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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 25.08.1854
Physical description: 8
des Landesgerichtes zu Roveredo Mar- tiu Unterkircher und den Assessor des Landesge- richles zn Innsbruck Ferdinand v. Fischer; zum Direktor der Hilfsämter: den Sekretär des Ober-Landesgerichtes zu Inns bruck Johann Stabin ger; zu Direktionsadjunkten: den disponibel» Einreichnngsprotokolls - Direktor des vorbestandenen tirol. vorarlb. Appellationsgerichtes Peter Gotsch und den Archivar des Landesgerichtes zu Innsbruck Johann Linser. Gesetzliche Bestimmungen über die Einrichtung der Wiener Geld-Börse

deS Kriegsministers, lleberaus gün- stize Erntenachrichten. Madrid. Rücktritt deS Finanzministers. Turin. Handels- und Schiffahrtsverträge. Die Cholera. Patras. — Smprna, Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Telegraphische Berichte. Wien, 22. August. Aus Warschau meldet eine telegraphische Depesche. General Bebutoff hat 60,000 Türken bei Kars aufs Haupt geschlagen; 3000 getödtet, 2300 Gemeine und 34 Oberoffiziere gefangen, 15 Kanonen und das ganze Lager erobert. Wien, 22. August. Die »Wiener Zeitung' be stätigt

und die Regelung des Verkehr» an derselben. (Fortsetzung.) 8. 54. Die Amtsbefugnisse eines Senfals werden zeitlich eingestellt, wenn und in so lange der Sensal a) unfähig ist, bezüglich seines Vermögens eine giltige Verbindlichkeit einzugehen; k) wegen unanständigen oder unruhigen Benehmens auf der Börse die Börse-Fähigkeit verloren hat; de wegen eineö Verbrechens überhaupt oder wegen eines Vergehens oder einer Uebertretung, welche aus Gewinnsucht hervorgegangen sind, in Untersuchung steht, oder endlich

^) mit der Suspension bestraft wurde. 8. SS. Die AmtSbrfugnisse eines Sensals erlöschen u) durch deu Austritt des Gensals aus dem österr. Staatsverbande; !>) durch dessen Resignation; o) durch dessen Dienstesentdrbung; 6) durch dessen DiensteSentsetzung. 8. 56. Die Dienstesenthebung, welche in den im L. 50 erwähnten Fällen verhängt werden kann, muH eintreten: 1. Wenn der Sensal wegen unanständigen oder un ruhigen Betragens auf der Börse auf unbestimmte Zeit die Börse-Fähigkeit verloren hat; 2. wenn er wegen

eines Verbrechens überhaupt oder wegen eines Vergehens oder einer Uebertretung, die aus Gewinnsucht hervorgegangen sind, in Untersuchung gezogen und entweder für schuldig erklärt, oder wegen Mangels eines rechtlichen Beweises von der Unter, suchung entbunden wurde; 3. wenn er die ihm auS einem Börse-Geschäste ob liegende, bereits fällig gewordene Verbindlichkeit nicht erfüllt hat; 4- wenn er in Konkurs verfallen und nicht für schuld los erkannt wird. 8. 57. Die Dienstesentsetzung findet statt

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 22.08.1854
Physical description: 8
der Wiener Geld-Börse und die 0L Regelung des Verkehr» an derselben. . (Fortsetzung.)/ / 8. 14. Börse-Geschäfte, welche an der Börse von 'börsefähigen Personen und .unter..Vermittlung -eine^ Sensals abgeschlossen wurden, und solche Münzsorten', -oder Effekten zum Gegenstande haben,, welchen» Byrsf-,, Zettel notist rperden dürfen, genießen folgende B.egsm-., s.stigungen: ,. , ?) derjenige Kontrahent, welcher in der zur > Erfüllung, ,des Vertrages' bestimmten Zeit, oder längstensiam^ nächstfolgenden Börse

.nicht mehr zugelassen. > >. Z. 22. Wenn die Stelle eines Börse-.Senfalen zu besetzen ist, wird-von derBörse-Kammer ein Konkurs ausgeschrieben, diese Ausschreibung an der Börse affi- girt und.im Amtsblatte der »Wiener Zeitung' bekannt gemacht. . H §. 23. Nach Ablauf des Konkurs-Termines werden von der Börse-Kammer aus der Reihe der Kandidaten drei derjenigen vorgeschlagen, welche sie für die aus gezeichnetsten erkennt, und dieser Vorschlag wird im Wege der Statthalterei und mir deren eigenem An trage

-Tage vor der Börse-Kammer,, erweiset, daß.er zur Erfüllung des Vertrages bereits , ist, hat, außer dem Falle einer besondern Perab-, redung, das.Hecht, von dem Vestrage, abzugehen, sobald der afldere Kontrahent.uqch Ablguf der,fest-, gefetzten Zeit../einer Verpflichtung-nicht vollko^pzen ,V, rntsprochen^tiat. , -.'s > - . r>- Diese., Äesiimmüna- findet .aber bzi Verträgen,' , . welche'in mchrcri^ Äctcrterminen zu vpllzlehen sind,' X. - auf die frübuen,. änstflndslos angenommenen yder

nicht, im letzteren aber nur gegen vollständige Be« friedkgung der Pfandsumme, belangt werden;' o) Streitigkeiten, welche auS solchen Geschäften ent« ' springen, sowie überhaupt' Klagen, welche sich 'aüf diese Geschäft« beziehen, werden/ wenn, die Parteien . . nicht etwas Anderes verabredet, haben, nach vor- ' läufigem Besuche einer gütlz'chen Ausgleichung von 7 der Börse-Kammer als Schiedsgericht entschieden; kl sind die Parteien dahin übereingekommen,, sich'der Entscheidung der Börse-Kammer , nicht zu unterwer

zu schließen berech tigt war, Usld als er deren Börse-Unfähigkeit nicht ge kannt hat 'und nicht leicht kennen konnte. i Zweiter Abschnitt. ^ Von den Börse-Sensalen und Agenten. L. lö. Jedls Börsr-Ge>chüft kann rechtsgiltig durch ^oder öti'ne ^Vermittlung dritter Personen geschlossen werden. Zur Vermittlung von Börse-Geschäften aber sind die.Börse - Sensale und Börse - Agenten bestimmt/'' ' , ... Von den Börse-Sensalen. , F. 17. Börse-Sensale heißen diejenigen Personen, welche unter öffentlicher Authorität

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 21.08.1854
Physical description: 10
die Einrichtung der'Wiener Geld-Börse und die Regelung des Verkehr» an derselben. . >! ^ E^r st e r A b s ch n i t n ' ?Üon der Wiener Geld-Börse und ihrer ^ . ' Einrichtung überhaupt. ^ ... L. 1. Die Börse bat zym Zwecke, den Verkehr in >Münzsorten und Werthspapieren (Effekten) ,zu regeln. . - A ö. 2. Zum Besuche der Börse berechtigt, d. h. b.örsesähig ist in der Regel, mit,Vosbehalt be- .sonderer Anordnungen, jede Person männlichen Ge schlechtes, die nach den allgemeinen gesetzlichen Be- ,Kimmungen

bezüglich -ihres Bermögens eine giltige ,'Verbindlichkeit,.filMhen und sich einem anderen als ihrem persönlichen Gerichtsstände unterwerfen kann. >> .H. Z. Von dem Rechte, die Börse zu besuchen, sind jedoch ausgeschlossen: f>) Kridatare, so lange sie sich nicht mit der rechts- >,. kräftigen richterlichen Entscheidung über.ihre Schulb- losigkeit vor der Börse-Kammer ausweisen; Ii) Diejenigen Personen, welche und so lange sie den ihnen auS einem Börse-Geschäfte obliegenden Ver bindlichkeiten nach Ablauf

das Handels- oder Gewerbsbefugniß oder ^ die Fähigkeit zur Erlangung eines solchen Besng- ,.,.nisses verloren haben; <e) Diejenigen, welche und so lange ihnen wegen Uebertretung der Börse-Vorschriften das Recht zum Besuche der Börse entzogen worden ist^ >„ 8- 4. Jeder, welcher nicht vermöge -seiner Amts pflicht oder seines amtlichen Befugnisses die Börse gewöhnlich besucht', hat alljährlich eine Gebühr zu entrichten, deren Größe vom Finanzininister im Ein- ,pernehmen mit dem Handelsiiilnister, bestimmt

wird. L. 5. Die Börse ist, mit Ausnahme der Sonn- !pnd Feiertage und des Charfreitages, täglich zu be istimmten Stunden offen. Die Bestimmung dieser Stunden ist dem Finanzministerium, im Einverständ- .iMe mit dem Handelsiiiinisterkttin, überlassen. , , Ein Theil d^r Börse-Zeit ist für die Verhandlung ,';md den Abschluß der eigentlichen Börse-Geschäfte, >der andere für die Liquidation derselben bestimmt.' Der Beginn der zur Liquidation bestimmten Zeit wird durch zweimaliges, das Ende der Börse-Zeit

.durch dreimaliges Läuten der Börse-Glocke angezeigt. ?. 8- 6. Jedermann hat sich nach der durch das Glocken- .zeichen gegebenen Bestimmung zu richten, und wenn .das Ende der Börse angekündigt worden ist, den '.Börse-Saal zu verlassen. ^ Wer 13 Minuten nach. Schluß der Börse noch im Körse-Saal angetroffen wird, hat den Betrag^von fünf Gulden als Strafe an den hiesigen Wohlthätig- .keitsfond zu bezahlen. ^ L- 7. Jeder, der die Börse besucht, hat sich dort ruhig und anständig zu betragen und den zur Hand

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 26.08.1854
Physical description: 8
«tatthalterek der Entscheidung des Finanzministeriums zu unterziehen. Auch hat er von den AmtShaudlun- gen der Börse-Kammer, welche diese instruktionsmäßig durch ihre Abgeordneten vollzieht, Kenntniß zu neh men und den Sensalen-Prüsungen beizuwohnen. 8> 33. Unabhängig von den Amtshandlungen der Börse-Kammer führt der landesfürstliche Börse, Kommissär die Ober-Aufsicht an der Börse, überwacht jene Amtshandlungen der Sensale, zu welchen die der Börse-Kommer nicht gestattete Einsicht in die Sen

- salenbücher erforderlich ist, und welche daher von der Börse-Kammer oder ihren Abgeordneten nicht über wacht werden können. Er pflegt Einsicht in die Handbücher und Jour nale der Sensale, so wie in dieTriplikate derSchluß- zettel. 39. Handelt es sich um einen Zusatz oder was immer für eine Abänderung in einem Sensalen-Jour- nale, so kann diese nur vom Börse - Kommissär be williget werden und jede solche Abänderung ist in sei ner Gegenwart, und zwar in der zu 8. 44 vorge schriebenen Art vorzunehmen

. Daß dieses geschehen sei, hat der Börse-Kommissär unter Beisetzung seiner Unterschrift zu bekräftigen. 8. 9 V. ES ist Pflicht des Börse-Kommissärs, die vollgeschriebenen Journale, dann die Journale auötre- tender, entlassener oder verstorbener Sensale, nachdem sie vom Sensale selbst oder dessen Personal-Instanz unter Siegel gelegt worden sind, zu übernehmen und aufzubewahren. Wird die Einsicht in solche Journale oder auch in jene vou Sensalen erfordert, welche aus was immer für einem Grunde

an ihren Amtsverrichtungen ver hindert sind, oder wird von Parteien ein Auszug aus denselben verlangt, so ist der Börse-Kommissär von Amtswegen befugt, die Bücher zu öffnen, und ver pflichtet, die Auszüge zu machen. Handelt es sich darum, versiegelte Journale zu öffnen und in selbe Einsicht zu nehmen, so kann dieses zwar der Börse-Kommissär, jedoch nur in Gegenwart von zwei Börse-Räthen vollziehen, muß aber das entsie gelte Journal nach genommener Einsicht sogleich wie der unter Beidrückung des ämtlichen und des Siegels

der beiden gegenwärtigen Börsc-Näthe gehörig versie geln, und es muß den Siegeln der letzteren noch deren Unterschrift beigesetzt werden. 8. 9l., Eine vorzügliche Amtsobliegenheit des Börse- Kommissärs ist die Ausmittlung der Durchschnitts- Kourse von Münzsorten und von solchen Effekten, die nach der Bestimmung des Finanzministeriums in dem Börsezettel notirt werden dürfen- Diese Ausmittlung geschieht an jedem Börse-Tage nach dem Schlüsse der Börse auf Grundlage der von den Sensalen wahrend der Börse

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 26.08.1854
Physical description: 8
den Bergbuch halter in Trient, Stephan Tait. Gesetzliche Bestimmungen über die Einrichtung der Wiener Geld-Börse und die Regelung des Verkehrs an derselben. (Schluß.) §. 32. In Bezug aiif die gerichtliche Kompetenz gelten die allgemeinen gesetzlichen Normen. Aber aus nahmsweise entscheidet in erster Instanz in den Fällen deS F. 14, k, das nied. österr. Handelsgericht als be sonderer Gerichtsstand und in den Fällen der LZ. 14, s—e, lS, 52, die Börse-Kammer in der Eigenschaft eines Schiedsgerichts

. 8. 33. Die Börse-Kammer verfährt hiebei nach den mit dem Cirkulare vom 18. Dezember >345 kund gemachten Bestimmungen. Doch haben an diesen Be stimmungen folgende Modifikationen einzutreten: а) der Betrag oder Werth des Streitgegenstandes hat auf die schiedsgerichtliche Kompetenz der Börse- Kammer keinen Einfluß; d) Advokaten, wenn sie nicht auf eigene Rechnung oder in Folge einer Vollmacht oder eines gericht lichen Anftrages ein Börse-Geschäft geschlossen ha ben, sind von jeder Verhandlung bei der Börse

- Kammer ausgeschlossen; c) die streitenden Parteien müssen, wenn es sich um die Ermittlung von Thatsachen handelt, welche der Börse-Kammer entscheidend scheinen, und von denen angenommen werden kann, daß sie den Parteien selbst bekannt sind, auf die an sie ergangen? Vor ladung persönlich vor der Börse-Kammer erscheinen. Wer über eine solche Vorladung durch einen Bevoll mächtigten erscheint, wird so angesehen, als ob er gar nicht erschienen wäre; б) wenn einer der streitenden Theile auf eine völlig

von denParteien selbst oder von ihrem gehörig legitimirten Bevoll mächtigten unterfertigt fein. Mangelt diese Unter- sertigung, oder hat sich der Bevollmächtigte nicht gehörig legitimirt, so wird die Eingabe zur Ergän zung der nöthigen Förmlichkeit zurückgestellt und so lange als nicht überreicht betrachtet, bis sie, mit dieser Förmlichkeit versehen, wieder vorgelegt wor den ist; x) die Bestimmung der zur Abhaltung einer Tag- satznng anzuberaumenden Frist wird dem Ermessen der Börse-Kammer überlassen

; diese hat jedoch auf die möglichste Beschleunigung der Verhandlung hin zuwirken. Daher darf sie die Frist zur Tagsatzung über eine Klage höchstens auf 3, 14 oder 30 Tage festsetzen, je nachdem der Geklagte in Wien und dessen Polkzeibezirk, oder außerhalb Wien und des sen Polizeibezirk, oder außer Niederösterreich do- mizilirt; I»1 eine Berufung gegen die Entscheidungen der Börse, Kammer hat nur dann statt, wenn die Parteien bei Abschließung des Geschäfts sich das.Recht der Be, rufung an die höhere Instanz

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 23.08.1854
Physical description: 8
UnionSbestrebungen. — Malta, tunelische Truppen. Neapel. Opfer der Cholera. Nachrichten vom Kriegsschauplätze. Oesterreichische Monarchie. (Amtliches.) Gesetzliche Bestimmungen über die Einrichtung der Wiener Geld-Börse und die Regelung des Verkehr» an derselben. (Fortsetzung.) 8. 26. Erklärt der Sensal, den Namen seines Auf traggebers nicht nennen zu dürfen, so hastet er Dem» jenigen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen, für die richtige Erfüllung desselben. 8. 27. Die Börse-Sensale genießen folgende Rechte

von den Parteien unmit telbar geschlossen, oder wenn das rechtswirksam ab geschlossene Geschäft wieder rückgängig gemacht worden, ist. Haben beide Theile nicht eine andere Verabredung getroffen, so wird der Anspruch auf die Sensarie in streitigen Fällen vor der Börse- Kammer verhandelt. 8- 23. Jeder Börse-Sensal ist verpflichtet, sich sei nem Berufe mit allem Eifer zu widmen, das ihm an vertraute Geschäft mit Fleiß, Borsicht, Genauigkeit, Treue und Redlichkeit und gegenüber dem ihm vorge setzten

landeSfürstlichen Börse-Kommissäre und den Behörden in pflichtmäßiger Unterordnung zu besorgen. 8» 29. Einem Börse-Sensalen ist Alles verboten, was das volle Vertrauen in seine Unparteilichkeit und Redlichkeit, dann in die Glaubwürdigkeit der von ihm ausgehenden Urkunden schwächen könnte. Er darf bei seiner Vermittlung keine Verbindlichkeiten eingehen, welche ihn in eine die Rechte anderer Parteien ge fährdende Haftung verwickeln könnten, oder Geschäfts Vermittlungen übernehmen, welche zu den Befugnissen

des Handelsstandcs gehören. 8. 30. Es ist Pflicht jedes Senfalen, wenigstens an den Tagen, an welchen ihn nach der eingeführten Ordnung die Reihe trifft, an der Börfe vom Beginne der Börse-Zeit bis zum Schlüsse derselben zugegen zu fein, oder dafür zu sorgen, daß seine Stelle durch einen andern Sensal vertreten und diese Vertretung angezeigt werde. Zu einer über acht Tage dauernden Stellvertre tung hat er die Bewilligung der Börse-Kammer zu erwirken. 8. 31. Ein Börse-Sensal muß, wenn er mit einer ihm unbekannten

Person ein Börse-Geschäft vermit teln will, sich vorerst ihre Identität und Börse-Fähig keit durch einen glaubwürdigen Zeugen bestätigen lassen und. die geschehene Bestätigung, so wie den Namen deS Zeugen, in seinem Journale anmerken. Handelt es sich um Effekten, die auf den Namen von Personen lauten, welchen die freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht, so hat er sich vorerst die erforderliche Bewilligung der kompetenten Behörde zum Verkaufe oder zur Verpfändung dieser Effekten übergeben

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 02.05.1876
Physical description: 8
der Gränze gegen die Türkei. ÄBien. Zur Geschichte des jüngsten Kursfalles auf der Wiener Börse schreibt die »Nordd. Allg. Ztg.' vom 27. April: „Der an sich höchst bedauer liche Rückgang in den Kursen aller österreichischen Effekten, für welche das deutsche Kapital jederzeit eine besondere Vorliebe besessen hat, gibt der Mehrzahl der Wiener Blätter Veranlassung, sich eingehend mit den Ursachen der eingetretenen Deroute zu beschäfti gen. Leider scheint die Verstimmung über diese Vor gänge ren klaren Blick

und die Objektivität des Ur theiles bei unseren Wiener Kollegen stark beeinträch- tigt zu haben. In geradezu kleinlicher und der Be deutung der Angelegenheit wenig angemessener Weise bemüht sich ein Theil der Wiener Blätter, die Ber liner Börse und deren Baisse-Operationen für das Unheil ausschließlich verantwortlich zu machen, und verräth damit ihre auffallende Unkeuntniß öder ab sichtliche Jgnorirung der thatsächlichen Verhältnisse. Wir empfehlen den von moralischer Entrüstung über fließenden Organen

, ihre Aufmerksamkeit der Wiener Pörfe zuzuwenden; sie werden sich dabei überzeugen, daß nicht Berlin, sondern Wien der Herd jener de struktiven Tendenzen ist, daß die Wiener Börse die bedeutendsten Baisse-Operationen in österreichischen Staatspapieren tnit ihrem Patriotismus für sehr Wohl vereinbar hält, und daß die Berliner Börse nur dem gegebenen Beispiele folgt, wenn sie täglich Zeuge ist, wie für Rechnung Wiener Häuser umfangreiche Blancoverkäufe in österreichischen Werthen an der Berliner Börse ausgeführt

werden, wie die Wiener Contremine in Beilin das „Fixen' besorgt, für das ihr in Wien doch wohl der Muth fehlt. Wenn namentlich aus dem Verhalten der Berliner Börse seitens der Wiener Blätter politisches Kapital zu schlagen versucht wird, so kann solchen eben so unbe gründeten als unverständigen Hetzereien nicht scharf genug entgegengetreten werden.' , . ' Dasselbe Blatt enthält einen Wiener Brief zur politischen Situation im Oriente, der die energische Wiederaufnahme der diplomatischen Aktion in Aus sicht stellt

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 07.08.1871
Physical description: 4
, daß die Wiener Börse unserer vaterländischen Publi zistik nicht mehr j.ne Beachtung schenkt, welche sie unter andern Verhältnissen zu beanspruchen da» vollste Recht hätte. Allarm.Nachrichten, geharnischte Leitartikel der meisten Journale gehen an der Börse spurlos vorüber, rufen nicht nur keine Baisse, ja oft eine Hausse hervor. Diese Erscheinung gibt jedenfalls Grund zum Nachdenken. Während gleich- zeltig mit der Nachricht von einem beunruhigenden Artikel eines hervorragenden Londoner, Pariser oder Berliner

Blattes auch die Nachricht von dem Schwan ken der Kurse der Spielpapiere einzutreffen Pflegt, werden ähnliche Auslassungen in den Organen un serer Residenz von der Wiener Börse ganz ignorirt. Wenn ein englisches, preußisches oder französisches großes Blatt die Verfassung des Staates als ge fährdet, die Existenz desselben als bedroht, erschüt tert hinstellen würde, — sofort müßten derartige pessimistische Anschauungen sich gebührend in niedri gern Börsenkursen abspiegeln. Verfassungsmäßige Zustände

, und der deutschen Negierung dürfte es wohl anstehen, diesem Unwesen ein Ende zu machen.' Publizistik und Börse. -5- Jedermann kennt den Werth und die Bedeutung der Börse, eines Institutes, welche» wenigstens nach der ideellen Auffassung hervorragender Männer der Finan^wissenschast, den feinfühligen Regulator des Geldmarktes bildet. Die Börse ist jene« Institut, welches zur Fest stellung des wahren Werthes der Staats» und an derer öffentlicher Papiere das Meiste beiträgt; die Börse entscheidet über die Aufnahme

der Sicherheit und des Vertrauens angesehen. Wichtige Ereignisse versetzen die Börse stets in große Aufregung, schnellen die Kurse in die Höhe, oder veru-sachen eine große Deroute im Kurszettel. Aber auch geringere Vorfälle, staatliche Uebelftände, Aufregung in einzelnen Theilen des Reiches, öffent liche Unsicherheit, Mangel an geordneten konstitutio nellen oder Rechtsverhältnissen, schlechte Handhabung des Gesetzes finden ihren naturgemäßen Ausdruck im Kurszettel. Jedermann kennt auch die Wirkung der Journa

- Kurse einiger hervorragender öffentlicher Papiere. Loose und Valuten. listik — der Vermittlerin der Ztage«geschichte — auf die Börse. — In Staaten, wo Börse und Journalistik ihre wahre Aufgabe erfüllen, könnte man wiederum die Journalistik den Regulator der Börse nennen; die Nachrichten der erster», ihre An sichten und Auseinandersetzungen über einen unver kennbaren Einfluß auf die Kursbewegungen. Bei un« verhätt sich die Sache ganz ander«. Unsere Ueberzeugung befestigt sich mit jedem Tage

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 25.08.1854
Physical description: 8
K«>«D« Mitglieder müssen in Wien domiziliren, börsefähig und österreichische Unterthanen sein. 8. 7l. Die Handelskammer und die beiden Han- delsgremien sind berechtigt, für jedes aus ihrer Mitte zu ernennende Mitglied, drei Individuen im Wege der Börse-Kammer vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist, wenn es sich um einen Ersatz eines regelmüßig alljährlich anstretenden Mitgliedes handelt, drei Monate vor Ablauf des Jahres, außer, dem aber binnen der von der Behörde festgelegten Frist zu erstatten

, und wird mit dem Gutachten der Börse-Kammer und jenem der Statthalterei an das Finanzministerium vorgelegt. . . . Die Ernennung steht dem Finanzministerium zu. Die ernannten Mitglieder haben in die Hände des Statthalters die Angelobung zu leisten. 8. 72. Die Fnnklion eines Mitgliedes der Börse- Kammer dauert in der Siegel dnrch drei Jahre. All jährlich bat ein Dritter der aus jeder Kategorie er nannten Mitglieder auszutreten. Jeder AnStretende kann jedoch immer wieder in Vorschlag gebracht uud ernannt werden, uud

hat die Börse-Kammer der Statthalterei anzuzeigen, und gleichzeitig, wenn sie die uuverweilte Wiederbesetzung der erledigten Stelle nothwendig fin det, die Verfügung zu treffen, daß der Vorschlag zur Wiederbesetzung erstattet werde. Das an die Stelle eines Verstorbenen oder außerordentlicher Weise Aus getretene» ernannte Mitglied wird in Beziehung auf die Reihe des Austrittes jenem gleichgehalten> an dessen Stelle es getreten ist. §. 74. Außer dem Präses und Präses-Stellvertre ter, welche den ersten

und zweiten Rang einnehmen, haben die Mitglieder untereinander den Rang nach der ununterbrochenen Dauer ihrer Dienstleistung. Bei gleicher ununterbrochener Dauer der Dienstleistung wird der Rang durch das Lebensalter, bei gleichem Lebensalter durch das Los bestimmt. 8. 75. Die Mitglieder der Börse-Kammer haben, so lange sie dem Dienste derselben sich widmen, die Ehrenrechte landesfürstlicher Räthe des Handelsge richtes uud führen den Titel »5. k. Börse-Rath.' Sie sind verpflichtet

, in allen Angelegenheiten ihres Amtes nach bestem Wissen und Gewissen zu bandeln, die ihnen vorgeschriebene Geschäftsordnung zu befol gen und dem Dienste mit allem Eifer sich zu widme». . 8. 76. Die Börse-Kammer wird durch ibren Präses geleitet, welcher von dem Finanzministerium aus drei, diesem Miuisterium im Wege der Statthalterei von der Börse-Kammer vorgeschlagenen Mitgliedern dieser Kammer ernannt wird und in die Hände des Fi nanzministers die Angelobung leistet. Die Dauer seiner Funktion

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 13.01.1903
Physical description: 12
Mr. U. Innsbruck, Dienstag, den Jänner 1903. 89. Jahrgang Amtlicher Teil. Gesetz vom 4. Jänner init welrhem einige abändernde und ergänzende Bestimmungen zu dem Gesetze vom 1. April. 1875, R. G. Bl. Nr. 67, betreffend die der Börsen, erlasse» we^c.». Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt: O r g a mi s a t o r i s ch e B e st i m m n n g e n. H 1. Llls landwirtschaftliche Börse im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Börse, deren Verkehr sich laut den Statuten

. Das Statut einer landwirtschaftlichen Börse, sowie Änderungen.an einem solchen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Ministerien (Ab satz 1). H 3. Der Börsekammissär an einer landwirt schaftlichen Börse wird von den zuständigen Mini sterien bestellt. Z 4. Die gemZäß §11 des Gesetzes vom 1. April 1875, R. G. Bl. Nr. 67 und gemäß dem Gesetze vom 4. April 1875, R. G. Bl. Nr. 68, von dem Finanzminister zu treffenden Verfügungen haben hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Börse

und der an einer solchen bestellten Handclsmakler von den zuständigen Ministerien zn ergehen. Über die Schließung einer landwirtschaftlichen Börse sind vorher die landwirtschaftliche Landes korporation (Landeskulturrat, Landwirtschastsge- sellschast u. dgl.) sowie die Handels- und Gewerbe- kanimern des Landes anzuhören. Z 5. An der Leitung einer landwirtschaftlichen Börse können nur Personen teilnehmen, welche die Staatsbürgerschaft in den im Reichsrate ver tretenen Königreichen und Ländern besitzen. Ein Dritteil

der die Börseleitung bildenden Personen ist von den zuständigen Ministerien nach den im Berordnnngswege zn treffenden Be stimmungen aus den seitens der landwirtschaft lichen Landeskorporätion (Z 2) nominierten Per sonen zu berufen. Die Art der Bestellung der übrigen zwei Dritt teile der Mitglieder der Börseleitnng ist in dem Börsestatnte zu regeln; inwieweit die Bestellung mittelst Wahl durch die wahlberechtigten Besucher der Börse erfolgt, ist in dem Börsestatnte für die angemessene Verteilung der Wahl

nach den unter den wahlberechtigten Besuchern der Börse vor handenen Geschäftsgruppen vorzusorgen. Die in die Börseleituug berufenen Personen werden hiednrch Mitglieder der Börse, insoferne sie nicht ohnehin schon solche sind, und haben alle mit dieser Eigenschaft verbundenen Pflichten und Rechte. Z 6. Zum Besuche einer landwirtschaftlichen Börse dürfen nur zugelassen werden: a) Personen, die sich mit der Erzeugung, dem Umsätze oder der Verarbeitung der au der Börse znm Verkehr zugelassenen Gegenstände sowie mit den dem Verkehre

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 12
Date: 02.10.1909
Physical description: 12
Landwirtschaftliches, Gewerbe» Handel und Verkehr» (W iener Börse.) ^Original-Korrespondenz des Wiener finanziellen Journals „Ter Kapitalist*.^ Tie Wiener Börse tendiert momentan schwächer. Sie folgt nicht dem stürmischen Tempo des Berliner Marktes und das mit Recht, denn nichts könnte die Bewegung, deren sachliche Be rechtigung wohl nicht angezweifelt werden kann, mehr beeinträchtigen, als wenn sich dieselbe in allzu impulsiver uud unvermittelter Weise voll ziehen würde. Tnß

bei der einigermaßen re- rcservierten Haltung, welche der Wiener Markt bei behaupteter Grundtendenz beobachtet, auch die politischen Vorgänge in Ungarn eine gewisse Nolle spielen, ist nicht in Abrede zu stellen, im großen nnd ganzen ist es aber die Börse selbst, welche sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, um eine jähe Unterbrechung der Haussebewegung nach Möglichkeit hintanznhal- ten. Aber trotz aller Reserve ist der geschäft liche Verkehr an unserer Börse ein ungewöhn lich lebhafter. Ter Umsang

der geschäftlichen Umsätze hat sich, wie dies im „Kapitalist' be reits vor Wochen als wahrscheinlich bezeichnet wurde, nicht unwesentlich erweitert, indem zu nehmend andere Gebiete in den Verkehr ge zogen werden, was vom Standpunkte einer ge sunden ^struktur des Marktes nur begrüßt wer den kann. Getragen wird die gegenwärtige Be- weguug an der Börse allerdings hauptsächlich vom Auslände und insbesondere ist es das große Juteresse für amerikanische Steelaktien an der New-Aorker und Londoner Börse, wel ches

stimulierend auf 'die Börsen von Berlin und Wie» einwirkt. Deutsche Montanwerke ver kehren in haussiereuder Tendenz, wobei aller dings stärkere Kursschwankungen zutage treten, so insbesondere in Laurahütte-Aktien, in welchen in den letzten Tagen nach Berliner Berichten ganz außergewöhnlich hohe Umsätze stattfanden. Aber auch für Bankwerte herrschte in Wien im Anschlüsse an die Berliner-Börse nach wie vor günstige Tendenz und,' standen verschiedene Bank aktien in recht lebhaftem Verkehr. Allen voran

, verläßlicher Ratgeber auf dem Gebiete der Kellerwirtschaft für alle Weinsachinteres- senten eines jeden Landes. Die rauhe Jahreszeit ladet gar manchen zum Zuhausebleiben und zur Lektüre eines wirklich guten Volksbuches ein. Da kommt das Erscheinen des bekaitnten volkstümlichen Kalenders der ^Wiener Böte' pro 1910 (41. Jahrgang) ganz besonders gelegen. Nicht nur hübsch illustrieter, reicher Lese stoff, wie z. B. die Erzählungen „Die tapfern Frauen von Schorndorf' von K. E. Schimmer, „Frau Lie serls

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 8
Date: 12.05.1873
Physical description: 8
tu allen Gesellschaftskreisen. e» spekulirt der gewöhn, liche Äeschäftinitriiil wie der Beamte/ der Arbeiter »te der Privatier. Civil wie Militär; die Comptoir» fikd Mit Aufträgen überfüllt, die Börse selbst Ikann ihre r^eltnäßigett Besucher kaum mehr fassen. Diese Sorte von GeleaenheitSspeklilanlen, die ihre Auftrage durih Agedten. Sensale U. s. w. an der Börse aus. sührett lassen, sind -s vor Allen, denen diese Razzia aeaolten hat und diese Krisis daS Genick bricht. Es ist ein alter

Erfahrungssatz, daß die dem Börsenle. ben fernstehenden Spekulanten fich fast immer a la Lausss engagiren; sie kaufen nur, wenn die Papiere steigert und zieh?n die Eventualität einer Baisse selten oder nie in Betracht. Wie wir vernehmen hat gestern eine Konferenz von Vertretern von 15 Banken stattgefunden, um die Maßregeln, mit denen der allgemeinen Paulque an der Börse Einhalt gemacht weiden kann, einer Be- räthung zu unterziehen. Es soll beschlossen worden sein, der Börse einen solchen Betrag zur Verfügung

zu stellen, der vollkommen ausreichen dürfte, der weiteren Deroute Einhalt zu thun. So wäre es möglich, daß „der rasende See' keine neuen Opfer verlangt und sich Wunden der letzten Verlornen großen Börsenschlacht wieder bald vernarben. Wien, 9. Mai. Ueber den weiter-n Wer- laus der über die Wiener Geldbörse hereingebro- chenen Krisis kann ich Ihnen Folgendes mittheilen: Die Exekutivverkäufe, welche das rapide Sinken der Werthe vorzüglich herbeigeführt haben, waren gestern und heule sistirt und in Folge

dessen eine Pause ein getreten. WaS darauf folgen wird, kann zur Stunde Niemand beurtheilen. Vielleicht gelingt es den Sturm zu beschwichtigen. An der gestrigen Börse wurden nur zwei Schlüsse gemacht, heute war gar kein Ge schäftsverkehr. Die Zahl der gestern von der Börse „Ausgebliebenen' belief sich auf 157; die Glocke, mit der nach altem UsuS an der Börse das Zeichen der Kundmachung einer Insolvenz gegeben wird, wurde nicht weniger als acht^igmal geläutet. Die Verwirrung wuchs mit jeder Stunde, .um so mehr

, als unter den Insolvenzen nicht wenige angesehene Firmen und mancher Name genannt wurde, Träger dessen bisher als Millionär gegolten hatte. Die Börse nahm die versprochene Hilfe der Banken, wo- von ich Ihnen berichtete, sehr ungläubig auf; und in der Thal fuhren gerade die maßgebenden Ban- ken, darunter nennt man auch die Kreditbank, ge stern und heute fort ihre Depots zu kündigen, was einen wahren Sturm der Entrüstung hervorgerufen hat. Eine Deputation der Börsenkammer wandle sich heute in einer Audienz um Hilfe

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 16.01.1882
Physical description: 6
, in dem, was der Abgeordnete Reüwirth gegen die Serbenlose am Herzen hätte, in sechs' Fragen zusammengestellt und deren Beant- wortung in einer Wohl den Zwecken der Neuwirth- scheu Interpellation, keineswegs jedoch den Thatjachen entsprechenden Weise vorgenommen wird. Als Hauptmotive, die dieser Artikel gegen die Zu lassung der Serbenlose in Oesterreich vorbringt, wer den der Umstand, dass sich die Wiener Börse gegen die ihr zugemuthete Cotierung dieser Lose gewaltig gesträubt habe und die angeblichen Thatsachen

die Cotierung der Srrbenlose an der Wiener-Börse, veröffentlichte die „Politische Corre- spondenz' am V. ds. den Wortlaut der Note, mit welcher die serbische Negierung im Vertrauen zudem Wohlwollen der österr. Regierung um die Cotierung der Serbenlose an der Wiener-Börse angesucht hat, und die Wiener-Börse hat nach Aufstellung einiger Bedingungen, die seitens der serbischen Regierung acceptiert 'worden sind, keinen Anstand genommen, die Serbenlose zur Cotierung an der Wiener-Börse zuzulassen

. ' . > Hotikifche Hages-Ghronik. A n l a n d. Innsbruck, 16. Jänner. ^ Unser Wiener Correspondent schreibt uns unterm 13. ds.: „Wie Ihnen bereits telegraphisch gemeldet wurde, hat die U nterrich ts co m mii'f- sion des Herrenhauses gestern mit der De batte über den Bericht des zur Vorberathung des Prager Universitätsgesetzes bestellten Subcomitös be gonnen. Die Debatte war eine lebhaste, indem fast alle Commissionsmitglieder sich an ihr betheiligten, und drehte sich hauptsächlich um die vielumstrittenen Fragen

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 07.12.1911
Physical description: 10
eines jeden Monates seitens der Gesangcnhausverwaltnng vom hiesigen städtischen Marktkomissarlate einzuholenden Markt preise in Kilogramm snr vorderes und hinteres Rind fleisch gewähren will; .'»6 o) für Mehl: Wie viel Nachlaß per 100 in Kronenwährung der Offerent von dem am Tage der Lieferung an der Börse für landwirtschaftliche Pro dukte in Wien amtlich notierten Mehlpreise — ent halten im Kursblatt- unter der Überschrift „Wiener Weizenmehltype' — gewähren will, zuzüglich der eoent. Fracht- und Spesenauslagen

be trug nach dem Durchschnitte der letzte» Jahre: n) An Brot: 23.000 kg Schwarzbrot in Portionen zu 560 s aus 52 '/n Weizenmehl Nr. 7 Wiener Type, 48 °/o Roggenmehl Nr. 3 Wiener Type; 5300 kg Krankenbrot in Portionen zu 280 L lins Weizenmehl Nr. 4 Wiener Type; 640 Kg Knödelbrot in Kilogramm aus Weizenmehl Nr. 6 Wiener Type; 1500 Semmeln als Suppenbrot für Kranke in Kilogramm ans Weizenmehl Nr. 0 Wiener Type; 2196 Stück Semmeln für die Aufseherinnen aus Weizenmehl Nr. 0 Wiener Type; 6300 KZ Suppenbrot

für Gesunde in Kilogramm aus 55 '/„ Roggenmehl Nr. I Wiener Type, 45 Weizenmehl Nr. 5 Wiener Type ; 2000 Stück weiße Ausspeisewecken in Portionen zu 320 s aus Weizenmehl Nr. 0 Wiener Type; 700 Stück schwarze Ausspeisewecken in Portionen zu 450 ^ aus 30 '/„ Weizenmehl Nr. 5 Wiener Type, 30 Roggenmehl Nr. 1 Wiener -^ype 40 °/n Roggenmehl Nr. 2 Wiener Type; 2000 Stück Paarl aus Weizenmehl Nr. 0; 1000 Stück Semmeln ans Weizenmehl Nr. 0. 1») An Fleisch: 4800 kg Mastochsenfleisch, -/z Vorderes, i/z Hinteres

. Die Zuwage darf höchstens 20 betragen. o) An Mehl: 1600 Kzz Weizenmehl Nr. 6 Wiener Type; 6000 kA Weizenmehl Nr. 7 Wiener Type. Offertbediugn iffc: 1. Die Angebote haben zu enthalten die einzelnen Gattungen und Qualitäten bezw. Mischungsverhält^ nisse der zu offerierenden Vlktualien unter Angabe der gestellten Preise n. zw.: -ui i») für Brot: Die Einheits- und Stückpreise in .ttronenwahrung in Ziffern nnd Worten; -t(l Ii) für Fleisch: Wie viel '/g Rabatt der Of ferent von dem am Schlüsse

MehlUefe- rungen können sofort nach dem Vollzug bei der Ge 1911 fangenhausverwaltung eingebracht werden und lverden nach allfälliger Feststelluttg des qualitativ uud quanti tativ richtigen Einlangens uugefähr spätestens binnen einem Monate ^nach der Ueberrcichung zur Liquidierung und Anweisung gelangen. Den Mehlrechnnngen ist das Kursblatt der Börse sür landwirtschaftliche Produkte in Wien vom Tage der Lieferung beizuschließen. Die Rechnuugeu über das Brot und Fleisch sind nach Ablauf

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 03.12.1850
Physical description: 4
ausgegebene isZste Stück des ReichSgesetzblattes enthält unter Nr. 452 folgenden Erlaß deS'Finanzministeriums vom 2ö. November 185g, womit die Bestimmungen des Ministerrathes gegen die Umtriebe der Wiener Börse zur Kenntniß gebracht wer de» (wirksam für das Kroiüand Nieder-Oesterreich): Die Erscheinungen, welche in der letzten Zeit an der Wiener Börse hervorgetreten sind, haben die dringende Nothwendigkeit außer Zweifel gesetzt, die über den Bör- severkehr bestehenden Vorschriften »lit Strenge zu hand

haben nud Vorkehrungen zu treffen, um gewiniisichtige» Spekulationen lind döswilligen Umtrieben, durch welche sowohl jeder rechtliche Staatsbürger iu seinem Vermögen als auch der öffentliche Kredit empfindlich bedroht wird, Schranken zn sitze». Der Miiiisicrrath sieht sich zu folgende» Anordnungen veranlaßt: I. Der Besuch der öffentlichen Börse ist nur gegen Vorweisung einer, von dem l. f. Börsekommissär unent geltlich attkgcstclltcn Karte gestattet. Diese Karte wird berechtigte» Handelsleuten

, Fabrikanten oder deren Ge schäftsführern, dann dcn beendeten Snisalen vdne wei tere Nachwcisung; andern Personen u»o Fremden aber nur dann erfolgt werden, wenn sie die Nothwendigkeit ihres Börscbcsuches befriedigend dargethan haben. Es ist verboten, diese Karte an einen Ändern auch nur einmal zu überlasse», oder vo» einer auf fremden Namen lautenten Karte Gebrauch zu mache»., - 2. Jede Versammlung außer der Börse, in welcher Börsegeschäfte abgeschlosseik oder vermittelt werden, ist untersagt. 3. Käufe

und Verkäufe an der Börse können nur un ter der Vermittlung beeideter Wechsel-Sensale abge schlossen werden. Alle Geschäftsverhandlungen an der Börse haben auf eine solche Weise zu geschehen, daß Niemand in seine» Geschäften dadurch beirrt werde. Niemand darf, lim auf den Kours der öffentlichen Papiere, Wechselbriese oder der Eomptanten einzuwirken, die Preis der verhandelten Gegenstände oder den An- bot, den er zu stellen findet, mit lauter Stimme aus rufen, oder Andern durch Zeichen zu erkennen geben

, welche nach Mag der Schuldigkeit oder Gefährlichkeit d.'r verbotene» Handlung mit >00—I0!w fl. EM. und im Falle der Wiederholung >i»'t dem Zwei sach,» dieses Betrages bemessen wird. Nach dem Er messen der Behörde kaun auch im ersten Falle der Ueber- tretuug gegen den Uebertreter der Verlust des Rechtes, die Börse zu besuchen ausgesprochen werden. Diejenige», welche sich über die Zuständigkeit nach Wien nicht auszuweisen vermögen, werde» schon im ersten Uebertretungsfallc von hier ausgewiesen. Wer

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 24.08.1854
Physical description: 10
<?>fer .durch die.Seuche nicht gebrochen worden sei. (A. Z) Oestevreich ische Monarchie. (Amtliches.) Der Herr Minister der Justiz hat aus Anlaß der Mit allerhöchster Entschließung vom 14. September 1352 angeordnete» Orgauisirung der Gerichtshöfe er ster Instanz zu Triest den Staatsanwalt-Substitüt zu Bozen Alois Mages zum Raths-Sekretär und Staatsanwalt - Substituten bei dem Landesgerichte in «Triest ernannt. Gesetzliche ZZestimninngen über die Einrichtung der Wiener Geld-Börse und die Äiegelung

eine höhere, als die gesetzliche Gebühr be dingen. §. 46. Dem Sensale .ist verboten, von Personen, die außerhalb des Wiener Polizeibezirkes ihren Wohn sitz haben, schriftliche Aufträge zur Vermittlung von Börse-Geschäften zu übernehmen. F. 47. Die Verletzung der aufgezählten Pflichten hat die Bestrafung Hes Sensals, und nach Umständen auch eine Ersatzpflichtigkeit desselben gegen die Partei zur Folge. 8. 48. Die Uebertretung einer der in 1)en 88.23, 3V—33 enthaltenen Vorschriften wird mit einer Geld

eines von ihm .vermittelten Geschäftes Theil zu nehmen, oder für einen , aus einem solchen Ge schäfte .entspringenden.Verlust oder erwarteten Vortheil irgend eine Haftung zu übernehmen. Auch die.im ^8. .26 erwähnte Erklärung darf er nicht abgeben, wenn er von der Partei, deren Namen er geheim halten soll, eine Deckung Nicht erhalten, ode^ nicht mit voller Be ruhigung .zu erwarten hat. Für dieAechtheit der Un terschriften, die bei einem pon ihm vermittelten Börse- Geschäfte vorkommen,, darf er nur dann gutstehen

oder den landessürstlichen Börse-Kommis sär von dem Journale und seinen sonstigen Ausschrei bungen Einsicht nehmen lassen. Will einePartei be züglich tzines-für sie vermittelten Geschäftes das Jour nal-einsehen, so ^darf es der Sensal zwar gestatten, doch muß die Einsicht in solcher Weise gepflogen wer den, daß die Partei nur von dem sie betreffenden Ge schäfte Kenntniß erkalten kann. , 8. 44. Dem Sensal ist es strenge verboten, ohne vorläufige Bewilligung des landessürstlichen Börse- Kommissärs in dem Journale

, und bei der letzteren zugleich anzumerken, daß die Ein schaltung oder Aenderung mit der Bewilligung des landessürstlichen Kommissärs, der diese Bemerkung mit seiner Fertigung zu versehen hat, geschehen sei. Auch darf der Sensal keinen Schlußzettel und kein Effekten-Verzeichniß korrigiren oder korrigircu lassen, und kein korrigirtes Effekten-Verzeichniß unterfertigen. Radirungen sind unbedingt verboten. 8. 45. Ein Börse-Sensal darfsich weder mittelbar, noch unmittelbar für die Vermittlung eines Börse- Geschäftes

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 05.02.1892
Physical description: 8
und Valuten. Diese Aus nahme sei jedoch nicht zu billigen, weil dadurch daS Princip durchbrochen werde. Ebenso sei die Begünsti gung von Geschäften in verzinslichen Staatsschuldver- schreibnllgen im Betrage von nicht mehr als 500 sl. nicht ganz entsprechend. In Bezng auf deu Stcuerfnß stehe dcr Entwurf auf dem richtigen Standpunkte, dass die Steuer nicht eine fixe fein dürfe. Was den Er- hebuugSmodus anbelange, lehne sich die Vmlnge an die Gepflogenheit an der Börse an. So habe sie sür Geschäfte

an der Börse deuRechnuugSzwaug eingeführt, sür solche außer dcr Börse, trotz der vielen Bedenken, welche sich gegen ihn anssprachen, den Registerzwang und sür solche, die außer dcr Börse durch Sensale vermittelt werden, deu ^chlusszettelzwang. Redner empfiehlt schließlich das Eingehen in die Specialdcbatte mit dcm Borbehalte, dass eS möglich sei, in dieser noch die noti>ivendigen Aenderungen an dcm Gesetzent würfe vorzunehmen. Ab> Dr. Schorn glaubt, dass die Bevölkerung mit den Ersolgen der Borlage

nicht zufrieden sein werde, denn eine Entlastung des Immobilien-Besitzes könne aus derselben nicht resultieren. Dcr Steuersatz von 10 kr. sei zu niedrig, besonders bei seiner An wendung auf die Disferenzgeschäfte. Nur der legitime Hansel an der Börse sei existenzberechtigt. Redner will für den Entwurf stimmen, damit einmal mit dcr Besteuerung der Börse begonnen werde, er hofft aber auf eine spätere Verbesserung und Erweiterung des Gesetzes. Abg. Suklse meint, die Vorlage könne ruhig votiert werden. Redner

angenommen. Als Generalredncr gegen er scheint Abg. Dr. Kramar gewählt, für gelaugt Abg. Dr. Steinweuder als einziger Redner zum Worte. Der Präsident bricht hierauf die Berathung ab. Die Abgg. Dr. Lu e g er und Genossen stellen einen Dring- Nchkeitsantrag, dahingehend, eS möge die Regierung aufgefordert werden, über die Einstellung dcr gericht lichen Untersuchung gegen das „Wiener Tagblatt' wegen Verbreitung falscher Gerüchte am 14. Novem ber 1891 die gerichtlichen Acten vorzulegen, und eS mögen

dieselben einem 24glicdrigeu Ausschusse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen werden. Abg. Dr. Lueger glaubt, dass die Dringlichkeit des Antrages um so eher werde anerkannt werden, da eS sich um die Ehre des Abgeordnetenhauses selbst handle. Das „Wiener Tagblatt' habe berichtet, dass die Unter suchung wegen seiner bekannten Nachricht vom 14. Nov. 1891 eingestellt worden, habe aber angedeutet, dass die sragliche Meldung in den Couloirs des Abgeord netenhauses verbreitet gewesen, und dass seine Redac teure Grund

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 8
Date: 12.11.1895
Physical description: 8
nicht ganz günstigen auöwäHigen Verhältnisse führten eine gewisse Beunruhigung herbei und bereiteten so den Sturz vor, welcher hauptsächlich eine Folge dessen scheint, dass die Spcculantcn, djc WcchsescoinptöirS, H°M!^btn ?c'>'s gstzf M'd ^lite auch auc den kletstcn >s?iand>n in das Borsenspiel zogen. Die Regierung beabsichtigte sch?n srüher die Ergreifung von Maßregln, km solcher Gefahr vorzubeugen. Die Wiener Börse als solche war als Markt' nicht unge- sund, aber sie war mit auswärtigen Elememe'n

.' — 'Der englische' Gesandte ' isi am 4. dL. nach London abgereist. Brüssel, ll. Nov. In Roubaix machte ein entlassener Arbeite» cincuMso rdversii ck> aus den Fabrikanten Pissou üud'vcrn^undrte ihn lcbcnHgesährlich. . p^apkisckk Dcvescveu. (Tclr^!amme tcs Cnrrespondenz-ÄurcLu.i Wien, 1'-. Die .Wiener Zeitung' meldet: Der Justiziiunisltr ernannte den BezirksgerichtSadjunctcn in Lcvico Doniinik Perneccher zum BezirkSrickter in Condino. — Se. Majestät der Kaiser verlüh dem VolkSschullchrer in Häsclgehr Joses

über lastet. Wenn ein anlagrbcdürstiges Publicllm sich jetzt solid mit den gesunkenen Werten versorgt, wird die Börse, .in' der kein kranhaf^er Zustand bemerkbar i>l, sich beruhigen. Geldaushilfe 'in Form eines Regierung?- darlchcns ist ganz entbehrlich,' da des Privalc^coi^ipte 4^/g Millionen beträgt. Die Autonomie wurde der Börse ertheilt, damit setbstgcwählte Organe' für die Ehre'der Institution möglichst einstehen/ Die Börse muss paiallel mit dcr Regierung thatkräftig eingreifen

, damit nicht theilweifc berechtigte Borwürfe, wie sie im Publienm zu hören sind, erhoben werden. Der Mi nister kündigt Maßregeln administrativer, eventuell fis kalischer Natur gegen die Schäden außerhalb der Börse stehender Wechselstuben au. (Beifall.) Oie Regierung verfolgte immer mit minutiöser <^<uauigkcit die Börsen vorgänge uud sie wird alles thun, damit derartige Vorgänge sich nicht wiederholen. Abg. Hauck behai.plet, der CurSsturz sei lange ge plant und vorbereitet gewesen. Er plaidiert für die Börsensteuer

und Börsencontrole durch Staatsorgane. Abg. Lueger sagt, pes Finanzministers Pjrin. zig von der Börse sei zu gut, wie die aller Jinan'zmini- ster. Wichtiger als Börsencomptoir und Wechselstuben sind die Banken. Diesen großen Räubern sei das Handwerk zu '.cgen. Redner hofft, das Volk wird dcr Börse fernbleiben. Die Börsc sei ein mit Stumpf und Sliel auszurottender Giftbauin. Abg. Groß verwahrt sich gegen die Unterstellung, sein Antrag richte sich nicht auch gegen die B.nik.n^ Bei der Ab stimmung wurde

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 04.03.1886
Physical description: 6
„demokratische Reichspartei', welche die Geschäfte der deutschöster reichischen „Wirtschaftspartei' besorgen wolle. Er verliest ein Circular des Redacteurs Graf in Prag, der mittheilt, dass das Centrum nach Wien verlegt worden sei. Der gesunde Sinn der Wiener Wähler werde entscheiden. (Dr. Lueger: Ja gewiss, aber ge gen die Hetzer. Stürmische Unterbrechung.) Die Wiener würden das nicht aufheben, was die Böhmen mit Entrüstung weggeworfen hätten. Er nimmt den niederösterreichischen Landtag gegen die Vorwürfe

müssen, dass die deutsch-liberale Partei an dem wirtschaftlichen Auf schwünge unschuldig gewesen sei, und dass die Män ner seiner Partei niemals Verwaltungsrathsstellen bei Unternehmungen eingenommen haben, die dem Volke so theuer zu stehen kamen. Dr. Sturm werbe sich gewiss hüten, die Börse der Steuerfreiheit zu berauben; wohl aber habe er die von der äußersten Linken eingebrachter Anträge gleich bei ihrer ersten Verlesung provocatorisch zu verhöhnen gesucht. Red ner polemisiert hierauf

als Deutscher zu erfüllen. Nachdem noch die Abgeordneten v. Schönerer, Dr. Pattai uud Fiegl znr thatsächlichen Berichtigung gesprochen, wird der Antrag dem Steuerausschusse zugewiesen. Abg. Türk begründet seinen Antrag wegen Einführung einer Börsensteuer; er leugnet nicht, dass die Börse ein nothwendiges und nützliches Institut, kann aber auch deren Schattenseiten nicht verkennen und findet insbesondere einen Nachtheil in dem Ueberwiegen des jüdischen Elementes. Er bekennt sich offen zum An tisemitismus

und will nicht anstehen, zu behaupten, dass, wenn das jüdische Element in bestimmten Volks kreisen über einen gewissen Percentsatz hinausgeht, dies wachsende moralische und wirtschaftliche Nach theile im Gefolge habe. Er ist dafür, das bewegliche Capital, das sich so gerne und so leicht der Besteue rung entziehe, dort zu fassen und zur Steuer heran zuziehen, wo es in die Erscheinung trete, nnd das sei die Börse. An den verschiedenen Arten der Börsengeschäfte lasse sich leicht zeigen» dass dieselben sehr wohl

besteuert werden können und sehr steller fähig seien. Schon vom moralischen Standpunkte rechtfertige sich eine Börsensteuer, noch mehr aber als Verkehrs- wie als Erwerbsstener. Nach den bis herigen Erfahrungen nnd dem unlauteren Treiben, das sich dort breit mache, verdiene die Börse das Privilegium der Steuerfreiheit keineswegs- Er ist nicht für ein platonisches, sondern für ein ausgiebiges Börsensteuer-Gesetz, das die Börse wie deren riesige Umsätze zeigen, schon ertragen könne. Ebenso ist er auch sür

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Page 1 of 6
Date: 14.03.1860
Physical description: 6
oder vorläufige Ein vernehmung der betreffenden Handelskammer errichtet werden. 8. 3. Die Genehmigung zur Errichtung von Waaren börsen ist dem Ministerium der Finanzen vorbehalten. Wann eine Börse als Geld- und Waarenbörse zu be stellen, oder wo eine Geld- und eine Waarenbörse be stehen, deren Verschmelzung beabsichtigt wird, so wird das Ministerium der Finanzen über die Modalitäten ent scheiden, unter welchen eine solche vereinigte Börseanstalt bewilligt werden kann. 8. -t. Bei jeder Börse ist ein eigener

; ll) diejenigen, welche sich wegen einer im vorstehen den Absätze bezeichneten Handlung in Untersuchung befinden; v) diejenigen, welchen und so lange ihnen wegen Uebertretung der Börsevorschristen das Recht zum Besuche der Börse entzogen worden ist. Die aä lit. o erwähnten Individuen können beim Vor handensein berücksichtigungswürdiger Umstände durch Auöfpruch der Landesstelle zum Besuche der Börse reha- bilitirt werden. 8. 7. Jeder, welcher, ohne hiezu vermöge feines Amteö berufen zu sein, die Waarenbörse

jeden falls geschlossen. 8. 9. DaS Ende der Börsezeit wird durch dreimaliges Läuten der Börseglocke angezeigt, wo sofort jeder Be- fucher das Börfelokale zu verlassen hat. 8. tv. Jeder, der die Börse besucht, bat sich dort ruhig und anständig zu betragen und den zur Hand habung der Ordnung aufgestellten AufsichtSorganen in dieser Beziehung stolge zu leisten. Wer durch sein Be nehmen die Ruhe und Ordnung auf der Börse stört, wird von den AufsichtSorganen dieSfallS crmahnt, und wenn er dieser Ermahnung

nicht Folge leistet, sofort von der Börse entfernt. 8. 11. Bei jeder Waarenbörse w.ird vom politischen LandeSchef ein landeSfürstlicher Börsekommissär bestellt, der ibm untergeordnet bleibt. Der Börsekommissar führt die Oberaufsicht an der Börse, sorgt für die Aufrecht haltung der Ruhe und Ordnung auf derselben während der Börsezeit, überwacht den Besuch der Börse durch die Sensale und den Geschäftsbetrieb der letzteren überhaupt, und ist berechtigt, zu diesem Zwecke Einsicht in die Bücher der Sensale

zu nehmen. 8. 12. Der Börsekommissär hat für die AuSmittlung der Durchschnittspreise der wichtigeren an der Waaren börse durch Vermittlungen der Waarensensale umgesetzten Waaren, insoserne ihre Natur und Umsatzverhältnisse jene AuSmittlung thunlich machen, Sorge zu tragen, dieselbe zu leiten und zu überwachen. Diese AuSmittlung geschiebt an jedem Börsetage nach dem Schlüsse der Börse auf Grundlage der von den Senfalen während der Börse zeit abgeschlossenen Geschäfte. Die Durchschnittspreise

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Page 6 of 12
Date: 23.01.1909
Physical description: 12
als Sektion des genannteil Vereins ins Leben treten zu lassen. Landwirtschaftliches. Gewerbe, Handel und Berkehr. (Wiener Börse.) ^Original-Korrespondenz des Wiener finanziellen Journals „Der Kapitalist'^. Die Wiener Börse dokumentierte auch in der letzten Berichtswoche eine überwiegend freundliche Haltung, wenn sich dieselbe auch vorerst nur auf jenen Ge bieten merklicher akzentuierte, auf welchen ein stärkeres Decuvert zu konstatieren war. In den letzten Tagen hat die Börse wieder eine mehr reservierte

erstaunt, daß ein so alter Staatsmann wie der Großmesier den Fehler be gannen habe, von dem ganzen Sandschak Novibazar zn sprechen, wie wenn Österreich-Ungarn den ganzen Sandschak zurückgeben würde. Die Kammer beschloß, den Großwesier aufzufordern, diese Richtigstellung anch in dem Protokoll über das Einvernehmen mit Österreich-Ungarn vorzunehmen. In manchen türkischen Kreisen wurde behauptet, daß der Entschluß des Wiener Kabinetts, der Pforte für Staatsgüter in Bosnien uud Herzegowina

ungarischen Fragen abgeirartet fein wollen. Sollte sich, wie wohl angenommen werden darf, auch hier eine Klärung der Verhältnisse einstellen, so wäre wieder die Voraussetzung für eine normale geschäftliche Tätigkeit an der Börse gegeben Und auch die Abschwächnng in dem Geschäftsgain,e der Eisen industrie könnte unter solchen Aussichten ihr Ende erreichen, wenn es den beiderseitigen Regie,,tilgen dnrch eine Konsolidierung der polnischen Verhält nisse ermöglicht

würde, ihr Investitionsprogrnmin . ohne Einschränkungen dnrchznsühre:!. Zunächst er warten wir von den bevorstehenden Bilcnizvubllüi- tionen nnd Dividenden^Erklärnngen eine Anregung für die Börse im günstigen Sinne. Bezüglich der Dividende der Österr. Kreditanstalt kursierten in der letzten Zeit Schätzungen in der Höhe von X 32.—. wobei daraus hingewiesen wnrde, daß das lausende Geschäft der Kreditanstalt schon im ersten Semester einschließlich des Gewinnes aus der Kapitalsver- mehinng der Laurahütte ein Plus von X 820.000 ergeben

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