die Gemeindeverwaltung daran selbst schuld ist, ob nicht gerade sie es versäumt hat, neue Einnahmequellen zu er schließen und die Entwicklung des gewerblichen und bau lichen Lebens zu fördern. Sei dem wie ihm wolle, für die (Gemeindevertretung ist es eine gewissenhafte Pflicht, sich schlüssig zu werden, ob die Kräfte der Gemeinde ausreichen, in kurzer Zeit und ohne nennenswerte Erhöhung der Um lagen die Erfüllung der früher angeführten berechtigten Wünsche durchzuführen. Wir betonen, ohne nennenswerte Erhöhung
der Gemeindeumlagen, weil unsere Steuerträger ohnehin schon in manchen Steuerkategorien stärker belastet sind als jene in Nachbargemeinden. Ergibt eine eingehende Prüfung und Erwägung dem Ge- meindeausschusse das Resultat, daß nur auf Kosten der Steuerträger diese angestrebten Verbesserungen möglich sind, dann wird sich der Gemeindeausschuß notwendig die Frage vorlegen müssen, ob unsere Gemeinde überhaupt noch lebensfähig oder besser noch existenzberechtigt ist oder das Wohl der Einwohner es erfordert
, nur unserer allgemeinen Bürgerpflicht und dem Wohle aller Gemeinde angehörigen zu dienen^ stellen wir an Sie die ebenso er gebene wie dringende Bitte, die vorliegende Eingabe in al lernächster Zeit einer ad hoc einzuberufenden und vorher gehörig kundzumachenden Gemeindeausschußsitzung dahin zu erwirken: > - ' 1. Ob der Gemeindeausschuß von Zwölfmalgreien gewillt sei, den aufgeführten Wünschen und Beschwerden in kür zester Zeit durch entsprechende Maßnahmen Rechnung zu tragen; 2. Ob die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Zwölf- malgreien überhaupt die vollständige Erfüllung der frü her erwähnten, berechtigten Wünsche ohne nennenswerte Mehrbelastung der Steuerträger erlauben; 3. Ob für den Fall der Verneinung der vorausgehenden Frage der Gemeindmusschuß gewillt sei, an den Stadt magistrat Bozen zwecks Aufnahme der Verhandlungen über die Bedingungen der Jnkorporierung von ZwM- malgreienin die Stadt Bozen heranzutreten. . Zwölfmalgreien, am 25. Jänner 1910. So der Wortlaut jener Zuschrift
an die Gemeinde Zwölfmalgreien, welche bereits gestern dem Herrn Ge meindevorsteher zwecks weiterer Veranlassung vorgelegt onnerstag, 37. Jänner 1910 ^ wurde. Wir sind weit entfernt, uns zum Richter in dieser Sache auszuwerfen, halten jedoch alle in der vorerwähnten Eingabe ausgeführten Beschwerden und Wünsche aus dem Grunde für gerechtsertigt, weil der Großteil derselben all seits und somit -auch der Gemeindevorstehung Zwolfmal- qreien hinreichend bekannt ist, des öfteren sogar in der Lo kalpresse erörtert