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Der Burggräfler
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Page 3 of 6
Date: 27.01.1923
Physical description: 6
, b) Wenn die ausländische Firma keine Vertretung in Italien besitzt» oder der Fakturen- empfänger eine Privacherson ist» so beträgt die Stempeb», gebühr bis 1000 Lire 10 ctS. pro je 100 Lire, über 1000 Lire 20 ctS. pro je 10V Are und ist mit einfache« Stempelmarken zu entrichte«. Bei solchen Verkäufe» be sieht keine Verpflichtung» Fakturen auSzustellen oder dl« Fakturen-Dupltkate auWMwahren. 2. Fakturen, bk« auS dem Ausland- kommen, a)WenndieauK» ländische Finna eine Vertretung oder Agentur st» Ita lien besitzt

» so besteht die Verpflichtung die Faktura auf zubewahren und sie mit 30 crs. pro je 100 Are und zwar mit einfache« Gtewpelmarken. (da daS Duplikat ja in Hände« des Ausländers bleibt) zu stempeln. Die An rechnung in Are zum Zwecke der Stempelbemessung er» feist nach dem Börsenkurse deS Ausstellungstages der Faktura, b) Wenn die ausländische Firma keine Der« tretuug oder Agentur in Italien besitze ist die Faktura mit einfachen Stempelmarke« und zwar mit 10, bezw. 20 ctS. pro je 100 Are, je «ach

- und Gewerbekammer Bozen Nachstehendes in Er- innerung: 1. Fakturen, die inS Ausland g«lchtet find, e) Wenn die ausländische Firma eine Vertretung oder Agentur in ItMen besitzt, so besteht die Vttpflichtung» Fakturen auSzustellen. Die Gtempelgebühr beträgt 3( cts. pro je 100 Lire und ist mit Doppelstempelmarken zu entrichten, von denen die eine Hälfte auf- daS hier zu verbleibende Fakturenduplikat zu. kleben ist. Ist die Gesetze und Verordnungen üb« den öffentüchen Unlerttcht kn dem die DolkSfchullehr

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