gebracht, Daß die Parteien, welche das Sammeln von Waldstreu im Gemeindewald angemeldet haben, die hiezu nötigen Bezugs- scheine, ohne .deren das Streusammeln verboten ist, in der Gemeinde-Verwaltungskanzlei erhalten. Gemeindeamt Gppan am 15. April 1908. Der Vorsteher: Niedermayr. Wer im Gemeindewald „Priol' noch Holzhaufen stehen hat, hat dieselben bi« längstens 1. Mai d. I. ab zuführen, da nach dieser Zeit das noch nicht abgeführte Holz zum Schutze des Nachwuchses von Seite der Ge meinde abgeführt
wird ohne hiefür irgend welche« Ersatz zu gewähren. Gemeindeamt Gppan am 15. April 1908. Der Vorsteher: Niedermayr. Kundmachung der k. k. Fachschule für Holz- und Steinbearbeitung in Hallein. Staatsstipendien von monatlich 40 Kr. werden jenen Gewerbetreibende«, Gewerbegehilfen verliehen, welche sich in der Holz- und Steinbildhauerei, Bau- und Möbeltischlerei, Drechslerei, Pfeifenschneiderei, Holzgatanterie-Arbeiten, Zim merei oder Steinmetzerei an der obbenannten Lehranstalt Weiter ausbilden wollen. Anspruch
- oder Geburtsschein, der Heimatschein, das Lehrzeugnis, ArbeitS- zeugniS u. dgl., die Zeugniffs der besuchten Schulen, da» Mittellostgkeits- oder Armutszeugnis. Die Direktion der k.k. Fachschwll W Halleim .. Mttt. Rr. I. 203/8 . 2 Über freiwilliges Ansuchen des Johann Abram, Holz händler in Kaltern, und Louis Abram, Oberhauserwirt m Terlan, gelangt am Mittwoch, der» IS. Mat l. I.» nachmittags 3 Uhr, im dg. Amtszimmer Kr. 3, die ge- Garten von 314 W. Klft. zum Ausrufspreise von 56.000 Kr. zur öffentlichen