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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 10.02.1925
Physical description: 8
Ut. Darin he-ißt'es: Mit' Schreiben vom 3. Februar 1925, Nr. -215-1 Gab. der Unterpräfektur Bozen wird von der Gemeindeverwaltung eine Entschließung über ' die Opportunität der Vereinigung von Gries mit Bo- .zen verlangt. - Die beiden Gemeinden Bozen und Gries, welche durch den Talferbach getrennt sind, bilden eine wirt schaftliche, 'soziale Und kulturelle Einheit. Das Ge biet der Gemeinde Bozen, welches größtenteils ge- Mrgsg ist, zwang die Bewohner dieser Gemeinde, ihre Tätigkeit auf das Gebiet

und durch den Charakter der Bevöl kerung und wegen der örtlichen Lage und insbeson dere aus der Jahrhunderte alten Gewohnheit ist Bozen der Mittelpunkt der Versorgung und der Geschäfte geworden, so daß alle Bewohner von. Gries in diesen Angelegenheiten nach Bozen kom- ' men. -V , ,'' ^ . / Außerdem hat die besondere Milde des Klimas Gries zum besten Aufenthalt im Etschland gemacht, was die Aufmerksamkeit der Gemeinde Bozen er wecken mußte, das eine blühende Fremdenindustrie und eine ausgezeichnete FremdenunterkunftsO

>r- ganisatwn besaß, daß sich -immer mehr vervoll kommnete. - 5 ) Die Gemeinde Bozen, die Handelskammer, die Fremdenverkehrskommission bemühten sich in ed lem Wettbewerb, durch moralische und finanzielle Hilfe die Schönheiten des Gebietes von Gries zu entwickeln und derzeit wird die schönste Promenade am Guntschna auf Kosten der Bozner Fremdenver kehrskommission und der Kurkommission von Gries welche immer in unbedingter Einheit, fast als wä ren sie eins, vorgingen. -Das Jneinander-Uebergehen

der besiedelten Gebiete der beiden Gemeinden begünstigte und ver vollkommnete all das, was der Handel einerseits u. die Fremdenindustrie anderseits geschaffen und entwickelt hatte. Es muß noch hervorgehoben wer den, daß die Bevölkerung der Gemeinde Bozen, welche in ständiger Zunahme begriffen ist, immer mehr nach Gries zieht, und zwar wegen des gro ßen Mangels an Baugrund in der Gemeinde Bo zen, so daß die Zeit nicht mehr fern liegt, in wel cher die Mehrheit der Bevölkerung von Gries -aus Bozttern besteht

, wodurch tatsächlich jene Vereini gung zu einer einzigen Gemeinde entsteht, welche sich schon jetzt als eine Lebens- und Entwicklungs notwendigkeit darstellt. Tatsachlich haben schon zwei Genossenschaften — Staatsangestellte und Eisenbahner —- von der Gemeinde, Bozen Grundstücke im Gebiete von Gries gekauft, um dort. Häuser zu bauen. Andere Genossenschaften werden entstehen, und zwar alle auf dem Gebiete in Gries. Auf diese Weise entsteht in Bozen eine juridsche Anomalie, daß viele Bür ger zwei

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Bozner Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 08.12.1899
Physical description: 8
v ,Voz«er Stamrechzen Nr. S8S « (555 8 H ^5 « ^ « ^ » V ^ « »4»»^ « »» «v ^ ^ .«'T Am SZ . ^ vs « Q> « « '55 ? Z-»> tz <nt K» ^ C^» Aus der Anklageschrift ergibt sich folgender Thatbestand. Ende April 1893 wurde der seit Spätherbst 1892 als Gendarmerie-Postenführer in Klobenstein stationirte Georg Hupsauf vom dermaligen Gemeindevorsteher I. Lobis zum Secretär der Gemeinde Ritten bestellt. Alter Ge pflogenheit zufolge lagen in dieser Gemeinde sämmtliche Geschäfte, so insbesondere auch die ganze

Cassagebahrung in den Händen des jeweiligen Secretärs. Anläßlich des Wechsels im Oberhaupte der Gemeinde und der damit ver bundenen Uebernahme des Amtes durch den neuen Vor steher Franz Unterhoser im Jahre 1894 wurde bei aller dings, wie es scheint, blos oberflächlicher Rechnungslegung und Cassascontrirung scheinbar alles in bester Ordnung be funden. Georg Hupfauf, welchem seit seiner Bestellung als Secretär die nämliche Ausgabe, wie seinen Vorgängerp im Amte zukam, hatte nebst freier Wohnung

bei einiger maßen ökonomischem Gebühren zu seinen und seiner Familie Unterhalt gewiß hätten hinreichen können, so fand er doch mit demselben nicht sein Auskommen. Durch diesen Um stand und durch die Thatsache, daß er von Seite der Ge- meindevorstehung das unbedingte Vertrauen genoß, in seiner Cassagebahrung nicht genügend beaufsichtigt und controlirt wurde, und allei n im Besitze des Schlüssels zur Gemeinde- Cassa, zu welcher der zweite Schlüssel in Verlust gerathen war, sich befand, ließ er sich verleiten

, schon im Jahre 1894 die Gemeindegelder anzugreifen, indem er der Gemeinde- Casse Geld für seine eigenen Zwecke entnahm, so oft und wie viel er gerade benöthigte. Als er im ^Frühjahre 1895 die Rechnung für das verflossene Jahr zusammenstellte, soll nach seiner eigenen Angabe in der Casse bereits ein Betrag von 1000 fl. gefehlt haben, den er zur Anschaffung :-on Einrichtungsstücken, Kleidern, Wäsche und dergleichen gebraucht haben will. Da er diesen Abgang aus eigenen Mitteln nicht zu decken vermochte

, und den Versuch, zu diesem Zwecke Geld auszuleihen, nicht gemacht zu haben scheint, verfiel er auf vor der im F^hjahr 1895 bevor stehenden Cassarevision durch hiezu eigens bestellte Gemeinde mitglieder um den Abgang zu bescheinigen und verdecken, auf nachbeschriebene Manipulation, zu deren Erklärung folgendes vorausgeschickt werden muß. Die Gemeinde Ritten hebt im übertragenen Wirkungskreise die Aerarialsteuern und Landesumlagen, die Grundsteuern und Hausklassen- steuer ein. Die von den Parteien hiefür

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Bozner Nachrichten
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Page 8 of 10
Date: 30.08.1924
Physical description: 10
er .einen Pächter ohne weiteres augenblicklich als abge setzt erklären kann, der auch nur einem der 15tägi- gen Zahlungstermine nicht Genüge leistet. Die finanziellen Vorteile des neuen Systems. Nach dieser wirklich wenig erfreulichen histori schen Übersicht über die acht Monate der Konsum steuer-Geschäfte dieser Gemeinde gehe ich nun zu einer Betrachtung finanzieller Natur über. Dieselbe zielt dahin, zu zeigen, daß es die erste und wichtigste Aufgabe der Gemeindeverwaltung ist, aus der Füh rung

der Konsumsteuern den größtmöglichen Er trag herauszuholen im Verhältnis zur Steuerkapa zität der Bürgerschaft, ohne jedoch die Entwicklung und das Gedeihen von Handel und Gewerbe zu hemmen. Nach dem italienischen Gemeindesteuer system setzen sich die Einnahmen der Gemeinde bilanz, außer den Patrimonial-Einkünften gerin gerer Bedeutung, zusammen aus: Gemeindezuschlag zur Boden- und Gebäudesteuer, zur Einkommen steuer, ferner aus den Abgaben, unter denen Äe^ Abgabe auf Vieh, Mietwert, Geschäfts- und Ver

z'ur Erwerbsteuer 160F . . L. 320.000 Zuschlag für die der öff. Rechnungs legung unterworfenen Betriebe 150F . . L. 220.000 Zuschlag zur Personal-Einkommen steuer 30F . L. 170.000 Zuschlag zur Neutenstener 250F . . L. 21.000 Zuschlag zur Besoldungssteuer 150^ . L. 9.750 Verschiedene Zölle L. 572.000 Totale L. 2,676.367 Wechsel des Steuersystems und seine Folgen. Mit der Ausdehnung des italienischen Gemeinde- und Provinzial-Gesetzes auf die neuen Provinzen und mit der Anwendung des italienischen

. . L. 360.390 Zusammen L. 1,263.878. Es bleibt somit ein Abgang von L. 1,412.489, der unter allen Umständen aus den Erträgnissen der Konsumsteuer gedeckt werden muß, zumal die - Gemeinde Bozen infolge ihrer Bedeutung, Ihrer Stsuerkapazität und der Freiheit, die sie in der Ent faltung ihres weitverzweigten Lebens haben muß, zur Erhöhung der Steuerzuschläge zu den Staats steuern über das legale Höchstmaß hinaus, die ja sehr bequem wäre, weder schreiten kann noch darf. Dieses letztere System bringt

zwar den Vorteil mit sich, die Gemeinde-Einkünfte im genauen Verhält nis zu den eigenen Bedürfnissen erhöhen zu können, bringt aber auch eine vollständige Abhängigkeit ^ vom' Landesausschuß (Giunta Provinciale Ammi- nistrativa) mit sich, weil aus Grund des Gemeinde land Provinzialgesetzes jene Gemeinden, welche das gesetzliche Höchstausmaß der Staatsstener-Zuschlage. iiberschreiten, sich keinerlei andere Ausgaben erlau ben dürfen außer jenen, die auf Grund des Gesetzes streng obligatorisch

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 16
Date: 05.12.1901
Physical description: 16
von der zweifelhaften Buchfühmng munkelte und die Ueberzeugung hatte, daß im berufenen engeren Ausschusse kein Mitglied war, welcher im Stande gewesen wäre, die diesbezüglichen Agenden zu führen. Schon am 20. Jänner 1899 kam von der hohen Stelle ein abschlägiger Bescheid, mit der Motivierung, „daß kein Grund zur Revision vorläge' mit dem tröstlichen Zusähe, „daß dem Vorsteher der ehethunlichste Abschluß der Gemeinde- Rechnung pro 1898 aufgetragen worden sei'. Um dieses „ehethunlichst' zu markieren, genüge

die Thatsache, daß erst volle 14 Monate nachher die Rechnung pro 1898 zur öffent lichen Einsicht auflag. Natürlich mußte, bevor die triste finanzielle Lage der .Gemeinde offenkundig war, zu den Neuerungen geschritten werden. So betheiligte sich die Gemeinde mit einem Stamm kapital Von 10.000 fl. am Auerer Elektricitätswerk und die kommunale elektrische Beleuchtung wurde beschlossen. Die 10,000 fl. mußten in Rovereto aufgeliehen werden, weiters auch 2000 fl. zu dem Bau einer Schlachthalle, die seit 2 Jahren

dasteht und nicht benützt wird. Wünschenswerth tväre Vieles, aber was man nicht kann, kann man nicht. Die end lich am 20. März 1900 tagende rechnungslegeude Gemeinde- ausschüß-Sitzung ergab, daß pro 1898 nur 985 fl. 50 kr. als Aktivum die Gemeinde besaß, in welchem Rechuungsab- schluß auch die angeblich defraudierten 'Gemeindegelder mit 2545 fl. als „Aktiv' mitgerechnet siyd.' Jede Gesellschaft, jeder Bürger, die bei solchem Kassastand Kapitalien zu nicht unumgänglich Nothwendigem aufnehmen

Gemeürdeausschußmitglieder,. die zrigleich Mitglieder des Konsortiums waren,-,für die Elektrische, stimmten. Da trotz dem bei jener nur 7 Zustimmungen waren, so wurden 2 Ge meindeausschußmitglieder zu einen ebensolchen Kränken ge schickt, von dem sie die achte nothwendige Stimme erhielten« 1. Paragraphverletzung. Nach § 43 der Tiroler Gemeinde Ordnung hatten die 4 vom Consortium kein. Recht zu Votiren« 2.'Nach § 75 haben wenigstens drei Viertheile der Steuer- Pflichtigen, welche zugleich mindestens drei Viertheile der ge-- sammten

in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuern! entrichten, ihre Zustimmung zu geben ?c. ?c. Die in der Gemeinde-Sitzung v. 24. April 1899 votirenden 8 Gemeindeausschußmitglieder entrichten an direkten Steuern 355 Kronen - 177 fl., während die auf dem bezüglichen Pro test Unterzeichneten allein schon über 1812 Kronen - 906 fl. leisten, deshalb wurden vorsichtigerweise die drei Viertheile gar nicht gefragt. Weil man eine Uebergehung eines solch klaren Gesetzespharagraphen nicht denken konnte, so glaubte

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Bozner Nachrichten
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Page 7 of 10
Date: 30.08.1924
Physical description: 10
Nr. 200 „Bozner Nachrichten', den 30. August 1924 iBZZ7' Seite 7 MEiWiWimWW Bericht des VrSWurkommisiärs im B Kaum, daß ich am Ende des vergangenen März die Gemeindeverwaltung übernommen hatte, galt meine erste Sorge und Aufmerksamkeit der Frage der Konsumsteuer, die nach den italienischen Steuer- Ästen die Grundlage bildet, auf der der Gemeinde haushalt fußt. Die Öffentlichkeit steht dieser Ab gabe heute noch ganz ungerechtfertigterweise miß trauisch gegenüber

. Nicht nur, um für die Gemeindeverwaltung seine sichere Grundlage zu bilden, sondern auch um beim Steuerträger nicht Mißtrauen zu erwecken, muß daher für ein tadelloses Funktionieren dieses Dienstes und für eine korrekte und gewissenhaste -Durchführung der Abgabe gesorgt werden. Meine Aufmerksamkeit war umsomehr notwendig, als in dieser Gemeinde die Konsumsteuer erst seit einigen Monaten ausprobiert wurde, da sie ja erst seit 1. Jänner mit dem System der direkten Verwaltung eingeführt worden war. .Schon an und für sich setzt

Erleichterungen, die vom Gesetz zu Gunsten des Handels und des Gewerbes des Ortes zugelas sen werden. ' - Ein solche» System auf Kosten der Gemeinde auszuprobieren, wenn man noch gar keine Ersah.-, ^rung hat und, wie gesagt, die Konsumabgabe bei unserem Steuersystem die größten Einnahmen für die Gemeindekasse bringen muß, imd wenn überdies beim Übergange vom alten zum neuen Steuersystem alle durch unsere Gesetze nicht mehr zugelassenen Abgaben und Steuern durch andere ersetzt werden müssen, ohne daß die Grund

- und Gebäudesteuer zuschläge angetastet werden dürfen; ein solches Sy stem also auf Kosten, der Gemeinde ausprobieren. Heißt nicht nur der Gemeinde, sondern der ganzen Bevölkerung Bozens den schlechtesten Dienst, der nur möglich ist, erweisen. Ein Rückblick. Wie kann man sich nur einbilden, ex novo eine ordnungsmäßig arbeitende Zoll-Verwaltung zusam menzubringen, wenn man — wie es ja tatsächlich getan wurde — an die Spitze dieser Verwaltung einen sonst Wohl intelligenten und gebildeten Be amten stellt

am 2S. August lS24. Hebungsfirma, die Firma Ferdinands Buonaccorsi in Rom mit der Bitte, der Gemeinde einen tüchtigen Zollamts-Jnspektor und einen ausgezeichneten Bri gadier zur Verfügung zu stellen. Der erste sollte die ganze administrative Seite des. Unternehmens, in Ordnung bringen und der zweite das Personal unterrichten und in Disziplin bringen. Die Firma versprach in einem Schreiben vom 12. April meiner Bitte zu willfahren, machte mich .aber gleichzeitig darauf aufmerksam, daß es bei dem Mangel

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Bozner Nachrichten
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Page 3 of 8
Date: 19.11.1909
Physical description: 8
Nr. 265 Ausdruck zu geben. Ebenso glaube ich, daß die Gemeinde verwaltung es verstanden hat, den Ruf der Stadt als einer wahrhaft freisinnigen Gemeinde im besten Sinne des Wor tes zu. wahren und jeder Engherzigkeit in religiösen Dingen entgegen zu treten. Gegenüber den im Dienste der Gemeinde stehenden Be amten und Dienern zeigte die Gemeindeverwaltung das größte Wohlwollen, forderte aber auch strenge Pflichterfül lung ; die Bezüge aller Kategorien von städtischen Bedienste ten wurden

mit W. Namentlich die Straßenbeleuchtung, welche vom Werke unentgeltlich geleistet wird, ist so reichlich wie kaum in einer anderen Stadt. Daß bei einer solchen weitausgreifenden Tätigkeit der Verbrauch in der Gemeindewirtschaft emporschnellen mußte, ist begreiflich. Tatsächlich ist der Aufwand im Gemeinde haushalte innerhalb der letzten 15 Jahre von 400.000 Kro nen auf eine Million gewachsen. Die Sorge, die Einnahmen Jahr für Jahr auf g^icher Höhe zu erhalten, wie die Aus gaben, war unter solchen Umständen

zwldan- ken, daß, wahrend die Umlagen in den Nachbargemeinden — Zum Teil recht beträchtlich — in die Höhe geschraubt worden sind, von diesem äußersten Mittel bisher in der Stadt! nicht Gebrauch gemacht werden mußte. Die bedeutende Steige rung der Einnahmen der Gemeinde in den letzten 15 Vah ren rührt her aus der Besserung der wirtschaftlichen Ver hältnisse der Bevölkerung, aus der Hebung ^s Fremdenver kehrs, aus dem Möhren Erträgnisse der städtischen! Liegen schaften, aus dem durch die Steigerung

der Wohnungsprei je bewirkten höheren Ertrag der Gebäudesteuer ,aus der Her anzichung der Eisenbahnen zu den Erwerbsteuerzuschlägen, aus den Erträgnissen des städtischen Elektrizitätswerkes,chw. Äh habe bereits früher erwähnt, daß die brillante Straßen beleuchtung, bestehend aus rund 100 Bogenlampen und etwa 270 Glühlampen, nichts kostet. Zudem zahlt das städtische Elektrizitätswerk an die Gemeinde rund 15.000 Kr. Steuer schläge, es wirft außerdem seit mehreren Jahren der Stadt' Bozen einen jährlichen

Reingewinn von 50-^60.000 Kr. ab. ^ ^ In wenigen Jahren wird auch das Gaswerk der Stadtge meinde Bozen, zufallen! und ich Hoffe, daß seine Erträgnisse die Einkünfte der Gemeinde g^stig bÄnflussen werden. Das im Bau begriffene zweite Elektrizitätswerk imSchnals- tale mit einem sicheren Bestand von 4.200 Pferdekräften, der sich durch 9 Monate des Jahres auf 10.000 Pferde kräfte erhöht, wird im Winter 1910 dem Betriebe übergeben werden und nach Ablauf der nötigen Entwicklungsjahre vor aussichtlich ebenfalls

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Bozner Nachrichten
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Page 8 of 8
Date: 04.11.1921
Physical description: 8
; 3. Jene, welche, wenn auch nicht in der Stadt wohnend, seit 6 Monaten in den Registern des Steueramtes wegen direkter Steuerleistungen in der Stadt Bozen aufgenommen sind, soweit diese Behelfe vom Steueramt geliefert werden; 4. Jene, welche seit wenigstens 6 Monaten ihren Aufenthalt aus einer in den alten Provinzen ge legenen Gemeinde in die Stadt Bozen verlegt haben und dieser Umstand aus entsprechender Be stätigung der Meldestelle des Stadtmagistrates her vorgeht. wenn vom Bürgermeister der Gemeinde des früheren Aufenthaltes

des Einzutragenden die Mitteilung über die Streichung desselben aus den Verzeichnissen eingelangt ist. II. Uber Ansuchen, welches bis längstens 12. November 1821 beim Stadtmagistrate zu überreichen ist, werden in die Listen eingetragen: 1. Wenn nicht schon in den politischen Wähler listen eingetragen gewesen, jene, welche sj in einer innerhalb der annektierten Gebiete gelegenen Gemeinde heimatsberechtigt sind, woserne sie das Heimatsrecht vor dem 24. Mai 1913 und nicht bloß infolge ihres Amtes erworben

hatten und seit wenigstens 6 Monaten ihren stän digen Aufenthalt in einer anderen Gemeinde des Königreiches genommen haben; 3. Jene, welche seit wenigstens 6 Monaten ihren Ausenthalt aus einer in den alten Provinzen ge legenen Gemeinde in eine Gemeinde der neuen Provinzen verlegt haben, wenn eine Bestätigung des Bürgermeisters der früheren Aufenthalts gemeinde beigelegt ist, durch welche erklärt wird, daß der Gesuchsteller in den Wählerverzeichnissen dieser Gemeinde nicht eingetragen oder aus den selben

zu belegen 1. dem Vaternamen, dem Orte und dem Datutn der Geburt; 2. wenn nötitz dem Akte, welcher den Aufenthalt in der Gemeinde Bozen beweist; 3. der Wohnung, und wenn er in Bozen keine Wohnung besitzt, der Angabe, in welchem Wahl sprengel er eingetragen sein will; 4. dem Titel, Kraft dessen er die Eintragung ver langt und alle anderen Dokumente, die nötig sind, um zu beweisen, daß der Gesuchsteller die Erfor dernisse für das Wahlrecht besitzt; . 5. wenn nötig der Abschrift i>es Geburtsscheines

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 27.12.1923
Physical description: 8
Nr. 293 „Bozner Nachrichten', den 27. Dezember 1923 Seite ö mens vorzunehmen, mir weichem der Steuerträger in. den Liften der Einkommensteuer für das betref fende Jahr eingetragen ist. (Art. 4). Für jene Betriebe, die aus Grund von Spezial gesetzen von der Einkommensteuer befreit sind, wird die Schätzung des der Erwerbsteuer unterliegenden 'Einkommens von der Gemeinde vorgenommen und ist der Rekurs dagegen innerhalb 20 Tagen bei der lokalen Steuerkommission.. (Gemeinde) in 1., beim

Provinzialverwaltungsausschuß in 2. Instanz mög lich. (Art..5.). Von der Erwerbsteuer gibt es also Feinem Befreiung. Dii5 Steuerverpslichtungentsteht zugleich mit dem Beginne eines Handels, Ge werbes oder steuerpflichtigen freien Berufes. Die SrweÄfteuer wird für jene Steuerträger, die be reits der Einkommensteuer Unterliegen, alljährlich -Ätuf Grund des in den Einkommensteuerlisten fest gesetzten Einkommens veranlagt; bezüglich der nicht einkommensteuerpflichtigen. Steuerträger kann jähr lich über Antrag der Gemeinde oder des Steuerträ

gers eine Revision des Einkommens vorgenommen ivNden. (Art. 6). Der Prodi n zL Uschlag zur kommunalen 'Erwerbsteuer ist gestattet, bis zum Hochstausmatz Don für Kategorie B, bezw. 0.8L für Kategorie C. (Art. 7). 3. Patentsteuer (Tassa di patente). Für alle jene Personen, die Handel und Gewerbe 'treiben bezw. einen freien Beruf ausüben, die aber der Erwerbsteuer nicht unterworfen Wersen können, Zann die Gemeinde eine, jährliche Patentsteuer ein führen. (Das sind also solche Betriebe bezw. Berufe

oder Gewerbe (oder auch . aus anderen Gründen) eine stärkere Abnützung der Straßen verursacht wird, für deren Erhaltung Ge meinde und Provinz aufzukommen haben. Dieser jährliche Beitrag darf ein Drittel jener Summe nicht überschreiten, den die Gemeinde,: und Provinzen für die jährlichen Straßenerhaltungs- Zosten ausgeben. Ms Bemessungsgrundlage gilt Has dem Steuerjahr Zweitvorgehende Jahr (d. h. das Sreuerdiktat per 1925 ist von den Straßenerhal- itungskosten des Jahres 1923 zu berechnen). Art

(in jenen Gemeinden, wo eine solche eingeführt ist) abgeschafft. An deren Stelle können die Gemeinden Wertzu wachsabgabe einHeben, die die Wertzunahme von Lie genschaften (beni stabili) infolge Aufführung von öffentlichen Bauten durch die Gemeinde betreffen. Die Provinz kann eine Wertzuwachsabgabe nur von Liegenschaften außerhalb der Städte einHeben, wenn deren Wert durch öffentliche Bauten der Pro vinz gehoben wurde. Von der Wertzuwachsabgabe sind die dem Staat, der Provinz oder den Gemeinden gehörigen Liegen

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 04.09.1923
Physical description: 8
Nr. 201 „Bozner Nachnchten', den 4. September 1923 Seite S Menge der der» zehrten od. ver» embarteaWar« -Etaatl. «nd Gemeinde-Ber« zchrungssteuer heute ange wendet. Tarif Ertrag 12.150 80.000 200.000 250 9.400 IL43 611 96 9.155 3.649 3L23 57 4.526 2.353 1.136 23.693 80.913 24.— 291.600.— —.10 8.000.— —.10 20.000.— Le»ehrungSst«ler ,ur Gänze Heute von der Gesetz, zu «unken der Semeiade für ' Semeinde welches den das Jahr 1SS4 einschoben- Tarif regelt «-trag 24.— 291.600.— 213.000.— 1323

als der für die Deckung um Ides Abganges notwendige Betrag von 377.000.- Menge der ver zehrten od. ver einbart en Waren 'Staats, und «emeinde»Ber» zehrungSsteuer heute ange wendet Ber.zehrnngskeuer zur Gänze zu Gunsten d>-r Gemeinde für daS Jahr 1324 Gegenwartig betroffene Waren: 1. Wein (vereinbart) . . .Hektol. Süßes Gebäck (vereinbart) Lire -3. Luxusgebäck .. 4. Alkohol u. alkohol. Flüssigkeiten (vereinbart) . . . . Hektol. 5. Bier (nach Konsum) . . „ S. Ochsen u. Rinder (n. Kons.) Anzahl 7. Stiere und Kühe

.— 500 — 10.— 5.000.- 2.000 — 10.— 20.000.— 500 — - 3.— 1.500.— 200 — 2g — 4.000.— NX) — — 10.— 3.000.— 100 . — — 4.80 500.— 200 — — 15.— 3.V00.- Totale Lire 749.100 Lire 949.200.— ' Wenn man nun den Ertrag der zu Gunsten der Gemeinde sür das Jahr 1924 zur Einhebung ge langenden Konsumsteuer, wie dies aus vorstehender Übersicht hervorgeht, d i. mit . .1^ 949.200.— den heute zur Einhebung gelangen den Konsumabgaben von ... . 1/ 572.200.— gegenüberstellt, erzielt sich ein Mehr betrag

von ....... . . Ii 377.000.— gleich dem aus der Einführung im Jahre 1924 der für die alten Provinzen geltenden und auf die osterr. Gesetze beruhenden Lokalabgaben sich ergebenden Minderertrag. Es bestehen noch zwei Einnahmsquellen, und zwar die Familientaxe der Gemeinde und die Vieh- taxe der Gemeinde. Erstere gibt zwar einen namhaften Ertrag, scheint aber heute zur Einführung noch nicht ge eignet zu sein, weil sie außer unpopulären Charak ters zu sein, sich als Ersatz zur Personaleinkommen steuer einfügt

.— 12. Lebensmittelkonsumsteuer mit einem Mehrbetrage von. . . I, 377.000.— 1.1,520.000.— Die Gemeinde Bozen wird nun bei Anwendung der beantragten neuen Abgaben ohne wesentliche Belastung die nötige Bilanzelastizität und Zah lungskraft behalten. Die Anwendung der neuen Abgaben, die (man hätte es befürchten können) eine große Verwir rung und Verschiebung in den Lasten, die heute auf die verschiedenen Volksklassen verteilt sind, hätte bringen können, kann dagegen ohne starke Erschüt terung und Verschiebungen erfolgen, dank einer sorg fältigen

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Bozner Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 06.04.1925
Physical description: 8
Vermögensstandestermin, also nach dem 1. Jänner 1925 ein steuerpflichtiges Einkommen von über 6000 Lire erreichen, haben dies spätestens 6 Monate nach dem Tage zu melden, an dem diese Vermögenserhöhung eingetreten ist. - Steuerort. Die Komplementärsteuer ist in jener Gemeinde zu zahleil und zu fatieren, wo der Steuer träger seinen Wohnsitz hat. Staatsbürger, die in den Kolonien oder im Ausland leben, sind bezüglich der Steuer an jene Gemeinde Italiens gewiesen, wo sie zuletzt ihren Wohnort gehabt haben, oder in Erman gelung

dessen an ihre Heimatsgemeinde. Diejenigen Personen, die Gebäude-, Boden- oder Einkommen steuer zahlen, und eine dieser Steuern in einer an deren als ihrer Aufenthaltsgemeinde zahlen, haben den betreffenden Steueragenturen ihre Aufenthalts gemeinde anzugeben. Aenderungen des Vermögensstandes, die sich im Laufe des Jahres ergeben, sind kein Grund für Steuererleichterungen, könen aber natürlich für spätere Fatierunzen in Berücksichtigung gelangen (als Abzugsposten, insoweit sie. dies wirklich nach den Bestimmungen

. Mit einer ungeheuren Innigkeit und Frömmigkeit lebte man sich in alle die Geschichten ein, die von der Erschaffung der Welt hin über das hohe Erlöserwerk schier bis in die eigene Zeit hinein das Wirken des Göttlichen, die Beziehungen der Auserwählten und Heiligen, aber auch die Verlorenen und Bösen zu ihrem Schöpfer beinhalten. Die bloße Versenkung genügte aber nicht, denn Religion war keine persönliche, sondern eine Angelegenheit der Gemeinde, der Gesamt heit. Und bereinigt, als Gemeinde

wollte man auch die Darstellung jener Ergebnisse erleben und an schauen. Die ersten Versuche dieser Art gingen von den Geistlichen aus, welche an den heiligen Zeiten des Jahres, besonders zu den Weihnachten und Ostern, die in den Niangelien erzählten Ereignisse höchst einfach, im. Wechselgesange und in lateinischer Sprache zur Erbauung der Gemeinde vorführten. Am frühesten wissen wir dies von der Aus erstehungsszene. Die Frauen gehen an das Grab Christi, finden es leer, sie brechen in Klagen über den Raub

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 03.09.1923
Physical description: 8
ist, weil ab 1. Jänner 1924 die ärarische Personal einkommensteuer und die bezüglichen Gemeinde- und Landesumlagen abgeschafft sind, die, man kann an nehmen, gegenwärtig zur Gänze auf die Einkünfte der Erwerbsteuer pro L 450.0W.— lasten. Außerdem werden mit 1. Jänner 1924 gänzlich abgeschafft die Gemeindezuschläge zur ärarischen Er- .werbsteuer, die ungefähr I, 1.030.— ausmachen. Das Land kann jedoch einen Zuschlag auf die ^Einkünfte der Ricchezza mobile anwenden, die der Erwerbsteuer von 10 Cent, für jede Lira

ärarischer ^Ricchezza mobile unterworfen' sind. - Dieser Landeszuschlag kann so den Höchstbetrag von I. 140.000 erreichen. Gemeindeabgabe auf gewerbliche Betriebe und Verschleiß-Geschäfte. Diese ist eine gesetzlich obligatorische Abgabe, 'wenn wie in unserem Falle, die gesetzlichen Gren zen der Zuschläge zu den direkten Steuern über schritten werden. Art. 309 des Gemeinde- und Lan desgesetzes). Diese Abgabe trifft im allgemeinen und ausge nommen besonderen Fällen, jeden, der in der Ge meinde ein Berufs

und alkoholischen Geträn ken an die Gemeinde entrichten müssen. 5. Gemeindeabgaben auf öffentliche und private Personen-Fuhrwerke und auf Dienstboten. Wie bereits für die Abgaben auf Gewerbe und Verschleißbetriebe gesagt, ist die Anwendung der Ge bühren auch auf öffentliche und private Personen- Fuhrwerke und Dienstboten obligatorisch, wenn, wie in unserem Falle, die gesetzlichen Grenzen der Zu schläge zu den direkten Steuern überschritten werden. Es handelt sich um dreierlei in eine einzige Be nennung

vereinigte Taxen, und zwar eine auf die öffentlichen, die andere auf die privaten Fuhrwerke und die dritte auf die Dienstboten. Diese Taxe ist für die Gemeinde Bozen ganz neu und findet in diesem Beitragssystem keinerlei Grundlagen, die sich zur Bestimmung des Ertrages eignet. Der Ertrag wird heute daher nur ani näherungsweise mit . . . . . . I« 13.000.— angenommen. Das Tarifmaximum kann erreichen: Für die öffentlichen Personen-Fuhr werke . . . . . . . ... I, 240.— Für die privaten Personen-Fuhrwerke

1/ 240.— Für die Dienstboten . . . . . . I< 160.— Für die Gemeinde Bozen konnte folgender Tarif in Vorschlag gebracht werden: Öffentliche Personen-Fuhrwerke: 1. Mit programmäßigem Dienst und be stimmten Routen . .... . . I-180^— 2. Ohne programmäßigen Dienst und be stimmten Routen . . . . . . . !, 130.— 3. Platz-und Remisen fuhrwerke . . . I. 80.— Private Personen-Fuhrwerke: 1.4rädrige Fuhrwerke mit 4 oder mehr als 4 inneren Sitzplätzen ..... l, IM.— 2. 4rädrige Führwerke mit Weniger als 4 inneren

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Bozner Nachrichten
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Page 3 of 8
Date: 19.06.1923
Physical description: 8
Nr. 137 „Bozner Nachrichten', den 19. Juni 1923 Seite 3 ist vorher die (bereits von der Bodensteuer erfaßte) Zandwirtschaft!. Grundrente in Abzug zu bringen. Ausgenommen sind Gründe, die im Besitze der Ge meinde, des Staates, der Provinz undöffentl. Wohl- iätigkeitsinstitute sind. Vor Einführung dieser Steuer ist eine Einteilung der Bauplätze durch die Gemeinde vo^unehmen, die erst vom Finanzmini sterium gutgeheißen werden muß. - 10. P H otographien

doch Wohl ausgelwm- men, da sie ja nicht verkauft werden, sondern nur Reklamezwecken dienen sollen. Wohl aber Land schaftsphotos in Papiergeschäften usw.) Über die Schildersteuer haben die „Bozn. Nachr.' am 23. März Mitteilung gemacht. Für un ser Gebiet steht die Einführung dieser Steuer der Gemeinde frei, ist aber nicht obligatorisch. Deutsche Aufschriften werden bei uns gleich hoch wie die ita- Zienischen besteuert. Für beide Steuergattungen müssen, falls die Ge meinden sie einzuführen gedenken

, eigene Reglements gemacht werden, die der Genehmigung der Landes behörde und des Finanzministeriums bedürfen. 11. Klavier- und Billardsteuer. Die Gemeinden können die auf Gemeindegebiet befind- kuHen Klaviere und Billarde besteuern, mit Aus nahme derjenigen, die sich zwecks Verkauf oder Ver mietung bei den Erzeugern und Händlern befinden. Auch die Klaviere in Musikschulen können der Steuer nicht unterzogen werdeil. Die Steuer kann von der Gemeinde z. B. auch nur auf solche Klaviere und Billards

z. G. in drei Stufen zu 10, 20 und 40 Lire für Kla viere. ^ . ./ 12. A u f e n t h a l t s st e u e r. Die Einführung dieser Steuer muß von der Landesbehörde, sowie vom Finanzministerium genehmigt werden. Diese Meuer trifft jeden, der irgendwelche Zeit in der Ge meinde Aufenthalt nimmt, jedoch sind stets ausge nommen jene Personen, die in der Gemeinde die Familiensteuer bezahlen. Die Steuer ist nach dem Mietpreis der bezogenen Zimmer zu bemessen. Die einmalige Steuer beträgt in Kurorten, die schon

vor dem Jahre 1923 diese Steuer hatten, bis zu Lire 30 pro Person (Hälfte für Dienstboten und Kinder un ter 12 Jahren) .und darf nur eingehoben werden, wenn sich der Aufenthalt auf mehr als 5 Tage er streckt. In anderen Gemeinden (aber jetzt auch in Kurorten) kann diese Steuer bis zu 10 Prozent des Mietpreises berechnet werden. Von dieser Steuer Sehen ^ zu Gunsten der Gemeinde und ^ zu Gun sten des Staates, und zwar für öffentliche Wohl tätigkeit. In Trient wurde eben mit kgl.. Dekret bewilligt

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 8
Date: 25.04.1908
Physical description: 8
des Finanzausschusses die Abweisung des Gesuches, da es nicht angehe, daß die Gemeinde für die Schulden dritter ein stehen^ soll und hiezu weder eine Veranlassung, noch eine moralische Verpflichtung vorliege. Die Gemeinde würde eine solche Uebernahme von Schulden auf Kosten der Steuer träger nicht verantworten können, da viele von den Firmen gewußt haben, daß die Gemeinde für Schulden Schönfelds nicht aufkomme. Bei der folgenden Debatte ergriff zuerst G.-R. Viei- her das Wort, ^ um das Gesuch zu unterstützen

die anderen Geschäftsleute, die sicherlich nur den Besteller als haftpflichtig halten und nicht die Stadtge meinde. — Vizebürgermeister Christanel l wies darauf hin, daß keine moralische Verpflichtung für die Stadtge meinde bestehe, die Schönfeldschulden zu bezahlen. Die Stadt gemeinde habe eine Subvention gegeben, damit ist öoch ge sagt, daß sie das Unternehmen Wohl unterstütze, aber nicht für dasselbe einstand. . G.-R. R ein stall e r sagt, die Ge werbeleute hätten den Eindruck gehabt, die Stadtgemeinde

werden soll. Nur diejenigen Gläubiger zu berücksichtigen, die am Einbau des Theaters beteiligt sind, das gehe NM an. Der Bürgermeister solle dahet mit den Gläubigern ver handeln und seine Vorschläge erstatten. G.-R. Lun baß dA Gemeindevertretung kemen Anlaß habe, einen an deren Standpunkt einzunehmen als das Finanzkomitee. ^ Vertrag war exakt, Schönfeld hat getvußt, was er bekommt. Die Gemeinde hat keine weitere Verpflichtung übernomMell' Es sei ja bedauerlich, daß die Sache so gekommen ist, ave die Gemeinde könile

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 20
Date: 07.08.1913
Physical description: 20
2 „Bozner Nachrichten^, Donnerstag, 7. August 1913 IVO treffen. Es find auch der Staat, das Land, die öffentlichen Fonds, sowie die übrigen inländischen juristischen Personen, als: Stiftungen, Körperschaften, Gemeinden^ -Vereine, Ge nossenschaften und Gesellschaften wahlberechtigt» wenn ihnen seit dem ganzen der Wahl vorhergehenden Kalenderjahre in der Gemeinde eine Grund-, Gebäude-, Erwerb- oder Renten steuer im Gesamtbetrage von mehr als 5 K. vorgeschrieben ist. Wenn der Orts

sind, das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte stehen. Die Wahl in die Gemeinden mit Mehrheitewahlen. Verzeichn is aller Wahlberechtigten auf Gru n d der S teuerle i stun g. H 7. Der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) hat zu nächst ein Verzeichnis jener österreichischen Staatsbürger männlichen und weiblichen Geschlechtes und inländischen ju ristischen Personen zu verfassen, denen seit dem ganzen der Wcchl vorausgehenden Kalenderjahre in der Gemeinde eine direkte Steuer

vorgeschrieben ist und die nicht von der Aus übung des Wahlrechtes ausgenommen sind. Die juristischen Personen sind nur dann in das Verzeichnis aufzunehmen, - wenn der Gesamtbetrag der ihnen vorgeschriebenen Steuern ^mehr als, 5 .Kronen , beträgt. Pie einer geistlichen Pfründe vorgeschriebene Steuer hat als dem jeweiligen Inhaber oder Nutznießer vorgeschrieben zu gelten. Diese Wahlberechtigten sind nach der Hälfte der aus jeden entfallenden, in der Gemeinde seit einem Jahre vor geschriebenen Schuldigkeit

Jahresschuldigkeit an direkter Steuer zugezählt. Mitbesitzer von Liegenschaften, die nicht in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben, geben zusammen nur eine Stimme durch ihren bestellten Vertreter ab (§ 3, Absatz 6). Wählerlisten und Wahl kör per. Z !1. Es sind drei oder vier Wahlkörper und ausnahms weise (§ 15) nur zwei oder ein Wahlkörper zu bilden. Zu diesem BeHufe sind vom Gemeindevorsteher (Bürgermeister) Wählerlisten in mindestens zweifacher Ausfertigung anzu fertigen. Für jeden Wahlkörper

ist und die nicht nach § 2 von der Ausübung des Wahlrechtes ausgenommen sind; 2. jene großjährigen männlichen, in der Gemeinde heimatberechtig' tcn österreichischen Staatsbürger, die in der Gemeinde M wenigstens einem Jahre ihren ordentlichen Wohnsitz haben» nicht in den ersten drei Wahlkörpern wahlberechtigt und nicht nach § 2 von der Ausübung des Wahlrechtes ausgenom men sind.

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 12
Date: 02.12.1922
Physical description: 12
gegenüber, daß die zweite wnd dw Zahlung wn« Schulden verlangen betreffenden Gemeinde den Wohnsitz haben und un Kammer, das Oberhaus die Sanierungsgesetze gewahre, dafür Zählregister der ständigen Bevölkerung der ^Ge- abgelehnt hat. Die Engländer, Italiener unid,^^^^ Pfander verlangem meinde lelbst eingeschrieben sind. ^Falls dieselben Franzosen, die die Sache nach ihren parlamen- Türkei, ihren Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten m eme tarischen Einrichtungen betrachten, werden es Die Türken berufen

sich auf die Wilson-Punkte, andere Gemeinde verlegt haben, müssen sie über für ein böses ZeichZi halten. Man wird über' Oeswrreich'wie^r?inmal'^«nklich dte^Köps«'KonswntwoAl^' ^d«'NationÄvttstmmlun^ amtSwege» von den WahlerU>tenverG-memo^m schütteln. Die Halwng der Sozialdemokraten von Angora hielt am LS. November der Präsident esrat bedeutet sicherlich einen Abbruch des Rates der Kommissäre «ine Rede, in der e» Von amtswegen müssen auch diejenigen ein- ^..^'^banzler wahrend der «klärte, daß die Türkei

lassen. Die Sozialisten weisen Name des Vaters,-Geburtsort und^Geburtsdatum; ^ ^jner Kundgebung alle französischen Ansprüche wenn erforderlich, die Ausenthaltsbestatigung der - die rheinische Wirtschaft und Verwaltung Gemeinde; Wohnung, falls der Gesuchsteller m der ^rück. Dieser letzten Kundgebung haben sich Gemeinde wohnt; dieTitel, aus sogar die Kommunisten angeschlossen. Eintragung verlangt wird; stempelfreie Abschrift des v > -» «, Geburtsscheines, wenn der Gesuchsteller nicht in dieser Gemeinde

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Page 2 of 8
Date: 18.06.1923
Physical description: 8
verkauft werden, für den im gleichen Lokal erfolgenden Verkauf anderer Waren erwächst jedoch die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer ist eine Realsteuer und trifft also den Betrieb, nicht die Person. Für jedes im Gemeindesteuerreglement namentlich aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu zahlen, auch wenn diese Gewerbe im gleichen Lokclle oder in derselben Gemeinde betrieben werden. Diese Steuer ist nach Klassen abgestuft. In Bozen beträgt die Anzahl der Klassen 12—24 mit Steuersätzen

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon- - trollieren. 4. Mietwert st euer (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht Zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden; darf. Die Mietwertsteuer ist zu zahlen

von jedem, der in der Gemeinde ein Haus oder eine Wohnung hat, die möbliert sind, fomit vermietbar sind. Aber auch dann ist die Steuer zu entrichten, wenn das Haus nur in einem Teil des Jahres bewohnt oder möbliert ist. Für jede Wohnung, die vom Haus herrn möbliert ist — gleichviel ob verlnietet oder Kälte- statt Hitzferien. Aus Berlin wird gemeldet: Die Temperatur war in den letzten Tagen so niedrig, daß in mehreren Provinzstädten hie Kinder infolge der Kälte nach Hause geschickt wurden. Man erlebte also das seltene

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Page 4 of 8
Date: 16.10.1923
Physical description: 8
, ist die Einführung diestr neuen Verzehrungs steuer (oder Konsumabgaben, wie man sie der ital. Benennung nach auch nennen mag) den Gemeinden freigestellt, d. h. sie müssen sie nicht zur Anwendung bringen, ausgenommen wenn die Gemeinde die ge setzliche Zahlungsgrenze zur Grund- und Gebäude steuer (d. i. 60^) überschritten haben. Die Tarife und Vorschriften dieser neuen Steuern werden mit Gemeinderatsbeschlüssen festgesetzt, wobei im allge meinen die Steuersätze bis zu dein im Dekrete ent haltenen Höchstausmaß

. Auch die Verpachtung an Steuerämter ist gestattet. Erwähnenswert ist ferner, daß „offene' Ge meinden (und gleichgestellte Fraktionen geschlossener Gemeinden) die Verzehrungssteuer (mit Ausnahme der für Futtermittel, Gas und Elektrizität, sowie Baumaterial) an ein Konsortium verpachten kön nen, in welchem die Mehrheit der Geschäftsleute dieser Gemeinde vereinigt ist. Einwohner geschlossener Gemeinden können die Abänderung der Zollinie verlangen, wenn sie den von ihnen bewohnten Grund als zu Unrecht in die Zollinie

Vertretun gen bestimmt sind. 2. Gebrauchte Möbel, die im Besitze von Familien sind, die in der Gemeinde wohnen oder sich dort niederlassen. 3. Materialien und überhaupt alles, was zum Bau und Betrieb von Eisenbahnen gehört. 4. Materialien und notwendige Gegenstände für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst. 5. Gegenstände für has Rote Kreuz, ausgenommen Lebens- und Futtermittel. 6. Staatsmonopolwaren. 7. Brennmaterialien, die für den Gebrauch in in dustriellen (gewerbliche) Betriebe bestimmt

oder dort tatsächlich verkauft worden sind. 8. Drucksortenpapier für die Register und Akten der Eassa Nazionale Assicurazioni. 9. Pferde, unter einem Jahr hinsichtlich des Pau schales. 10. Baumaterialien,.die für Reparaturen im Sinne des Art. 1604 des Zivilkoder verwendet werden. 11. Elektrisches und Gaslicht für Staat, Provinz und Gemeinde, insoserne es für Beleuchtung öffentlicher Plätze dient. Ebenso auch, wenn es bei Fabrikationsverfahren in industriellen Betrieben verwendet wurde. 12. Denaturierter Alkohol

der notwendigen allgemeinen Regiespesen verteilt werden, vorausgesetzt, daß diese Waren in den Häusern verbraucht werden, wo die beteilten Mitglieder wohnen. (Anscheinend fallen da auch die Konsumvereine darunter?) 2. Wein, Leps und andere weinhältige Getränke, die an Taglöhner u. Landarbeiter über den Tag lohn hinaus verabreicht werden. 3. Das in Großbetrieben zubereitete Fleisch, das für Auslanderport oder zur Belieferung der in der Gemeinde oder im Königreich befindlichen Betriebe. 4. Das für provisorische

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Page 4 of 8
Date: 03.09.1923
Physical description: 8
würden. Nachstehend der Bericht betreffend die Anwendung der im König reiche bestehenden Lokalabgaben auf die Stadt Bo zen; aus Grund des .kgl. Dekretes vom 11. 1. „1923,. Die Gemeinde Bozen sorgt für den öffentlichen Diepst und für die Erhaltung des eigenen Ver mögens mit einer Ausgabe, die für das laufende Jahr 1923 mit ungefähr Ii 4,750.000.— vorgesehen und wie folgt zergliedert ist: 1. Für Wasserversorgung . . . 47.000.— Z.Allgemeine Einhaltung der Straßen und Plätze, Brücken usw. . . . Ii 480.000

. auf die Verzehrungssteuer des Staates und Verzehrungssteuer der Gemeinde . . . ... I, 572.000.— Diese Beiträge und Gefällseinnahmen, welche die Grenzen der Aktiven der Gemeinde darstellen, sind auf die Gesetzgebung der ehem. österr. Regie rung und auf Übergangsbestimmungen gestützt, die von der kgl. ital. Regierung nach dem Kriege er lassen wurden. Durch die Ausdehnung auf die neuen Provinzen der im Königreiche geltenden Bestimmungen hin sichtlich der Lokalabgaben, Steuern und Gefälls gebühren, die mit 1. Jänner 1924

I. 476.000.— ab. Dieser Gewinn ist um 16.000 Ii niedriger als der Gesamtbetrag der heutigen Einkünfte, welche insgesamt I. 492.000.— betragen, und die perzen- tuelle Verminderung beträgt 3L. Und dies, weil die staatliche Gebäudesteuer, die im Sinne des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148, zur Anwendung kommt, das Reinerträgnis der Gebäude treffen wird mit Aliquoten von 16 bis 22F, die für die Gemeinde Bozen nach den Infor mationen der Steuerbehörde eine Durchschnittsver mehrung von 50F

der heutigen staatlichen Haus- zinssteuer bringen wird, welche heute auf das Rein erträgnis der Gebäude mit der Aliquote von 9.316L bemessen ist und I. 390.000.— beträgt. Die heutige staatliche Hauszinssteuer von Lire 390.000.— wird durch Umwandlung in die staat liche Gebäudesteue^.die Summe von ca. Ii 780.000 erreichen. Hier ist zu bemerken, daß die GebäudeerträgniM im Jahre 1924 von der staatlichen Personalein kommensteuer und bezüglichen Gemeinde- und Landesumlagen befreit sein werden, die abgeschafft

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Page 1 of 20
Date: 07.08.1913
Physical description: 20
. ött. »«vrg Mntkpnbal-nder lMonat Au a u st): Sonntag, 3 , Portiunkula, Lydia. — Montag, 4.. Dominikus Ordst., Rmner B. ^5.^ tag. b.. Maria Schnee. Oswald K., Afra M. — Mittwoch. 5.. Verklärung Chr., Xysws. — Donnerstag, 7., Kajetan, Donat. Fr g, 8.» Cyriakus u. .Gef., Marius. — Samstag . 9., Roman M.. Numidlkus . . . . - Die Tiroler Gemeinbetvahlreform. Freitag wurden die in Brixem gefaßten Beschlüsse des landtaglichen Gemeindeausschusses betreffend die Gemeinde wahlreform, die bisher

10, 14> 15, 19, 20, 21 und 25. ' § 10. Die Gemeindemitglieder und unter den Auswär tigen jene, die Besitzer oder lebenslängliche Nutznießer einer innerhalb der Gemeindegemarkung gelegenen unbeweglichen versteuerten Sache sind oder die von einem in der Gemeinde selbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer entrichten, nehmen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes än den Rechten und Vorteilen wie an den Pflich ten und Lasten der Gemeinde teil. Die Gemeindeangehörigen haben überdies den Anspruch aus Armenversorgung nach Maßgabe

ihrer Bedürftigkeit. Den Bürgern bleibt der Anspruch auf die für sie beson ders bestehenden Stiftungen und Anstalten vorbehalten. Die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder haben als solche die Rechte der Gemeindemitglieder, ohne die Verpflichtungen derselben zu teilen. / . .. Diese Bestimmungen gelten unbeschadet der Vorschriften der Gemeinde-Wahlordnung. § 14. Der Gemeindeausschuß besteht in Gemeinden mit einem Wahlkörper aus 4 Mitgliedern, in Gemeinden mit Zwei Wahlkörpern aus 6 Mitgliedern, in Gemeinden mit drei

. . .. . . §15. In jeder Gemeinde haben zur Vertretung verhin derter- oder abgängiger Ausschußmitglieder Ersatzmänner zu bestehen> deren Zahl die Hälfte der Zahl der Ausschußmit glieder zu betragen hat. Ist diese Zahl der Ersatzmänner durch die Zahl der Wahlkörper nicht teilbar, so muß die selbe auf die nächste hiedurch teilbare Zahl erhöht werden. In Gemeinden mit Verhältniswahlen ist für jedes Aus schußmitglied ein Ersatzmann zu bestellen. § 19. Jeder ordnungsmäßig Gewählte ist verpflichtet, die Wahl zum Ausschuß

, haben Personen, die während der letzten drei Jahre Mitglieder der Gemeinde vorstehung oder in zwöi aufeinander' folgenden Wahlperio den als Ausschußmänner wirksam waren. Wer ohne einen solchen Entschuldigungsgrund, die Wahl anzunehmen oder das angenommene Amt fortzuführen verweigert, verfällt in eine Geldstrafe, welche die politische Bezirksbehörde über Einschreiten der Gemeindevertretung von 100 bis 600 Ä. bemessen kann^ Die Geldstrafe fließt in die Gemeindekasse. § 20. Die Ausschuß- und Ersatzmänner

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