den Beschlüssen der Anwesenden bei- gktreten geachtet werden würden. Frag, den 2,. Aug. ,824. Landgericht VillanderS. Hammer, Landrichter. , Kundmachung. Nachdem der mit Edikt vom n. August 1820 ver schollene Anton Gstirr von Zamserberg, als ein im russi sche» Feldzuge vermißter k. baierischer Soldat, von sei nem Leben und Aufenthalte inner Jahresfrist keine Kunde gegeben hat, noch er, oder eine etwaige Nachkommen schaft, bisher erforscht werden konnte, so wird derselbe hie- mit als bürgerlich todt erklärt
. K. K. Landgericht Landeck, den 24. Aug. »824. Pallang, k. k. Landrichter. 1 Kundmachung. Nachdem Joseph Afoys Mungeuast aus dießgerkchtli- cher Gemeinde Grins, welcher schon mehr als 3c> Jahre abwesend ist, iniier der ihm vermöge öffentlichen Ediktes vom t». September >LiS anberaumten Jahresfrist keine Kunde gegeben hat, noch er, oder seine etwaige Nach kommenschaft bisher erforscht werden konnte, so wird der selbe hiemit als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Landeck, den 24. Aug. >824. Pallang
bis 20. k. M. September portofrei anhev zu überreichen. Sterzing, den 20. Äug. ,324. Freiherr!, v. SternbachischeS Landgericht. Beer, Landrichter. 2 Bekanntmachung. Doktor Häckl, Gerichtöarzt zu Benediktbeuerii, kön. baier. Landgerichts Tölz, bestimmte in seiner letztwilligen Disposition vom ic). Juli 172b die Summe von 2000 st. als Stipendiums - Fond für zwei Studireude auö seiner Verwandtschaft, oder in Ermanglung solcher für andere Studirende auö dem Gerichtöbezirke des ehemaligen Klo sters Benediktbenern
Bestimmung deS Stifters verfahre» wird. Tölz, den cz. Aug. 1V24. königlich BaierischeS Landgericht Tölz im Jsar - Kreise. Schwaiger, Landrichter. 2 Am 0 rtisa ti 0 uS-Edikt. d-kan.u gemacht Eö sey auf Anlangen des Balthasar Degischer, Bau- erö zu U»l<rein5d, als Bormtind der Joseph Degischerischen Pupillen z» Weidach, in die ?lmvrlisirnng der von ihrem Großvater» Sebastian Degischer, gewesenen Besitzer deS Gutes zu Winibach, genannt zu Weidach sel., am 2. Juni >77y für die Kooperatur-Stiftung Mairhofen
am Brand berg ausgestellten/ auf boa fl. lautenden, in Verlust ge gangenen Schuld-Obligation, da obiger Betrag bereits «m Jahre 17t)!! bezahlt, gewilligt worden. Daher werden alle jene, die anf gedachte Obligation Anspruch zu „lochen gedenken, erinnert, ihr Recht darauf binnen > Jahr, <> Wochen und 3 Tagen unì so gewisser darzuthun, als widrigenfalls selbe nicht mehr gehört, und besagte Obligation für null und nichtig erklärt werden wurde. K. K. Landgericht Zell am Ziller, den >v. Aug. »L24