angeklagten 18 Zahre alten, von St. Anton in Kältern gebürtigen Ledcrersohn und Taglöhner Johann Schulian. Der jugendliche Verbrecher, der schon zu so früher Zeit die stra fende Gerechtigkeit herausgefordert hat, macht in seinem AeH keinen ungünstigen Eindruck. Zur Verhandlung sind sechs vorgeladen. Der Anklageschrift entnehmen wir, daß der Angeklagt- 27. September gegen 9 Uhr Abends vor dem Englwirthzh in Tramin dem Josef Mandl, Taglöhuer in Tramin, zwar, in der Absicht ihn zu todten
, aber doch in einer feindseligen sicht einen Messerstick) in den Bauch versetzt habe, woraus 3t). September Früh der Tod des Mandl erfolgte. Er ^ hiedurch dss Verbrechens dc« TodschlageS nach § 140 des Zj gesetzes sich schuldig gemacht. Als Zeugen sind vorgeladen: Anton Mayrhofer, <Zr„! merie-Postensührer in Tramin, Philomena Pilser, geb. Ms TaglöhnerSgattin in Tramin. Johann Ulm, Schuhmacherlthr! in Tramin, Rofanatscher Julie, barmherzige Schwester im Sf zu Tramin, Johann Klauser, Binder zu St. Anton und A Morandel, Eggbauer
in St. «Anton. .Die näheren Umstände, unter denen die: blutige That folgte, sind folgende: Am 27. Sept. dS. I«. begaben sich v Landleute von Kältern nach Tramin zum.Kirchtag, wobei den Gasthäusern natürlich sehr lebhaft zuging. Eine der vi KirchtagS-Gcsellschasten, bestehend aus A.Morandell. I. Gsch, F- Figl, I. Maran, K. Wohlgemuth und I. Schulian, bis, sich AbendS im Englwirthshanse, wo auch der Taglöhner Mandl aus Tramin anwesend war, welcher vor den Andern Lokal verließ und sich vor demselben schreiend
zu haben, gab er später zu auf dem Mark! Tramin ein Taschenmesser mit zwei Klingen zekaukt und möglich weise während der Balgerei den Mandl gestochen zu haben; erklärte jedoch stark angeheitert ger.csen zu sein. Keiner der t! len Zeugen hat jedoch beobachtet, daß Schulian an dem Ab-° angeheitert oder gar betrunken gewesen sei. Da nun festgestellt ij daß Joh. Schulian vdllkommcn zurechnungsfähig war und d er dem Mandl in feindlicher Absicht den Stich versetzte, der d Tod des BcdauernSw.rthcn nach sich zog