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Author:
Sauter, Andreas ; Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Andreas Sauter und Josef Ebleu v. Posch
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
244 S. ; 273 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Enth.: 2 Teile
Subject heading:
k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Location mark:
II 189.137/3-4
Intern ID:
251392
Sierat' auch ohne Mahnen und Drängen seine Interessen entsprechend zu wahren wissen werde. . G. Posch: Von vielen Gemeinden und Privaten find noch gar keine Anmeldungen gemacht worden. Klemen t: Es kommen Fälle vor, daß in einem Gemeinde- Bezirke Felder, Wiesen, Bergmähder u. dgl. einliegen, welche sich im Besitze von auswärtigen, in der Gemeinde nicht seßhaften Personen, befinden. Zu diesen Liegenschaften gehören in der Regel Heustadel, Zaune k wozu nach herkömmlicher Uebung Las jeweilige
Bedarfholz aus dem.zutreffenden Gememdewalde unentgeldtich bezogen wurde. Dagegen entrichtete der Besitzer nicht nur die entfallenden landes fürstlichen Steuern, sondern auch die jeweiligen Gemeindewustungen und Umlagen, und letztere natürlich an jene Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befindet. — Es entsteht nun die Frage, ob die Ge meinde gehalten ist, eine Anmeldung über derlei Holzbezüge für Gebäude, Zäune ic zu machen? Ich halte dafür, daß in diesem Falle eine Anmeldung nicht nothwendig sei
, und auch jede weitere Verhandlung über Regulirung oder Ablösung entfalle, denn ein solcher Feld-, Wiesen- oder Berg mahdbesitzer erscheint in Betreff dieses seines Besitzthums als Ange höriger derjenigen Gemeinde, an welche er Steuern abführt und die Oblagen entrichtet, weil der Grund ebensogut einem einheimischen Gememdegliede angehören könnte. Diesem nach findet das Bezugs recht nicht in einem fremden Walde Statt (§. 1. des Forstsewi- wtengesetzes v. I. 1853.) Da ferner die. Gemeindewälder die Be stimmung