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Der Burggräfler
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Page 1 of 10
Date: 17.02.1922
Physical description: 10
und Ke- Ebenen kommt i&it Steatsbürgerfchaft. ir^Bctrachtz die während der Ehe hatten, außer wenn sie -cheshaZb -e andere erworben haben. Jene, die am Tage der röffentlichung des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1920 1 .1890 (das ist am 18. Jänner 1931) das 18. Lebens- ''r noch nicht vollendet hatten, werden in das gleiche chkichnis, in dem der Vater ' steht, eingetragen und 'N unter denselben Bedingungen. Waisen und Kin- unhckannter Eltern werden in eine besondere Liste getragen. Artilek '3. Sas Verzeichnis

, Streichungen. Mturen vornehmen), die ohne Zögern den Jntere)- l{n mittels der Gemeinden mitzuteilen find. Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröffentlichung in ^stszeitung der Provinz 'kann jeder, der Interesse W der Gemeinde gegen falsche Angaben und Ein zügen reklamieren. -Artikel 5. ^ Erklärung, die italienische Staatsbürgerschaft im ^7 der Artikel 4 und 7 des kgl. Dekretes vom 30. ^ber 1920, Nr. 1890. zu wählen, kann von jenen -?wn werden, die am 18. Jänner. 1921 das ')8. £fc= ^ vollendet

. zu belegen sind, enthalten: 1. Vaterschaft, Ort und Datum der Geburt des Erklä renden. 2. Vaterschaft. Ort auch Gebprr der Gemahlin, Name, Ort und Datum der Geburt -der Kinder, die am 18. Jänner 1922 noch nicht das 18. Lebensjahr oofi- endet hatten. 3. Die gegenwärtige sZuständicsteit oder jene der Vorfahren, oder auch die Gemeinde, in der der Erklärende wohnt oder zn wohnen ''gedenkt, oder sein Wohnhaus Hatz oder in welch-F er auf Grund des Ar tikels 4 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922

, Nr. 43, eingeschrieben zu sein wünscht.^-4. Wenn d?r Erklärende nicht in der Gemeinde, von d« ln Nr. 3 die Rede ist. wohnt, muß er eine Person und deren Wohnung ange ben, die in jener Gemeinde wohnt und der eventuelle Mitteilungen zugeschickt.werden können. Jene, die im italienischen Heere gedient haben, .oder Abkommen sol cher Personen sind, müssen den Entlassungsschein oder das Dienstzertifikat vorweisen. Die italienische Nationali tät wird rn der Regel mittels eines Zeugnisses der kgl. Konsularbehörden

, wo der Erklärende sich aüfzuhalten oder nie- derzulassen gedenkt, zu machen. Tie Gemeinde wird die selbe mit .Beischluß der eigenen Bemerkungen innerhalb 30 Tagen dem Zivilkommissär des Bezirkes vorlegen. Dieser holt genaue Erkundigungen über das moralische und politische Verhalten der Erklärenden ein und über gibt die Akten innerhalb drei Monaten tfftt dem eigenen Gutachten der Kommission, von der im Art. 5 des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1920. ' Nr. 1890. die Rede fit. der poWfchen Krovinzialbehörde

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Der Burggräfler
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Page 2 of 10
Date: 31.10.1923
Physical description: 10
Seite 2 Art. 3. Ms Grundlage und Krönung des Ele- mentar-Unterrichtes in aücn seinen Graden gilt der Unterricht in der christlichen Lehre in der Form ihrer kath. Überlieferung. Der Religionsunterricht wird in den vom Stun denplan festgesetzten Stunden und Tagen von Klas senlehrern erteilt, die für dieses Amt g^ignet sind und es übernehmen, oder von anderen Personen, de ren Eignung vom kgl. Studienprovisor nach An hörung des Schulrates anerkannt ist. Was die Eig nung der Lehrpersonen

oder anderer für den Reli gionsunterricht anlangt, wird sich der kgl. Studien provisor an das Gutachten der kompetenten kirch lichen Behörde halten. Vom Religionsunterricht in der Schule sind jene Kinder befreit, deren Eltern diesbezüglich selbst Sorge tragen zu wollen erklären. Art. 4. In allen Volksschulen des Königreichs wird der Unterricht in der Staatssprache erteilt. In jenen Gemeinden, wo der Gebrauch einer an deren Sprache üblich ist, wird diese Sprache als Un- terrichtsgegeustand in Nebenstunden behandelt

Zeitperioden das Recht auf ein Jahr Abkür zung, falls die durch seinen Unterricht erzielten Er folge — nach der Ansicht des Inspektors — lobens wert sind. Art. 6. Falls es nicht möglich ist, den Unterricht in der zweiten Sprache dein Klassenlehrer oder einem anderen Lehrer der Schule, der Italienisch lehrt, zu übergebeii. so wird der Unterricht in der zweiten Sprache geeigneten Lehrern übergeben, die über Vorschlag des Direktors und kgl. Schulinspektors mit Genehmigung des kgl. Studienprovisors

zu Beginn des Jahres den Sch.ulkalender und den Stundenplan mit Rücksicht auf die be sonderen Erfordernisse seines Schulgebietes und spe- ' zieller Teile desselben., Er teilt dies mittels Ver ordnung den ihm unterstehenden Lehrern mit und benachrichtigt davon auch den kgl. Schulinspektor. Der kgl. Schulinspektor kann den Schulkalender und Stundenplan abändern, falls derselbe nicht minde- ! stens 180 Schultage enthält, die in irgend einer Weise auf das Schuljahr verteilt sind, ebenso auch falls

der Kalender ihm im Widerspruch mit den Ar beitsbedürfnissen des Großteils der beteiligten Fa milien scheint. Falls im Laufe des Jahres unvorhergesehene An forderungen der Arbeit es als wünschenswert er- ! scheinen lassen, daß Ferienzeiten zu Schulzweckcn • verwendet werden, kann der Lehrer dies dem didak tischen Direktor Vorschlägen, der es genehmigen kann. In solchen Fällen kann der kgl. Schulinspek- ! tor von amtswegen die notwendigen Abänderungen des Schulkalenders verfügen. Lehrern

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Der Burggräfler
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Page 7 of 10
Date: 07.05.1924
Physical description: 10
Vertretung der Bank für Tirol und Vorarlberg um Aufnahme folgender Zeilen: Die in den julischcn und tridentinischen Provin zen befindlichen Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. Septeniber 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1920, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten Provinzen

. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung gckiiüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium Wohl nicht in der Lage, die ses kgl. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Tie kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julifchen und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte-bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen dieses Ansuchen

zu stellen bisher un terlassen haben,-ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen. Diese Aufforderung dürfte vielleicht Anlaß zu der irrtümlichen Auffassung der in Ihrem Artikü „An die Kriegsanleihebelehnungsschuldner' niedergelegt ist, gewesen sein. Nun hat auch diese Aufforderung mit den bisherigen Filialen dcr Bank für Tirol und Vorarlberg nichts zu tun. weil ja diese Filialen nicht mehr die Bankgeschäfte weiterführen. Tie hie sigen Filialen

der B. f. T. u. V. sind in Liquidation und sind die von diesen Filialen der Bank f. T. u. V. eingebrachten Klagen auf Bezahlung der Kriegs- arrlerhebclehnungsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatz,ninisterium noch irgend eine andere Stelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be findet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die Äriegsanleihebelehnungsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla gen verhairdelt hat. Es ist daher wohl zweifellos

die Versteigerung folgender Lie genschaften statt: Grundb. Marlenqo, Eint-Zahl 55/I,Haslerhos, Einl-Zahl 65/11, Dorfterz, Schätz wert 117.178 L-, Geringstes Gebot 77.600 L Zur Liegenschaft Grundb. Marlengo, Einl.-Zahl 55/1 gehört folgendes Zubehör: einige Fässer, 1 Branntweinkessel, 1 Drechselbank und l Hobel bank im Schätzwerte von 755 L. Unter dem geringstent Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Kgl. Prätur Merano» Abt. VI., am 12. April 1924. Dr. Duregger.

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Der Burggräfler
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Page 2 of 4
Date: 31.08.1920
Physical description: 4
r der giiegs anleiben durch den Verband durchaeführi und das sami> geivonnene Mareriai naiisnich verarbeite:. Dix bam'-» sächlichsten Ergebnisse dieser S:a'iml und ,n ci e:i B,- richlc zusammengefasti. der den Regietnngsiiellen in Rom insbesondere auch den, de: zeit, gen Sdiatzmini->et M-da übergeben wurde. Dieser Be,-ichi ha' folgenden Worrlan:: „An das kgl. Lchapministerium Rom Vor ungeiäb' »rei Wioiwne» wurden die Ve trete des unterft>chve en d,-u:- schen Verbandes von Si. Exzellenz dem damaligen Sch

, durch die Anmeldung der Kriegsanleihe cm geeignetes statistisches Material zu gewinnen. — Die Anmeldunlg wurde mittlerweile durchgeführt und statistisch verarbei-i tet. Es erfolgten im Ganzen zirka 36.000 Einzelaln- Meldungen, welche insgesamt einen Betrag von 326,332.410 Kronen Kriegsanlerl)e «I. bis VÜI. Anleihe) ausmachen. — Diese Summe zeigt, welche außero'.deti'> liche Bedeutung diese Frage für unser Gebiet be'itzl. .Die kgl. Regierung lvird sicherlich ohlte iveiteties einsehen, daß der Verlust dieser Summe

ans beiler>» H »i-> mel treffen tvürde. Die kgl Regierung wolle an - der Statistik vor allem and) die Tatsache entnehmett. daß ein sein bedeutender Teil der Ktä-gsauleihe iw B? > lchnungswcge gezeichnet wurde. Wenin i»a» vvn a^-n ungefälir '>4.< >00.00' Kronen abftehl, tveldie von <stetd-- instiiuten gezeidlnet wurden, bleibt für die r>i»a'en Zeidtner noch eme Suntme von ti.'üM'On 0:>' g,owen übrig. Von dieser letzteren Stimaie wurde e >' '<eh> rrl itt Bei'aä im Veieltnungsweg' aez.- dit.j

Kriegsanleihe gezeid)net. Alle diese Betrage fehlen nunmehr, da der Geschäfts-, verkehr sid) neu beleben sollte- In der Tal ist gerade jetzt der Eeldbet>ars der Kauftuannschafl und des werbe» l)vch, weil ihr früheres Betriebskapital nunmehr in Kriegsanleihe inmvbiliiiert ist. - Der Deutsche Ber? band legt sätntlid)e statrsiische Daten, die er aus Grund des eingelaufenen Materiales zusammeNsrellte, der kgl. Regierung mit der Mite vor. sid) dasselbe zu eigen zu iitad)en. Ter Deutsche Verbarid ziveifeti feinen

, einen sehr starken Druck bei der Auflegung der verschiedenen Kriegsanlcrhenj ausgeübt, dem der Einzelne, selbst wenn e v wollte, nicht Stand halten konnte. — Ter Deutsche Verband erlaubt sich die kgl. Negierung darauf ausmerksam zu machen, daß die Frage der Honorierung der Kriegsanleihen auch die anderen Snktcsiionsstaatett des ehemaligen Destrr-z reich auf das Stärkste beschäftigt und daß insbesotrdere der lschechoslotvakische Staat bereits einen Entwurf vor gelegt hat, der diese Frage wenigstens grundsätzlicki

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Der Burggräfler
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Page 2 of 8
Date: 28.03.1922
Physical description: 8
. Sie selber wollten zu Futz Nachkommen. Aus Stadt und Land. Meran, 27. März 1922.' Tiroler Volkspartei — Ortsgruppe Meran. Morgen, Dienstag, 28. ds.-, findet um halb 9 Uhr abends in, Cafe Paris ein Part ei abend statt. Zu zahl reichem Besuch ladet ein Die Parteileitung. (Erfolgreiche Bestrebungen zur Hebung des Fremdenverkehres.) Der Kur- und Veikehrs- verein Meran teilt uns folgende von ihm unter' anderem unternommenen Schritte zur Hebung des Frenrdenver- kehrs aus dem Norden mit: An alle kgl. ital

Weise das Einreisevisum erteilen zu wollen. Ganz besonders wurde aber den Konsulaten ans Herz gelegt, auch Fremden, welche nicht in ihren, Bereiche wohnhaft sind, sondern sich'nur auf der Durchreise be finden. das Visum zu erteilen. Das hiesige Zivilkom- missariat hat in richfiger Erfassung seiner Aufgabe dieses Schreiben des Kur- und Verkehrsvercines befürwortend unterstützt. Hierauf ist nun vom kgl.-üal. 'Konsulate Mün chen als erstes folgendes Antwortschreiben bereits cin- gekangt: , „Ich erlaube

mir milzuteilen, dast ich selbst beretts das kgl. Ministerium des Aentzcrn von den mir ange- -eigten Uebelständen benachrichtigte. Es freut nnch nun mehr mitteilen zu können, dast das Ministerium, meine Vorschläge genehmigend, mich bevollmächtigte, in allen berücksichfigcnswerten Fällen von den gesetzlichen Vor schriften für die Einreisebewilligung Abstand zu nehmen. Ich versichere Sie, dast von meiner ---eite das Möglichste geschieht, um den Fremdenverkehr in Meran, de? -Perle von Südtirol zu fördern

.' München ist angesichts der im kommender, Sommer zu erwartenden, heute auf Grund derÄnmetdung.'N schon aus 300.008 bemesiene Fremdenzahl für unseren Fremden verkehr der wichtigste Platz. Dies berücksichtigend, erscheint das entgegenkommende Jnteresie des dortigen kgl.-ital. Kon suls für unseren Kurort daher auch von bedeutendem Werte. Es erübrigt noch darauf hinzuweifen, daß der Kur- und Verkehrsvercin in lebhaften Unterhandlungen über das Jnslebenrnfen einer ständigen 2lutoverbindung Oberammergau

— Meran während der Spielzeit steht und die Südtiroler Ausstellung auf der Deutschen Gewer beschau in München durch die vom Kur- und Verkehrs verein nn Kurorte gesammelten und von ihm selbst ge widmeten Befträge gesicherl/morden ist. Ueber-Entgegen kommen des Herrn Statthattereirates von Lana kgl. Zi vilkommissär von Mermi. war der Kur- und Verkehrs- vcrein weiters in der Lage an alle sich hierher um Aus kunft wegen Einreise wendende Fremde folgende vom Zi vilkommissariat bestäfigtc Anweisung

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Der Burggräfler
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Page 1 of 6
Date: 14.02.1922
Physical description: 6
.' vom 11. Feber peröffeEcht ein Äies kgl. Dekret vom 29. Jän. 1922, Z. 43. betr.. Op- bkM. Erlangung der italienischen Ktaatsbürger- kft. Es bautet: Art. 1. Die Erklärungen zur Erlangung 8er Staats- ürgerschaft, welche mach den Bestimmungen des Art. 4 ff. des Sgl. ^Dekretes vom 30. Dez. 1920, Nr. 1890, efaßt fein müssen, können innerhalb sechs iMpnaten Aih Verlautbarung dieses Dekretes, dhrgebracht werden s. i. bis 11. Aug. 1922.) Art. 2. In besonderen.Fällen kann die italienische -taatsbürgerschast

durch .kgl. Dekret auf Grund der Be zwungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vorn 30. Dez. 920, Nr. 1890 — vorausgesetzt, daß ein günstiges Eut- ftm des iStaatsrates vorliegt — über tvorgebrachres «suchen innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung tfes Dekretes verliehen werden, auch wenn nicht Ile Bedingung en des Art. 8 erfüllt sind. Tie Mrmungen des Ast/ 4 des kgl. Dekretes vom 28. De nier INS, Mr. 2560. find -auch auf die ZuerkennMg auf die Erlangung der Staatsbürgerschaft auf Mund Art. 3 des kgl

- Dekretes vom 80. Dez. 1929 und 5 ersten Teiles dieses Artikels änzuwenden. Art. 3. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 30. kz. 1920 ftnd 'auch in den Fällen der Erlangung der Äenischen Staatsbürgerschaft auf. Grund dieses gegen? ‘ tigen Dekretes aNMwenden. ^ Art. 4. Personen, welche die italienische Staatsbürger in im Sinne des Dekretes vom 30. Dez. ,1929 und * gegenwärtigen erlangt haben, sind in jener 'Gemeinde zuständig zu betrachten, in welcher sie oder ihre Var- «n schon das Heimatrecht

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Der Burggräfler
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Page 3 of 4
Date: 26.08.1922
Physical description: 4
sehr gut) der Handel ging je doch flau. (Ei nfü hr u n g- des F e nc r z e u g m o n o p o l s.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, imß mir kgl. De kret vom -19. Mai 1922 21.862 (oerösfentl. in der GaZ- sllff. del Regno Nr. 160 vom 9. Juli ' 1922) üas i>, den alten' Provinzen des Königreiches bestehende Mono pol der Einfuhr und' des Verkaufes von Feuerzrstgen (Apparaten jeder Art. ivelche zur Erzeugung von Jener zu dienen geeignet sind), dereir Bestandteilen und Ersatz- bestandteilen

und von Zündsteincn - .und ähnlichen Ge genständen auf die neuen Provinzen /ausgedehnt wurde, bezüglich welcher Gegenstände das Einfuhrverbot und die Verpflichtung zur Anwendung, einer neuerlichen Kontroll- bezeichnung. schon auf Grund des kgl.^ Dekretes vom 21. August 1921 Nr. 1229 besteht. — Nun ist mit dem Art. 2 des obangeführten kgl. DefrMs vom 19.' Mai 1922 Nr. 862 vorgeschrieben worden, baß die jn Betracht kommenden im Verkehr befindlichen Wuerzeüggegenstände etc. bis 19. September 1922 beim „Ufficto

bei Mar.chio' in Triest, beim „Afficio Tecnico di F.inanza' in Trient öder auch bei den 'Kommanden der- kgl. Finanzwache oder bei d.en Monopolsverlägen derjenigen Orte, in wel chen die Inhaber der oberwäbntenx.GegenstSude ihren Wohnsitz haben, anzumelden und zu überreichen sind, und : zwar zum Zwecke der Bemessung ter-, für die mehrer wähnten Gegenstände.im Sinne des obberufenen kgl. De kretes' entfallenden Nachsteuer. . r ;V (Die Wdkzenvaluta und?,das Ende der Geldwirtfchaft in stlngarn.)'Aus Budapest

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Der Burggräfler
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Page 5 of 6
Date: 26.04.1923
Physical description: 6
Q. * ', *- JDu B^»gatayigt ,l> Wie Line deutscke Sckule erdrosselt toirh Kinder etwas italienisch verstehen, sind es Italiener und eine oeurirye ®cguie erorvsseu mivo. ^ ten Unterricht in der italienische» Sprache zu! . Au- LeiferS wird geschrieben: Ein Dekret der kgl. erhalten. ! Präfektur, in Trient verfügte, daß mit 10. Jänner 1923, Die Szenen, die sich bei dieser sogenannten Fest- die deutsche Unterrichtssprache an unserer Volksschule: stellung zugetragen» waS die Herren der Kommission

Normen festgesetzt: 1. Die Bewerbung erfolgt unter den gleichen Be stimmungen, wie fie in der Lehrerzeitung vom März d. I. veröffentlicht worden find (L.Sch,G. vom 7. Juni 1910, L.G.BI. Nr.52). ES wird jedoch bemerkt, daß zu der Bewerbung außer den in den Neuen Provinzen lehrbefählgten Lehrpersonen (weiche daher im Besitze des Lehrbefähtgungszeugntsses sind auch jene Kandidaten zugelassen werden, welche im Besitze eines an den kgl. Normalschulen oder gleicharttgen Anstalten, oder an den kgl Lehrer

(lnnen)blldungsanstallen deS Königreiches er worbenen Befähigungsdiplomes find. 2. Die Gesuche müssen rechtzeitig eingesendet werden, damit fie bis zum 30. April d. I. bei dem für die an gestrebte Lehrstelle zuständigen Bezirksfchuirate einlangen, auch wenn deren Uebermittlung gemäß obiger Weisungen im Wege anderer Schulbehörden oder des kgl. LandeS- schulamtes zu erfolgen hat. Zu spät eingelangte oder ungenügend belegte Gesuche haben keinerlei Anspruch auf Berücksichtigung. Zwecks vorschriftsmäßiger

Behandlung der allen falls infolge der Wiedereröffnung der Ausschreibung (Terminverlängerung) neu elnkangenden Gesuche wirb« Folgendes festgesetzt: 1. Binnen 5. Mal d. I. werden den Lokassattoren (Gemeinde- und Ortsschulräte) alle Ernennung-aVe» jener Lehrstellen zurückgesendet» für welche bis 31p. April d. I. neue Gesuche vorgekegt wurden. wahrend hingegen die übrigen Akten innerhalb de» gleichen gsttst» er schöpfend behandelt, der kgl. Präfemrr zu übermitteln find. Die Lokalsaktoren mästen

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Der Burggräfler
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Page 5 of 10
Date: 31.10.1923
Physical description: 10
aktiver oder nichtaktivcr Offizier — letzterer als Leiter der vorgeschriebenen Schießübungen — automatisch in die Vorstehung treten. Ein Gesetz, das die Heranziehung „landsturm pflichtiger' Körperschaften zu besondere n Kriegsdienstleistungen fordert, besteht in Italien nicht. Das eingangs erwähnte kgl. Dekret hat die ehe maligen österr. Gesetze betreffend die Landesvertei digung und das Schießstandswesen außer Kraft ge setzt. Etwa auf Grund dieses Gesetzes noch be stehende Schießgesellschaften, sowie

die „Schieß stände' können sich bis 18. November l. Js. in eine „Societä di Tiro a Segno Nazionale' umwan deln lassen. Hierzu müssen sie mindestens hundert Mitglieder Nachweisen und sich verpflichten, alle jene aufzunehmcn, welche zum Beitritt berechtigt sind, sowie sich den gesetzlichen Bestimmungen für das nationale Schießwesen zu unterwerfen. Dies bezügliche ungestempelte Gesuche sind im Wege des „Jfpettorato provinciale di Tiro a Segno Nazionale' (kgl. Oberst von Strobel in Meran) bei der kgl

! Im Grunde des kgl. Dekretes vom Jänner 1923 (verlautbart in der Gazzetta Uffieiale vom 12. März d. Js.. mit welchem die einschlägigen Bestimmungen über die staatliche Weinsteuer aus die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß bis zum 31. Oktober d. Js. die Produzenten, Groß- und Kleinhändler verpflichtet sind, jede Menge und auch Qualität Wein mit mehr als 5 Grad Alkoholgehalt zur Anmeldung zu bringen. Insoweit das Stadtgebiet Bolzano in Be tracht kommt

der Begleitbolletten, welche der Sendung beigegeben werden. k) Ob und zu welchem Zwecke der angemsldete Wein von dritten gekauften Trauben oder Maische erzeugt wurde und ob ein Teil und welche Menge des angemeldeten Weines aus früher gekauftem Weine besteht. Überdies wird noch auf die Kundmachung des kgl. techn. Finanzamtes inTrient verwiesen, welche an der Amtstasel angeschlagen ist. Stadtmagistrat: Bolzano, am 24. Okt. 1923. II Oommissario Prefettizio: Sott. Boragno.

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Page 4 of 10
Date: 14.05.1924
Physical description: 10
14. Mai 1924 Seite 4 Erbprinz Umberto und die Möreffe -er Zrauen. Unter den Frauen, die im Namen aller deut- , scheu Mütter Sr. kgl. Hoheit dem Erbprinzen Um- i berto am 28. April in Bozen ein Gesuch um Be- ! lassung bezw. Wiedereinführung des Volksschul- j Unterrichtes in der deutschen Unterrichtssprache in ! unseren Volksschulen unterbreiteten, befand sich ! auch Frau Agy v. Morl in Brixen. Der Gover- . uatorc (Hofmeister) Sr. kgl. Hoheit des Erbprin- ! zen hat nun unterm 7. Mai an Frau

v. Morl eilt , Schreiben aus Rom folgenden Inhalts gerichtet: j „Ich beehre mich Euer Hochwohlgeborcn mitzutci- \ len, daß das Gesuch um Wiedereinführung der deutschen Unterrichtssprache in den Schulen, das im Namen der Frauen des Hochctsch an Seilte kgl. Hoheit den Prinzen von Picntonte gerichtet roorden, \ von mir an das Ministcrratspräsidium zur weite- ren Prüfung weitergeleitet lvurdc. In aller Hoch achtung der Govcrnätore Sr. kgl. Hoheit des Erb- , Prinzen. Verschiebung der Gemeinde

- und. Provinzial-Vahlen. I Rom, 10. Mai. (Ag. Br.) Gemäß einem letzthin gefaßten Ministerratsbeschluß veröffent licht das Amtsblatt das Kgl. Dekret vom 27. , April 1924, Nr. 627 betreffend die Verschiebung der administrativen Wahlen in Gemeinde und Provinz auf das Jahr 1924. Das Dekret sagt, daß alle diesbezüglichen Wahlen, die im Laufe des heurigen Jahres stattfinden sollten, auf nächstes Jahr verschoben werden und das Datum für die Wahlen durch ein anderes De kret bekannt gemacht werden wird. Der neue

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Page 6 of 10
Date: 11.07.1923
Physical description: 10
sorgfältigste Leitung durch den oft erprobten, Landeskundigen Herrn Rudolf Zeilberger aus ' Steyer, Oberösterreich. Rascheste Anmeldung, sowie Anschaffung des Reisepasses erforderlich. Für Teilnehmer mit italienischen Püffen ist für Frankreich und Spanien kein Visum erforder lich. Gesamtreisekosten von Bozen dis Limpias und zurück 3. Klaffe 1450 Lire, 2. Klaffe 2300 Lire. Reifeprogvamm mit Anmeldeformular verteilt aus Gefälligkeit A. Oberrauch. Ueber- etfcherhof, Sigmundskron. Für Optauten. Mit kgl. Dekret

Nr. 1283 vom 26. April wurden die Präfekten ermächtigt, bis 3. September 1923 Gesuche um Optionen und Ansuchen um die italienische Staatsbürgerschaft (auf Grund der Bestimmungen des Friedensvertrages bezw. des Art. 8 des kgl. Dekretes Nr. 1690 vom 30. Dezember 8.920 und Strt. 2 des kgl. Gesetzdekretes Nr. 43 vom <29. Jänner 1922) von solchen Personen entgegenzu- nehmen, die an der rechtzeitigen Einbringung dex Gesuche durch höhere Gewalt oder irgendeine Nr- I sache, die von ihrem Willen nicht abhängig

ist, ge hindert waren. Dieselbe Ermächtigung ist dem In- « nenministerium zugestanden hinsichtlich der Options- j cif lärmigen nach Art. 11 des Präsidialdekretes vom I 1. Februar 1922. Der Jahresbericht des kgl. Reform-Gymnasium- Lyzeums in Bozen über das abgelaufene Schuljahr 1922/23 ist nunmehr erschienen. Die Anstalt, die von Herrn Direktor Dr. Alois Lechthaler geleitet wird, verfügt insgesamt über 16 Lehrkräfte. Die Zahl der Schüler betrug am Ende des Schuljahres 148 Knaben und 20 Mädchen. Die erste

als Hinder nis für den Absatz italienischer Weine nach der Schweiz. Die „N. Wein-Zeitg.' schreibt: Ital. Weine zahlen für Transport und Zoll allein etwa 38 Centimes. Somit erscheint eine erfolg reiche Konkurrenzierung der Schweizer Weine, die kaum 40 bis 50 Centimes per Liter erzie len, ausgeschlossen. Schulschluß und Schulbeginn an der Lehrerin- uenbildungsanstalt Brixen. Im Beisein des kgl. Prüfungskomm iffärs, Pros. Dr. Giacomo Braun, fand am 25. Juni die Schlußklastifikation statt

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Page 5 of 10
Date: 02.04.1924
Physical description: 10
und Stechoiehhändler haben von diesen Vorschriften, welche auch an die Schlachthaustafel geheftet werden, ihr Personal sofort und eindringlichst in Kenntnis zu setzen. Uebertretungen dieser Vorschriften werden ge setzlich geahndet. Die städt. Wachen sind mit der Durchführung der vorliegenden Verordnung be auftragt. Zeuge gesucht. Das kgl .Triblnial Bozen ersucht lim Mitteilung nachstehender Notiz:^ Der Säger Johann D e l v a i des Ernst ans St. Florians, Balle di Egga, wird ersucht, seine Adresse der Abt

. X des kgl. Tribunals in Bolzano bezw. dem nächsten E. 1Ö Stationskdo. oder der nächsten Prätur be- kaniitzugebeii. da er zeugschastlich vernommen wer oen soll. Eruennung eines Präfekturskommissärs für die Bezirkskrankenkasse Bozen-Stadt. Bereits schon vor einiger Zeit hatte man Kenntnis erlangt, jiafe sich die kgl. Regieruiig entschlossen habe, jenen Teil der sozialen Fürsorge, die sich aus die Krankenkassen bezieht, zu reorganisieren. In den letzten Tagen wurde vom Ministerinni für Nationalökonomie

in Roin ein Beauftragter in die Venezia Tridentina entsandt und kam dieser auch nach Bozen. Im Sinne dieser neuen Anordnung erfolgte nun die Er nennung des Herrn Eav. Rag. Giulio B e r i> a r d i in Trient, bisher Delegato Governativo für die Krankenkassen des Stadtbezirkes Bozen, zun» Eoin- missario Prefettizio, der nunmehr bei der Bezirks- krankenkasse Bozen-Stadt die Stelle des abgetretenen Vorstandes versieht. Ter Kassevorstand nimmt diese Verfügung der kgl. Regierung für die Erhaltung der Kasse

zur Kenntnis und erklärt sich bereit, dem Herrn Regierungskommissär bei Ausübung des ihm von der kgl. Präfektur zugegangenei» Auftrages zur

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Page 2 of 4
Date: 14.07.1921
Physical description: 4
-Feldstecher, mst der Nr. 329.119 und Eingravierung Ü. 'K. 19. 5. 18. Es besteht dringender! Verdacht, daß der Feldstecher gestohlen wurde. Der Eigen tümer Möge sich hiergerichts melden und sein Eigentum Nachweisen. Kgl. Bezirksgericht Briren, Abt. Hl. (Abschaffung.) Josef Hö'ckner, geb. 1874 m Fornach, Oberösterreich, ein arbrstsschrues und mittellosis Individuum, wurde in die Heimat abgeschoben. (Freigabe konfiszierten 'Besitztums in England.) Mai Bezug auf das Rundschreiben vom 20. Juni 1921 Nr. 29528

/V/I und auf Grund der neuen Weisungen sestens der kgl. italienischen Gesandtschaft iy London gibt das 'Eenerastivstkommissarlat bekannt, daß' die englische Regierung bedingungslos Ihre Zustimmung erteilt hat, damit die Frist zur Ueberrerchung von Ge suchen behufs Desequeftrierung von Vermögen in England bis zum 31. August 1921 verlängert wstd. Tine westere Verlängerung dieses Termines ist jedoch ausgeschlossen. (Eine Seseblüte fürs Album.) In der „Li- bertü' vom >13. ds. verfteigt sich der Leitarliktev

zu folgen den,! Satze: „Im Winter 11918 bleiben die Deutschen (Süd- tstoler. D. Red.) ruhig, weil ihnen die Befehle der Alt» unter Bezug lauf bas kgl. Destet vom 22. JE 1920 -Nr. 1233 -und !die Note- des Finanzministeriums vom 23.. ., . ,, 3 .._ Mai 1921 Nr. 1675 angesichts der Notwendigkeü der Auf- deutschen Innsbrucks und Deutschlands n-ange n; das (itck- — -r -Tr i t nr •. _ j? n r r- J TtorrirrfL», Craor mTrX rofnpfbprt• ViPr 91 n rm n rf ml hRT lienische) Heer wird respektiert: der Vormarsch

von den interessierten verantwottlichen Parteien msttelst eineis besonderen Formulares, welches hei der Bngada der kgl. Wnanzwache erhältlich ist, -an das Ufficio tecnico di Fr- nanza in Trient EUmelden. 2. Die .besteffend^n Parteien haben jederzest den Finanzorgcmen die Bestättgung über die erfolgte Anmeldung vorzuweisen. 3. Diejenigen, welche bis'zum 31. August d. I. der Anmeldepflicht nicht nach gekommen sind, werden angezeigt und nach Eefetzes-Vor- schcfft gesstast. Der Letter des Zioilkommissariates

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Page 3 of 8
Date: 14.11.1920
Physical description: 8
z *■ ■»■ * - % - . , ■» 3** r -- [ !;; Maian« DäMatt: Jäter DmggrLffSt^ /rrml>rü-M»Nik-Vorschristrn. , - DaS Geneml-Zivilkontmissariat für die Venezia TrK deätina findet m -Ä^etWcht der ZweckirKHigkeit ti- fftr bdre Aufenthalt von Fremden im Köntzreich. geltend« , VorschristcN I Mf. das Gebixt 8rr ÄSt -TrideMyiq t nuszudcl^witz., Auf .Grund Zn' kgl. Gesetz-Dekreten vöM 5. Mn ISIS, Nr' 634. des A L vom 23. Juli 1916. Nr. 895. des kgl. Dekretes vom 24. Juli ISIS. Nr. 1251. des Erlasses <B. ISL

» die dem Verbote nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Srcherhettsorgenen entfernt werde!». Art. 14. — Vom jeglicher Erklärung ist Smne gegen» Waryger Beroxdniung sind befielt die Reichsitaliener » a ft Iörce Personen, die hn Sinne des Friedensvertraaes vq» St. Germane, der von Italien mit kgL Dekret von, 6. Oktober 1A.9 Ar. 18004 ratifiziert würde, dem Recht» wigkpr dre italienische Staatsbürgerschaft erlangen wer» dW: nämlich jene, We m dem von den WaffenstM Mrdslrnie

betvmhtet, die nicht unter M» in den heidope vmch»WÜ^n 8 W «nn- inb^ M^ r L» BevoÄNuM fnM de» ich Stadt DchW ufid tzaS Mchiet ; die ZivilkvntmisMe d» politischen. Pich -irke der Bsnezia Tridenchna; die KmN«onche de« S tzeitswefchts ftr jenen Orten, wo örtliche SicherheitsÄnfiÄ mch^stM mordqn sind; ftr den Witzen Gnäeülden ich OMere ujch ^Unteroffiziere her kgl. «Mabinftetz . Art. 16. — Ueberivetchgan der Bestimmung«»H'efeW Berorddrung werden polizeijkich an Geld M zu. 200 Ar» oder mit Arrest

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Page 5 of 10
Date: 08.12.1923
Physical description: 10
, in der sich Geld und Briefmarken im Gesamtwert von 11.000 Lire befanden. Betriebszeit in den Gastwirtschaften. Das Kreissyndikatz Bozen hat dem Syndikat der Gastwirte von Bozen mitgeteilt, daß das im Oktober d. Js. verlautbarte Kgl. Dekret über die Einschränkung des Alkoholausschankes in der Provinz Trento noch nickt in Kraft ist und auch von der kgl. Präfektur Trento noch keine Durchführungsbestimmungen erlassen wurden. Es haben sich daher alle Gastwirte bis auf wei teres an das Präfektursdekret Nr. 305

vom Präfekturskommissär der Stadt Brixen, Dr. Rocker, der Betriebsleiter des Elektrizitätswerkes Malserheide in Mals, Ingenieur Wilhelm Seeber, ein geborener Sterzinger, ernannt. w. Eine Postfparkaffelotterie Rom. 4. Dez. (Ag. Br.) Das Amtsblatt veröffentlicht ein Kgl. Gesetzdekret, durch das 4 Millionen Lire zur Verlosung für Inhaber von Postsparkassenbüch lein mit über 2000 Lire Einlage zu Ende des Jahres bestimmt werden. Diese Maßnahme soll einerseits ein Ansporn zur Benützung der Post sparkasse bei Geldanlagen

noch Anregungen hinsichtlich der Empfehlung des Weinkonsums lind hinsichtlich der Behandlung der 'Alkoholfrage. Achtung auf -ie Straßen- p»!tzeiorörurng Mit dem kgl. Dekrete vom 25. März 1923, wel ches am 20. Mai in Kraft getreten ist, ist das Gesetz über die öffentlichen Arbeiten und mit diesem auch die Straßen-Postzeiverordnung auf die neuen Pro vinzen ausgedehnt worden. Im Nachstehenden werden einige der wichtigsten, den Fuhrwerksverkehr auf Reichs-, Provinzial- und Gemeindestraßen betreffenden

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Page 2 of 4
Date: 10.03.1923
Physical description: 4
JSSttx «Lri,L»LE4sr» Tagesneuigkeiten. Auflösung dev LanLsSfchurcat«. Mit kg!. Dekret Vom 3. Februar, Jl. 374. wurde die Einrichtung der Landesschulräte und Schuldeputationen aufgelöst. Ihre Befugnisse sind bis zur Errichtung der regionalen Schulverwaltungsbehörden Kern kgl. Stubienaufsichts- rat (Provvediwref übertcagen. OasDekret, durch welches für die Provinz Trient ein Stuöienaufsichtsrat errichtet wird, wurde bereits unterzeichnet. MAttSr-Einquartierungsverpflühtimg. Mit 3. Marz

ist das Gesetzesdekret Nr. 1513 vom 26. Juli 1917 betreffs Obli^enheit der Gemeinden hinsichtlich Bequartierung von Offizieren und Truppen des kgl. HeereS und der kgl. Marine auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Gewaltsame Wenderung der bayerischen Ber- Laut Meldung der Münchner Polizeidirek tion hatten Persönlichkeiten, die außerhalb der poli tischen Parteien stehen, den Entschluß gefaßt, in aller nächster Zeit die Verfassung in Bayern gewaltsam zu ändern. Bisher wurden IS Personen verhaftet, davon

ein bestimmtes Vermögensstück nicht als zur Konkursmasse gehörig behanbett werbe, daher aus der Masse auszusonbern und demjenigen auszu- solgen ist, der darauf Anspruch hat. Ob im einzelnen Falle ein Aussonberungsrecht besteht, ist oft schwierig zu entscheiden. Anmeldungen können auch bei den Präturen zu Protokoll gegeben werben. Zurückgestellte Anmeldungen können richtiggestellt werden und gelten dann als am ersten Ueberrelchungs- datum übetteicht. Kgl. Tttbunal für Zivil- und Sttafsachen Bozen, Abt. III

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Page 6 of 10
Date: 09.05.1925
Physical description: 10
Seite 6 N. Mai 1919 Schuljahres auf rund 25 zurückgegangen war, wurde über Verfügung des Schulinspektors Pini mit 1. Mai geschloffen. Landw. Landcslchranstalt in Dietenheim bei Bruneck. Die kgl. Kommiffion für die Landcsver- waltung in Trient hat in ihrer Sitzung am 28. März 1925 die Verlegung der landw. Landeslehr anstalt Sterzing von Schloß Moos bei Stcrzing nach dem eigenen Provinzialbesitze Mairamhof in Dietenheim bei Bruneck beschlossen. Diese |-i Uebersiedlung ist nunmehr beendet

. Die Schlußfeier des Fächkurses der Tapezie rer, Der an der kgl. Staptsgewerbeschule in Bo zen unter der fachkundigem und bewährten Lei tung des Herrn Tapezierermeifters Franz Göschlke abgehalten wurde, fand am Montag. Den 4. Ds. steckt. Dieser Kurs in Polster-, Deko- rations- und Materialienkunde, der sieben Mo nate gedauert hatte, war von 12 Schülern be sucht. Anläßlich der Beendigung dieses Fachkur ses wurde von Herrn Photographen Largafolli ein Gruppenbild der Schüler mit ihrem Lehrer ausgenommen

. Durch Vermittlung der Fremdcnverkehrskommission ha ben die hiesigen Hotels den Herren Offizieren des kgl. Heeres, welche sich in Bozen auf der Durchreise befinden, bezüglich der Logismiete besondere Er mäßigungen zugestanden. Unfall eines Radfahrers in Gries. Am Mitt woch gegen 5'/« Uhr nachmittags fuhr der etwa 20jährige Zögling Des landwirtschaftlichen Kur ses in Gries, Karl Breitenberger aus Tomberg im Binschgau, auf seinem Rade über die Mera- ner Reichsftraße von Bozen nach Gries

Lire 1.50 für Mehl erster und Lire 1.40 für Mehl zweiter Klaffe überschreiten darf. Grundbesttzwechsel. Die Städte Bozen undi Meran überlassen den Etschwerken käuflich fünf Grundparzellen in Marling zum Gesamtprei» von L. 15.755.40. Wichtig für die Lehrerschaft! Das kgl. Provve- ditorato für die Venezia Tridentina hat mit Erlaß vom 30. April 1925, Nr. 4500, zur Besetzung der vom 1. August 1925 bis 31. Juli 1927 freien und der nach Erschöpfung der Graduatoria des allge- nieinen, im Mai 1923

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Page 4 of 10
Date: 15.03.1919
Physical description: 10
de« Alo!« Eichta die Gründung eine« neuen italienischen Vereines PDS Caltura e Prarridenza (rftr Bildung ung tm zweiten Liederabend weisenden L-gitimation, aus welcher die Bercchti-sde« Kammer- und HofopernsüligervaareS Franz «ung zum Bezüge ad Punkt 1—4 ersichtlich sein' und KSlbe Roha am 10. d. iu Bozen wird tm uuiß. ’ laftuugen. Bezugnehmend auf Art. Z57 des kgl. ital. Militärstrssgesetzuhes und Art. 3S und 41 «urd am 14. Feber 1919 ein mit „Jl capo dt Stato Maggiore dei' Esercito ilal. Diaz

' gezetch- neteS und den Behörden gegen Ende Feber 1919 zugekommenes Verbot aller Grundverkäofe und Htzpsthekenbestellungen erlassen, welches besagt: „Art. 1. All wo auch immer im Gebiete, welche« vom kgl. Hrere besetzt ist, abgeschlossenen Beräuße- rungtakte von Immobilien wie auch alle ein Real recht über solche Köter begründenden oder über tragenden Rechtshandlungen haben keine Rechts- gilt.gkelt. Ebenfalls baden alle wo immer abge schlossenen auch paristllen Veräußerungrakte

von von Handelsgeschäften und jede Veräußerung oder Verpfändung von Aktien von Han delsgesellschaften, welche in dem Grbiete, das vom kgl. Heere besetzt ist, ihren Sitz »>er eine Anlage oder eine Vertretung haben, keine Rechts- gültigkeit. Art. 2. Vo« dem im vorigen Arrikel angeführten Verbot kann in einzelnen Fällen mit Bewilligung des Keneralsekretariates für Zisilange- legenhetten über Ansuchen der Parteien Abstand genommen werden. Art. 3. Da« Generalsekretariat für Zivilangrlegenhrileu kann auch über Rekurs

der GrundverkehrSkommisstsn, welche die Interessen des Gutes zu wahren und alle Speku- latio»«verkänfe oder Zerstücklungen htntauzuhalten hat. Zu dieser Kommission gevört seit dem Er- sÄeluen letzterer Verordnung auch ein Mitglied der BezkrkShauptmannschaft, also nunmehr des Zivil- omm''ffariateS. Stipendien-AuSschreibung. Im Austrage de« gl. ital. Oberkommando« wird verlautbart: Für as lausende Schuljahr werden zugunsten der ochschüler und der Abiturienten der Mittelschulen es vom kgl. ital. Heere« besetzten Gebietes, ferner ugunsten

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Page 4 of 4
Date: 17.10.1921
Physical description: 4
für den lg flefcbäftsmann I ist bekaunUtch die ständig» ZeitungS»Reklame. . Für ' Meran und Umgebung empfiehlt sich als bas wirksamste Ins«» tionsorgannach» «eiSb. bestens . die Tages« Zeitung: Meran, vägblatt ver BurggrSNer Wlbietungz-küllit. Vom kgl. Bezirksgericht Meran wird über Ersuchen der Eigentümer Herrn Dr. Zosef Haller und Frau Marianne Haller in Obermais die Nachstehende Liegenschaft Einl. Zl. 7011 Kat. Sem. Mals aus Bp. 367 Wohnhaus in Obermcüs Wallrer» haus 136 Gp. 258/9 Weingarten (Ziergarten 910m

^) öffeiülich versteigert. Die Versteigerung findet am 28. Mer 1921 mittags 10 nur heim kgl. Bezirksgerichte Mernn, Zimmer Nr. 14, 1. Stock statt. Die Villa liegt in der besten Lage von Obermals, enthüll in zwei Stockwerken 11 Zimmer 2 Küchen, Badezimmer, 2 Ma gazine, Waschküche, 2 getrennte Keller, 1 Bodenkammer, 2 getrennte Bodenräume, Gas U'd elektrisches Licht eingelellet. Aus- rufsprels L 125.000, Vadium L 12.500. Anbote unter dem Ausrufspreis werden nicht angenommen. Die Verkäufer behalten

s ich das Recht vor, binnen 14 Tagen das Melstbot zu genehmigen oder abzulehnen. Der Feilbietungserlös ist in 2 Raten zu erlegen. Auf der Liegenschaft hasten keine Hy- pochekarschulden. Die übrigen Feilbietungs bedingungen können in der Kanzlei des Advokaten Dr. Sperk in Meran oder beim kgl. Bezirksgeüchte Meran, Amtszimmer Nr. 11. eingesehen werden. m vezlrlsgM! MM. MlellMg lll am 11. Oktober 1921. 4837 Dr. Gftrein. KUNDMACHUNG. d Ueber Auftrag der Landeaverwaltung in Dient wird innerhalb der nächsten

14 Tage •die Privatweinauflage lür das Jahr 1921 ein gehoben werden. Die Auflage beträgt laut kgl. Dekret vom 16. Juni 1921, 21. 918 und 919 pro Hekto liter Maische L 6.— und pro hl. Wein Lire 8 — und wird nach der gleichen Menge des Vorjahres bemessen. Wer durch die Steuer- yorschreibung sich beschwert erachtet, kann innerhalb 14 Tage vom heutigen Tage an gerechnet, im Wege des Kammeramtes Lin sprach «heben. j Die Parteien, welche im letzten Jahre aus irgendeinem Gründe zur Zahlung dieser Auf lage

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Page 4 of 10
Date: 29.08.1923
Physical description: 10
. Zu diesem Zwecke dürfte es sich empfehlen, einen Gemeinderatsbeschluß wie folgt zu fassen: „Der Gemeinderat in ... . beschließt, an die Kgl. Regierung mit dem Ersuchen heran zutreten, bei einer Neuregelung unserer Volksschulgesetzgebung im Mlgemeinen die Schulpflicht vom 6. bis zum 14. Lebensjahre aufrecht zu erhalten, die jährlichen Schul monate und die Schulbesuchserleichterungen aber den lokalen und wirtschaftlichen Ver hältnissen entsprechend nach Anhörung der Gemeinderäte festzusetzen.' In Orten

, wo Fortbildungskurse bereits be stehen oder gewünscht werden, könnte noch das Ersuchen um Unterstützung dieser Kurse bei gefügt werden. Diese Gemeinderatsbeschlüsse empfiehlt sich ehestens an das kgl. Unterrichtsministerium nach Rom zu leiten. 2ehrerversetzungen in den Volksschulen. Aui Grund der Mitteilung des kgl. Studien- Provveditorales in Treuto vom 30. Juli 1923, Z. 13302—0887, bezw. der ministeriellen Verfügung vom 23. Juli 1923, Z. 825—A 700—1, sind nach stehende freie Lehrstellen an öffentlichen Volks

den, besonders bei Stellen, um die sich mehrere Lehrpersonen bcivcrbcn dürften. 5. Der Bewerber ist zur Annahme der Stelle, die ihm auf Grund seines Ansuchens zugewiesen wird, verpflichtet und verliert damit jeden Anspruch auf seinen früheren Posten. T r e n t o, 15. August 1923. Der kgl. Provveditore: Moli na. Es wird aufmerksam gemacht, daß oben ange führte freie Lehrstellen jenen definitiven Lehrpersonen dienen, die beabsichtigen, sich versetzen zu lassen. Nach Abschluß des Versetzungsverfah- rcns

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