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Category:
History , Law, Politics
Year:
[ca. 1947]
Österreichisches Memorandum vom 25. VI. 1947, italienisches Memorandum vom 12. VIII. 1947 über die Revision der Optionen und Bemerkungen zum italienischen Memorandum vom 12. VIII. 1947.- (Unterlagensammlung ; 11)
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Page 24 of 48
Place: Innsbruck
Physical description: 43 Bl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Option ; s.Memorandum
Location mark: D III A-3.683/11 ; III A-3.683/11
Intern ID: 174651
verhindern und vermeiden, dass sich der Staatsbürger durch die einfache, Von dem tatsächlichen Verlassen seiner Heimat nicht unterstützten Verzichtleistung auf betrügerische weise den ihn an Italien bindenden Verpflichtungen (als wichtigste der Mili tärdienst) entzieht, fieser Endzweck, wie verständlich, wenn man die damaligen engen Beziehungen zwischen den beiden Regie-• rungen und vor allem die.absolute Inferiorität der derzeitigen italienischen Regierung Deutschland gegenüber in Betracht zieht, •wurde

von Italien im Geiste des Abkommens in zweite Linie ge stellt. Es genügt, an die damalige Situation und an die politi schen ziele Hitlers, vollkommen unterstützt von Mussolini, zu lenken: um die deutschen Absichten zu begünstigen, war es un--, umgänglich nötig,-dass der Optant auf jede Weise und mit allen Mitteln zur Übersiedlung nach Deutschland bewogen wurde. Wäre die Übersiedlung für den Verlust der italienischen Staatsbürger schaft unumgänglich nötig gewesen, wie von österreichischer Seite behauptet

wird, so hätte der Optari noch die Möglichkeit gehabt, seine Handlung zu bereuen; indem er die italienische Staatsbürgerschaft bewahrte, hatte er noch eine Helmut Es war aber im Gegenteil nötig, dass er durch„die Naturalisierung allein die italienische Staatsbürgerschaft verliere und ihm daher kein anderer Weg als-die Übersledlung nach Deutschland bliebe, um nicht mehr an einem Ort zu bleiben, wo-er nunmehr als Ausländer angesehen wurde» Deshalb verliert der von der österreichischen ; Regierung vorgebrachte

Einwand Jeden Wert,- ein Einwand, der sich auf die 'sogenannten Richtlinien' am 21, Oktober 1939. von der italienischen und deutschen Regierung einverständlich herausge- ' gebenen bezieht, woraus folgen sollte, dass der'Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft von der Übersledlung der. Op- • tanten’nach Deutschland abhängig gemacht wurde.

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Category:
History , Law, Politics
Year:
[ca. 1947]
Österreichisches Memorandum vom 25. VI. 1947, italienisches Memorandum vom 12. VIII. 1947 über die Revision der Optionen und Bemerkungen zum italienischen Memorandum vom 12. VIII. 1947.- (Unterlagensammlung ; 11)
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Page 25 of 48
Place: Innsbruck
Physical description: 43 Bl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Option ; s.Memorandum
Location mark: D III A-3.683/11 ; III A-3.683/11
Intern ID: 174651
In Bezug darauf .wird der § 12 des ölen angeführten .Einfüh- rungsgesetzes zitiert: 5 Die. Verlegung des Wohnsitzes nach Deutsch land der deutschsprachigen Süd tiroler, die die deutsche. Staats bürgerschaft erwerben, ist unumgänglich nötig und daher müssen auch die deutschsprachigen Südtiroler, die ihren’ Wohnsitz in anderen Provinzen des Königreiches haben, ihren Wohnsitz, nach Deutschland verlegen, • um die deutsche Staatsbürger schaft erlangen zu können'. ■ , ’ Man.darf aber nicht Vergessen

, dass diese Richtlinien einen ausschliesslich politischen^) und nicht rechtlich en Charakter' haben und dass in ihnen zahlreiche Widersprüche festzustellen wären, so dass es wirklich nicht am Platz wäre, aus den in ihnen enthaltenen Regeln Erkenntnisse für die uns interessierende’fra ge- finden zu wollen. Die Richtlinien hatten den Zweck, die Aus wanderung nach Deutschland zu begünstigen«, Dieser Zweck und nicht die Feststellung, rn welchem Moment die italienische Staatsbürgerschaft verloren wurde

, erklärt, warum gesagt wird, dass die Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland unumgänglich nötig ist, Auf dem rechtlichen Gebiet hingegen hat’ einen ent- .scheidenden Wart der.Art* 2 des Gesetzes vom 21. August 1939 Nr, 1241, nach welchem der den Ver lus t_dbr_Italien! schen Staa tsbürg ersc haften! sche idende Moment- durch di e Mitteilung von der ve rliehenen de utsc hen _st aatsbür ge.rschaft bestimmt ‘ werden - Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass eine ganze Reihe von weiteren

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