Geschichte Tirols von den ältesten Zeiten bis in die Neuzeit ; 1
Hatte durch diesen ungünstigen Ausgleich Albert HI. auch vorläufig seine Absichten auf das Wipp- und Pusterthal fahren lassen müssen, aus Scheu vor dem König, der sich gegen ihn erklärt, so hielt er doch mit Bischof Berthold bis-zu dessen Tode von nun an Frieden. Bischof Albert von Trient kehrte erst im Frühjahr 1221 nach Deutschland zurück. Am 27. Februar d. I. treffen wir ihn noch zu Brindisi. In seiner Gegenwart erhebt Kaiser Friedrich II. Friedrich von Arco und dessen Neffen Adelpret
und Ripraudin, sowie deren Erben, in den Grafenstand, befreit sie und ihre Nachkommm- schaft von allen bäuerlichen Lasten und bestätigt ihnen die ganze gräfliche Gewalt über das Territorium und das Schloß Arco, über Schloß und Ortschaft Torbole, über die Schlösser Drene und Spinedi. Es ist unbegreiflich, daß Albert, der beim Kaiser in Gunst stand, dieß nicht zu verhindern suchte oder wußte. Eine solche e^empte Stellung der Arker war eine empfindliche Schmälerung der bischöf lichen Jurisdiction. Nach Trient
gelangt, setzt Albert seine frühere Thätigkeit fort, um die Angelegenheiten des Stiftes zu ordnen. Ein feierlicher Ansspruch, dm Peter von Malosco am 20. Juni 1221 unter Zustimmung des Vogtes von Tirol und anderer Vasallen thut, straft alle jene, welche die Heeresfolge zum Römerznge verweigerten, mit denk Verluste der Stiftslehen; ein anderer verlangt,, daß solche Castelle, die gegen des Bischofs Verbot Banditen aufgenommen, zer stört werden. Brian von Castelbarco und Adelperio von Castelcorn
werden zur Erstattung des Schadens für die Räubereien ihrer Leute verhalten. Nach einem halben Jahre überläßt Albert abermals die weltliche Verwaltung seines Stiftes dem Vogte Albert als Podestü von Trient und' eilt, vielleicht, bevor derselbe von der Steiermark, wo er im Winter 1221/22 sich aufhält, zurückgekommen, nach Italien. In seiner Abwesenheit wird Brian von Castelbarco, wider den die Bürger von Trient klagten, daß er von ihnen und den Fremden einen Zoll bei Ravazone erhebe, zur Aufhebung der Zollstätte