von angeblich zahlreichen Kauf- l.uteu deS Ober- und UnterinnthalcS Beschwerde gegen die Firma Gebr. Reichart, Iaörrkanten in Zornöirn, Morarlöerg, behoben, dahingehend, daß genannte Firma durch Anwendung eines Gc- schästskniffeS uns Land-Kaufleuten Waren aufoktroiren, die wir ohneAn wendung dieses Manövers nicht kaufen würden, und daß dadurch schon manche Landkrämer ein Gpfev genannter Firma geworden seien. Wir nachverzeichntte Kaufleute Deutschtirols sind seit längerer Zeit Kundschaften benannter Firma
und beziehen von derselben regelmäßig und zsar meist auf schriftlichem Wege deren Erzeugnisse in Baumwollwaren und räumt uns diese Firma den sonst bei keiner anderen Seite vorkommen- den immensen Bortheil ein, ihre Waren, welche wir nicht verkaufen könne n oder welche uns später nicht mehr konvemren, jederzeit ohne unserseitigen Verlust, auf ihre Kosten zurückstellen zu dürfe n. Dadurch ist ein Auf- oktroiren von Waren wohl von selbst ausgeschlossen, und genießen wir bei obiger Firma, durch ihre rationelle
Einrichtung, den für Landkrämer eminenten Nutzen, nicht Stücke von 40—60 Metern nehmen zu müssen, wie dies sonst in der Schnittwaren-Branche auf fixe, bindende Rechnung der Fall, sondern diese Firma liefert uns Stücke, in Coupons, oder Reste Brugger Martin in Längenfeld. Decoro na Joseph in Im st. Flora Wilhelm in Mals. Föger Alois in Nassereith. Gürtler Joseph in Innsbruck. Giampiccolo I. (Frz. Stöger) in Brixen. Grabherr Franz in Reutte. Gruber I. Kufstein. Handle Anton in Landeck. Handle Engelbert
dagegen, daß wir von den erstgenannten Beschwerdeführern bei der Handels- und Gewerbekammer Innsbruck als Gpfev einer unlauteren GeschäflSgebahrung der besagten Firma bezeichnet werden, denn daß unter dieser Bezeichnung nur: wir: verstanden sein können, ergibt die von uns vorstehend angeführte Thatsache, daß die Firma Gebr. WeicHcrvt je weils nur an einen Kaufmann in einem Grte ihre Erzeugnisse liefert. Wir können uilS über die für uns Kaufleute, bezw. Landkrämer mit den erwähnten vielfachen
Vortheilen ausgerüsteten GeschäflSgebahrung der Firma Gebr:. Hieicbcrrt in Aormbivn und unserem und des kaufen- den Publikums Jnteressen-Standpunkte aus nur mit vollster Anerkennung auSsprechen, und müssen daher gegen den Anwurf der Beschwerdeführer, daß die Geschäftswelt durch das Gebühren der genannten Firma diSkre- ditirt werde, entschieden und lebhaft protestiren, und können wir nur an- nehmen, daß fragliche Beschwerdeführung bei der Handels- und Gewerbe kammer Innsbruck einem durch die rege