Geschichte von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart
und der Uebervortheilung Anderer. Auf dieser Grundlage sollte der bürger liche Gemeinsinn erstarken. In dem Stadtrechte erblickt man auch noch dm Einfluß des Burggrafen auf die gesummte Rechtsordnung der städtischen Gemeinde, der ihm von alter Zeit her noch geblieben ist, nachdem die oberste Gerichtsbarkeit der Burggemeinde an die Grafen von Tirol übergegangen war. Und so mag die Stadt- ordnung vom Könige Heinrich kaum als etwas Neues erscheinen, sondern vielmehr als eine Bestätigung der alten Satzungen des alten
Marktes oder der alten Burggemeinde von Meran. Dem Könige Heinrich hat Meran jedenfalls die Erhebung zu einer Stadt gemeinde zu verdanken. ; König Heinrich war auch noch fernerhin für das Wohl seiner -'Stadt und seiner Bürger besorgt, indem er die Rechtspflege und die polizeiliche Ordnung verbesserte, Handel und Gewerbe hob. Im Stadtrechte war bestimmt, daß nur einmal in der Woche, am Frei tage, eine Gerichtssitzung stattfinden sollte. Dies genügte dem Be- dittstnste nicht. Darum richtete
die Bürgerschaft im Jahre < 1320 die Bitte an den König, anzuordnen, daß wöchentlich wenigstens Zweimal, Dienstag und Freitag, Recht gesprochen werden sollte. König Heinrich entsprach der Bitte und verordnte, daß Allen, die zu Nagen hatten, Armen oder Reichen, an den genannten zwei Tagen Recht widerfahren solle, ausgenommen um Urbar und Gedinge (Contraete), in Bettest deren es bei den alten Rechten und der eh e- Maligen Gewohnheit zu bleiben habe. Für Criminalfälle soll an jedem Tage Gericht gehalten
werden. (Urkunde XU.) Im Jahre 1318 verlieh König Heinrich einigen Bürgern von ^ München das Münzrecht zu Meran auf drei Jahre gegen jährliches Bestcmdrecht von 300 M. B., und im nämlichen Jahre den Brü- dein Artesius und Philipp von Florenz sein gemauertes Haus, beim xMarninger (Ultener) Thor gelegen. Ebenso besaß König Heinrich § das Haus am Bozner Thore (das alte Postwirthshaus, jetzt Hotel - Erzherzog Johann). In der alten, noch erhaltenen Westftonte ist noch gegenwärtig ober dem Hauptfenster des ersten