute in England bilden nämlich das Rütkr grat der staatlichen Einnahmen Großbritanniens, Es ist gesetzliche Bestimmung, daß bei einem Vermögen von eirer Million Pfund im Todesfälle eine Minimalsteuer vor 400.000 Pfund, bei Vermögen von über zwei Millionen Pfund genau die Hälfte an die Staatskasse abzuführen sind. Die Sterbesteuern Großbrllanniens

Mitglieder verloren; di« zwölf Erben hatten dem Staat die Riesensumme von 400 Mil lionen Pfund zu zahlen! In welcher Weise das Schatzamt auch in kurzen Abständen in die Geldsäcke der englischen Millionär« hir.eingreist, zeigt besonders schlagend der Fall der Familie des Lord Cowdray of Midhurst. Als der Lord 1921 unter Hinterlaffung eines Vermögens von fünf Milliöken Pfund starb, beanspruchte das Schatzamt 1.5 Millionen für sich. Sein Sohn erbte etwas über 1.6 Millionen Pfund, er starb bereits 1933

; dc kam das Schatzamt und nahm wieder 34 Prozent seines Vermögens. Don dem ursprünglichen Fünfe mülionenvermögen blieben gerade noch 500.000 Pfund, Recht traurig für den weinenden Erben, aber 500.000 Pfund sind innnerhin noch ein recht nettes Sümmchen, mll dem sich wohl mancher in England und anderwärts gern zufrieden geben würde." Reue Bücher und Zeitschriften. Hubert Mmuelters Ekidilderbuch. Rowohlt-Derlag, BeiGw. — Hubert Mumelter schenkt uns mit seinem Ekibilüerbuch nun bereits bas vierte feiner

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