:c. Bezirk, Straße, Hausnummer, Stiege, Stockwerk und Türnummer anzugeben. 3. Die Gebühr für gewöhnliche Briefe beträgt: im Ortsverkehr wie im Fernverkehr nach dem Inlands, nach Ungarn, Bosnien, Herzegowina und Deutschland: bis 20 A 10 k, über 20 bis 250 A- 20 k; nach Serbien und Montenegro für je 20 ^ 10 K, nach dem übrigen Auslande bis 20 A 25 d, für je weitere 20 ss 15 k. 4. Kor respondenzkarten müssen offen (ohne Umschlag) ver sendet werden. Es ist verboten, außer den Fran- kiernngsmarken irgend
welche Gegenstände den Kor respondenzkarten beizufügen; doch ist es gestattet, auf der Rückseite und dem linken Teile der Vorder seite Vigneten oder Photographien auf sehr dünnem Papier anzubringen, vorausgesetzt, daß sie vollstän dig auf der Karte festgeklebt sind. Derlei Abbil dungen müssen sich von Post- und Stempelmarken in Farbe, Form und Größe ausfallend unterscheiden. Korrespondenzkarten unterliegen einer Gebühr von 5 k nach dem Jnlande, Ungarn, Bosnien, Herzego wina, Deutschland, Serbien und Montenegro
. Im übrigen Auslandsverkehr 10 d. Mit Antwort ^ 10, bezw. 20 k. 5. Offen aufgegebene Visit-, Weih- nachts- und Neujahrskarten mit Begrüßungen, Glück wünschen, Danksagungen, Beileidsbezeigungen und anderen Höflichkeitsformeln, in höchstens fünf Worten oder durch die herkömmlichen Abkürzungen (p. f. zc.) ausgedrückt, werden als Drucksachen befördert, und zwar gegen die Gebühr von 3 k nach dem Jnlande, Ungarn, Bosnien, Herzegowina und Deutschland und gegen die Gehühr von 5 k im übrigen Aus lande