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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 2 of 6
Date: 24.05.1925
Physical description: 6
dort nach dem sonntägigen Vormittagsgottesdienste zu beheben. Ohne Holznummernblättchen wird Lein Holz verabfolgt und verliert dasselbe seine Gültigkeit, wenn es nicht am 26. Mat l. I. zur Einlösung gelangt. Auf alle Fälle aber wird nur Holz an diejenigen Parteien verabfolgt, die dasselbe persönlich oder durch ihre Angehörigen ablösen laffen. Es ist den mit der Verteilung des Holzes betrauten Organen strengstens untersagt, an Parteien Holzbezugs scheine auszufolgen, die im Namen dritter Personen Holz bezugsscheine

ablösen wollen. Im Interesse einer möglichst raschen Ab wicklung der Holzausgabe werden die P. T. Parteien ersucht, sich mit dem nötigen Klein gelde zu versehen. Gemeindevorstehung Kppan am 20. Mai 1925. I. V.: R. Äußerer. Holrarrsgabe. Am Mittowch, den 27. Mai 1925, gelangt vom Holz schlage „Pfattnerwände' in Montiggl Brennholz in nach- benavnter Reihenfolge zur Ausgabe, und zwar : Für die Bezugsberechtigten bon Girlan und Sankt Michael von 1 / i 9 bis 11 Ubr vormittags. Die Holznummernblättchen

für die Bezugsberechtigten von St. Michael werden Punkt 8 Uhr früh im alten Schulgebäude (Lokal der Steuereinhebungsstelle) verteilt und find von den Girlanern in Girlan bei Herrn GR. Josef Schwarzer dort nach dem sonntägigen Vor mittagsgottesdienste zu beheben. Ohne Holznummernblättchen wird kein Holz verabfolgt uud verliert dasselbe seine Gültigkeit, wenn es nicht am 27. Mai l. I. zur Einlösung gelangt. Auf alle Fälle aber wird nur Holz an diejenigen Parteien verabfolgt, die dasselbe persönlich ooer

durch ihre. Angehörigen ablösen lassen. Es ist den mit der Verteilung des Holzes betrauten Organen strengstens untersagt, an Parteien Holzbezugs scheine auszufolgen, die im Namen dritter Personen Holz- bezugsschetne ablösen wollen. Im Jntereffe einer möglichst raschen Abwicklung der Holzausgabe werden die P. T. Parteien ersucht, stch mit dem nötigen Kleingelde zu versehen. Gemeindevorstehung Kppan am 20. Mai 1925. I. B.: R. Äußerer. Avviso. Auflage der feile«- der kgl. Sottopräfektmr Bozen mit Ertast vom 14. Mai 1925

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 2 of 4
Date: 22.04.1923
Physical description: 4
in ver Sekretartatskanzlei persönlich melden. Warktgemeindevorflehung Kattern am 9. April 1923. Krearchslx (Forche«, Saulacke«). Es liegt im Jntereffe der Parteien, das in den Förchen und in den Saulacken lagernde Brennholz so bald als möglich abzulösen; es bandelt sich meist um Buchen holz, welches bei längerer Lagerung leidet; andererseits aber werden alle Interessenten aber auch darauf aufmerk sam gemacht, daß bis Lichtmeß 1924 nur mehr Holz aus dem Totental und Stcintal zur Verfügung stehen

wird. Um die Ablösung dieses Buchenholzes zu beschleunigen, wird reifügt, daß am Montag, den 23. April, von 8 bis 10 Uhr vorm, an Parteien aller Fraktionen, soweit diese Parteien kein eigenes Fuhrwerk haben, Schab aus den Förchen abgegeben werden. Am Dienstag, 24. April, von 8—10 Uhr vorm, können auch andere Parteien mit eigenem Fuhrwerk solche Schab bekommen. Das Holz in den Saulacken wird ebenfalls an Par teien oller Fraktionen abgegeben; es wollen sich all». Par teien ihren Brcnnholzbedarf rechtzeitig decken

, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben baden, wenn sie im nächsten Winter erst spät nur mit Holz aus dem Toten- und Steintal befriedigt werden können. WarKtgemeindevorstetzung Kattern am 13. April 1923. Frostgefahr auf de« Möser«. Die landw. Bezirksgenossenschaft Neumarkt wird ab 23. April (im Bedarfsfälle früher) wiederum den Frost beobachtungsdienst auf den Mösern in Tätigkeit setzen. Die Jntereffenten werden aufgefordert, auf den Mösern Reisighaufen und sonstige« Rauchmaterial vorzuberetten

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 1 of 6
Date: 25.10.1925
Physical description: 6
, den 31. Oktober l. I. eingestellt und werden später ab gelöste Zettel nur zum doppelten Preise abgegeben. Die Gewinnungsperiode erstreckt stch bloß bis 14. No vember 1925, weshalb sich die Parteieu rechtzeitig mit den Bezugsscheinen versehen wollen. Gemeindevorstehung Appiano am 21. Oktober 1925 Der Gemeindevorsteher: I. B.: R. Äußerer. Hoharl»saKr. Am Dienstag, den 27. Oktober, gelangt von den Holz- schlägen „Aignerplätzen' und „Niederfrieninger' in Per- doutg' Brennholz in vachbenannter Reihenfolge

zur Aus gabe, und zwar: Für S. Michele von 8 bis 9 Uhr früh ; „ Cornaiano (Girlan) „ 9 „ 10 „ vormittags; „ S« Paolo „ 10 „ 11 n m Die Holznummernblättchen für S. Michele werden Punkt Vj8 Uhr früh im alten Schulgebäude .(Lokal der Steuereinhebungsstelle) verteilt, und sind in Eorraiano (Girlan) bei Herrn G.-R. Josef Schwarzer, für S. Paolo bei Herrn G.-R. Anton Schwarzer dort nach dem sonn- tägigen Vormittagsgottesdieuste zu behebe». Ohne Holmummeinblättchen wird kein Holz verabfolgt und verliert

dasselbe seine Gültigkeit, wenn es nicht am 27. Oktober l. I. zur Einlösung gelang. Auf alle Fälle aber wird nur Holz an diejenigen Parteien verabfolgt, die dasselbe persönlich oder durch ihre Angehörigen ablösen lassen. ES ist den mit der Verteilung des Holzes betrauten Organe» strengstens untersagt, an Parteien Holzbezugs scheine auSznfolgen, die im Namen dritter Personen Holz bezugsscheine ahlösen wollen. Im Interesse einer möglichst raschen Ab wicklung der Holzausgabe werden die P. T. Par teien ersucht

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 2 of 4
Date: 26.04.1908
Physical description: 4
gebracht, Daß die Parteien, welche das Sammeln von Waldstreu im Gemeindewald angemeldet haben, die hiezu nötigen Bezugs- scheine, ohne .deren das Streusammeln verboten ist, in der Gemeinde-Verwaltungskanzlei erhalten. Gemeindeamt Gppan am 15. April 1908. Der Vorsteher: Niedermayr. Wer im Gemeindewald „Priol' noch Holzhaufen stehen hat, hat dieselben bi« längstens 1. Mai d. I. ab zuführen, da nach dieser Zeit das noch nicht abgeführte Holz zum Schutze des Nachwuchses von Seite der Ge meinde abgeführt

wird ohne hiefür irgend welche« Ersatz zu gewähren. Gemeindeamt Gppan am 15. April 1908. Der Vorsteher: Niedermayr. Kundmachung der k. k. Fachschule für Holz- und Steinbearbeitung in Hallein. Staatsstipendien von monatlich 40 Kr. werden jenen Gewerbetreibende«, Gewerbegehilfen verliehen, welche sich in der Holz- und Steinbildhauerei, Bau- und Möbeltischlerei, Drechslerei, Pfeifenschneiderei, Holzgatanterie-Arbeiten, Zim merei oder Steinmetzerei an der obbenannten Lehranstalt Weiter ausbilden wollen. Anspruch

- oder Geburtsschein, der Heimatschein, das Lehrzeugnis, ArbeitS- zeugniS u. dgl., die Zeugniffs der besuchten Schulen, da» Mittellostgkeits- oder Armutszeugnis. Die Direktion der k.k. Fachschwll W Halleim .. Mttt. Rr. I. 203/8 . 2 Über freiwilliges Ansuchen des Johann Abram, Holz händler in Kaltern, und Louis Abram, Oberhauserwirt m Terlan, gelangt am Mittwoch, der» IS. Mat l. I.» nachmittags 3 Uhr, im dg. Amtszimmer Kr. 3, die ge- Garten von 314 W. Klft. zum Ausrufspreise von 56.000 Kr. zur öffentlichen

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 3 of 8
Date: 15.11.1925
Physical description: 8
; „ Eornaiano (Girlan) „ 9 „10 „ vokmittags; h S» PaÄo „ 10 „ II „ „ Die Holznummernblättchen für S. Michele werden Punkt V,8 Uhr früh im alten Schulgebäude (Lokal der Steuereinhebungsstelle) vergilt, und sind in Cornaiano (Girlan) bei Herrn G.-R. Josef Schwarzer, für S. Paolo bet Herrn G.-R. Anton Schwarzer dort nach de« sonn« tägigen Vormittagsgottessienste zu beheben. Ohne Holzuummernblättchen wird kein Holz verabfolgt und verliert dasselbe feiste Gültigkeit, wenn es nicht am 19. November

l. I. zur Einlösung gelangt. Auf alle Fälle aber wird nut Holz an diejenigen Parteien verabfolgt, die dasselbe persönlich oder durch ihre Angehörigen ablösen lassen. weiters können infolge der geringen «Luantitat des Holzes hauptsächlich nur diejenigen Parteien berücksichtigt werden, welche Überhaupt heuer noch kein Hol; erhalten haben oder zumindest erst einmal mit Hol; beteilt wurden« ES ist den mit der Verteilung des Holzes betrauten Organe« strengstens untersagt, an Parteien Holzbezugs scheine auszufolgen

, die im Namen dritter Personen Holz bezugsscheine ablösen wollen. - Im Interesse einer möglichst raschen Ab wicklung der Holzausgabe werden die P. T. Par teien ersucht, sich mit dem nötigen Kleingeld zu versehen. ' Gemeindevorstehung Appiano am 12. November 1925. Der Vorsteher: Khuen m. p. Holzarbeiter wrrdrn driugevd ausgenommen. Anfragen an Holzhacker Heinrich Pichler wohnhaft bei Spitaler Stell, St. Anna. GemeindevorsteHiMg Appiano am 12. November 1925. Der Gemeindevorsteher: Khuen. Es wird hiemit

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Page 3 of 10
Date: 12.01.1913
Physical description: 10
aus den Beschluß vom 17. Oktober 1912 keine Einwendung, jedoch muß die Gemeinde für ihr Guthaben gedeckt bleiben. V. Gesuch deS Georg Niederfrininger um Bewilligung zur Aufstellung einer Drahtriese zwecks Ablieferung von Holz von seinen Bergwiesen. Dieses Gesuch wird gegen dem bewilligt, daß Georg Niederfrininger jeden Schaden ersetze, welcher der Gemeinde aus Anlaß des Bestandes, der Errichtung und der Benützung dieses Drahtes durch seine eigene Benützung entsteht, und daß auch die Gemeinde den Draht

zu LieferungSzwkcken benützen dars. Jedenfalls wird die Aufstellung des Drahtes, welcher oberhalb des MederlehofeS ausmündet, daher keinen öffent lichen Weg überquert, da die Drahtriese erst beim söge- nannten „Neuen Weg' beginnt, auf Widerruf gestattet. VI. Gesuch deS Johann Pichler in Buchwald um Leistung eines Schadenersatzes von 1000 Kr., weil seitens der k. k. Forstkommission der von ihm seinerzeit übernommene Holz schlag in. den Kohlgruben eingestellt wurde. Wird abgewiesen. VII. Verlesung der Beschwerde

. Wird bewilligt. Die Gesuchsteller können das Holz selbst hacken, jedoch muß eS vom Waldausseher früher aus- gezeigt und dann vor der Abfuhr unter Beizug eines Mit gliedes deS Waldkomitees geschätzt und gezahlt werden. X. Gesuch der Freiwilligen Feuerwehr St. Michael um Begleichung von Rechnungen für bezogene Schläuche im Betrage von 924 Kr. 90 Heller. Die Auszahlung dieser Summe wird bewilligt, jedoch das Vorgehen der Kommandantschaft getadelt, da sie die Gemeinde doch vor der Bestellung ins Einvernehmen

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