, war bei Moser bedienftet und ist dann eben falls in die Schweiz nachgefahren. Sie sagt u. a., wie Moser fort ist, hat sie gewußt oder geglaubt, daß er wegen Schulden fort ist. Sie ist im November nachgefahren. Sie behauptet, die Frau hätte 8—900 fl. mitgehabt, was diese bekanntlich bestreitet. Sie war einen Nwnat aus. Wie sie auf der Rück reise zusammen in Bregenz ankamen, hätte die Moser nur mchr 6 Franken gehabt u:id der Zeugin erklärt, ihr keinen Lohn zahlen zu können. Die Pederiva erzählt mlch
, daß sie bei dem Zusalnmelitreffeii. mit Moser in der Schweiz gehört l)abe, daß dieser für eineir Haüskcnlf in Dietikon- (bei Zürich). 500 Kronen Anzahlung geleistet habe. — Der Zeuge T o-! ma s i, Magazinsarbeiter hier, erzählt, daß er auf Befehl des Bahnmeisters Thüringer die bewußten drei Kisten im. hie sigen Bahnhofnmgazin untergebracht habe, deren 'Entfernung aber dann nach 20—-30 Tagen wieder, von diesem verlangt wurde, da er ihre Belassung nicht weiter dulde. — Die Zeu gen Jakob T e c a r l i und Marie
D e c a r l i erzählen den Hergcarg, Ivie sie um 30 Küroiieir beschwindelt wurden, wie es die Allklage ausführt, m»d auch die anderen Zeugen bringen nichts tveseiitlich Nmes. ? ^ Da die Aussagen von Mosers Fmu vollkonimell glaub würdig erscheinen, zieht der Staatsanivalt die Anklage gegen dieselbe zurück, worauf sie frei den Saal verlassen kann. Die Leumundsnote für Franz Moser ist nicht un günstig, die Strafkarte weist aber aus, daß er am 2. Oktober 4897 tvegen Krida zu 4 Monaten verurtheilt worden
war. — Der Gerichtshof legt sodmm nach längerer Beratbuim den Geschworenen folgende Fragen vor, denen wir sogleich die Antwortsziffern beisehen: 1. Hauptfrage: Ist der Angeklagte Franz Moser schul dig, zufolge Beschlusses des k. k. Kreisgerichtes Bozen vom 13. Oktober 1904 in Konkurs verfallen zu sein und sich nicht ausweisen zu können, daß er nur durch Unglücksfälle und un verschuldet in die Unvernwgenheit gerathensei, seine Gläubi ger vollständig zu befriedigen? — 11 ja, 1 nein. 2. Hauptfrage: Ist der Angeklagte
schuldig, nachdem den Mvstand der Passivstand bereits überstieg, den Konkurs nicht sogleich selbst bei Gericht angemeldet, sondern Schulden gemacht und Zahlungen geleistet zu haben? — 13 ja. 3. Hauptfrage: Ist Franz Moser schuldig, anläßlich des Eintrittes sej^ ZMnngsmwermögens und in der Absicht, seine Gläubiger an ihrem Eigenthum oder anderen Rechten Kreitag, 16. Huni 190^. K ' zu schädigen, einen Theil seines Verniögells, nämlich: 1. Bav- geld in einenk 600 Kronen übersteigeren Betrage, 2. zwei