2 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_123_object_3845209.png
Page 123 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Gericht Kastelbell (AB, 2 8. 4 u, 41). Freiberg 1586 (AB. 2 8. 54), Tablant, Stäben und Neunhöfe 1526 (TW. 3 S. 323). In den Steuerkatastern von 1695 und 1779, deren Inhalt R. Staffier in Schlernschr. 8 mit allen zugehörigen Höfen genau angibt, erscheinen die vorgenann ten Wirtschafte- und Ortsgemeinden auch ala Steuergemeinden und weiters ebenso St, Martin am Vorberg, Trumsberg, Jufal und Tannberg oder Tonberg, früher Fon- tan genannt. Auch die Gemeinde Schnals löste sich gemäß einer älteren

Gliederung in die drei Techneien oder Gemeinden Karthaus, Katarinaberg und Unsere Frau auf, Diese ungewöhnlich Weinen Körper blieben als selbständige Orts- und Steuer gemeinden bis 1850 bestehen 1 ). Im Jahre 1850 wurden sie auf die drei Gemeinden Tschads, Kastelbell und Schnals zusammengezogen, aber schon 1863 mit Ausnahme des Tales Schnals, das zu einer Gemeinde vereinigt blieb, wieder selbständig erklärt 8 ). Die tatsächliche Gruppierung erfolgte aber laut der Ortsrepertorien seit 1869

so, daß St, Martin am Vorberg, Kastelbell mit Marein Latschinig mit Freiberg, Tschars, Tabland mit Neunhöf, Tomberg mit Jufal und Transberg, je eine selbständige Ge meinde bilden. Datei ist besonders merkwürdig, daß Tomberg auf der rechten, Jusos und Tronsberg auf der linken Bergseite des Etschtales liegen und durch die Gemeinde Tschars von einander getrennt sind. — In Vent, im hintersten Ötztal, war seitens des Gerichtes Kastelbell ein ständiger Anwalt bestellt, der dortselbst die frei willige Gerichtsbarkeit

hat sich hier ein wesentlicher Fehler eingeschlichen, indem die ganze Gemeinde St. Martin am Vorherg dort zum Ge richt Schlandets und nicht, wie es richtig wäre, zum Gericht Kaatelbell gezogen wurde?). Im theresianischen Kataster des Gerichtes Kastelbell von 1777 erscheinen alle die Höfe, die später zur Gemeinde St. Martin gehören, auch schon unter ihrem Abschnitt eingetragen» so dal die allgemeine Geltung der Katastralgemeindegrenze fttr die alte Gerichtsgrenze für den besonderen Fall auch hier bewiesen erscheint

1