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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 05.03.1892
Physical description: 8
zahlreich und pünktlich zu er scheinen eingeladen werden. Aus dem GerichtSsaal. Ein interessanter Straf fall beschäftigte das k. k. Kreisgericht Bozen in der verflossenenen Woche. Der k. k. Hofphotograph Bern, hard Johannes in Meran hotte nemlich gegen den seit vorigen Herbst in Meran ansässigen Galanterie waarenhändler Eduard Ratz von Fürth in Baier» die Anklage wegen deL Vergehens gegen das arti stische Eigenthum nach § 467 R.-G. erhoben, weil derselbe unbeftlgt die Nachbildung von drei Original

- Aufnahmen des Johannes und zwar einer Gesammt ansicht von Meran, einer Ansicht der Gilf-Promenade und einer Ansicht der Laubengasse durch verschiedene auswärtige Firmen in Stuttgart und Berlin zum mindesten in 242 Stücken veranstaltet und mit diesen Ei^eugnifsen Handel getrieben hat. Bei der stattgehabten Hauptverhandlung gab der Angeklagte zu, Anfangs September v. I. in der Buchhandlung Pvtzelberger in Meran die drei oberwähnten im Einzelnverlauf erhältlichen Aufnahmen des B. Jo hannes in der Absicht

gekauft zu haben, die Photo graphien, welche keinerlei Bezeichnung des Ver fertigere oder Verlegers trugen, vervielfältigen zu lassen und die Nachbildungen sohin in verschiedenen Formen auf Cigarren- und Geldtaschen und sonstigen Nippsachen in seinem Geschäfte zu verschleißen. Er destreitet jedoch gewußt zu haben, daß diese Photo graphien Eigenthum des Herrn Johannes seien, da mchtS dergleichen darauf ersichtlich gewesen sei. Uebrigens habe er nie daran gedacht, daß derlei Reproduktionen von Original

klagten des Vergehens gegen das artistische Eigen thum schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geld strafe von 50 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS der Stadt Meran, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 10 Tagen Arrest und zum Schadenersatze von 27 fl. 2V kr. an Herrn Johannes. Die in Beschlag genom menen 106 Stück Nachbildungen sind zu vertilgen soweit sie nicht durch Uebereinkommen mit dem Be schuldigten zu dessen Entschädigung verwendet werden, da der Angeklagte gegen dieses Urtheil die Nichtig

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