8 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/20_06_1922/TIR_1922_06_20_2_object_1983730.png
Page 2 of 8
Date: 20.06.1922
Physical description: 8
. Personsdurchsr.chungen und Be schlagnahme gelten; er kann sich auch an den Bezirksrichter zur Bcrnabnie wenden. An dere Durchsuchungen, Verböre usw. läßt er durch den Untersuchungsrichter, eventuell Bezirksrichter, riornelnnen. Binnen 1« Tagen nach der Berhastung muß er den Amrag aus Erlassung des Ladungsschrcibens stellen oder die Akten dem Unlersuchungsrichrer über geben. Der Richter oidnet dann entweder die Enthastung an (mangels Gründen siir einen >>astbescbl oder wegen ungenügender Beweise) oder bestimmt eine neue Frist

der Anklageschrift führt Art. 288 an. Der Anwalt des Königs kann ans höchst unminelbarem Wege vor das Tri bunal uitd zwar schon siir den Tag nach Er halt der Anzeige jeden laden lassen, der bei Begehung einer Sirasrat oder sosort danach betreten wurde. Diese Bcslimniung ermög licht die rascheste Durchführung von Haft- fachen dieser Art. Bei den zur bezirksrichier- lichen Zuständigkeit gehörenden Verfahren mittels unmittelbarer Ladung wird die etwa erforderliche Beweisaufnahme vom Bezirks richter

kann sich auch freiwillig stellen. Der Richter kann entweder einen Haftbefehl oder einen „Erscheinungsbesehl' erlassen. Der Art. Iii!) sührt alle Fälle, in denen ein Haftbefehl erlassen werden kann. uns. In jeder Lage des Verfahrens ist da Haftbefehl beim Wegsall seiner Voraus setzungen zu widerrufen. Bei den zur öu- stündiHkei: des Bezirksrichters gehöreiitcü strafbaren Handlungen muß der Beschuldig binnen längstens 20 Tagen nach der ^est' nähme (in Ausnahmefällen M Tagen > ent haftet

1