Geschichte Tirols von den ältesten Zeiten bis in die Neuzeit ; 3
— 299 — des Bisthums Trient genoffen. Jener war dem fürstlichen Hosrathe zu Brixen Zugewiesen und alle Familien des Trienter Bezirkes, deren Adel in die Zeiten des Erzherzogs Sigmund hinaufreichte, hatten zu folge alter Verträge zwischen den Landesfürsten und den Bischöfen stets der Gerichtsbarkeit des landeshauptmännischen Gerichtes zu Bozen unterstanden. So die Grafen von Arco, Lodron, Castelbarco, Lichtenstein, Arz, Thun, Khuen, Wolkenstein, Spaur, Welsberg, Trapp, Brandts, Künigl
, die Freiherrn v. Madruz, Cles u. a. Allein diese bildeten nur einen Theil des Trienter.Adels. Hiezu kamen noch viele vom jung er n Adel, die denselben theils von den Bischöfen, theils von deutschen Reichsvicaren oder von den Herzogen von Mai land erhalten hatten. Namentlich hatten im I. 1790 viele Familien des Bezirkes Trient durch die kleinen Taxen, die zu zahlen waren, an gelockt, von dem damaligen Reichsvicariate sich Standeserhöhungeu erworben, und zwar meist sogleich den Titel von Grafen; seltener
von Freiherren oder Reichsrittern. Solche Adelsdiplome genossen nach den altern Hofdecreten vor der österreichischen Regierung keine Geltung, aber das Hofdecret vom 13. Mai 1796 erkannte die vom Reichsvicariate Geadelten, wie die, welche den Adel von den Herzogen von Mailand erhalten hatten, als einfache Adelige mit dein Wörtchen „von" an und ließ ihnen das adelige Forum zu statten kommen. Hiebei blieb es auch nach der Besitznahme des Fürstenthums Trient und ebenso hielt man es mit jenen aus dem Bisthum