auch inabgesetzte, Zahlungen aus Deutschland herauszupressen, oder dann durch die Gegen- mrt Italiens in der Ruhr einen gewissen kmsiuß auf die sich in den Rheinlanden vor reitenden Geschehnisse zu wahren. Der krsuch Mussolinis, das Verhalten Italiens lier Ruhrfrage zu rechtfertigen, ist ein m- Ms Bekenntnis, daß die von Mussolini er- Hnn Früchte sich nicht als den Erwartun- fl entsprechend erwiesen haben. Le vorübergehende Entfremdung zwischen iy'ind und Italien anläßlich der Kprsn- mze wirkte zwar verzögernd
als eine deut- Nachdem die bisher Deutschland gegen- eingeschlagene Politik die einzigen von ^ krhossicn Resultate, nämlich die Wicder- ^dnachungsleistungen, nicht gebracht, so ist weiteres Beharren in derselben für Ita- BorlSusige Lösung der deutsche« Kabinettskrise Eine überparteiliche Regierung. Berlin, 26. November. (Ag, Ar.) Nach dem gescheiterten versuch, den deutsch nationalen Abgeordneten von kardosf mit der Kabinettsbildung zu bekrauen, hatte der Reichspräsident gestern mit den Erministern Iarres
haben können und an dem Nutzen der Verträge demgemäß alle alliierten Mäch te beteiligt sein müssen. Die französische Regierung hat daraufhin nach Rom geantwortet, daß sie ebensalls der , > Ansicht Italiens sei und daß übrigens die Quote Italiens, die gemäß dem Abkommen von Spaa IS Prozent betrage, auf lS Pro zent erhöht worden sei. Der Grund für die kontrollschitane. München. 26. November. tAg. Br,) wie verlautet, wird General Nollet mit t. Dezem ber die Militärkontrolle in Deutschland wieder aufnehmen
doch noch achter, und im Menschen fremder Sprache das gleichberechtigte Wesen sieht, die Frage der Minderheitsschulen regeil. Wie bekannt, wohnen im früheren Ober- schlesien, das heule teils zu Deutschland, teils zu Polen gehört, die Angehörigen der beiden Sprachfanülien, der deutschen und der polni schen, lehr stark gemischt. Es defindei sich dock kein kompaktes Sprachgebiet, wie bei uns im Lande, dessen Namen zu nennen polizeilich oerbore>n ist, wo 2ll.,M><> Deutsche im geschlos senen Gebiete leben
, sondern, das eine Dorf ist dort deutsch, das Nachbardorf polnisch. Dies sowohl im gegenwärtigen deutschen RÄchsgebieie, wie auch im Gebiete der polni schen Republik. Um unter diesen Verhält nissen für ihre Stammesangehörigen wechsel seitig zu sorgen, hat Deutschland und Polen im Vertrage vom 15. Mai 1922 salzendes fest gesetzt und zum Wohl der Minderheiten, die im Staatsgebiete leben, durch völkerrecht lichen Vertrag sichergestellt. Deutsch-polnisches Abkommen vom 13. Mai 1S2Z. Artikel S!). Auf dem Gebiete