der Erinnerung an seine Studienzeit schöpft, muss er gehabt haben noch vor dessen Verbannung aus Rom nach Greta, worüber sichere Nachrichten vorliegen *), d. h, vor dem J. 12 nach Ohr. Die widersprechenden Urteile des Severus und des Quintilian über den Wert der sallustischen Rede sind sehr begreiflich: jener urtheilt als forensischer Redner, dem sie zudem nach seinem ganzen Wesen (Tac. Dia! 26, QumtiL X 1,116/7) viel zu zahm vorgekommen sein muss, Quintilian als der Theoretiker, der lehrte
, der seiner bösen Zunge um so mehr freien Lauf gelassen, um Labienus, so verhasst er ihm zu Lebzeiten gewesen, zu rächen, war der erste, auf dessen Person man griff. So lassen sich die Nachrichten bei Seneoa Rh. X praef. 8, Tac. Ann. 1 72 und IV 21, Suet, Calig. 16, Dio C. LVI 27 zum Jahr 12 gut vereinigen. Wenn dagegen Hieron. Euseb. Ohren, zum J. 32 mit der Nach- rieht (2, 149 Sch.}, Severus sei im 25. Jahre seiner Verb annung gestorben, Recht haben sollt© — was weniger wahrscheinlich ist —, so käme