55 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ADS_01/ADS_01_138_object_3834824.png
Page 138 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
nach ihrem Erscheinen (Sartori, Beitr. z. öst. Reichs- u. Rechtsgesch. I, 54).. Am häufigsten waren aber Auseinandersetzungen über die Frage, welche Sprache sich die Adeligen und die Gemeinden aus den Welschen Konfinen und»,dem Hoch stift Trient im /Verkehre mit der o> ö. Regierung in Innsbruck anzuwenden hätten. Bereits im Jahre 1472 weigerten sich Graf Peter Lodron und, dessen Richter und Untertanen, landesfürstliche Gebotsschreiben zu erfüllen, weil sie in deutscher Sprache abgefaßt seien und verlangten deren

Ausfertigung in lateinischer Sprache (Neu gebauer in FMGT. 8, 241L); im Jahre 1564 stellte ein gleiches Ansinnen die Stadt Rovereto an die o. ö. Regierung und Kammer (Bidermann I, S. 68 und I. Hirn I, Bd. 2, 42), Als im Jahre 1568 zwischen den Adelsfamilien Castelbarco-Gresta und Madruzz ein Prozeß vor der o. ö. Regierung zu Innsbruck geführt wurde, verlangt von dieser der landesfürstliche geheime Rat Auskunft, „ob deshalben bey berüerten gerichtshof (der o. ö. Regierung) allain in deutscher

(oder auch in lateinischer) sprach procediert werden solle, in der Tyrolischen gemainen landsordnung sonderer lürsehung beschehen und vergriffen sey.“ Darauf erwidert die Regierung, daß „in Tyrolischer Landsordnung ainige austrukenliche meldung oder fürsehung nit beschehe, in was sprachen vor diesem Fürstl. Durchlaucht consistorio der regierung oder auch vor andern diser fürstl. grafschaft Tyrol gerichten procediert werden solle. Anderer Ihrer Kays. Mt. (K. Ferdinand I.) bevelch oder resolutionen, so des lateinischen

oder teutschen process halben ergangen" weiß sich die Regierung auch nicht zu erinnern. Die Verwendung der lateinischen Sprache hatten die Herren von Castelbarco unter Berufung auf frühere Fälle verlangt. Die Regierung stellt demgegenüber fest, daß im Jahre 1550 im Prozeß wider Anton Rudolphi de Gardumo alle Akten mit Ausnahme einiger Exzeptionsschriften „in teutscher sprach“ gehalten worden seien; in dem Streit zwischen den Gemeinden Turbl (Torboie) und Nago gegen Arch (Arco) im Jahre 1521 seien

diese vor der Regierung und dem kais. Kammergericht „in teutscher sprach procediert worden“. Die Regierung lasse jetzt noch „an die welschen Konfinen commissiones und citationes in lateinischer sprach ausgeen, und wirdet doch vor disem consistorio der proces nur teutsch gehalten. Es sei „nit contra bonos mores, daß in ainem yeden land vor den obern und nidern gerichten die rechtsachen in des- selbigen lands sprach gehandelt werden“. Doch sei jederzeit den Parteien freigestan den, „acta probatoria in lateinischer

1
Books
Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ADS_01/ADS_01_190_object_3834928.png
Page 190 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
1^2 Eingreifen der österreichischen Regierung zur Erhaltung bewegend“ (S. 525), in Vallarsa spreche das der Abkunft nach ,,ur deutsche Volk bereits im fremden Ton einer holpernden Mundart“ (S. 593), auf dem Berge von Roncegno sei die ehemals herrschende deutsche Haussprache im Verschwinden (S. 533). Biese wechselnden Kennzeichnungen sprechen dafür, daß B. Weber über den damaligen Stand der Dinge gut unterrichtet war. Laut der Statistica del Trentino von Perini vom Jahre 1852 (2, 203

muß auch unser Gesamturteil lauten: bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die deutsche Volkssprache in Terragnolo und Vallarsa verklungen, in Vielgereut (Folgaria) und Lafraun (Lavarone) hielt sie sich gerade noch, aber zum vollen Bewußtsein ihrer Träger konnte sie seit den 1860er Jahren nur in Lusern und Fersental gebracht werden. Dies geschah auf folgende Weise. 1 ) Trotzdem also die Verhältnisse nicht ganz unbekannt waren, hat sich die österreichische Regierung wie im 18. Jahrhundert

Beamtentums. Es ist dieselbe Haltung, die wir bereits oben S. 157 an der Scheide der geschlossenen Sprachgebiete beob achten mußten. 2 ) Erst nach den Erfahrungen mit dem italienischen Irredentismus in den Jahren 1848—1859 besann sich die österreichische Regierung etwas auf die politische Bedeutung des angesessenen Deutsch tums in Welschtirol und nahe seiner Nordgrenze. Im Jahre 1860 erhob, soviel wir wissen, zum erstenmale die Tiroler Statthalterei, damals Erz herzog Karl Ludwig, beim Bischöfe von Trient

3
Books
Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ADS_01/ADS_01_158_object_3834864.png
Page 158 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
Landesfürsten um die Erhaltung des Deutschtums in Trient, eine Minderung des früheren bewußten germanisatorischen Nachdruckes jener Fürsten und ihrer Regierung im Süden. Kaiser Ferdinand I. ließ die Trientner Bischöfe seiner Zeit in ihrem Lande nach Belieben schalten, die Rechte des tirolischen Landesfürstentums wandte er ihnen gegenüber kaum an?) Papst Paul III. Farnese hat im Jahre 1536 zur Kennzeichnung des Kardinals Bernhard von Lies, Ministers König Ferdinand I., gesagt: ,,Er sei der Sache der Kirche

II., der auf die Regierung in Tirol und in den Vorlanden allein beschränkt war, suchte zwar den früheren Einfluß Tirols in Trient wieder herzustellen und als wichtigste Stütze desselben das Deutschtum dortselbst zu kräftigen. So forderte er in der sogenannten Speirer Notl vom Jahre 1571, einem Vertrags entwurf, der das Verhältnis zwischen Tirol und Trient neu regeln sollte, daß der Bischof an seinem Hofe „mehr rechtschaffene und ehrliche Deutsche als Fremde und als Befehlshaber der Schlösser nur Etschländer

, wie im Jahre 1601 die Tiroler Landschaft den Kaiser ersuchte, er möge bei Bestätigung der Verträge zwischen Tirol 1 ) Über den Einfluß der Seelsorge und Schule auf die Italianisierung von Vilgreit und Leimtal s. unten S. 171 ff. . 2 ) ]. Hirn I, Bd. i, S. 293 f. Mitunter hat wohl die Regierung Ferdinands, von Inns bruck aus angeregt, eine festere Haltung gegenüber den italienischen Einflüssen in Trient (Domkapitel) eingenommen. (Vgl. oben 8. 102 f.) 3 ) ,.Cardinalis . . . reique ecclesiasticae ac Italorum

4
Books
Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ADS_01/ADS_01_120_object_3834787.png
Page 120 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
überzeugt, schon damals ziemlich scharf zum Austrag gebracht worden. Ein päpstliches Privileg vom 20. April 1474 hatte nämlich über Andringen des Herzogs Sigmund von Tirol und seines Vetters, Kaisers Friedrich III., verfügt, daß mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Dom kapitels von Trient aus den deutschen kaiserlichen oder Österreichischen Lan den stammen oder dem Kreise der Dienstleute der österreichischen Fürsten oder der Bischöfe von Trient angehören müssen. 2 ) Bei der Innsbrucker Regierung

auch Angehörige anderer Nationen, vor allem Welsche aus dem Trientner Gebiet, eine dieser Stellen im Domkapitel erhalten. Um nun dem vorzubeugen, empfahl die o. ö. Regierung dem König Ferdinand damals, er solle beim Papste eine Deklaration erwirken, in welcher „die undertanen des stifts Trient und ander ende, da man nit in der gemain teutsche, sunder welsche sprach braucht, lauter ausgedrückt für Walhen und nit für Teutsche erklärt werden“. 4 ) Damit war also der Grundsatz aufgestellt, daß die deutsche

. (Die Stelle teilt bereits Bider- mann II, S. 122 Anm. mit.) Der Vorschlag der Regierung erfolgte, weil das Domkapitel nach dem Tode seines Mitgliedes Karl von Hausen zu dessen Nachfolger einen „Walhen genannt Bonaventura Fantzin“ erwählt hatte. Damals waren nun bereits „vier person, so für Deutsch auf dem Stift angangen, darunder der dechant zwo stim hat, die weder teutscher sprach noch gebürt sein, und dadurch gewiss zu vermueten, das die stymb der gleichen person, so weibischer sprach und gebürt

5