hätten, ohne wei- tcrö als Renitenten würden behandelt werde». K. K.,Landgericht Ried, den 29. Okt. 1UZ0. Ofuer, Landrichter. 3 V or la d u n g S - E d » ? t. Bei den Losungen am 28., , Zo. d. M. zur Er gänzung des Kaiser-Jäger-Regiments für das Jahr »33» wurden für nachbenannte Militärpflichtige, deren Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, folgende LoS- Zaiilen gehoben. Im ersten Losnngsdistrikte, bestehend aus den Ge meinden Jmst, Wenns und Mils. Für Joseph Lechner von Wenns Nr. 2. Joseph Ignatz
und Vor arlberg bc>indcn, binnen vier, und wenn sie sich auker Aufhalten sollen, binnen acht Wochen sich «5',^'^'', ^'udgerichte zu stellen, widrigenfalls sie als L>enltciiteii behandelt werden wurden. . Eben so hab«n auch di« übrigen Abwesenden, wenn si« in der Provinz Tirol oder Vorarlberg sind, binnen vier, wenn sie aber außer der Provinz sind,, binnen acht Wochen diesem Landgericht ihren Ausenthalt um so ge wisser anzuzeigen , als sie im Falle, daß sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Assenlirung
treffen würde, wenn sie dem Gerichte ihren Aufenthalt nicht angezeigt hätten, als Renitenten würden behandelt werden. K. K. Landgericht Jmst, den 3a. Okt. >L3c». Kink, Landrichter. 3 E » n b erufnn g 6 - Edikt. Bei der am sä. d. M. erfolgten Losung zur dießjäh- rigen Kompletirnng des löbl. Kaiserjäger-Regiments sind nachstehende abwesende imJahre und ,3ul) geborn« Jiniglinge durch das gezogene Los zur Reserve berufen, als.- Kalchschmidt Joseph LoS Nr. 43. Mayrhoser Jakob Los Nr. 67. , Pnrr Johann LoS
Nr. 72. Geyer Balthasar LoS Nr. 78. Diese werden hieinit anfgefoidert, wenn sie in der Provinz Tirol oder Vorarlberg sich befinden, binnen vier Wochen, wenn sie aber in andern Provinzen oder frem den Staaten sich aufhalten, binnen achtWochen, bei Ver meidung der im §. 23 der Instruktion bestimmten Stra fen der Widerspenstigkeit ihren Aufenthalt dem unterzeich neten Landgerichte anzuzeigen. K. K. Landgericht Steinach, den 2y. Okt. ,K3o. v.Ottenthal, Landrichter. 3 . Bekanntmachung. Beider heute oUda statt