(als öffentlicher Ankläger) mit Anklage schrift vom 7. Jänner 1396 Zl. 84 gegen Emil Defatsch, Josef Rosner, Eduard Gunsch, FranzPircher, wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, nach der in Folge Verfügung vom 12 Jänner 1896 Zl. 244 in Anwesenheit des k. Staatsanwalts-Subst. Dr. Juffmann als öffentlicher Ankläger in Abwesenheit des auf freiem Fuß befind lichen Angeklagten in Anwesenheit des Vertheidigers Dr. v. Walther am 24. Jänner 1396 öffentlich vor genommenen Hauptverhandlung auf Grund
des vom Ankläger gestellten Antrages zu Recht erkannt: 1. Emil Defatsch, 24 Jahre alt, katholisch, ledig, von Matsch gebürtig und dort zuständig, Tischler dort, 2. Josef Rosner, 26 Jahre alt, katholisch, ledig, von Matsch gebürtig und dort zuständig, Hirte dort, 3. Eduard Gunsch, 24 Jahre alt, katholisch, ledig, von Matsch gebürtig und dort zuständig, Schuster dort, 4. Franz Pircher, 24 Jahre alt, katholisch, ledig, von Matsch gebürtig und dort zuständig, Schuster dort, sind schuldig des Verbrechens
der öffentlichen Gewalt thätigkeit durch gewaltsamen Einfall in fremdes unbe wegliches Gut im Sinne des 83 St.-G-, begangen dadurch, daß Emil Defatsch am 2K. Dezember 1895 abends mit Josef Rosner, Eduard Gunsch und Franz Pircher, mithin mit gesammelten mehreren Leuten in die Wohnung der Karolina Eberhardt in Matsch ein drang' und dort ant den Anderen an dem in der Wohnstube auf Besuch weisenden Glaser und Klempner Karl Derigo Gei'.alt ausübte, um seine Gehässigkeit gegen ihn zu befriedigen, und werden daher
: Emil Defatsch, nach dem ersten Absätze des H 34 St.'G. unter Anwendung des Z 54 zu 4 Monaten schweren Kerkers, verschärst mit I Fasttage alle 14 Tage, die änderen 3 Angeklagten nach dem zweiten Absätze des Z 84 unter Anwendung d-s Z 54 St.-G. u. zw. Josef Äosner zu » Wochen einfachen Kerkers, Eduard Gunsch und Fran^ Pircher zu je ejnem Monate ein- f^chefl Kerkers, sowie sämmtliche Angeklagte gem! H 389 St.-P-.-O zum Straskostenersatze verurtheilt. Der Beschädigte i. c. Privaibet,heiligte Karl