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Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 02.05.1921
Physical description: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 8
Date: 12.02.1924
Physical description: 8
. Zozen: Subvention zur Bildung einer Abteilung von Kindern jür den Wett bewerb in? nationalen Choralini gen. Ge nehmigt. Sie Pflicht der Punzierung von Feuerwaffen. siehe die gestrige telegr. Mitteilung, Seite 2 des „Landsmann.' Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ein A Dekret, welches verfügt, daß Handfeuer waffen aller Art und jeden Kalibers, soweit sie in Italien erzeugt wurden, von einer be hördlich anerkannten Prüfstelle geprüft wer- Sm müssen. Die Tatsache der durchgeführten Prüfung muß

des Er- zaigungsstoates tragen, der mit Italien ein dingliches Abkommen abgeschlossen I)aben muß. Eingeführte Waffen, welche nicht punziert M, müssen durch das Grenzzollamt mit Kmiüonsbollette an ein Prüfungsamt weiter- gsleitet werden. Vorhandene Waffen» müssen innerhalb eines Jahres der Punzierung zugeführt wer- Seiu » « » vie Pensionsvcrsicherung der Privatbcamien. iTelearamm unseres Korreip-ndenien.) Rom, 12. Februar. Die Gazzetta Ufficiale «crösfeutlicht das Dekret Ar. Art? bezüglich völkecuug von Bozen

die Möglichkeit schufen, die gute Erde aus dem Aushubmaterial ko stenlos dem Talserpark zuzuführen. Ledig lich det Umwälzung im Rathaus ist es zu aeuen Provinzen beim Bcamten-Pensions- Institut. a Eichung der Hohlmatze. R o m. 12. Febr. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlich: das D> ket Nr. 91, welches das Recht der Feststel lung über die Eichung von Hohlmaßen Wssern) in den neuen Provinzen verfüg!. e Beratung des Sommerauloverkehrs. Ueber Einladung der Fremdenverkehrskom- mission Bozen versammelten

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