Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
nach seinem (des Bischofs) Tode «in. Als 1463 eine Empörung gegen den Bischof ausbrach, übertrug dieser dem Herzog die weltliche Regierung des Stistsgebietes auf zwei Jahre.-j-ff) Nach Bischof Georgs II. Tode (22.*-f) August 1465) Wurde Johann IV. Hinderbach, Rat und Gesandter Kaiser Friedrichs III., zum Bischof gewählt (5. Oktober d. I.). Nachträglich nominierte ihn *) Jäger, Landständische Verfassung, II/2, 205 f. - : •*) © t n n a dj e t, Betztrüge, VI, 643. . ***) Hienach sollten die Einkünfte der Bergwerke
n i,-ft. a.£>.,-39, falsch Eubel, Ii e., II, 28ii 1-t) Bäger, a.a.O., II/2, 72s., 189. Ambr osi, I, 189f. ttt) Jäger, a.a. £>., 190 f. Ambrof i. I, 203 s. Bischof Georg II. hatte Herzog Sigmund überdies, gegen bestimmten Jahrzins den Genuß der Bergwerke des Bistums auf sechs Jahre eingeräumt (1462).. . , '5) Nach Eubel, II, 281 am LS. August. 8-18. — 621 - auch Kaiser Friedrich III.'') Bischof Johann IV erneuerte 20. Mai 1463 die Beschreibungen seines Vorgängers von 1454 und 1460. In betreff des Schlosses Buonconsiglio
, auch alle anderen Städte, Schlösser und Ämter gegen den Fremden zu Hilfe nehmen und sollen sämtliche Hauptleute, Städte und Untertanen aller Eide gegen den Bischof entbunden fein. Diese Urkunde stellte Bifchvf Johann auch sür seine Nachfolger dem Herzog und dessen Erben aus, und das Kapitel genehmigte dieselbe. Hierauf ließ der Herzog den Bischof in den Besitz seiner weltlichen Herrschaft einführen durch Über- gäbe aller zum Bistum gehörenden Schlösser, Städte und Gerichte, nach' dem die Vereidigung der Hauptleute