mit Zuhilfenahme der erwachsenen Mitglieder der Familie; wo das nicht genügt, sondern auch die unmündigen Kinder im 13. oder 14. Lebensjahre herangezogen werden müssen, um den Unterhalt der Familie dadurch decken zu helfen, dass sie selbst arbeiten und so durch Entbehrlichmachung drr Hilfs arbeiter zum Lebensunterhalte der Familie beitragen, da bestehen abnormale, irreguläre Lebensverhältnisse. Da stellt sich die Frage, ob diesem Zustande abge- halfen werden soll oder nicht, als eine sociale heraus
, weil derjenige, der sich in solchen Verhältnissen be findet, der Gesetzgebung sich gegenüberstellen muss mit der Aufforderung: schafft mir normale Verhält nisse, und ich werde meinen Verpflichtungen ebenso genügen wie jeder andere, der in der Lage ist. den selben leicht und ohne Beschwernis gerecht zu werden. Es ist eine vorwiegend sociale Frage, erlaube ich mir zu sagen, eine von den Fragen, von welcher ein tiesdenkender Staatsmann gesagt hat: es gibt nur eine Art, sie zu lösen, und das ist, sie zu ver