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Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 21.12.1911
Physical description: 6
— die Photographie Um Dienste der Kunst, Wissenschaft, Technik und heilpflege und auch die gewerbemäßig ausgeübic Porlrätpholo- graphie dort, wo es sich um fabriksmäßig be triebene Unternehmungen ' oder aber um das Porträtphotographieren als Teilphase des Ar beitsprozesses in einem andere» gewerblichen oder industriellen Unternehmen handelt. Vierpreiserhöhung berechtigt den verpflichteten Gastwirt zur Vertrags auflösung gegen die Vierbrauerei. Diesen wichtigen Grundsatz hat der Dberste Gerichts hof aus Anlaß

eines Zivilrechtsflrsites ausge sprochen. Ein Gastwirt war einer brauberech- tigten Gesellschaft den Betrag von 4678 Kronen schuldig geworden und. hatte sich verpflichtet, während des Bestehens dieser Forderung, oder eines Bestes hievon für das von ihm betriebene East- , und 5chanKgep>erbe ausschließlich Bier aus der Brauerei der Gläubiger zu beziehen und die-Forderung in der weise zu tilgen, daß er für jeden in der Brauerei bezogenen Hekto liter Bier einen Betrag von 2 Kr. als Abschlags zahlung auf das Kapital mehr

entrichtet, als der Kaufpreis für das jeweilig bezogene Bier ausmacht. Als dann die Gesellschaft im vereine mit anderen kartellierten Brauereien den ur- springlichen Bierpreis von 16 Kronen auf 18 Kronen erhöht hatte, hielt sich der Gastwirt an.diese einseitige Erhöhung des Bierpreises nicht gebunden und bezog das Bier aus einer anderen, nicht kartellierten Brauerei. Die Ge sellschaft klagte daher, da den Wirt mittler weile gestorben war, dessen verlassenschast aus Schadenersatz. Das Bezirksgericht

Preisbestimmung ist die Klägerin selbst vertragsbrüchig geworden,.- der Gastwirt war nicht verpflichtet, dar Bier der Klägerin 'zu diesem vertragswidrigen Preise abzuitehmen und der Klägerin ist -aus der Unterlassung der Lierabnahme und aus dem ' Be züge fremden Bieres ein Schadenersatzan spruch nicht erwachsen/ Der Dberste-Gerichts hof hat der gegen dieses Urteil ergriffenen Re vision der Klägerin keine §oige gegeben. In der Begründung wird gesagt- wollte die Klä gerin den Preis von 16 Kronen auf 18 Kronen

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