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Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 57 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Vorlanden die Anwesenheit eines Herzogs nothwendig war, fast immer dieser mit ziemlich ausgedehnten Befugnissen abgesendet wurde. Aber auf die Dauer begnügte sich Leopold mit dieser Stellung nicht Er verlangte eine Theilung der österreichischen Länder oder wenigstens völlige Gleichstellung mit seinem Bruder in Beziehung auf Beehte und Einkünfte, während Albrecht solchen Forderungen mit Hin weisung auf das Herkommen entgegentrat. Da aber Leopold auch vor offener Gewalt nicht zurückzuschrecken

schien, so gab Albrecht seinem Verlangen Schritt für Schritt nach. Am 25. Juli 1373 schloss Albrecht mit seinem. Bruder auf die Dauer von zwei Jahren einen Vertrag, durch den er wenigstens eine Theilung der Verwaltung und der Ein künfte zugestand. Es sollte Albrecht während dieser Zeit alle Beamten in Österreich und Steiermark, Leopold in Tirol, den Vorlanden und Krain ernennen, die Einkünfte aber zwischen beiden Herzogen gleich getheilt werden. Letzteres galt auch von Kärnten, wo damals die oberste

getheilt wurden (Realtheilung). Albrecht erhielt nur noch Österreich unter und ob der Enns mit den Gebieten von Steyr, Hallstadt und Ischl, aber ohne Wiener-Neustadt, Leopold alle übrigen Länder, also Steiermark, Kärnten, Krain, (österreichisch) Istrien. Feltre und Belluno, 1 ) Tirol und die Vorlande und dazu noch 100.000 Ducaten. Falls der eine Zweig in männlicher Linie abstürbe, sollten seine Besitzungen an den anderen fallen. Wenn einer von ihnen minderjährige Kinder hinterließe

von allen Ländern führte, wurde die ehemalige Einheit der habsburgischen *) Diese Städte hatten die Herzoge 1373 als Verbündete des Franz von Carrara, Herrn \on Padua, in einem Kriege mit Venedig erworben, doch verpfändete sie Leopold III. 1386 an Carrara.

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 31 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Adalbert 1* 1055 Ilg-v. Schwaben Markgrafen v. Österreich Ernst, f 1075 I I Leopold Tl. t 1096 Kais. Heinrich 1Y. : Mkgf.Otn.knr IV. v. Stcior Elisabeth Leopold II f. 2. Ocm. v. Agnes l.Geirt. Friedr. I. Hg. v. Schwab' ■—; a. Heil. tll36 -—' Leopold d. starke Otakar V. Otakar YI. i' 111)2 (erloschen) ' VrVf.dneliII.Hg. Kais. Konrad tjl Leopold IV. Otto f 1158 Heinrich] I.Juso- fr' Friedrich L t 1141 Bischof n.irgott f 1177 ' f 111)0 I Hg.v.Uniern v. Freisinn

; • , n . L(: °l' >Un ' ' 1 LI ' J K. Heinrich VI. Friedrich 1. Leopold VI. t 1197 — 1 1198 t 1230 K. Frm<hT^?I. Ili'iisr.f 1228 Friedr. 11.•(• Ì24(i Margareta i 1250 d. Sti'eitbare ■ . ,,, T- 77 ~ . in l.hhe verni, iv p. Heinrich \ II. Hg.v.Mndling erloschen) Wladishiv v. Mn.hr. 1. Gem. Gertrud ^^jienmum v.Hnd. (in. v. Öst. 12-1R—50) V 124i . — Ulrichs III. (rem. Agnes Hg. v. Kärnten Friedrich v. Baden-Österreich t i2i;s K'ni-ü(ft7 i 12Ö4 Konra»Jj^ t 1268J (Hiebe S. 19.) l ) pp.r iiobiles tluc.ntus enruiitlem eomiles et hamiief

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 54 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
alte Trieb germanischen Lebens nach Ausbildung- erblichen E e c h t e s' J ) doch auch liier geltend. Schon früh wurde es Kegel, dass diese Würden vom Vater auf den Sohn übergiengen, und auch in Österreich haben sich die Babenberger bis zu ihrem Erlöschen im Jahre 1246 im Besitze des Landes behauptet. Doch folgte auf Leopold III. (1095—1136) nicht sein ältester Sohn Adalbert, der allerdings kränklich gewesen zu sein scheint, und auch nicht der zweite, Heinrich, sondern zunächst der dritte, Leo

getheilt wurden. In Österreich gieng man auch unter den Habs bürg ern 3 ) anfangs nicht so weit. Aber dem Grundsätze, dass alle Glieder des Hauses auf Waitz, 7, 9. 2 ) Dass Leopold VI. 1198 seinem Bruder Friedrich I, folgte, ist kein Beweis dagegen, weil der König Philipp, dem Otto IV. als Gegenkönig gegenüberstand, den mächtigen Babenberger zu gewinnen suchen musste. 8 ) Stammtafel der älteren Habsburger in Österreich: Rudolf t 1291 deutscher Kg. seit 1278 Johann Parricida f 1309 Albreeht I. f 1308

Hartmann f 1281 Rudolf II. f 1290 deutscher Kg. seit 1298 Kudoif Ill .f 1307 Friedrich + 1330 Leopold Albrecht II. Heinrich Otto Kg.v.Bölim. s. 1306 dentsch.Kg. s.1314- f 1326 f 1358 1 1327 ^Frolli. Rudoil'lV, d. Stift. Fried ridi 1,1. Albrcchtlll. Leopold III. ' t 1365 t 1362 f 1395 f 1386 Albrechi IV. Wilhelm Leopold IV. Ernst d.Eiserne Friedrieh IV + 1404 f 1401» t 1411 fl424 mit der leeren ir 'ti'sfilo t 14-89 Albrecht V. + 143!) Friedrich V. 1 1493 Albreeht. VI. ~ —> Kg.v.Böhm. u. Ungarn seit 1437

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 29 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
hatte, solche zu erhalten, so beschloss er, Steiermark dem Herzoge Leopold Y. von Osterreich (1177—1194), seinem Verwandten, zu verschaffen, und zwar, wie er in der Vermlichfnlsurkunde von 1186 sagt, weil Osterreich und Steiermark, als benachbart, besser von einem Fürsten regiert würden. Allerdings konnte Ottokar über sein Land und die herzogliehe Würde nicht beliebig verfügen, weil diese Reichslehen waren und nach seinem kinderlosen Tode an das Eeicli zurückfielen. 2 ) Aber wenn er dem Herzoge Leopold

seine ausgedehnten Allodialgüfcer und seine zahlreichen Dienst mannen wie die unter seiner Vogtei stehenden Klöster vermachte, so hatte derselbe eine so feste Stellung im Lande, dass ein anderer sieh schwer als Herzog neben ihm hätte behaupten können. Doch seheinen seit 1184 auch Unterhandlungen mit dem Kaiser stattgefunden zu haben, und nachdem dieser seine Zustimmung gegeben hatte, setzte Ottokar am 17. August 1186 auf dem Georgenberge bei Enns den Herzog Leopold und dessen älteren Sohn Friedrich zu Erben

ein, indem er verfügte, dass jener von Leopolds Nachkommen, der Österreich innehätte, auch Steier mark besitzen, also beide Länder nie mehr getrennt werden sollten. 3 ) Ottokar starb schon im Mai 1192, und noch im nämlichen Monate - wurden Leopold V. und sein Sohn Friedrich vom Kaiser Heinrich VI. mit Steiermark belehnt. Doch folgte nach dem Tode Leopolds V. (31. December 1194) diesem Friedrich I. nur in Österreich, während nach 1 ) „Coniitutvx et dominium T//rotensc' kommt in diesem allgemeinen Sinne zu erst

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 59 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
sollte keiner ohne Zustimmung des anderen beginnen. That sachlich ent wickelten sich dann freilich die Verhältnisse so, dass zwar Wilhelm Mit regent in Österreich wurde, nielit aber auch. Albrecht IV., der überhaupt Freund eines zurückgezogenen Lebens war, auf die Verwaltung der anderen Länder Eintiuss übte. Wilhelms ältester Bruder Leopold IV. hatte schon seit mehreren Jahren die Verwaltung der Vorlande geführt, setzte es aber am 30. März 1396 durch, dass ihm sein Bruder für die nächsten zwei Jahre auch Tirol überließ

und die gleiche Theilung der Einkünfte von den Ländern ihrer Linie zugestand. Für den Unterhalt des Herzogs Ernst, der übrigens schon volljährig und verheiratet war, sollte Wilhelm, für den Friedrichs im nächsten Jahre Leopold sorgen. Die Idee der Zu sammengehörigkeit aller Länder der leopoldinischen Linie fand darin ihren Ausdruck, dass die Vasallen und Beamten beiden Herzogen schwören und ohne Zustimmung beider nichts veräußert oder verpfändet werden sollte. Dieser Vertrag wurde wiederholt verlängert

, aber am 21. März 1404 durch einen Schiedsspruch Albrechts IV. dahin abgeändert, dass Leopold IV. auch Steiermark erhielt, wogegen er am 6. Juni seinen Bruder Friedrich zu seinem Stellvertreter in der Verwaltung der Vorlande ernannte. Albrecht IV. wurde am 14. September 1404, erst 27 Jahre alt, von der Kühr hinweggerafft, worauf für dessen siebenjährigen Sohn Albrecht V. Herzog Wilhelm die Vormundschaft übernahm. Aber auch Wilhelm schied schon am 15. Juli 1406 ohne Hinterlassung von Kindern aus dem Leben

. Dadurch wurde nicht bloß die Herrschaft über Kärnten und Krain, sondern auch die Stelle eines Vormundes und Regenten in Österreich erledigt. Nach dem Herkommen hätte diese wohl dem Herzoge Leopold IV. als dem Ältesten des Hauses gebürt, doch wurde sie ihm von seinem Bruder Ernst streitig gemacht. Beide erkannten übrigens die öster reichischen Stände, welche die Entscheidung für sich beanspruchten, als Schiedsrichter an und unterwarfen sich ihrem Ausspruche auch bezüglich der Theilung der Länder

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 297 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
c) Die Restauration unter Kaiser Leopold II. 1 ) Gefährdet und wirr war die Lage des Reiches, als Leopold, von seinem Bruder Joseph II. zur Mitregentschaft berufen, nach dessen Tode (März 1790) in Wien eintraf. Seine politischen Anschauungen entsprachen im wesentlichen den von Joseph vertretenen Ideen des aufgeklärten Absolutismus. Diese waren bei ihm vielleicht noch eonsecjuenter ausgebildet. Die Reformtbätigkeit während seiner 25jährigen Regierung in Toscana bezeugt das. Allein er huldigte

, den er in allen inneren und äußeren ! ) Tgl. im allgemeinen Springer, Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809. 2 Bde. (1S63 und 18(15). v. Zeissberg, Leopold II. (Aligemeine Deutsche Biographia 18. Bd.). Beidtel. Geschichte der österreichischen. Staats verwaltung. 1, 413 it. und „Über österreichische Zustände in den Jahren 1740—1792', Sitzungsberichte der Wiener Akademie. 7., 9. und 11. Bd. wie Seidler, S. 170ff. 2 ) 'V gl, die von ihm in dem Briefe an seine Schwester Maria Christine vom 25. Januar 1790

ausgesprochenen Grundsätze (sein „Glaubensbekenntnis') bei À. Wolf. Leopold II. und Ilaria Christine, Ihr Briefwechsel (1781—1792) Wien 1867, S. 34 ff.

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 210 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
wir in der letzten Zeit Fer dinands III. (1654), während sie am Anfang seiner Regierung auf 5 redu- ciert worden zu sein scheint. 3 ) Unter Leopold I., der die Würde eines geheimen Rathes endlich als bloßen Titel verlieh, wuchs die Zahl nach und. nach auf mehr als 60 an. 4 ) Dies machte aber eine Änderung der Geschäftsordnung nothwendig. Leopold I. berief seit circa 1659 nur noch einige der vornehmsten geheimen Räthe zu einer geheimen Con fere nz, welche eine Art von Minister rath vorstellte. iNoch Öfter

unter Vermittlung Dänemarks (bei Hall wich, Wallensteins Ende, 1, 515 f.), worin neben des Kaisers Söhnen Ferdinand III. und Leopold IL hohe Würdenträger angeführt sind. Im „Status particularis regiminis Ferdinandi II.' p. 94 sq. und 141 sq. vom. Anfang 1637 sind zu den früheren, von denen 2 weggefallen sind, 6 neue gekommen ; darunter erscheint auch zum erstenmale ein Ungar, der Hofkanzler Bischof Lippay. s h Siehe die „Relationen der Botschafter Venedigs' von 163S und 1654 „Archiv' 26, 187, 400 sq. 4 ) 1670

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 189 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
theilt werden, sondern alle auf den ältesten Deszendenten nach dem Rechte der Erstgeburt übergehen und im. Falle des Aussterbens des Mannes stammes auf seinen ältesten Bruder und dessen eheliche männliche Linie fallen, die jüngeren Söhne aber eine jährliche Rente von 45.000 Gulden und eine Herrschaft zu ihrer Residenz erhalten sollten. Aber sein zweiter Bruder Leopold. Bischof von Passau und Straßburg, der nach dem Tode des Erzherzogs Maximilian (2, November 1618) vom Kaiser Matthias

1630, nachdem Erzherzog Karl 1624 ge storben war, trat er ihm auch dieses Drittel als Eigenthum ab. 1 ) Doch erlosch auch der Mannesstamm dieser neuen tirolischen Nebenlinie mit Leopolds zweitem Sohne Sigismund Franz am 25. Juni 1665, worauf endlieh alle österreichischen Länder wieder vereinigt wurden. Aber auch K. Leopold I. hielt noch nicht principiell an der Un- theilbarkeit der österreichischen Länder fest. Zunächst schien dieselbe zwar dadurch gesichert, dass für seinen zweiten Sohn Karl

die spanische Monarchie bestimmt wurde, auf welche deren nächste Erben, der Kaiser und sein Erstgeborener Joseph am 12. September 1703 verzichteten, während jenem die österreichischen Länder vorbehalten wurden. Aber im Testamente vom 26, April 1705 traf Leopold I. mit Zustimmung seines älteren Sohnes die Verfügung, dass Karl, wenn ihm beim Frieden keines der spanischen Königreiche bliebe, zu seiner „Abfertigung' die Grafschaft Tirol mit den zugewandten schwäbischen und vorderöster reichischen Ländern

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 89 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
IV. in Österreich gleiche Rechte zugesprochen wurden, ward erklärt, dass, wenn einer von beiden den Vertrag verletzte, die drei übrigen Herzoge (Leopold IV., Ernst unci Friedrich), dieBäthe und alle Prälaten, Landherren, Ritter, Knechte und Städte dem Beeinträchtigten beistehen und ihm eine von ihnen für billig erkannte Entschädigung verschaffen sollten. Auch in dem gleichzeitigen Vertrage über die Ländertheilung zwischen Wilhelm und Leopold IV. wurde den Ständen jenes Landes, in dem eine Verletzung

und beimgefallene Lehen zum Nutzen des jungen Herzogs einziehen und nur mit Zustimmung der Stände wieder verleihen sollte. Auch die Ernennung und Absetzung von Beamten sollte er nur mit Zustimmung eines von den Ständen zu ernennenden Rathes vornehmen dürfen. Als dann die Herzoge Leopold und Ernst die Vormundschaft nach dem Ablaufe des bestimmten Termines nicht niederlegen wollten, waren es wieder die Stände, welche derselben 1411 ein Ende machten, die selbständige Regierung Albrechts

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 254 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Schweden, Frankreich durch, die fortschreitende Bevolution gelähmt. Zu gleich brach infolge der kirchlichen und administrativen Neuerungen K. Josephs II. in den österreichischen Niederlanden eine offene Empörung aus. In Ungarn erreichte die Unzufriedenheit einen sehr gefährlichen Grad. Der galizisehe Adel bereitete ina Einvernehmen mit Preußen eine Bewegung vor. Als nun am 20. Februar 1790 K. Joseph II. starb und sein Bruder Leopold von Toscana ihm in der Regierung folgte, suchte er den äußeren

, begnügte sich Österreich mit der Abtretung von Alt-Orsova und Ozetin unter dem Titel einer Grenzberiehtigung. 1 ) In Italien wurde durch Kaiser Franz I. eine österreichische Se- cundogenitur begründet, indem er das Großherzogthum Toseana, das er 1738 für Lothringen erhalten hatte, zur Ausstattung seines zweiten Sohnes (Leopold) bestimmte (1763); später führte die Verbindung seines dritten Sohnes, Ferdinand, mit der Erbtochter des Hauses Este, Maria Beatrix (1771), dann noch zu einer Tertiogenitur

seit 1774. Vgl. Haeusser, Deutsche Geschichte (3. Auflage) 1, 221 ff. H. v. Sybel, Geschichte der Revolutionszeit (4. Auflage), 1, 154ff. Ranke. Die deutschen Mächte und der Fürstenbund S. 289ff. 2 A 'Vgl. im allgemeinen: A, v. Ameth, Geschichte Maria Theresias 10 Bde. (18G3—1879). A. Wolf — I-I. v. Z wie dine ck-Sii denliors t, Österreich unter Maria Theresia, Joseph II. und Leopold IL (1882—S4) und Th. v. Kern, Die Re formen der Kaiserin Maria Theresia im „Historischen Taschenbuch' - (Raumer

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 301 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
die lateinische Amtssprache wieder in Wirksam keit trat, so wurde auch für Anstellungen in den italienischen Gebieten und Galizien die Kenntnis des Deutschen nicht mehr gefordert. Auch sonst war Leopold bemüht, die Härten welche Josephs Re formen gezeitigt hatten, zu beseitigen. Die Conduitelisten der Be amten wurden ebenso wie die geheimen Anzeigen abgeschafft und die Präsidialvorträge der Amtsvorstände unter Wiederherstellung der coile- gialen Geschäftsbehandlnng aufgehoben. In gleicher Weise wurden

auch Änderungen in der Justizge setzgebung vorgenommen, wie i. B. über die Intestaterbfolge (Ver hinderung allzugroßer Zerstückelung der Bauerngüter) und die Rechts stellung unehelicher Kinder etc. In der Criminaijustiz suchte man auf eine Milderung der strengen Strafen hinzuwirken. 3. Die kirchlichen Verhältnisse und der Unterricht. Von Leopold II., welcher schon am 9. April 1790 die Bischöfe auf forderte, ihm ihre Beschwerden und die Mittel zur Abhilfe bekanntzugeben, J ) lì e er in den -Mittheilniigeu

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 300 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
geschickt verstand, deren Bedeutung dadurch herabzudrücken, dass unter Vermeidung jeglicher principieller Anerkennung der ständischen Hechte als Gnade gewährt ward, was man als Eecht gefordert hatte. Überall wurden die ständischen Ausschüsse mit einer eigenen Buchhaltung wieder ins Leben gerufen. Den Ständen Böhmens, wo sich Leopold zum Könige krönen ließ, wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 28. Juni 1791 ausdrücklich zugesichert, dass ihre „Vernehmung platzgreifen

die Repartition der Lieferungen und übrigen außerordentlichen Anlagen unbenommen bleibe', Die Stände erlangten so thatsäehlich keine selbständige Bedeutung, da die landschaftliehe Verwaltung und insbesonders auch die Ausgabengebahrung der Controle der Staatsbehörden unterworfen war. Leopold II. ließ sich nur zu einer Eestauration, aber nicht zu einer Eeaction herbei. Auch bezüglich der Verwaltung wurde unter Annäherung an die historischen Besonderheiten der einzelnen Provinzen im wesentlichen die Zustände

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 91 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
auch einzelner Landgemeinden, hindeutet. Unter der kräftigen Regierung des H. Rudolf IV. und seiner nächsten Nachfolger fanden auch die tirolischen Stände keine Gelegenheit, sich zu bethätigen. Als aber im Jahre 1404 von Leopold IV. über das Verhältnis der Bauern zu den Grundherren eingehende Verfügungen getroffen wurden, geschah dies auf Bitten der „Prälaten, Abte, Dienstleute, Ritter, Knechte. Städte und gemeiniglich aller Landleute' Tirols, 1 ) die offenbar darüber früher Berathungen gepflogen

hatten. In ähnlicher Weise wurden im Jahre 1406 von den Herzogen Leopold IV. und Friedrieh den Tirolern wegen der ihnen von diesen gegen die Appenzeller geleisteten Hilfe und Steuer verschiedene Rechte verliehen: „mit Rat, unser Landes herren, Ritter, Knecht und gemeinlich alle(r) unser Landvolk an der Etsehe und in dem Intal'. Dabei gaben die Herzoge den Herren und Rittern, welche ihnen von ihren Zins- und Eigenleuten eine Steuer bewilligt hatten, die Zusicherung, dass sie fortan eine solche nur „mit ihrem Gunst

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 170 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
sollten. Aber die böhmischen Stände, welchen König Wladislaw 1510 in einem Majestätsbriefe das Versprechen gegeben hatte, dass kein zur böhmischen Krone gehöriges Land, namentlich kein schlesisches Fürstenthum mehr 'weiter verliehen werden sollte, hatten ihre Zustimmung zu obigem Vertrage verweigert und Ferdinand I. denselben auf ihre Klage für ungiltig erklärt. 1 ) K. Leopold I. wies daher die An sprüche des Kurfürsten von Brandenburg auf die erwähnten drei Fürsten tümer ebenso zurück

wie die Forderungen desselben auf Jägerndorf, indem er sich, wie schon Ferdinand Iii., nur zu einer Geldentschädigung bereit erklärte. Erst am 22. März 1686, da durch die Übergriffe Lud wigs XIV. von Frankreich beide Theile einander näher gebracht wurden, kam es zu einem Vertrage, wornach. der Kurfürst Friedrich Wilhelm gegen die Abtretung des Schwiebuser Kreises und einer Liechten- stein'schen Schuldfordernng auf Ostfriesland 2 ) seinen Ansprüchen auf die sehlesischen Fürstentümer entsagte, Doch hätte Leopold

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 331 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
31.8 Auch ein neuer Entwurf für eine neue Civilprocessordnung wurde schon unter Iv. Leopold II. in Angriff genommen, da die allge meine Gerichtsordnung von 1781 manche Mängel gezeigt hatte. Derselbe wurde in kurzer Zeit vollendet und ebenfalls 1796 zunächst als „allge meine Gerichtsordnung für W e s t g a 1 i z i e n' publicirt. 1803 wurde diese auch in den neu erworbenen venetianischen Provinzen, 1807 in Ostgalizien und der Bukowina. 1814—1816 in den zurückgewonnenen Provinzen Tirol

über verschiedene einschlägige Fragen. Für Galizien wurde auch 1808 eine Ori m inalgerichts-In- s true ti on erlassen, welche 1809 auch für die Oriminalgerichte des Küstenlandes vorgeschrieben wurde. e) Das Ständewesen, ') Die Formen des Ständewesens blieben seit der Wiederher stellung der ständischen Verfassungen unter Leopold II. nach außen im wesentlichen unveran d ert. Die Landtage erledigten die landesfürst- liehen Propositionen und bewilligten namentlich die postulierten Kealsteuern. Die Landesausschüsse

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 302 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
erwartete die Kirche die Aufhebung der Verfügungen seines Bruders. Aber nur in einzelnen Punkten trat eine Änderung ein. Der Kaiser über ließ die Eeststellung der Gottesdienstordnung und die Erziehung der Theologen wieder im wesentlichen den Bischöfen, hob die Generalsemi- narien auf und stellte einzelne der aufgehobenen Klöster wieder her. Aber der Einfluss des Staates auf die Schule im allgemeinen und die Ehegeriehf s- barkeifc wie das Piaeetum wurden auch unter Leopold II. gewahrt

auch die Nachbarstaaten bedrohte, und die ') A. Jäger, a. a. 0., S. 305 ff Fri|edberg, 1, 176 ff. Chmel, Acten - stücke zur Geschichte des österreichischen römisch-katholischen Kirchenvereins unter Kaiser Leopold II., „Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 4. Bd. und A. Beer in den „Mittheilungen des Institutes', 18, 537ff. -) Yon den zahlreichen einschlägigen Werken sind die wichtigsten Häusser, Deutsche Geschichte vom Tode Friedrich des Großen his zur Gründung des deutschen Bundes, 4 Bde., 3. Aufl

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 60 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Die Länder der leopoldinischen Linie theilten sieh in drei Gruppen: 1. Steiermark, 2. Kärnten und Krain mit den benachbarten kleineren Gebieten, 3. Tirol. Die Einkünfte aus diesen Ländern sollten aber unter die drei Brüder gleich getheilt werden, die Gebiete jenseits des Arlberg allen gemeinsam gehören. Die Wahl zwischen diesen Gruppen sollte den Herzogen nach ihrem Alter zustehen. Leopold und Ernst einigten sich nun dahin, dass ersterer die vormundschaftliche Re gierung in Österreich

und die Verwaltung in Kärnten und Krain, letzterer Steiermark erhalten sollte. Friedrich wäre also Tirol zugefallen, doch bekam er zunächst nur die Verwaltung der Vorlande, und erst im folgenden Jahre wurde ihm auch Tirol überlassen. So zerfielen die österreichischen Länder in vier getrennte Verwaltungs gebiete, wenn auch eine Bealtheilung der Länder innerhalb der leopoldi- nischen Linie nicht vorgenommen wurde. Doch schon am 3. Juni 1411 starb Leopold IV., dem die Vormund schaft über Albrecht

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 46 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
mit Baiern, welches er dem mit ihm verfeindeten Herzoge Heinrich „dem Stolzen' entzog, seinen Stief bruder Leopold IV. von Österreich und nach dessen baldigem Tode (f 1141) 1143 den Markgrafen Heinrich II., Leopolds Bruder. K. Friedrich I. suchte schließlich den Streit um Baiern in der Weise beizulegen, dass er dieses Heinrich dem Löwen, Herzoge von Sachsen, dem Sohne Heinrichs des Stolzen, zurückgab, aber seinen Oheim Heinrich von Österreich dafür in anderer Weise entschädigte. Dieser stellte

im September 1156 auf einem Reichstage in Regensburg das Herzogthum Baiern in die Hände des Kaisers zurück, welcher dann Heinrich den Löwen damit belehnte. Letzterer aber gab darauf die Mark Österreich mit den Lehen, welche einst Markgraf Leopold von Baiern gehabt, dem Kaiser zurück, der nun die Mark Österreich zu einem Herzogthume erhob und es seinem Oheime Vgl. H. Brunner, Das gerichtliche Exemtionsrecht der Babenberger. Sitz. Ber. d. Wiener Akad. 47, 320 ff. 2 ) Siehe über diese übrigens

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