785 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/19_09_1923/BZN_1923_09_19_1_object_2496181.png
Page 1 of 8
Date: 19.09.1923
Physical description: 8
). die in der gegenwärtigen Einheitlichkeit im ganzen Königreiche oft »den Interessen des Han dels und der Industrie Schaan machen. Aus der Menge von Dekreten, die bezüglich der Post- und Telegraphenverwaltung genehmigt wurden, sind zu erwähnen: ein kgl. Dekretent wurf, wodurch die legislativen und reglemen- tären Bestimmungen, die die interne und inter nationale Organisation des radiotelegraphi- schen und radiotelephonischen Dienstes regeln, auf die neuen Pr o v i n z e n ausgedehnt werden. — Dekretentwurs betreffend

Tarif reduzierungen bei Büch,'erversand vonsei ten der Verleger und Buchhändler. — Dekret entwurf über die neuen Posttarife für A n- s ich ts karten. — Dekretentwurf betreffend Matznahmen für den Widerruf der A n- stellung von Personal des alten Regimes und betreffend Revision der in den neuen Provinzen nach dem 3. November 1916 gemachten Person a l - Aufnahme n. Zum Schlüsse der Sitzung prüfte und genehmigte der Ministerrat ein kgl. Dekret, durch das in M e- ran ein kgl. italienisches Gymnasium

errichtet -und das dort bestehende technische Institut in ein kgl. ital. wissenschaftliches Lyceum umge wandelt wird. — Somit hat die italienische Be völkerung des Alto Adige in Zukunft an mitt leren Lehranstalten: das technische Institut von Bozen, das Gymnasium von Bruneck, das Gymnasium und wissenschaftliche Lyceum in Meran. . . Nach Genehmigung noch einiger ähnlicher Bestimmungen für das Görzer und Triester Gebiet wurde die Sitzung geschlossen. (In Trienter Blättern lesen wir nachstehende Mitteilung

der dortigen Schulbehörde: Das kgl. Studienproveditoriat Trient gibt bekannt, daß mit Beginn des Schuljahres 1923/24 folgende Mittelschulen eröffnet werden. In Bozen: 1. Ein kgl. Technisches Institut mit zwei Unter stufen. (eine deutsch, eine italienisch) und einer Oberstufe (ital.). 2. Eine kgl. Lehrerbildungs anstalt mit zwei deutschen Unterstufen und einer deutschen Oberstufe. In Meran: Ein kgl. wissenschaftl. Lyzeum (ital.). Weitere Mitteilun gen bezüglich Eröffnung von Mittelschulen be hält

sich die Schulbehörde vor, da noch weitere Matznahmen des Ministeriums in Aussicht stehen.) ^ Iuftizorganisation und Iustizdienst. Rom, 19. Sept. (Ag. Br.) Das Amtsblatt veröffentlicht den Bericht und das kgl. Dekret vom 14. September 1923, Nr. 1921 betreffend Modifizierungen der G eriHt Morgan is a- tion und der Systemisierung des Richter per s o n a ls der n eu e n Provinzen. Das Dekret.besteht aus vier Titel, von denen der erste behandelt: die Gerichtskarriere, der zweite die allgemeinen Bestimmungen, der dritte

1
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/10_09_1923/BZN_1923_09_10_1_object_2495983.png
Page 1 of 8
Date: 10.09.1923
Physical description: 8
einverstanden sei. Die obgenannte Untersuchung hat bis 27. September abgeschlossen zu sein. An Albanien wurde die Bitte gerichtet, der Untersuchungs kommission, wenn es nötig sein sollte, daß sie such auf albanischem Wehiete Nachforschungen anstelle, jede Erleichterung -zu gewähren. M VeMvsbereHtisnAs der enthobenen StMMZeWtes. Kgl. Dekret Nr. 1879 vom 17. Juni 1923 (Gäzz. Uff. Nr. 211 vom 7. Art, 1. Anter Aufrechterhaltung der Bestim mung^ des Äbsatz 2, Artikel 1 des kgl. Dekretes vom 16. Juni 1923

, Nr. 1017, sind jeneB e a m- t e n und AnZestellten des früheren Regimes, die die ital. Staatsbürgerschaft erhalten haben und in der Zeit zwischen der Datierung der Veröffentlichung der Bestimmungen des Art. 27 des kgl. Dekretes Nr. 4M vom 18. Februar 1923 Und der des Inkraft tretens des kgl. Dekretes Nr. 440 irgendwie vom Dienst zeitweilig oder dauernd enthoben worden find, sowie diejenigen, denen in der Zeit nach dem -Lbgenannten Datum der Veröffentlichung die Be stätigung oder Wiederaufnahmein

den provisorischen Dienst verweigert oder wiÄ>eraber?annt (revocata) iwnrde — auch in Anwendung des Art. 1 des kgl« Dekretes Nr. 440 —, als in P e n s i o n gesetzt ^-u be^ra chten mit dem Dag, an dem ihre ak tive Diensttätigkeit aufgehört hat; die Pensionsbe handlung, die diesen Beamten und Angestellten, so wie ihren Hinterbliebenen zukommt, geschieht nach Hen Normen des Königreiches,-wie sie in den Art. M bis 17 und 22 des kgl, Dekretes Nr. 440 be stimmt'sind. ^ Art: L. Vorbehaltlich der Bestimmungen

des ' woranstchenden Artikels 1 sind mit der Liquidie rung der Pensionen, die in Gemäßheit der Art. 1 -und 4 des kgl. Dekretes Nr^ M4 vom 18. Februar 1923 zu erteilen sind, die Provinzverwaltungsbe- chörden betraut, die nach den Bestimmungen der ^Gesetzgebung des Exregimes hiezu kompetent sind, wobei dem Rechnungshof jedoch die Kontrolle vor- bÄalteniift. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 1 und 4 des kgl. Dekretes Nr. 464 vom 18. Februar 1923 und jene des voranstehenden Artikels 2 werden auch angewendet

Hinsichtlich der Beamten und Angestell- : ten des früheren Regimes (sowie ihrer Hinterbliebe nen), die die ital. Staatsbürgerschaft erworben ha ben, jedoch mach dem Inkrafttreten des kgl. De kretes Nr. 440 vom 18. Februsr 1923, jedoch vor j dem WeröffeMichungsdatum der Bestimmungen, die im Art. 27 dieses Dekretes enthalten sind, vom Dienst zeitweilig oder gänzlich enthoben wurden. Art. 4. Dieses Dekret tritt sm 7. September 1K23 in Kraft. Jas arme deutsche Reich. Warum sich ein X für ein U vormachen

2
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/17_01_1923/BZN_1923_01_17_4_object_2490714.png
Page 4 of 8
Date: 17.01.1923
Physical description: 8
der „Lehrerzeitung' ver öffentlichten Satzungen der Krankenkasse zu studie ren, um in der Konferenz bei diesem Punkte nicht zu lange verweilen zu müssen. Im Interesse der Sache wird auf vollzähliges. Erscheinen gerechnet. Ausdehvuugdese-e.neiade-«.Provinz- Gesetzes au? die muen ProvAzev. Mit kgl. Dekret Zl. 9 vom 11. Jänner 192Z wurde das ital. Gemeinde- und Prvvinzgesetz, sowie das darauf bezügliche Reglement auf die neuen Provinzen ausgedehnt, sowie einige Abänderungen und Übergangsnormen erlassen. Das Dekret

, das wir in den wichtigeren Stelle» im Wortlaut überfetzen, hat folgenden Inhalt: Das neue Gesetz. Art. 1. Zur Einführung gelangt a) das- Ge meinde- und Provinzgesetz, kgl. Dekret vom 4. Febr. 1915, Zl. 148; ferner die Reichsverweser-Dekrete Zl. 129 vom 4. Jänner 1917, Zl. 156 (Art. 2) vom 13. Februar 1919; Zl. 504 vom 23. März 1919; die kgl. Dekrete Zl. 1825 vom 18. September 1919 und Zl. 1576 (Art. 2) vom 20. Oktober 1921; die kgl. Gesetzdekrete Zl. 1285 vom 8. September 1922 und Zl. 1654 vom 21. Dezember 1922

. Alle diese De krete enthalten Nachtragsbestimmungen zum ein gangs angeführten Gesetz (Testo muco); b) das Reglement zwecks Durchführung des Gesetzes, appro biert mit kgl. Dekret vom 12. Februar 1911, Zl. 297, modifiziert mit den kgl. Dekreten vom 18. April 1920, Zl. 585 und 7. April 1921, Zl. 559. Art. 2. Zur erstmaligen Bildung der a d min i- st r a t i v e n A b g r e n z u n g e n in den annektier ten Gebieten wird auf Art. 242, Abf. 1, des Gesetzes (Testo unico) die Entscheidung dem Provinzialrat übertragen

3
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1924/06_05_1924/BZN_1924_05_06_3_object_2501334.png
Page 3 of 8
Date: 06.05.1924
Physical description: 8
sie die gefertigte Vertretung der Bank für Tirol und Vorarlberg um Aufnahme folgender Zeilen: Die in den julischen und tridentinischen Provin zen befindlichen Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. September 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1920, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten

Provinzen. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung geknüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium Wohl nicht in der Lage, die ses kgl. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Tie kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julischen und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen

dieses Ansuchen zu stellen bisher un terlassen haben, ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen. Diese Aufforderung dürfte vielleicht Anlaß zu der irrtümlichen Auffassung der in Ihrem Artikel „An 'Äie'Kriegsanleihebelehnungsschuldner' niedergelegt :st> gewesen sein. Nun hat auch diese Aufforderung mit den bisherigen Filialen der Bank für Tirol und Vorarlberg nichts zu tun, weil ja diese Filialen nicht mehr die Bankgeschäfte weiterführen. Die hie sigen Filialen

der B. f. T. u. V. sind in Liquidation und sind die von diesen Filialen der Bank f. T. u. V. eingebrachten Klagen auf Bezahlung der Kriegs- anleihebclehnungsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatzministerium noch irgend eine andere-Dtelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be findet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die Kriegsanleihebelehnnngsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla gen verhandelt hat. Es ist daher Wohl zweifellos

5
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1905/19_02_1905/BZN_1905_02_19_7_object_2454549.png
Page 7 of 24
Date: 19.02.1905
Physical description: 24
, seine beiden Kinder und sich selbst. Von du: Kindern wa^ das eine sieben, das ander 11 Jahre alt. Attentat im kgl. Hostheater in München. Am 27. Jän ner abends wlrrde im kgl. Hoftheater die in dem. Karl Haupt- mann'schen Bühnenstiicke „Die Bergschmiede' auftretende Schauspielerin Rcubke dadurch erschreckt, daß ihr bei Oeff- n:ng einer anscheinend aus Aufinerksamkeit von unbekannter Hand verehrten, scheinbar Süßigkeiten enthaltenden Schach tel eine Schlange (der Beschreibung :mch eine zur Gat tung

der giftlosen Schlangen gehörige Ringelnatter) entgegen- sprang. Die Schlange imrrde damals vom Personal sofort in Stücke zerhackt und^beseitigt. Die Schauspielerin Ver stauchte sich durch eine im Schrecken gemachte Bewegung einen Fuß. An: Abend des folgenden Tages wurde im kgl. Hof theater für dieselbe Dame ein Holzkistchen abgegeben, welches von anderer Hand vorsichtig geöffnet wurde und sechs starke und lange Matratzen-Spimlfederi: derart zusammengepreßt enthielt, daß bei normaler Art der Oeffnung

der Kisteickeckel mit großer Gewalt emporgeschnellt tväre und voraussichtlich Verlchungen im Gesicht der öffnende:: Person verursacht hatte. Es wurde ermittelt, daß Schachtel wie Kiste an beiden Aben den bei der kgl. Hauptpost einem Dienstmann zur Besorgung von einem unbekamüen jungen Mädchen übergeben worden tvaren, welches einen grauen Regenmantel mit tief über den Kopf gezogener Kapuze trug. Die Attentäterin ist nunmehr rmittelt. Sie ist ein den Bühnenkreisen vollständig, fern stehendes 1 Einjähriges Mädchen

, Tochter eines Geschäftsman nes und angesichts vollständiger Ueberführung auch geständig, Schachtel und Kiste dem Dienstmann zur Besorgung in das kgl. Hoftheater an die Adresse der Schauspielerin übergeben zu haben. Nur behauptet sie, eine ihr selbst mrbekannte Dame habe sie hierzu wie auch zur Äbsendung von Briefen, und Blu men an einen Schauspieler veranlaßt. Daß diese Ausrede un wahr ist, darüber besteht kein Zweifel. Psychologisch ist der Vorfall dadurch zu erkläre::, daß dieser Backfisch

, welcher flei ßig die Vorstellungen im kgl. Hostheater besuchte, eine beson dere Neigung zu einem in Liebhaberrollen auftretenden jungen Schauspieler faßte und in feiner jugendlichen Ueberspanntheit auf die Partnerin dieses Schauspielers, d. i. auf die Schau spielerin, welcher sie die Schlange -und die Kiste mit den Schnellspiralen schickte, eifersüchtig lvurde. Die jugendliche Attentäterin entstcunmt einer sehr ehrbaren Bürgersfamilie; ihr Vater wird Wohl das Seinige thun, um dem überspann ten Töchterchen

6
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/27_02_1923/BZN_1923_02_27_6_object_2491671.png
Page 6 of 8
Date: 27.02.1923
Physical description: 8
am 16. April beim Gerichte .in Bozen. . , w. Ausgabe und Einziehung von Geldsor ten. Mit kgl. Dekret ist 'die Ausgabe von Ein- und Zweilire- sowie.50 Eent.-Münzen aus Nik- kel im Betrage von 100 Millionen Lire an geordnet worden, zugleich werden für denselben Betrag Fünf- u. Zehnlirenoten eingezogen. Die L0Cent.-Münzen aus Nickelkupferlegierung, die auf Grund des Statthalterdekretes vom 30. Dezember 1917 «herausgegeben wurden, werden teilweise durch reine Nickelmünzen der am 23. Jänner 1908 autorisierten

Type ersetzt. Auch -neue 5- und 10-Centimstücke aus Bronze wer den aus dem Bronze der älteren Typen geprägt. Die Termine für die Außerkurssetzung der alten MünZtypen werden später festgesetzt werden. w. Das Gesetz betreffend die Ausübung des Ragioniere-Berufes vom 15. Juli 1906, Zl. 327, samt dem Reglement, kgl. Dekret, Zl. 715, vom 9. Dez. 1906, ist nunmehr mittels kgl. Dekretes Nr. 279 vom 3. FÄnmar auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt und zwar nur auf Staatsbürger. In Tvient wird ein Register

des eingetragenen Ragionieri errichtet werden. w. Die Assdchmmg der Steuerbestimmun- Aeu betreffend die Zirkulation und den Handel Mtt Titeln und KapitMen ausländischer Gesell- s^ften erfolgte mittels Kgl. Dekret Nr. 157 SSM 11. Jänner 1H23. Mazz. Usf. Nr. 45 vom L3. Februar). Es kommen ab 1. Jänner IM Äbe diesbeziiglichen Artikel 70 bis 81 des Tests „Bozner Nachrichten', den27. Februar 1S23 Unico, -kgl. Dekret Nr. 414 vom4. Juli1897 (mit den seither erfolgten Wänderungen) zur Anwendung

7
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1921/11_11_1921/BZN_1921_11_11_1_object_2480842.png
Page 1 of 8
Date: 11.11.1921
Physical description: 8
Die Bezugs gebühren betragen: Zum Abholen monatlich Lire 3.20. Mit Zustellung ins Hau s: monatl. L. 3.60. Mit Postzu st e l l u ng im Inland: monatlich Lire. 3.7V. Räch Den tschöste r r eich Lire S.M. d a s übr ige Ausland: monatlich Lire 7^-. Nr. 235 ^ Aufgehobene Beschlagnahme der »Kozner Uachrühten' vom 13. Oktober. Das kgl. Oberlandesgericht in Trents hat in der Strafsache gegen die in Bozen erscheinend? Periodische Druckschrift ,^Sozner Nachrichteü' wegen Vergehens nach § ZW SL.-G. infolge

Be schwerde der kgl. Staatsanwaltschaft in Bozen gegen das Erkenntnis des tgl. Kreisgerichtes Bozen vom 17. Okwber 1921, G. Zl. Pr. M/21/2, womit dem Antrage ans Beschlag nahme keine Folge gegeben wurde — in nicht öffentlicher Sitzung nach Anhörung des Ober staatsanwaltes folgenden Beschluß gefaßt: Der Beschwerde wird keine Folge gegebe n. Grunde: Um den Tatbestand des Vergehens nach § 3W St.-G. zu begründen, erfordert das Gesetz die Wsicht. Anordnungen von Behörden durch Schmähungen, Verspottun gen

sein sollen als die bisherigen, den neuen Staatsbürgern ihre Angliedernng an das Königreich ertraglich zu machen und sie zur Er kenntnis zu bewegen, „daß doch der Staat die Oberhand behalt^ Darin kann aber der Tatbestand des Ver gehens i. S. des H 3VV St.-G. oder ein sonstiger strafbarer Tatbestand nicht erblickt werden. Die Beschwerde konnte infolgedessen keinen Erfolg haben. Kgl. Oberlandesgericht Trents, 2. Nov. 1921. Dal Lago m. x. Die vom kgl. Oberlandesgericht nun mehr freigegebene Stelle befand

der Bevölkerung durch ein Regi ment der Liebe und Großmut. Die hierauf folgende, nunmehr vom Kgl. Oberlandes gericht freigegebene Stelle hatte folgenden Wortlaut: Die Regierung aber denkt weder das eine noch das andere, sie möchte alle Parteien beschwichtigen, sie sucht bald den Federzoni zufriedenzustellen und bald den Toggenburg und lebt in den Tag. hinein, ohne Richtlinie. Die Tiroler sind Deutsche und sollen Deutsche bleiben nach Rasse, nach Kultur und Gesinnung. Alles,, was wir zu errei chen suchen

10
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/03_12_1923/BZN_1923_12_03_2_object_2497815.png
Page 2 of 8
Date: 03.12.1923
Physical description: 8
Seite 2 „Bozner Nachrichten', den 3. Dezember 1923 Nr. 275 Brixen, den 3V. Nov. 1923. An Seine Exz. den Herrn Präfekten in Trient. Die heute in Brixen versammelten Vorsteher des Gerichtsbezirkes Brixen stellen an die kgl. Regierung das dringende Ersuchen, die letzten Schul- und Sprachenerlässe der kgl. Präfektur, womit den Gemeinden die italienische Amts sprache und den Schulen die italienische Unter richtssprache vorgeschrieben wird, Zurückzu ziehen. Wir erklären einstimmig

Aufgaben und wir sehen uns gezwungen, jede Verantwortung für die etwa dadurch entstehenden nachteiligen Folgen für das Gemeinwohl abzulehnen. Wir bitten die kgl. Regierung, von dieser^ Entschließung Kenntnis zu nehmen und im In teresse einer geordneten Verwaltung mit den deutschen Gemeinden die angedeuteten Dekrete zurückzuziehen. die fwslanöverträge vor öem Parlament. Nächste Kammersitzung am 11. Dezember. Rgm, 3. Dez. (Ag. Vr.) In der Samstag sitzung des Parlamentes wurde nach kurzer Diskussion

verlesen. Gememöewählerlisten Sozen 1924. Tor Präfekturskommissär gibt bekannt, daß zu folge kg!. Dekretes vom 1!. Jänner Nr. 9, administrative Wähler sind: 1. Diejenigen, welche in den politischen Wähler listen eingetragen sind; 2. Diejenigen, welche berechtigt sind, in die Listen selbst eingetragen zu werden auf Grüns der im kgl. Dekrete vom 8. Februar 1923, Nr. 286, enthaltenen Bestimmungen. 3. Diejenigen, welche das 21. Lebensjahr bereits .vollendet haben oder spätestens am 31. Mai 1924 .vollenden

von St. Germain gebührende Op tionsrecht zu Gunsten Italiens ausgeübt haben. Die unter Punkt a) und b) angeführten Per sonen werden in die Wählerlisten nur für den Fall eingetragen, daß sie das Optionsrecht für die ita lienische Staatsbürgerschaft in der durch das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1920, Zl. 1890, vorge schriebenen Artikel und innerhalb der durch das selbe festgesetzten Frist ausgeübt haben, und inso- ferne die kompetenten Behörden das Optionsrecht nicht bereits mit rechtskräftiger Entscheidung

11
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/27_10_1923/BZN_1923_10_27_2_object_2497021.png
Page 2 of 12
Date: 27.10.1923
Physical description: 12
zwei oder mehr Abteilun gen mit verschiedenem Lehrprogramm umfassen, sind die Stunden auf 5 per Turnus beschränkt. Art. 25. Der Unterricht der italienischen Sprache soll, wo nur immer angängig, Lehrer nichtfremd, sprachiger Abkunft anvertraut werden, die zum Unterricht für mehrere Schulen anzustellen sind. Zu diesem Zwecke wären Zweckmäßigerweise eigene Lehrbezirke zu bilden und diesbezüglich dev Vorschlag des Unterrichtsleiters, des kgl. Schulauf sehers, sowie die Genehmigung des kgl. Studien

inspektors hiefür einzuholen. An den eigenen Klas sen und an anderen Klagen derselben Schule kann der Jtalienisch-Unterricht auch Lehrpersonen nicht italienischer Abkunft übertragen werden, aber nur unter vorangehender Bewilligung seitens des kgl. Studieninspektors über begründetes Ansuchen des Unterrichtsleiters und des Bezirksschulinspektors° Die betreffenden Lehrpersonen müssen die Prüfung aus Italienisch bestanden haben. . Art. 26. Das vorliegende Dekret tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung

, in dem sie sich gegen die unversöhnliche Haltung des bayerischen Generalstaatskommissärs v. Kohr wendet. Kurze Nachrichten. 5 Die Eröffnung der Herbstsession des Se nates wurde vom 8. aus 12. November ver schoben. Als erster Punkt der Tagesordnung wird die Wahlreform bebandelt. Dann kommen die Zolltarife und die Reform der Ge setzbücher daran. ' ^ Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, mit dem der Art. 5 des kgl. Dekretes vom 23. Juni 1923, Nr. 1393, betreffend die Sonntags arbeit in Z ei tun gs betrieben ausgehoben

, ob die Bergwerke und Fabriken tatsächlich mit Montag stillgelegt wer den oder nicht. v ' » v Wein anmelden? Im Grunde des kgl. Dekretes vom Jänner 1923 (verlautbart in der Gazzetta Ufficiale vom 12. März d. Is., mit welchem die einschlägigen Bestimmungen über die staatliche Weinsteuer auf die^ neuen Provinzen! ausgedehnt wurden» wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß bis zum 31. Oktober d. Is. die Produzenten, Groß- und Kleinhändler verpflichtet sind, jede Menge und auch Qualität Wein mit mehr als 5 Grad

12
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1924/28_01_1924/BZN_1924_01_28_4_object_2499125.png
Page 4 of 8
Date: 28.01.1924
Physical description: 8
Seite 4 „Bozner Nachrichten', den 28. Jänner 1924 Nr. 23 Aur Einschränkung üer Mkohol-Zlusschankzeiten. Das Syndikat der G a st lv i r t e von Bozen hat durch das Kreissyndikat von Bozen nachstehende Eingabe am 20. ds. der kgl. Präfektur Trento über reicht: Auf Grund des kgl. Dekretes vom 7. Okt. 1923, Nr. 2208, welches neue Bestimmungen zur Bekämp fung des Alkoholismus enthält ,ferner auf Grund der Verfügung vom 5. April 1928, Nr. 303, P. S-»' itnt welcher die Landeskommission zur Bekämpfung

des Alkoholismus die Ausschankzciien der Gastge- werbebelriebe m der Provinz festsetzt uud auf Grund der Ministerialdepesche vom 2. November 1923, Nr. 15177 hat die kgl. Präsektur Trento be stimmt, das; der Ausschank von alkoholischen Ge tränken jeder Art an Werktagen erst um 10 Ubr vormittags, an Sonn- und Festtagen erst um 11 Uhr vormittags beginnen darf. So sehr es zu begrüßen ist, wenn der Alkoholis- wus mit allen Mitteln bekämpft wird, so erlaubt sich das gefertigte Syndikat dennoch sowohl im Na men

die Entlohnung und Verköstigung des Personals. Alle diese Auslagen bleiben die gleichen> wie unter den früheren Verhält nissen, während der Staat durch die neue Sperr- stundenverordnuug den Konsum und die Verdienst- Möglichkeit einschränkt. Durch diese einschneidende Verkürzung der Be triebszeit silld die Gastwirte nicht mehr in der Lage, ihre vorgeschriebenen Steuern zu bezahlen, weil es der Staat selbst ist, der ihnen ihre Einnahmen aus' dem Geschäfte vermindert. Wir bitten daher eine kgl. Präfektur

13
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/14_12_1923/BZN_1923_12_14_4_object_2498092.png
Page 4 of 8
Date: 14.12.1923
Physical description: 8
hatte eine Kompagnie Soldaten in voller Ausrüstung Aufstel lung ^'nominell. Da die Gedächtnismesse zu so später Stunde angesetzt war, war es nur einem werhältnivinäßig kleinen Teile der Bevölkerung, so weit er nicht im Beruf und in der Hauswirtschaft -beschäftigt war, möglich/sich an dieser Feierlichkeit -zu. beteiligen. Militärische Rechte der Finanzsoldaten. Vom Stadtmagistrat Bozen wird folgende Kundmachung verlautbart: Es wird hiemit auf das kgl. Dekret vom 2V. August l. Js., Nr. 1876 aufmerksam ge macht

, das wie folgt bestimmt: Art. 1: Die Soldaten der kgl. Finanzwache sind im Dienste als Posten, Vedettcn, Patrouillen und bei Streifungen der Überwachungszone den Posten der Garnisonswachen gleichgestellt und haben dieselben Befugnisse und Rechte wie diese. In Ausübung obigen Dienstes Haben sie das Getvehr geladen. Art. 2: Die zu .obigen Diensten kommandierten Soldaten der kgl. Finanzwache haben Personen, die mit Schmuggel waren betreten werden, mit „Halt!' anzurufen und, 'nötigenfalls auch das entsprechende

, damit vermittels der kgl. Gesandtschaften in den einzelnen Nach folgestaaten die Existenz oder die Umwandlung oller Wertpapiere sichergestellt werde, soweit letztere von Instituten oder Vereinigungen ausgegeben waren, welche Angehörige der Suk- zessionsstaaten geworden sind. Er teilte sodann mit, daß das Komitee sich für die Einlösung der vor dem 20. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons der Rente bezw. staatsgarantierten Wertpapiere auch für Ange hörige der neuen Provinzen eingesetzt habe. Weiters erwähnte

17
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1925/13_01_1925/BZN_1925_01_13_6_object_2505570.png
Page 6 of 8
Date: 13.01.1925
Physical description: 8
in Bo zen teilt mit: . Um die Durchführung des kgl. Dekretes Nr. 751 vom 22. Mai 1924 betreffend dm Rego- lung der lcrnd- und forstwirtschaftlichen Bezugs rechte zu erleichtern, wurde der Landeskulturrat seitens der kompetenten Behörden, aufgefordert, in seinem Amtsbezirke sür die Interessen des selben. wirksam einzutreten. In voller BnLcksichtigung der Eia-enart der Verhältnisse unseres Gebietes hat die Abteilung Bozen des Landeskulturrates behufs zweckent sprechender Durchführung des Gesetzes

für Volksfchullehrer. Die rö mischen Blätter veröffentlichten am 9, Jänner den endgültigen Wortlaut der vom Unterrichtsministe rium festgelegten Verordnung betreffs die Gebalte / der Bolksschullehrkräfte. Die Verordnung umfaßt fünf Artikel über die Staatsbeiträge zu den Gehal- ! ten der genannten Lehrpersonen. Demnach werden die Tabellen A zum kgl. .Dekrete vom 31. Dezember 1923 und die Tabellen zum kgl. Dekrete vom 13. Mai 1920 als Grundlage angenommen. Die Perso nalzulagen werden auf Grund des Artikels

11 des kgl.^ Dekretes vom 21. Dezember 1919 berechnet. Für leitende Lehrkräfte wird über Vorschlag des Unterrichtsministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzminister im Sinne des Gesetzes vom^ 11^ Juni 1911 vorgegangen mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 1924. Der auf den 11. Jänner einberu-- fene Ministerrat wird die vom Unterrichtsminiftev vorgelegte Verordnung überprüfen. So läuten die Berichte. Wir dürfen uns Wohl die Frage erlauben», ob hiebei auch die in den Ruhestand versetzten Lehr^ kräfte

18
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1924/29_04_1924/BZN_1924_04_29_2_object_2501167.png
Page 2 of 8
Date: 29.04.1924
Physical description: 8
, und zwar auch von Sr. Kgl. Hoheit eigenhändig und in den Grund stein eingeschlossen, der sodann an seinen Platz nie dergelassen wurde. Ter Kronprinz ließ sich an einer großen Planskizze, die aufgestellt war, die Einzel heiten der Marlinger Talstufe und ihren Verlauf von der Wasserfassung beim bestehenden Etschwerk untcx der Töll bis zur künftigen Maschinenhalle am Platz, wo eben der Grundstein gelegt ward, erklären und interessierte sich sehr für dieses große technische Werk. Von Marling fuhr Se. Königl. Hoheit

über - Forst wieder in die Stadt zurück und traf mit Ge- ' folge um ^6 Uhr auf dem Pfarrplatz ein zum Be suche der Pfarrkirche. Vor dem Hauptportale erwartete ihn der hochwst. Fürstbischof Cölestm und der hochw. Stadtpfarrer und Dekan Alois Amplatz mit der Vertretung der Welt- und Ordensgeistlich keit-, nach der VorsteLung der Geistlichkeit durch den Fürstbischof wurde die Pfarrkirche besucht, wo der Fürstbischof Se. Kgl. Hoheit auf die wichtigsten Kunstdenkmäler aufmerksam machte. Besonderes Interesse

und den Negierungskommissär Dr. Markart die Vorstellung der Behörden, der Geistlichkeit, der Korporationen, Vereine, Gemeindevertretungen und sonstigen Per sönlichkeiten statt. Die Gemeindevertreter des Burg grafenamtes erschienen vielfach in ihrer Heimat tracht, was von Sr. Kgl. Hoheit mit besonderem Wohlgefallen beachtet wurde. Der Erbprinz besichtigte nach dem Empfang das Kurhaus und fuhr dann unter lebhaften Kund gebungen des Publikums zur Kaserne An dreas Hofer zum Ehren-Wermuth, der nach einer huldigenden Ansprache

bei uns gefunden hat, bei ihm einen sehr günstigen und freundlichen Eindruck hinterläßt. Das wird aus der Umgebung Sr. Kgl. Hoheit ganz offen bestätigt. Der Höhepunkt der ganzen Prinzenreise, das Schönste, Imposanteste und in Harmonie Vollendetste, das sagen alle, die vom Sonntag vor mittags an die Prinzenreise mitgemacht haben, war der Empfang am Waltherplatz in Bozen. Mag es andernorts lauter, das Gedränge stürmischer ge wesen sein, dieses Bild am Waltherplatz war doch ganz einzig und für den Erbprinzen

20