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Page 4 of 16
Date: 12.01.1929
Physical description: 16
für den restlichen Zeitraum bewilligt. Ermäßigung der Grundsteuer: Wenn durch Clementarereigniffe (Hagelfckflag, Frost) wenigstens Zweidrittel der Ernte eines Grundstückes vernichtet wurde, kann eine Ermäßigung der Grund steuer bewilligt werden. Es muß jedoch «in diesbezügliches Gesuch innerhalb von 3 0 Tagen vom Tage des Clementarereig- nifses an gerechnet, im Wege der Steuer behörde an die F? nanzintendanz eingebracht werden. In demselben Maße kann bei Elementarereignissen eine teilweise Befreiung

, durch welche sich ein Grund besitzer durch die Bemessung der Grundsteuer beschwert erachten kann. So,z. B. kann ein Grundstück im Kataster noch als Weinberg oder Obstgarten eingetragen sein und die Grundsteuer ist für diese Kuliirrgattung be messen. während das Grundstück derzeit mir mehr eine Wiese ist; oder ein Weinberg oder eine Mese ist durch Uebermurung. durch Erdnstsch zerstört und unproduktiv gewor den. ist jedoch im Kataster noch immer als produktiv eingetragen usw. In diesen Fällen kann der Grundeigen tümer

des in den Grundbesitz angeleg ten Kapitals zusteht, wird durch die Grund st euer, welche «ine Realsteuer ist, besteuert, während der übrige Teil des Er trages, welcher der Arbeitsleistung durch Menschen, Dieh und Maschinen, der Dün gung und Bewässerung des Bodens, der Beistellung der beweglichen Gutsein- richtmrg usw. zugeschrieben wird, der Bodenertagssteuer unterliegt. Die Bodonertragssteuer ist «ine Rich.-Mob.- Steuer der Kat. B mit ermäßigten Steuersätzen, und zwar wird der dem Grund eigentümer zugeschriebene

von 7% unterworfen. Für die Feststellung des Boden ertrages bestehen folgende Bestimmungen: Der Bodenertrag wird nicht nach dem tat sächlichen Ertrag eines Grundstückes fest' gestellt, sondern auf Grund einer allge meinen Ertragstabelle, ähnlich wie der Katastralreinertrag für die Grundsteuer, wie folgt erhoben: Alle Grundstücke sind in der Tabelle nach Kulturort. Bonitätsklasse. Höhenlage und je nachdem, ob sie bewässerbar sind oder nicht, eingeteilt und ist in der Tabelle für jede Kulturart, Bonitätsklasse

. Höhenlage usw.. ferners, je nachdem, ob das Gnoidstück oow arbeitet oder mit Hilfe von anderen Arbeits kräften in eigener Regie bearbeitet oder durch Kolonen bearbeitet wird, der Boden ertrag pro Hektar Grund sowvksi für den Grundeigentümer als auch für den eventuellen Kolonen festgesetzt. Auf Grund dieser allgemeinen Tabelle und auf der im Grundkatäster angegebenen Kulturart. Boni tätsklasse und des Fläckzenmaßes des in Be tracht kommenden Grundstückes wird sodann der Bodenertrag desselben berechnet

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Page 3 of 6
Date: 16.08.1932
Physical description: 6
ergebende Saldo be zahlt werden solle, zunächst offen gelassen wurde. Noch heute warten viele Exporteure, unter die sen besonders zahlreiche Wein- und Obst exporteure unferer Provinz, auf die Bezahlung ihrer Forderungen aus Exportgeschäften, die auf Grund von vor dem 21. März l. I. abgeschlosse nen Verträgen getätigt wurden. Erst mit dem neuen Abkommen vom 7. Juli l. I. ist nun die Art der Bezahlung dieses Saldos geregelt wor den, so daß nun die Aussicht besteht, daß die Exporteure in nicht allzuferner

Zeit zu ihrem Eeldc kommen können. Bei der Bedeutung die ses Abkoinmens für unsere, am Exportverkehre nach Oesterreich besonders interessierte Provinz, wird es erwünscht fein, die Grundsätze des neuen Abkommens kennen zu lernen. 1. Di» Bezahlungen des italienischen Waren exportes nach Oesterreich. Die Oestcrreichische Nationalbank nimint nach wie vor Zahlungen österreichischer Importeure italienischer Waren, die auf Grund von Ver trägen, abgeschlossen zwischen dem 1. Jänner 1932 und dem 21. März

- nungsvcrträge bleiben auch nach dem neuen Abkommen bis zum 31. August l. I. in Kraft, doch dürfen sie den Gesamtbetrag von 5 Wtlionen Schilling nicht überschreiten und müssen von der österreichischen Nationalbank an das italienische Abrechnungs-Institut in Rom angezeigt werden. 2. Die Bezahlung der Waren, die aus Oesterreich importiert werden. a) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die vor dem 21. März l. I. abgeschlossen wur den. Italienische Firmen, die auf Grund von Ver trägen, die vor dem 24. März

l. I. abgeschlossen wurden, von Oesterreich Waren eingeführt haben oder noch einsühre» wollen, mußten be kanntlich die Verträge anmelden und sich ver pflichten, die Zahlungen auf Grund derselben an die Banca d'Jtalia zu machen. Diese Ver pflichtung bleibt auch weiterhin, aber nur für die vor dem 21. März abgeschlossenen Import geschäfte, aufrecht und die Zahlungen haben immer in Lire, umgerechnet nach der Gold- Parität, zu erfolgen. b) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die nach dem 21. März abgeschlossen wurden

. 6 besonders anzumelden. Alle Zahlungen aus derartigen Import geschäften sind ausschließlich wieder mit einem besonderen Formulare (Mod. 7) bet einer tta- lienischen Bank zu machen und zwar, wenn di« Faktura auf eine andere Valuta als Lire lau tet (z. V. auf Schilling«) zum offizielle« Börsenkurse der Mailänder Börse des Zahlungs tages. Auf Grund dieser Einzahlungen ermäch tigt dann das Istituto per i Eambt Rom di« österreichische Nationalbank, dem österreichischen Exporteur, zu dessen Gunsten

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Page 5 of 10
Date: 03.02.1940
Physical description: 10
Vereinbarung über die Ab» und Rückwanderung sind. Artikel 2. Bei der Wertfestsetzung ist davon aus- zugehen, daß der Bewertung der Vermögens- werte der gemeine Wert nach den Verhält nissen vom'23. Juni 1939 zu Grund- zu legen ist. nämlich der Preis, den ein Erwerber im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zahlen wurde, wobei davon auszugehen ist, daß der Er werber den Betrieb, das Unternehmen usw. sortführt. Artikel 3. Die in diesen Grundsätzen enthaltenen Ge sichtspunkte für die Wertfestsetzung

. 2. Gebäude, die für gewöhnliche Wohnun gen nicht geeignet sind (Schlösser usw.). 3. Baugründe. Mietshäuser und vermietbare Häuser mit Wohnungen und Geschäften. Artikel 12. Der Schätzwert eines Miethauses oder vermietbaren Hauses mit Wohnungen und Geschäften wird auf Grund des Durchschnitts zwischen dem Bauwcrt und dem Ertragswert fcstgestellt. Artikel 13. Der Bauwert eines Gebäudes setzt sich aus dem Bodcnwert und dem Gebäudewert zu sammen. Der Bodcnwert wird nach seiner Lage und Beschaffenheit bestimmt

Jahresdurchschnitt des Ertrages auf Grund einer Reihe von Jahren bestimmt, die genügt, um die gewöhnlichen Erzeugungsschwankun gen zu erfassen, und ebenso wie die Unkosten auf Grund des Durchschnittspreises der Jahre 1937 bis 38 bewertet. Die Kosten der Arbeits kräfte werden auf Grund der .Kollektivver- träge unter Berücksichtigung der örtlichen Ge bräuche errechnet. Die Kapitalisierung des Bodenertrages erfolgt zu einem beweglichen Zinsfuß: — und zwar für Obst-, Wein-, und Ge müsegärten

. Latschenölbrennereien) und Baulichkeiten, deren Bedeutung vom land wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus nebensäch lich erscheint, müssen von besonderen Sach verständigen geschätzt werden. Beweglicher Besitz (lebendes und totes Inventar). Artikel 26. Das lebende und tote Inventar wird auf Grund der im Zeitpunkt der Schätzung gel tenden Preise sowie auf Grund der Be schaffenheit und des Zustandes geschäht, die bei der Schätzung fcstgestellt werden. Mileigentumsanteilc an Gemeinschaftsbesitz. Artikel 27. Miteigentmnsantcile

an Gemeinschafts, besitz und anderen Realrechtcn werden unter denselben Gesichtspunkten geschätzt wie die Liegenschaften selbst. Dienstbarkeiten und Reallastcn. Artikel 28. Die aktiven und passiven Dienstbarkeiten werden von Fall zu Fall geschützt. Die Real lastcn werden auf Grund der kapitalisierten Leistung geschätzt. Der Schätzungsbetrag wird zum Wert des Grundstückes zugeschla gen oder von ihm abgezogen, je nachdem ob es sich um das herrschende oder dienende Grundstück handelt. Nutzungsrechte, besonders

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Page 3 of 16
Date: 12.01.1929
Physical description: 16
durch die Luft gefunden hat. Eines Tages flog sie über ein Feld. Da bemerkte sie zu ihrem größten Entsetzen, wie ein anderes Flngzeug abstürzte. Hierauf nahm sie eine Notlandung vor, um dem anderen Flugzeug helfen zu können. Sie fand den Piloten Monroa Banks schwer verwun det vor. Sie schaffte ihn auf ihren Aeroplan und flog mit dem Verwundeten in die nächste Stadt und übergab ihn dann einem Spital. Auf diese Welse lernten sie sich kennen und auch lieben. Und jetzt wird Hochzeit gefeiert. Die Grund

- und Boden-Ertragsteuer Das Einkommen aus dem Grnirdbesitz wird durch zwei Faktoren hcrvorgebracht. u. zw.: 1. Dnrch die Fruchtbarkeit des Grund und Bodens. 2. Durch die Arbeit von Menschen. Dich tmd Maschinen. ivelche den Grund bearbei ten. sowie durch die 'Mittel, welche .zur Er höhung der Fruchtbarkeit des Bodens oder zur Sicherung der Ernte angewendet werden (z. B. Düngungsstoffe, Bekämpfungsmittel gegen Pflanzenkrankheiten und schädigende Jmekten usw.). Entsprechend den zwei obgenonnten Fak toren

. welche den Ertrag eines Grundstückes Hervorbringen, wird fiir die B e ftc u c r u n g festgesetzt, welcher Teil des Gesamtertrages eines Grundstückes auf den Grund und , Boden, entsprechend seinem Werte, entfällt, und welcher Teil der Bearbeitung des Grundstückes zuzuschreiben wäre. Zu 1.: Der Grundeigentümer, auch wetm er selbst keine Arbeit leistet und weder das Bieh noch die Arbeitsgeräte und Maschinen beisteltt. hat a u s de m T > t o l d e s E i g e n- t u m e s an den Grund und Boden den An spruch

auf jenen Teil des Ertrages, der den Zinsen des Wertes des Grund- , st ü ck e s entspricht. ! Dieser Anteil an den Ertrag des Grund- stiickes wird als „Pachtwert' des Grimd- l stückes bezeichnet und bildet den „Kata - stralrcinertrag', welcher durch d'e G r u n d st e u e r besteuert wird. Der übrige Teil des Gnmdstückertrages wird der Arbeitsleistung usw. (stehe Punkt 2) .zugefchriebsn und nicht der Grundsteuer, fondent der Bodenertrags st euer unterworfen. 1. Die Grundsteuer und Beftciungen

. Weinberge. Weiden. Alpen und Wälder), jede Kulturgattung in 5 bis 8 Dom- tätsklasien eingeteilt und für jode Kulturgat tung und Bonitätsklasse, für jeden Hek tar Grund der Pachtwert (Katastralrein- ertrag) in einer Tabelle festgesetzt. Jedes ein zelne Grundstück wurde sodann durch eine Kommission m der demselben am meisten entsprechenden Kulturgattung und Bonitäts- klafse eingereiht und nach dem Flächeninhalte der Grundparzelle der stakaslralreinertrag derselben nach der obgenannken Tabelle be- rechnet

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Page 8 of 16
Date: 26.03.1932
Physical description: 16
an die österreichische National bank zu leisten? Ausschließlich für die Bezahlung ita lienischer Waren, die auf Grund von Ver trägen. die zwischen dem 1. Iännor und dem 23. März abgeschlossen wurden, nach Oester reich eingefiihrt werden, ist der österreichische Importeur nach wie vor verpflichtet, die Be zahlung in Schillingen an die österreichische Rationalbank zu leisten. Bei den Warenimporten nach Oesterreich aber, die auf Grund von Verträgen erfolgen, die v o r d e m 1. I ä n n e r 1932 oder vom 24. März

l. I. an abgeschlossen sind, darf der österreichische Importeur den Fakturen- preis nicht mehr wie bisher bei der österr. Rationalbank erlegen, sondern mutz sich an die Nationalbank um die Bereitstellung der Valuten zur Bezahlung der eingeführten Waren wenden, als ob nie ein Üeberein- kommen bestanden hätte. Dies hat zur Folge, daß die Forderungen aller jener italienischer Exporteure aus dem Clearing und somit aus der Befriedigung durch die Banca d'Jtalia ausscheiden, die ihre Waren auf Grund von Verträgen

, welche vor dem 1. Jänner 1932 und nach dem 24 März 1932 abgeschlossen sind, nach Oesterreich aus- geführt haben. Der bei der Banca d'Jtalia aus den Zahlungen der italienischen Impor teure zu bildende Fonds muß daher nur mehr für die Forderungen jener italienischer Ex porteure genügen, die ihre Waren auf Grund von zwischen dem 1. Jänner und 23. März l. I. abgeschlossenen Verträgen nach Oester reich ausgeführt haben oder noch ausführen. Welche italienische Importeure müssen noch die Bezahlung der aus Oesterreich

bezogenen Waren an die Banca d'Jtalia leisten? Für alle Warenlmporte aus Oesterreich, die auf Grund von Berträgen erfolgen, welche vor dem 24. März l. I. abgeschlossen wurden (also auch jene auf Grund aller Ver träge aus dem vorigen Jahre) muß solange von den Importeuren der Fakturenprei» kn Lire an die Banca d'Jtalia bezahlt werden, bis diese Zahlungen jene Höhe erreicht haben, die genügt» um die Guthaben der italienischen Exporteure, und zwar, wie oben erwähnt, nur jener, die Waren aus Grund

von zwischen dem 1. Jänner und dem 24. März abgeschlossener Verträge nach Oesterreich ausgesührt haben oder nach aussühren wer den. zu begleichen. Wie lange dies dauert, wie lange also ein italienischer Exporteur auf die Bezahlung des Exportes durch den Clearing noch war ten muß, läßt sich im vorhinein nicht an geben; es hängt dies davon ab. wie viel österreichische Waren auf Grund von Ver trägen, die vor dem 24. März abgeschlossen wurden, noch nach Italien oingeführt wer den und ln welcher Zeil. Auf jeden Fall

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Page 11 of 16
Date: 24.12.1928
Physical description: 16
Ae WWW lei umiini WWW auf die neuen Provinzen Los Nachbanecht (Fortsetzung). Me wir schon aus den letzten Artikeln ge sehen haben, beschränkt das italienische bür gerliche Gesetz in verschiedener Hinsicht die freie Ausübung der Befugnisse, die das Eigen tumsrecht grundsätzlich dem Herrn von Grund und Di^en zuspricht. Es wird nidjt geduldet, daß der Grundeigentümer so vorgeht, als ob er allein vorhanden sei und als ginge ihm das Wohl und Wehe des Nachbarn, mit dem er doch durch die natürliche

Lage feines Grund stückes oder feines Hauses in notwendiger Be ziehung steht, gar mchts an. Das Gesetz ver langt. daß er bei seinen Bauten. Anpflanzun gen. seiner Wasserwirtschaft usw. auf des Nachbars Interesse gebührend Acht nimmt und fordert so jenen mindesten Grad von Rücksichtnahme, ohne den ein gedeihliches Zusammenleben unter Menschen nicht mög lich ist. Wenn grundsätzlich der Eigentümer eines Gebäudes gewiß als voll berechtigt an gesehen werden muß. darin Licht- und Fensteröffnungen

er aus die vorhandeneii Licht öffnungen keine Rücksicht zu nehmen und kann sie ohne weiteres verbauen (Art. 584). Wer eine gemeinsame Grenzmauer auf eigene Kosten aufbaut, ohne daß der Nach bar, der dazu aufgefordert wurde, beitragen will, hat trotzdem nicht das Recht, im er- höhten Teil der Mauer Lichtösfnungen an- zubringen. (Art. 586) Noch strenger sind die Bestimmungen über die eigentlichen Fenster gegen des Nachbars Grund. Gegen den Einspruch des Nachbars dürfen richtige Fenster, die zum Hinaussehen bestimmt

das Betreten des eigenen Grundes und das Durchleiteu de, Wassers zu gestalten. Selbst das römische Recht, das den Begriff des Eigentums als unbeschränkte Herrschaft über die Saä)e am weitesten entwickelt hat, ist doch nicht so weit gegangen, dem Grund eigentümer die Befugnis zuzusprechen, an dere Personen vom Betreten feines Gmndes oder von dessen Benützung zur lieb«* querung durch Weg oder Wasserleitung unbe dingt auszuschließen. Vielmehr mochte es gerade eine geordnete und hochentwickeste Landwirtschaft

anzu sehende Bewilligung zum Betreten seines Grundes zu geben. Der dabei angerichtete Schaden ist ihm zu vergüten. Diel weitergehender und lästiger ist die Eigentumsbeschränkung, wenn ein Grund besitzer dauernd seinem Nachbar das Recht zum Durchgehen oder Durchfahren zugestehen muß. Jeder Grundeigentümer, dessen Besitz gänzlich von fremden Grundstücken umgeben ist und der keine Verbindung mit einem öffent lichen Wege hat und sich eine solche auch ohne unverhäitnismäßlge Kosten und Unbequem lichkeit

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Page 12 of 16
Date: 27.10.1933
Physical description: 16
des Josef Masteier. Kauf mannes in Lagundo, wurde an Steste des Adv. Dr. I. Kofler in Merano Adv. Arvino Moretti kn Merano ernannt. 496 Personalien. Mit der Ueberprüfung der Derwaltungsgeschäfte der Privatkranken- kaffc in Bolzano wurde Eav. F. Di Stefano. Ehcfragioniere der Präfektur Bolzano, be traut. Nr. 32 vom 18. Lkkober 1833. 4M Realver st eigerungen. Aus Antrag der Bodenkrcdltanstalt der drei Denezien in Verona durch Dr. V. Foradori in Bolzano wurde die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage

Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 41,H Luson, Eigentum der Maria Riedrist, geb. Oberhofer, in Luson, zu dem auf 27.250 Lire herabgesetzten Aus- rufspreis statt. 503 e) Auf Antrag der Witwe Paula Visin- tainer. geb. Pcrnitz, wohnhaft in Tubre, durch Adv. Dr. F. Dinkhauscr in Bolzano wurde die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 375/11 Laives, Eigentum der Eheleute Lorenz und Maria Berger, ge borene Schuster, bewistigt. Neuerliche Ver steigerung (zum 3. Male) in einer Partie zu dem auf Lire 45.700

zum Erwerb von 2274 Quadratmeter Grund und Boden im Werte von L. 10.233.— für Friedhofszwecke ermächtigt. 511 b) Die Gemeinde Eastelrotto wird zum Er werb von 2028 Quadratmeter Grund und Boden im Werte von Lire 8000.— zwecks Erbauung des Schulhauses in der Fraktion Siust ermächtigt. 512 c) Das staatliche StratzenbauaiAt wird zum 513b) Erwerb von Grund und Boden in der Ge meinde Laives zwecks Snstemisierung der Reichsstratzc auf der Strecke Bolzano- Veroneser Grenze ermächtigt. 505

, Baffano und Bolzano zwei. Bozner F. C. — A. S. Por-enone Werden die Bozner nach der Schlappe in Padua wieder erwachen? — Am Sonntag um 3 Uhr nachmittags am Bozner Sportplatz. Der Meisterschaftsbeginn der Vmner war eigentlich sehr zufriedenstellend, ja sogar sehr freuden- und hoffnungsvoll. Der Rivale wurde glatt überrumpelt, in Triefte gab es ein sehr ehrenvolles Resultat, das den Ruf der Bozner weithin verbreitete. . . Kein Grund also zu Mißtrauen und Verzweiflungen. Hoffnungsvoll, ja siegessicher

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Page 6 of 8
Date: 03.03.1937
Physical description: 8
Die Jmmobiliaranleihe und Jmmobiliarstener Da in diesen Tagen den Haus- und Grund besitzern die Zahlungsaufträge betreffend Jnnnabiliaranleihc und Jmmobiliarsteuer zugestellt worden, scheint es zweckentsprechend dieses Thema noch einmal zu behandeln. Bemessung und Nachbemessung Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steueramt eingewgen wurden, erfolgt einst weilen die Bemessung der einmaligen Jmmo- biliaranleihc bezw. der jährlichen durch 23 Jahre dauernden Jmmobiliarsteuer auf Grund

der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

- craänzunossteuer (imvosta komplementäre). Bekanntlich kann auf Grund des Art. 44 des Kgl. Dekretes vom 10. November 1936, Nr. 1933, der Betrag der jährlichen Jmmo biliarsteuer bei der Bemestung der Ein- konnnenergänzunassteuer als Abzugsvosten in Anrechnung gebracht werden. Nun ist viel fach die Meinung verbreitet, daß, weil beim Loskauf diese jährliche Jmmobiliarsteuer entfällt, und daher nicht mehr abaezogen werden kann, derjenige Besitzer, der sich von der Jmmobiliarsteuer losaekauft hat. schlech ter

H o l z v e r st c t g e r u n g. ?lm 13. März, um 10 Uhr. findet beim Gemeindeamt Marebbe mit tels verschlossener Offerte die Versteigerung von zirka 600 Kubikmeter geschlagenen SägholzeS (Fichte und Lärche) in einer Partie zum Grund- VreiS von 80 2 pro Kubikmeter statt. 837 A m o r t i f i e r u n g. Auf Ansuchen der Ste fanie Rabcnsteiner in Scezze hat die Prätur » Ärcssanone das endgültige AuSzahl»ngSverbot (Sperre) des EinlagcbiichclS Nr. 2447 der Spark. Bolzano, Filiale Bressanone, erlassen. Der unbe kannte Jnhavcr deS Büchels

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Page 2 of 16
Date: 26.06.1937
Physical description: 16
5 effe 2 — Sr. TB ' »VölaNNkS'^ ‘ ' Samstag, dm W. Smrt 19S7(XV ' wurden, bestimmt, daß die Beiträge «mf Grund der non den Arbeitgebern dem Institut monat lich vorzulegenden Angestclltenlisten einzuüeben sind und die Auszahlung der Zuschüsse direkt an die Arbeiter oder, se nach Anzahl der zu er» baltenden Kinder unter 14 Jahre« und nach Dauer der Beschäftigung im Weg« anderer Stellen zu geschehen hat. Die Gesamtheit ver neuen Bestimmungen sichert eine novständiqe Durchführung der sozialen

. 25. Inni. Der notionaffpanischc Kreuzer „Almirante Eer- oera' hat am 24. ds. den sowsetrusiischen Dampfer „Kuban' aufgebracht und nach Malaga geführt. Die Fracht des Dampfers war für Rotspanien bestimmt und bestand aus zwei Flugzeugen, 44 Kampfwagen, 3000 Gewehren, 1000 Maschinen gewehren. 2 Millionen Patronen und 4000 Ton nen Kriegsmaterial verschiedener Art. In den Grund geschaffen. Hendaye, 25. Juni. Unweit der südfranzösischen Küste, aber außer halb der Gebietsgewäsier, stellte ein national

spanischer Kreuzer die zwei rotspanischen Segler „Trinidad' und „Earmelita'. Die aus sieben Köpfen zusammengesetzte Bemannung der „Tri nidad' warf ein Boot ans und versuchte, die Küste zu erreichen, wurde aber eingeholt und festgenommcn. Darauf schoß der Kreuzer die „Trinidad' in den Grund. Die „Earmelita' entkam. Großsprechereien der Internationalen Paris, 25. Juni. In Paris haben die Sozialistische und die Gemcrksibastffche Internationale in einer ge meinsamen Sitzung am 24. ds. die internatio nale

in den nächsten Tagen formale Verhandlungen mit Großbritannien beginnen, um. wie es heißt, eine Anpassung der enmisch-iapanischen Beziehungen zu er reichen. Berichte aus Tokio bestätigen, daß der Londoner Botschafter Poshida Instruktionen er halten habe, auf Grund deren er die Be- sprechungen mit dem britischen Außenminister cinleiten soll. Man ist zwischen London und Tokio übereingekommen, keinerlei Mitteilungen über die Fortschritte der Besprechungen zu machen. Es heißt, daß in erster Linie

mit sämtlichen Parteiführern eingehende Beratun gen ausgenommen, die nunmehr mit Erfolg ab geschlossen werden konnten. 2n dem umgearbei teten Eesehesentwurf. der nun in Kürze aus Grund der mit den Parteiführern beschloffenen Vereinbarungen vom ungarischen Reichstag angenommen werden wird, ist dem Parlament ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht ein- geräumt worden, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, neben den drei vom Reichs verweser vorgeschlagenen Personen auch seiner seits drei Personen'für

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Page 9 of 14
Date: 30.01.1937
Physical description: 14
vom 6. August zu- züalich Lire 2.10 per Quinta! Ammonium- sulfat. 3.20 für Kalziumzyanamid, Lire 3.50 für Salpeter. Die übrigen Derkaufsbedinaun- gen des Abkommens bleiben unverändert aufrecht. Neue KosilenbezugSregelung für das Jahr 1937 Auf Grund der leßtjährlgen Erfahrungen wurde die Frage des Kohlebezuges neu geregelt. Der Relchsverband der Kohlenhändler hat im neuen Reglement für 1937 vorgesehen, daß d-e Zuweisungen der vom Kohlemonopol ein gekauften Kohle direkt an alle fene Firmen er folgt

Menge der zugewicsenen Kohle zu ver ständigen. welches Quantum ihnen auf Grund dieser Zuweisung zusteht: ebenso hat dies seitens des Händlers gegenüber den Konsumenten zu ge schehen. Falls dies nicht geschieht, verliert die Bezugssirma (Importeur) den Anspruch auf das betreffende Quantum, das vom Monopvl- amt der Kundschaft dann direkt zur Verfügung gestellt wird. 2m Falle von Streitigkeiten dieser Art entscheidet der Reichsverband der Kohlen händler und, wenn notwendig, das Monopol amt

. Der Derteilungsplan nach dem neuen Regle ment beruckNchtigt also Importeure wie auch Grossisten. Detaillisten und Konsumenten in gleicher Weise. Die Festsetzung der Kohlepreise erfolgt seitens des Monopolamtes. 60 SOlifTloncit für Bnirerlchlitlfer In den Drei venellen Der Verband der.Sparkassen der Drei Denetien und das Bodenkredit-Insiitut der Venezien haben einen Beschluß gefaßt, wonach Darlehen auf bäuerlichen Grund mit SQjnfiriner Laufzeit zwecks Erbauung oder Ausbesserung von Bauernhäusern gegeben

der hypothekarisch sichergestellten Darlehen muß mindestens *A des Gesamtwertes der landwirtschaftlichen Be sitze betragen. 2. Die Schulden dürfen nur aus Darlehen bestehen (einerlei ob von Privatpersonen oder Kreditanstalten), die im Grundbuch ein getragen und noch nicht abgezahlt worden sind und vor dem Datum der Jnkrasttretuna des Gesetzes (26. Dezember 1934) ausgenommen und grundbücherlich eingetragen wurden. 3. Der Käufer muß den Grund gleichzeitig beim Erwerb wenigstens um die Hälfte der hypothekarischen

, die auch bei den größten Be sitzen nicht mehr als 300 Lire betragen darf. Ein eigener Beirat, der in jeder Provinz- hanptftadt eigens dafür bei jeder Finanz- Intendanz gebildet ist, bestimmt nach er folgter Schätzung der Liegenschaften deren Wert und auf Grund dessen wird entschieden, ob die Ausnahmebestimmungen anzuwenden sind oder nicht. Dieser Beirat übt seine Tätigkeit bei jeder Finanz-Intendanz bis längstens 30. Juni 1938 aus. Wenn die Liegenschaften desselben Eigen tümers in verschiedenen Provinzen gelegen

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Page 11 of 16
Date: 28.06.1935
Physical description: 16
Nachrichten. Sport. — Stuttgart 22.30 Musik. — Bero- Münster 22.00 Mette Schweizer Musik. — Prag 22.35 Schallplatten. — Ta«, laufe 22.45 Tanzmusik. - Wien 22.00 Nachrichten. 22.10 Aus Opern von DieForlf-tzlniv -er Run-funk- Aberflcht wir- am Montag gebracht! Volkswirtschaftlicher GeU — Die 3% Gebühr für Einfuhr mit Lizenz. In der „Gazz. Uff.' Nr. 141 vom 17. Juni ist das taL Dekret verlautbart, demzufolge für alle Waren, welche auf Grund einer Einfuhrlizenz zur Einfuhr gelangen, eine Abgabe

. Gesetz vom 23. März 1933, Nr. 189. und die nachfolgenden Mlnisterialdekrete. auf Grund deren eine Lizenzgebühr auf einigen französischen Produlten vorgesehen war, außer Kraft gesetzt. Für diese Waren ist nun auch die neue 3%ifie Gebühr vorgesehen. Amtliche Devisenkurse Zürich Newyork Brüssel vom 27. Juni 1935: 395.50 London 12.08 Pari» 204.— 59.72 80.—< Auszug ans dem Amtsblatt Foctllo annunzl legall der Provinz Bolzano. Nr. 102 vom 22. Juni 193». 1803 u eberbot e. a) Die auf Betreiben der Sparkasse

vormittags findet beim kgl. Tribunal Bolzano infolge Ueber. botes die Wiederoersteigerung der Grund buchs-Einlage 30/1 in Monte Tramontana („Melanzhof'), Eigentum des Alois Zäfchg in Stlanoro, zu dem auf 30.685 Lire ge brachten Ausrufspreis, Vadium 6000 Lire, statt. 1811 b) Auf Antrag der Banca del Trennno e dell'Älto Adige in Trento in Liqui dation, durch Adv. de Euelmi in Bolzano, bzw. Baron A. Fiorio in Merano. wurden folgende Zwangsversteigerungen bewilligt: Der Grundbuchs-Einlagen 2854/IJ, 279

d. I. angenommen. 1819 Wettet Konkursmasseverwalter. 3m Konkurse der Anna Steinwander, Handelsfrau in Dobbiaco, wurde an Stelle des Adv. R. Hibler in Brunico Dr. Orfeo Cefare in Bresianone zum Masseoerwalter ernannt. 1820 Grundenteignungen. Zu Gunsten des staatlichen Straßenbauamtes wurden zwecks Erneuerung schadhaft! Mauern und Verbreiterung gefährlicher Strecken auf der Straße Merano—Bolzano in der Gemeinde Dostal Enteignungen von Grund und Booen durchgeführt. Auszug aus dem Amtsblatt , der Provinz Trento

vor mittags. 2892 b) Auf Antrag der Sparkasse Bolzano, durch Advokat A. de Bertolin! in Trento. wurde die Zwangsversteigerung der Grund- buchs-Einlage 278/11, Bronzolo, Eigentum der Erben nach Karolina Plotegher in Bronzolo, bewilligt. Versteigerung (n einer Partie zum Ausrufspreis von 25.742 Lire. Vadium 2600 Lire. Ueberbote nicht unter 300 Lire, beim kgl. Tribunal Trento am 22. August, um 9 Uhr vormittags. 2793 Realschätzuna. Josef Praft in Auna di sotto (Bolzano) hat durch Adv. Doktor Dante Sartort

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Page 1 of 6
Date: 14.03.1927
Physical description: 6
in der Provinz Zara, nachden' die im Jänner lOZö bewilligte Summe von 4 Millionen Lire sich als nnzu- reichend erwiesen hat: die Nenrcgelnng des 'Atiko-Markierungs- wescns in dem Sinne, don die Provinz angabe des Autos nid).* mein', wie bisher, durch rote Ziffer» erfolge, sondern durch je zwei Buchslnben ans dem Namen der Pro vinz und durch die Ncgij riei zahl. Beide An gaben find in weif; ans schwarzem Grund an der 'Rückseite der Ainos oiizubriiige». Nähere Bcstjmmnngen über diese Neiivrdnling wer

den noch erscheinen. Nur die Autos der Provinz Rom werden annntt der zwei Buch staben das ganze Wort „Rom' tragen. Der Grund für diese Nenordmmg ist der, das; sich nach der Bermehrnug der Anzahl der Pro vinzen eine 'Neuregelung unbedingt als not wendig erwies. Ein weiterer Grund ist das Ziel, die Lesbarkeit der Erkennungszeichen leichter zu machen, was schon allein durch die Farben meiiz anf schwarzem Grund jedenfalls erreicht wird: die Verpflichtung der Siinoo zur 'Vorfüh rung von im Fitland erzeugten Filmen

. Der Grund für diese Masznolnne ist die Notwen digkeit der Förderung der einheimischen Filin- indnstrie. die sehr unter der ausländischen Konkurrenz leidet, deren Produkte oft viel schlechter sind ais die einheimischen: die Einfübeung einer Erkennungsmarke für die ins Ausland gellenden Erzeugnisse des Obst- und Gartenbaues Italiens. Das Ziel dieser Vorkehrungen iit Steigerung der Ausfuhr-Quantität lind -Onalitä: Jas ffitftetal. Bon Florian T- a r r » v r. tfn südöstlicher Richtung non Vipileno (Sterzing

an. An die Almenzone reih: sich nach oben die Fclsenrcgion an, welche teil weise sehr ausgedehnt ist und weil ins Tal herabreichl, weshavb der Holzreichtum der Bewohner im Verhältnis zu anderen Hoch tälern, nicht groß ist. Auch an der Firnregion -hat das Pflstchenai Anteil. In seinem Hinter grund ragt der majestätische Hochseiter {3300 Meter), umhüllt von einem Gletschernzantet, zum Himmel etnpor. Zwischen den hohen Spitzen (z. B. Wilde Kreuzspitze im Westen 3134 Meter, Kraxentrager im Osten 3000 Meter) finden

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Page 11 of 16
Date: 08.05.1937
Physical description: 16
Auffassung vom Grund besitz. Die Proportionellen Verhältnisse zwischen pro duktivem und unproduktivem Boden bleiben im ganzen unverändert, aber der Wertzuwachs er gibt sich, sobald sich die Voraussicht abzeichnct. daß das Produkt nicht mehr ein veränderliches Element im ungewisien Wechselsniel der kommer ziellen Wahrscheinlichkeit darstellt, sondern viel mehr einen berechneten und für das Leben der Nation notwendigen Bestand. Die harte Arbeit des Oberetfcher Bauern um fein Hektar Weizen land

werden mußte, waren es die selben Kreile, die nun. alle früheren Behauptun gen vergessend, fanden, daß gar nicht genug Gold vorhanden wäre um einen Quadratmeter Grund zu zahlen, und sei es auch der minder wertigste Grund längs des Eisacks oder anders wo. Diesbezüglich soll man wissen, daß für Enteignungen in der Jndustriezone die im all gemeinen auf geringen Ertrag geschätzten Gründe mit dem durchschnittlichen Einheitspreis von Lire 6.68 pro Quadratmeter bezahlt worden sind, wobei die untere Grenze Lire

Malr, 1095 G r u n d e n t e > g n u n g. Zu Gunstm de« Staatsdomäne wurden zwecks Svstemisicrung der Strecke Vallivo di Rio nova in den Gcm. Marlengo. Mala bassa. Merano Entclgnungeir, von Grund durchgcführt. Provinz Trrnko. Nr. 87 vom 28. April 1937. 1655 Realversteigerung. 5luf 5l. der Spark, der Provinz Bolzano durch 5ldv. Dr <3.. Borzaga wurde die ZwangSverst. G.-E .445/11 Cortaccla (Alois u. Robert Sanoll in Cortaccia) bewilligt. Wiederverst. (eine Partie. SluSrufS- preiS 10.820 2, Vadium

. Die damaligen Erhebungen! stellte» als den Mörder Mario Pozzi fest.! welcher auf Grund dieser Erhebungen in, seiner Abwesenheit zu 21 Jahren Kerker ver-^ urteilt worden ist. Pozzi hielt sich indessen in. Frankreich auf. kehrte einmal wieder nach Mai land zurück, wo er wegen Slegelfälschung — offenbar für einen falschen Paß — abgeurteilt wurde und verschwand dann wieder ins Aus land. Im Jahre 1923 erfolgte der neuerliche Haftbefehl gegen ihn. Irrtümlich auf den Ab lauf der Verjährungsfrist rechnend, kam

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Page 5 of 6
Date: 24.12.1935
Physical description: 6
in Italien erölfneten Lirekonti ^Loro' befinden. Dieser Gegenwert wird aut Grund deS Wechselkurse» errechnet werden, der im Ai'genb'ick der Neberweifung In Geltung sein wird und der iede Woche für die folgende durch daS Institut für, Autzen- wirtlchost emvernehmlich mit der Oesterreichischen Nationalbank 'estaelegt werden wird , . . . Art 2. Im Laufe de» Monat» Avril 1936 wird da» Institut den italienilchen Imvorteuren die Devisen sür di» stablung der Fakturen. die auf «cklllina oder eine andere WSSning

lauten und während de» Monates Jänner 1936 fällig geworden sind. »,nter Benützung der auf dem dem Institut bei der Oesterr. Nationalbank In Wien eröffneten laufenden Shilling- konto erliegenden Guthaben ,»teilen. Jur die auf Lire lautenden Fakturen wird da» Institut die stablnnoen unter Benützung der Guthaben auf dem im Artikel 4 erwähnten SchillinaSkonto leisten, auf Grund de» Wechfelkurfe» lener Woche, in der die .Zahlungen im Sinne der Bestimmungen de» dr t en Absatzes de» AriikeiS l durchgeführt

werden. Kür die auf andere Währungen «IS Scki'Mna oder Lira lautenden Fatturen wird die Umwandlung In Schilling auf Grund de» Wechfelkurfe» der Mailänder Börfe von dem der Neberweifuna vorangehenden Tage er°olgen. Die oberwäünten Bestimmungen wer den im Monat Mai 1936 auf die während de» Monates Februar 1!N8 fällig gewordenen Fakturen und fo weiter ieden Monat für die drei Monate vor her fällig gewordenen Fakturen Anwendung finden. Art. 8. Al» WarenanStaufch tm-Sinne de» v?r- lieuenden Neberelnfommen

» werden auch die »nfatz- lichen .yandelSfvefen. wie TranSvort'often. Kom- mi^ionSaebüf'ren. Versicherungen annefeben. Art 4 Die österreick'ifche Regiernna verpflichtet stch auf das dem Institut bei der Oest. Natienesbank eröffnete Sck'illingkontn die Summen einnuohfen. die Ne für den ZabknngSdienst der In Italien beaevenen österreichffchen Anleihen nach Italien u, überreifen hätte Die Konvertierung in Schillingen der für den oberwäbnten Anleibed'enst bestimmte« Lire wi'd auf Grund de» Wechfelkurfe» erfolgen

Trento, wurde die ZwangSverst. G-E. 298,11 Lra (1. Partie) und 321/11 Ora (2- Partie) Eiaentum der Maria Kadletz. geb. Nasieroler. bewilligt. AuSrufSvrei'e 2000 L, u. 1000 L. Vadium 200 L-. 100 L-. Ueberbote ie 200 L. beim Tribunal Trento am 13. Jänner 11 Ubr. Fischer Karten auf Grund des Oettl'schen Fischereirechtes:' Tel—Colsano L. 30.—. Marlengo—Terlano L- 50.—, Gargazzone—Terlano L. 20 . Saltusio—Merano L. 80.—. beide Ufer. Wie bisher nur bei Jofef Waßler, Merano. Passeirergasse 13. 4922M Evendel

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Page 2 of 6
Date: 23.01.1943
Physical description: 6
Absindniigöbetrag mit Bezu,? ans den I, Jänner 1012, müssen gegenüber Altien gelellschafte». OZenoffenickiaslen und Körvcrsckastcn »in allgemeinen, welche stch mit dem .Gandel von «laut Gcsctzdekrct 3>r. 53, vom 10, Februar 1012 nnd Nr vom 3. März 1912V steuerfreien LebenSmitiel nnd gleichzeitig auch Lebensmittel nnd Erzeugnisse verkaufen, die »och der Steuer auf Grund der Be stimmungen de» willkommen» vom 27, Dezember HM>. Ne. 71430. Artikeln 5, 0 ,,„d 7.' ttiiterworfen stnd. folgende Olntfchriiten vorgcnommen

werden: oZ Wiktiengefellschaften. Genossenschaften und Kör perschaften Im allgemeinen welche voriniegend ani Grund obgenannter Dekrete steuerfreie LcbenSnnltei und P.-odnktc verkouien: Gutschrift von 65 Prozent. b) Akliengesellschasten. stlrnasscnsrbastc» und Kör perschaften im allgemeinen, wehbe vorwiegend Le- bengmiitel und Produkts verkaufen, die noch der Be- steiternng unierliegen: Gutschrift von 35 Prozent, e) ?lktlengescllfchaftcn. Genosscnschasten »nd Kör perschaften im allgemeinen, die ausschließlich P.-o- dickte nnd Lebensmittel

werden, c Für die von der Blockierung vitiknliericn Artikel bleiben die früher veröffentlichten Wci- fungen aufrecht bestehen und zwar: Der Verkauf kann auf Vollmacht des Provinzialrates der Korporationen hin erfolgen und zwar auf Grund von Gesuchen der Verwaltungen. Kör perschaften und öffentlichen Institute, denen be sagte 2lrt!kcl für ihren Bedarf notwendig sind. a Ski nur als Rerfegroäck. Es wird mii- geteili: Die Ski sind als Reisegepäck zugelassc», jedoch wird gleichzeitig verboten, datz die Rei senden

, und mir Dekret bc» Duce vom 7. De- zembcr >012 alle Jndnstriebririebe zivilmobilister'. Nottvtcbettä bringen wir die Strafbestimmungen unb DEzivjiiiaini.-ßnabmcn 'ür Nel'crtretnng brr bie»- l.eziiglickici, Vorstbrikien: 2lrl. 1. — Der Zivil»,obiliner:« weicher ben Dienst verläßt ober demselben länger al? lünf Tage fertt bleibt ober welcher nach einer bewilligten Abwesen« beit obne rcchtviäßigen Grund weiter fern blciit, wird mit Geräiigni's bi? zn zwei Jabren bestraft. Dieselbe Strafe

wird >ür jene Zivilmobitisterien »»gewendet, die a„s bestimmte Zeit vom Militär dienst bc-reit sind nnd den Dienst verlassen oder länger a>? 21 Stunde» enckenck bleiben ooer^naü, einer bewilligten 2lbwescnbeit. obne rechtmäßigen Grund zn der angegebenen Zeit den Dienst nicht auf- nehmen. Wenn die Ta! von drei oder ,ncbr Peelonen >m gemeinsamen Einverständnis erfolgt, erhöbt sich die Straf« n>„ ein Drittel bi» zur Hälfte. Art. 2. - Der Zivilmobilisterte. der zwecks Sto rung der Organisation oder de- FniisttonierenS

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Page 5 of 8
Date: 12.09.1927
Physical description: 8
Verpackungen aus stellt. den Charakter von Gutfchriftsanzeigen haben und daher der gewöhnlichen Stempel gebühr von 20 Cent, auf Grund des Art. 62 des Gebührentarifes, abgeändert durch Art. 3 des kgl. Gsfetzdekretes vom 5. März 1925, Nr. 258. zu unterziehen sind. — Erhöhung des Ausfuhrkontingeates sür Kalbshäute. In der Gazzetta Ufficiale vom 3. September 1927 ist das kgl. Gofetzdetret vom 12. August 1927 verlautbark. mit wel chem das bisher bestanden« Iahreskontingenl für die Ausfuhr von Kalbsfellen

Freiwillige Versteigerung. 2ra 12. September d. I.. um 10 Uhr vormittags» findet im Gemeindeamt« Sarentino (Sarn- thein) die Versteigerung eines Wohnhauses, Stadel und Stall, Veranda ufw. in Sill cm der Sarntalerstraße (Bouparz. 164 von 904 Quadratmeter und 8165 Quadratmeter Grund Grundparz. 1539/1, 1539/2 und 1540) auf Grund eines Preises von Lire 130.496.50. Die Feilbietung erfolgt durch verschlossen« schrift liche Anbote auf Stempekpapier zu L. 3.—>. Das Vadium per Lire 13.000.— und ein Kostenoorschuß

ver Lire 3000.— Ist vorher bei der Gemeinoekasse zu erlegen. Di« übri gen Bedingungen können beim Gemeindeamt« eingesehen werden. -123 G r ii n d e n t e i g n u n g zum Ziveck« der 424 Elektrifizierung der Brennerbahn durch die Staatsbahnverwaltung, und zwar ln den Ge meinden PratI (Wiesen) und Mezzaselva (Mittewald). Die Schätzungen, Pläne, Grund- und Cigentiimerverzelchnisse liegen in den betreffenden lZZcmeindeämtern auf. Einwen dungen sind binnen 15 Tagen zu erheben. 428 Ausgleichsverfahren

, Wirtschaftsgebäude. Werkstätte und den dazugehörigen Grund stücken in 5 Partien statt Ausrufspreise: Laboratorium mit zugehörigem unblutigen Bauch-orthopädischen Kabinett Firma De Angelis - Lremoaa Brüche Bollkommene Widerstrebung, garantiert« Unbeweglichkeit laut unserer Spezial-Me- thode. — Verkleinert In kürzester Zeit das Bruchleiden: gibt dem Patienten wieder ein unmittelbares Wohlsein, ohne ihn seiner Arbeit zu entziehen. — Fortwährend allseits zufriedenstellende Zeugnisse von Bruch- leidenden

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Page 2 of 6
Date: 07.10.1936
Physical description: 6
5; L. für die Gebäude auf Grund des steuer baren Ertrages, kapitalisiert mit 100 zu 5. Vom Werte der so bewerteten Immobilien haben die Zeichner der Anleihe das Recht, den Abzug der auf den Immobilien lastenden f ypothekar-Kredite zu verlangen, wenn die ypotyek vor dem Datum des vorliegen den Dekrets ausgenommen worden ist. Die dies bezüglichen Gesuch« muffen bei den zuständigen Steuerämtern innerhalb von zwei Monaten nach Erlaß dieses Dekretes ein gebracht werden. Don der Zeichnung

sind auch sämtliche Begünstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, so können sie u. a. auch für Kautionen ver« wendet werden. ^ Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiake' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira, das 'über die Abschaffung der Zölle ad valorem und das über die progressive Be« steuerung der 0 Prozent übersteigenden Dividen den der Handelsgesellschaften. Starke ZoNcrmnßinmm für die wichtigsten Lebensmittel. R o m, 8. Oktober. Auf Grund der vom Ministerrat an genommenen Maßnahmen

für den Waren- und Devisen oerkehr auch bezüglich der Valuten und der Clearingabkommen und der privaten Kom pensationen ausgearbektet worden. Die Clearingabkommen, die in der ver gangenen Woche zeitweilig außer Kraft ge fetzt worden find, weil es infolge der Schur- ßung der wichtigsten internationalen Börsen unmöglich war, Kurse festzufetzen, werden unmittelbar wiederum auf Grund der neuen Kurse, die festgesetzt werden, in Kraft gesetzt werden. Die privaten Kompensationen außerhalb des Clearings, die gleichfalls

provisorisch ein gestellt worden sind, werden abgeschafft. Mit der Regelung, die die Lira im Rahmen der Weltvaluten erhalten wird, hört der Grund auf» der die Form einer Zahlungs regelung angeraten hatte, die die effektiven Kursquotierungen berücksichtigte. Aus demselben Grund« werden auch die Exportprämien abgeschafst, die beim Waren austausch mit jenen Ländern angewendet wurden, mit denen ab 15. Jul? 1936 neue Clearing-Abkommen abgeschlossen worden sind. Handel mit Rompaktländern bleibt unverändert Rom

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Page 2 of 4
Date: 20.12.1945
Physical description: 4
» um über die SS zu sprechen. Aus den verlesenen Protokollen ging hervor, daß sc d e See'e des Nazismus war und die Stoßtrumv gegen den AVer'frieden bldetc Jeder einzelne SS-Mann mußte in blindem Gehorsam nach den Grund sätzen des Natlonalsozia! -mias leben und ohne W'dersnnich jeden Befehl nnsführen zu wei cher Tat immer er veranlaßt werden sol'te. S'e zögerten tatsächlich auch nicht iede An ordnung ausznführen ob es sich nun um Mord, oder um eine Plünderung handelte. Der HnuptverantwortFche für d'e Umaten war Himmler

bei- zpsehl'eßen. 2. Der Käufer muß sich verpflichten das Gebäude innerhalb der vorgenannten Frist, also bis zum 1. Juli 1950. wieder aufzubauen oder ausztibcsscrn. Wenn auch das Gesetz, keine ausdrücklichen Bestimmungen über de Art des Naclnve'scs d'eser Bed'neur.g enthält, muß doch aut Grund der Absichten de- Ger- seizgcbcrs angenommen werden, daß für die Gewährung dieser Gebührenermäß'gung die im Vertrage zum Ausdruck gebrachte Absicht des W.cdcraufhaues oder der Ausbesserung genügt

erfüllt. 3. Die Gebührenermäßigung wird auch dann gewährt, wenn das Gebäude vollständ'g zer stört ist und daher mir mehr der reine' Bau grund Gegenstand des Vertrages bildet. Aus schlaggebend für die Gewährung der Ermäßi gung ist nur der Umstand, daß der Käufer auf dem Grunde wieder ein Gebäude errichtet. 4. Wenn nachgewiesen werden kann, daß der Wiederaufbau des Gebäudes auf demselben Platze nicht möglich ist. weil demselben Bau verbote auf Grund von Verbaunngs- oder Wiederaufbaunlänen

von der Steuer 'St eben falls eine Bestätigung des Bürgermeister' oder des Staatsbauamtes hcizii'chlTßon. G M Ablieferung von Schweinefett Die Präfektur Bozen gibt bekannt: Auf Grund der technischen Schwier,«kaUee bezüglich der vollständigen Anwendung de> Dekretes Nr. 3084 über die Ablieferung von Schweinefett :,» den Sammelsteiicn und dem Ansuchen der Landwirtschafts-Verbände in Hinblick auf die besondere» In dieser Provinz waltenden Umstände hinsichtlich der Schlach tungen wird in Abänderung der Absätze

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Page 11 of 16
Date: 20.05.1939
Physical description: 16
in Bolzano. Gesellschafter: Anton Ruedl und Josef Drescher. Zweck: Handel und Erzeugung von Sportartikeln. GesellschastSkapital 30.000 L. 857 G r u n d e n t e i g n u n g e n. a) zu Gunsten der kgl .Luftfahrt wurden zwecks Errichtung eines Notlandungsplatzes in Sluderno Enteignungen von Grund durchgefiihrt. 856 b) Zwecks Erbauung der Alpinikafcrne In MalleS 859 Venosta wurden daselbst Enteignungen von Grund burchgeführt. 660 c) Zwecks Einhaltungsarbeiten an der Relchs- ftrahe Nr. 38 Stelvio wurden

zu Gunsten des staatl. Siraheiibauamtes in Terlano, Postal, Gargazzone Enteigmlngell von Grund durch- gefüürt. 861 d) Beim Gemeindeamt Bressanone liegt durch 15 Tage das Verzeichnis der zwecks Shstciiii- stening der Menini-, setzt Polonio-Kaserne in Bressanone zu enteignenden Liegenschaften zur Einsicht auf. Einwendungen binnen obiger Frist. 662 c) Durch 15 Tage liegt beim Gemeindeamt Glo- renza das Verzeichnis der zwecks Erbauung von Kasernen daselbst zu enteignenden Liegenschaften zur Einsicht

deS Kriegsministeriums wurden zwecks Systemisterung der Kasernen de« 4. Genie- und 232. Infanterie regiments in Bolzano Enteignungen von Grund durchgefiihrt. Pr«vi»z Trent» Rr. 88 vom r». Aprkl 1«». 1117 Statutenänderung, a) Dt« Raiffeisen- kaffe Salorno hat mehrere Hefte ihrer Gesell- schastSstatuteS abgeändert. 1152 bis Ebenso die Raiffeisenkaff« Montagna. Don de« Diehmarkten — Markt in Ralles. Am Donerstag. 25. Mai,! wird in Ralle« ein Weh- und KrSmermarkt ob-' gehalten. — Markt in Lhiusa am 30. Mai

von Kleinbauten und Ver besserung von K l e i n b au t e n und Anlagen oer Wehwirtschaft (Viehstiille. Scheu ne», Schweine- und Geflügel- stalle. Dünger st Lite» usw.) aus, ui» auf diese Weise zur Förderung der Viehzucht und Kleinvieb-Haltuna im Sinne der Autarkie- bestrebuiigen beizutraaen. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Arbeiten, die auf Grund der geltenden Bestimmungen staatliche Betriebe ge- nicß-'n, wie z. B. Futtersilos. Der Wettbewerb ist mit 219 Goldvräniien im Gesamtbetrags von 199.999 Lire

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Page 12 of 16
Date: 06.05.1939
Physical description: 16
tMkd — tmtxvu Wirtschaft unL Besetz Revision des Bodentvertes »nd NertekischStzmrg der Grundsteuer Wie erinnerlich hat der Ministerrat vom 15. März l. I. wes Generalrevifion der der Steuerveranlagung für bändeeinkommen sowie die Anlegung des neuen Eebäudekataster« genehmigt. Diese Revisionen der Grund» and Häuser bewertung hinsichtlich der Steuerveranlagung werden von der Katasterverwaltung und den technischen Finanzämtern in Zusammenarbeit mit den korporativen Vertretungen

und den in jeder Gemeinde und Provinz aufzustellenden SchStzungskommisiionen — unter der obersten Kontrolle einer Zentralschätzungskommisiion in Rom — im Zeitraum« von drei Jahre« durch geführt werden. Nunmehr find die näheren Bestimmungen über diese Generalrevision. und zwar zunächst für die Einschätzung von Grund und Boden mit kgl. Ge» setzdekret Rr. 589 vom 4. April in »Dazz. Uff.' vom 22. April verlautbart worden. Di« Neueinschätzung erfolgt in der Weife, dotz — wie dies in den Gemeinden mit neuem Grundkataster

bereits seit 1924 vielfach erfolgt ist — der Wert von Grund und Boden nach vem Durchschnittsertrage und der ortsüblichen Arbeitsweise, wie er sich im Verlaufe einer län geren Reihe von Jahren and mit Ausschaltung von außerordentlichen Höchst» und Mindesternten ergibt, festaestellt wird. Die solchermahen fest gestellten VrÄ>uktionsmengen und Droduktions» mittel werden auf Grund des mittleren Durch schnittes der gangbaren Preise im Zeiträume vom 1. Jänner 1937 bi« zum Moment des Revi» stonsabschlusie

von der Provinzialfchatzungskommisiion be handelt. Die übrigen Bestimmungen des Ein- Heilstextes bezüglich Streitverfahren bleiben be stehen. Das neue Gesetzdekret enthält ferner eine Er weiterung des Art. 43 des Einbeitstextes, wo durch der gänzliche oder teilweise Verlust der Produktionsfähigkeit des Bodens infolge Auf tretens von schädlichen Insekten und Krankheiten als Ereignis höherer Macht anerkannt wird und als Grund für eine Revision der Besteuerung gilt (Art. 22). Die Durchführungsbestimmungen zum neuen Gesetzdekret

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Page 9 of 16
Date: 25.05.1935
Physical description: 16
bei der Banea d'Italia zu hinterlegen. Hinterlegungspflichtig sind nach dem Wort laut des Erlasies die Banken. Bankiers. Firmen, Gesellschaften und juristischen Personen jeder Art italienischer Nationalität. Di« Hinterlegung erfolgt auf das Konto des nationalen Deviseninstitutes auf Grund der am » Dezember 1934 verordnet«« Anzeigepflicht. Durch die Hinterlegung wird das Derfügungs- recht des Titeleigentümers nur insofern be- troften. als er bei einem allfälligen Verkauf den Devisenertrag an die Banea

der Spar- und Vor schußkasse für Handel und Gewerbe in Bol zano gegen Johann und Anna Thurner, geb. Schrott, in Bolzano versteigerten Liegenschaften der ersten Partie in Grund buchs-Einlage 403/11 Bolzano wurden vor- läufig Sldv. de Euelmi in Bolzano für einen zu bezeichnenden Ersteher um 135.000 Lire zugeschlagen. M .. , _ 1648 b) Die auf Betreiben der Raiffeisenkasse Tiso gegen Alois Psaier. vormals Proxauf in Tiso, versteigerten Liegenschaften in Grundbuchs-Einlage 116/11 Tiso (Aecker) wurden

von Weidercchten auf den Alpen „Sarl' und „Reines' in den Grundbuchs- Einlagen 37/1 Dobbiaco und 177/11 Sesto in einer Partie zu dem auf 123.700 Lire gebrachten Ausruispreis statt. Sport in Berg unö 2al 1654 e) Am 11. Juni, um 10 Uhr vormittags, findet bei der kgl. Prätur Vrunico die öffentliche Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 28/1 La Dalle (Wohnhaus mit Mühle/Aecker, Weiden, Wiesen. Wäl der). Eigentum des Andreas Molling. zum Ausrufspreis von 65.000 Lire, Vadium 3250 Lire, statt. Allfällige

des staatlichen Straßenbauamtcs wur den zwecks Wiedererrichtung von Stütz mauern usw. auf der Roichsstraße Nr. 38 in der Gemeinde Parcines Enteignungen von Grund und Boden durchgefiihrt. 1659 b) Zu Gunsten des staatlichen Straßenbau- amtes wurden zwecks Systemisierung der Neichsstraße Nr. 12 in der Gemeinde Mezzaselva Enteignungen von Grund und Boden durchgeführt. — Italiens Kohleneinsuhr betrug im Jahre 1934 ohne Koks 11,781.009 Tonnen, wofür Lire 775,369.090.— bezahlt wurden, während im Jahre 1933

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