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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 17.03.1884
Physical description: 4
derart an, daß er gezwungen war, sich Geld zu verschaffen, um seine Gläubiger zu befriedigen; er ging deshalb mit seinem Vater zu dem Angeklagten Johann Schneider, der für den wohlhabendsten Bauern in Sillian gilt und dieser lieh ihm 1600 fl. unter der Bedingung, daß die Eltern und Geschwister Bürgschaft leisteten. Später wurden die Eltern auf die von ihnen geleistete Bürgschaft hiu exe- quirt, sodann kam es zu einem Proceß, indem Johann und Anna Ortner behaupteten, sie hätten geglaubt

, als sie die ihnen vsn Schneider vorge legte Bürgschaft«Urkunde unterzeichneten, nicht für 1600 sl. sondern nur für 200 fl. Bürgschaft zu übernehmen. In dieser Rechtssache wurde dann Schneider zum Haupteide zugelassen und schwur, es sei seines Wissens nicht wahr, daß die Ortner's nur für 200 fl. Bürgschaft geleistet hätten und dies noch unter gewissen Bedingungen, serner es sei seines Wissens nicht wahr,daß Ortner's die Bürgschaftsurkunde Kona tiäe und ohne ihren Inhalt zu kennen, unterzeichnet hätten

. Auf diesen Eid hin wurden die Ortner'schen Eheleute oerur- theilt, die 1600 fl. an Schneider zu zahlen, da aber nichts mehr von ihnen zu bekommen war, so sah ihnen Schneider in einem Separatoertrage die Zahlung dieses Geldes nach. Johann und Anna Ortner aber machten gegen Schneider eine Klage anhängig, er habe mit jenen beiden Eiden Meineide geleistet nnd deshalb begegnen wir dem reichen Bauern vor dem Schwurgericht angeklagt 1. die Eheleute Ortner durch listige Vorspiegelung, als sollten sie nur für 200

sie durch die Unterschrift des Vertrages Bürgschaft leisteten; man könne doch nicht glau ben, daß er dem Johann Ortner jun., der schon damals schlecht stand und dessen Gut später auch verkauft worden ist, 1tj00 fl. leihen und sich von den Eltern nur für 200 sl. Bürgschaft leisten würde. Die Staatsbehörde dagegen hält es für unwahrscheinlich, daß die alten Ortner's, nachdem sie ihrem Sohne das Gut übergeben, >nnn auch nocy ihren letzten Sparpfennig hätten hergeben wollen. Besonders auffallend aber sei es, daß Schneider

den Ortner's die Schuld von 1600 fl. nachträglich nachgesehen habe, und zwar in einem eigenen Vertrage, denn, wenn Jemand eine For derung nicht eintreiben könne, so mache er einfach ein Kreuz darüber, setzte aber nicht erst einen, auch wieder Kosten verursachenden Vertrag aus, um dem Schuldner die Schuld zu schenken. Die Staatsbehörde sah hierin ein Schuldbewußtsein des Schneider, der damit verhindern wollte, daß ihm aus seinem angeblich falschen Eide Unan nehmlichkeiten erwüchsen. Die Aussagen der zwölf

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