Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 1. 1904
24 J. Him, Objektes, gewissermaßen dessen. Pächter. Was die Herrschaft unter seiner Administration abwarf, das bildete den Zinsertrag für sein darauf angelegtes Geld. Wohl fand oft vor Abschluss eines solchen Verpfändungsgeschäftes eine »Beraitung« der Herrschaft statt, d. h. eine amtliche Aulnahme ihres Erträgnisses. *) Aber war es infolge dringenden Geldbedürfnisses der Kammer, oder war es ein Gnaden akt des Fürsten: regelmäßig wurde eine Summe geliehen, deren Ver zinsung
das Pfandkapital erliegen und dieser schloß' mit der landesfürstlichen Kammer einen neuen Kontrakt. Demgemäß lieh er auf die beiden Herrschaften 36.000 G. (genau 36-416) unter .der Bedingung, daß sie ihm und seinem Geschlechte vor Ablauf von 53 Jahren, also vor 1614 nicht abgelöst werden sollten 8 ). Die Pfandsumme war also in 60 Jahren um das Neunfache, in den letzten 25 Jahren um das Dreifache vergrößert worden. Schon, die lange Frist, welche Trautson für die Abkiindung zu erwirken wußte, läßt vermuten
, daß er das Geschäft noch immer, trotz der auffallend großen Steigerurig, für eine vorteilhafte Kapitalsanlage hielt. Und daß dieser sein Kalkül richtig war, bezeugt das ausgewiesene Soll und Haben der 2 Herr schaften 3 ). ') Natürlich stellten auch, die adeligen Kreditoren Berechnungen auf, die freilich mit jenen der Kammer nicht immer stimmten.- S. darüber das Beispiel von Telvano 'bei Hirn. E. Ferd. 1, 628. ^ *) Nach, einigen Jahren wurde die Summe auf 38,000 Gr. -,erhöht. 3 ) Ambr. Samm. Akt. IX. 411—423