sämmtlicher Mitglieder des Bundes machen. Ew. :c. wollen die vorstehenden Bemerkun gen zur Kenntniß des kgl. Hrn. Ministerpräsidenten bringen, auch sich sür ermächtigt halten eine Abschrift der gegenwärtigen Depesche mitzutheilen. Empfangenzc. Wien, 8. Mai. Die Morgenblätter melden aus zuverlässiger Quelle, daß in den nächsten Tagen die Einberufung der Landtaqe erfolgen werde. Deutschland. Karlsruhe, 7. Mai. Das heut erschienene Die- i giernngsblatt enthält ein e Verordnung vom 7. d. M.! des Inhalts
V. M. ! und eine an den diesseitigen Gesandten am königl. preußischen Hof unterm 29. v. M. crgangene De- pesche zur Kenntnißnahme , vorzulegen. In der erstem wird, sür den Fall daß die von d?r diesseitigenRe- ^ gierung verlangte Aufklärung nicht in befriedigetideri Weise gegeben und die vorgenommen Rüstungen nicht I abgestellt werden, die Anordnungen militärischer Maßregeln Sachsen gegenüber in Aussicht gestellt. In Verfolg der -am 30. v. M. in Berlin übergebenen diesseitigen Erwiederung ist aber der kgl. Regierung
über die Absichten der kgl. preußischen Regierung eine »veitere beruhigende Eröffnung nicht allein nicht zugegangen, sondern es hat auch der königl. preußische Hr. Ministerpräsident gegen den diesseitigen Ge sandten bei wiederholter Unterredung sich dahin ver neinen lassen: daß, da die ertheilte Aufklärung als eine befriedigende nicht zu betrachten sei, Preußen nichts übrig bleiben werde, als die angedrohten Maß regeln in Ausführung zu bringen und man die Korre spondenz als abgeschlossen anzusehen haben. Die kgl
. Re- gierung, welche bei allen ihren Erklärungen und Hand- lmigen sich der Bunde! pflichtgemäß verhalten zu'haben sich bewußt ist, glaubt unter solchen Umständen nicht zö gern zu dürfen, sich vertrauensvoll an den Bund zu wenden. Der kgl. Gesandte ist daher angewiesen, den Antrag zu stellen: Hohe Bundesversammlung wolle ungesäumt beschließen die königl. preußische Re gierung anzugehen, daß durch geeignete Erklärung dem Bunde mit Rücksicht auf Art. XI. der Bundesakte volle Beruhigung gewährt
werde. Der Gesandte ist zugleich angewiesen, auf Abstimmung in einer baldigst anzuberaumenden Sitzung anzutragen und damit die Erklärung zu verbinden, daß die kgl. Regierung sich inmittelst zu allen zur Vertheidigung erforderlichen Maßregeln, soweit es ihr die Verhältnisse gestatten, für berechtigt und verpflichtet halte. — 7. Mai. Gestern Abends nach 8 Uhr kam es in der jenseits des Mains gelegenen Vorstadt Sachsen- Hansen zu einer nicht unbedeutenden Schlägerei zwischen preußischem Militär und Civil