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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 15.07.1892
Physical description: 8
und die Errichtung eines staatlichen Telephonnetzes in Bludenz für das Jahr 1893 in dem Falle in Aussicht ge nommen wird, als sich in Bludenz eine entsprechende Anzahl von Teilnehmern hiefür findet. Durch diese Telephonanlagen sollen nach der Telephon-Verordnung vom 7. October 1887, R.-G.-Bl. Nr. 116—1887, Verwaltungsbureaux, Fabriks-Etab- lissements, Geschästslocale aller Art, dann Bahnhöfe, Hotels, Theater u. dgl., endlich einzelne Wohnungen mit dem k. k. Post- und Telegraphenamte in Bludenz (Telephon-Centrale

) und durch Vermittlung dieser Telephon-Centrale mit den Telephon-Abonnenten in Bludenz, den Centralen in Feldkirch, Dornbirn und Bregenz und den an dieselben angeschlossenen Theil- nehmern telephonisch verbunden werden. In weiterer Ausgestaltung dieser Telephonanlagen erhalten dieselben schon in nächster Zeit den internationalen telephonische i Anschluss mit St. Gallen in der Schweiz und mit Lindau. Die Stationsgebühr beträgt per Abonnentenstation jährlich 30 fl. und die Umschalinngsgebühr per Abonnentenstation

der Rück- leitung S0 Percent der Baugebühr zu entrichten. Die k. k. Post- und Telegraphen-Verwaltung wird dafür sorgen, dass die Telephonanlagen und die dazu gehörigen Einrichtungen sich stets im betriebsfähigen Zustande befinden und allfällig eintretende Betriebs störungen innerhalb möglichst > kurzer Frist behoben werden. Etwaige Betriebsstörungen sind der Telephon- Centrale sofort anzuzeigen. Während der Dauer einer Betriebstörung wird die Abgabe der Telegramme nach den einschlägigen Telegraphen

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