Vermögensstandestermin, also nach dem 1. Jänner 1925 ein steuerpflichtiges Einkommen von über 6000 Lire erreichen, haben dies spätestens 6 Monate nach dem Tage zu melden, an dem diese Vermögenserhöhung eingetreten ist. - Steuerort. Die Komplementärsteuer ist in jener Gemeinde zu zahleil und zu fatieren, wo der Steuer träger seinen Wohnsitz hat. Staatsbürger, die in den Kolonien oder im Ausland leben, sind bezüglich der Steuer an jene Gemeinde Italiens gewiesen, wo sie zuletzt ihren Wohnort gehabt haben, oder in Erman gelung
dessen an ihre Heimatsgemeinde. Diejenigen Personen, die Gebäude-, Boden- oder Einkommen steuer zahlen, und eine dieser Steuern in einer an deren als ihrer Aufenthaltsgemeinde zahlen, haben den betreffenden Steueragenturen ihre Aufenthalts gemeinde anzugeben. Aenderungen des Vermögensstandes, die sich im Laufe des Jahres ergeben, sind kein Grund für Steuererleichterungen, könen aber natürlich für spätere Fatierunzen in Berücksichtigung gelangen (als Abzugsposten, insoweit sie. dies wirklich nach den Bestimmungen
. Mit einer ungeheuren Innigkeit und Frömmigkeit lebte man sich in alle die Geschichten ein, die von der Erschaffung der Welt hin über das hohe Erlöserwerk schier bis in die eigene Zeit hinein das Wirken des Göttlichen, die Beziehungen der Auserwählten und Heiligen, aber auch die Verlorenen und Bösen zu ihrem Schöpfer beinhalten. Die bloße Versenkung genügte aber nicht, denn Religion war keine persönliche, sondern eine Angelegenheit der Gemeinde, der Gesamt heit. Und bereinigt, als Gemeinde
wollte man auch die Darstellung jener Ergebnisse erleben und an schauen. Die ersten Versuche dieser Art gingen von den Geistlichen aus, welche an den heiligen Zeiten des Jahres, besonders zu den Weihnachten und Ostern, die in den Niangelien erzählten Ereignisse höchst einfach, im. Wechselgesange und in lateinischer Sprache zur Erbauung der Gemeinde vorführten. Am frühesten wissen wir dies von der Aus erstehungsszene. Die Frauen gehen an das Grab Christi, finden es leer, sie brechen in Klagen über den Raub