1866 (R. G. Bl. Nr. 54) untersagt. Dieses wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Innsbruck am 7. April 1893. K. K Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg. Nichtamtlicher Theil. In l an d. Das Antwortschreiben deS Jungcze- chenclubS an den Club des conservati- ven'Großgrundbesitzes in der Frage der Be schickung der gemeinsamen Conserenz lautet: „Euer Hochgeboren! In dem Schriftstücke vom 16. ds. ge ruhte der hochlöbliche Großgrundbesitzerclub seine Be reitwilligkeit auSzusprecheu,' im Sinne
keiner der drei Clubs, welche sich damals gebunden haben, zurücktreten und sich weder durch die Vorgänge im Landtage, noch durch jene in der Presse abhalten lassen. Wenn jedoch der hochlöbliche Club bestimmte Fragen, welche die Be rathung bilden sollen, angeführt wissen will, erlauben wir uns mitzutheilen, dass unsere Partei im Landtage einen Adressantrag eingebracht hat, ferner einen An trag für die Durchführung voller Gleichberechtigung in der Schule einbringen will, und sie wünscht, eS niöge
auch in den AbgrenzungSsragen gemeinsam von allen drei Clubs vorgegangen werden. Es wird uns daher sehr angenehm sein, wenn eS in allen diesen Fragen zu einer gemeinsamen Conserenz kommen wird. Wir wünschen jedoch, dass der hochlöbliche Club bereits in der DonnerStag-Sitzung des Landtages, falls er auf unsern Antrag eingeht, seine Delegierten nennen soll, um die Conserenz baldmöglichst einberufen zu können.' In der vorgestrigen Sitzung des böhmischen Land tages beantwortete der Herr Statthalter, Graf Thun, in böhmischer